Gebühren, wie in vielen Fällen festgestellt, unangemessen hoch sind. Hier besteht daher ein gesetzlicher Handlungsbedarf aus Sicht der Regierungskoalition, weil eigene Staaten Gebühren erheben, die völlig unangemessen sind und die von den Antragstellern zu einem großen Teil nicht aufgebracht werden können.
Der von uns vorgebrachte Ansatz würde es daher ermöglichen, die Zumutbarkeit von Gebühren für die Dokumente aus dem Herkunftsland anhand der individuellen Verhältnisse des Antragstellers zu beurteilen und ihn gegebenenfalls von dieser Pflicht zu befreien, um hier keine Schwierigkeiten im Aufenthaltsrecht entstehen zu lassen.
Zum anderen geht es in unserem Antrag um die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgewährung für junge, gut integrierte Menschen in unserem Land zu schaffen. § 25 a des Aufenthaltsgesetzes schafft bereits jetzt die Möglichkeit, gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Einführung dieser Norm geht auf eine Stellungnahme des Bundesrats zurück und war Ausfluss eines breiten und parteiübergreifenden Konsenses, der auch hier und heute festzustellen ist.
Der Hintergrund dieser Norm lässt sich simpel darauf herunterbrechen, dass es dem Gesetzgeber widersinnig erschien, gut integrierte junge Menschen abzuschieben, obwohl sie durch ihre Ausbildung Gewähr dafür bieten, sich langfristig in unserer Gesellschaft zu integrieren und diese voranzubringen.
Die Regelung folgt damit dem Gedanken einer nicht rein humanitären, sondern auch einer interessengesteuerten Aufenthaltsgewährung. Das weist jedenfalls aus Sicht der FDP - in die richtige Richtung, nämlich in Richtung einer qualifizierten Zuwanderung, wie wir sie mit einem Einwanderungsgesetz irgendwann einmal auch in diesem Land erreichen wollen.
Mit unserem Antrag wollen wir daher die Möglichkeit schaffen, diese besondere Aufenthaltsgewährung für Jugendliche und Heranwachsende auch auf junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu erweitern, weil hier eine durchaus vergleichbare Sachlage besteht. Auch diese jungen Menschen sind über viele Jahre in Deutschland gewesen, sind hier sozialisiert worden, häufig in unserem Land geboren worden. Wenn sie sich rechtstreu verhalten haben, eine entsprechende Qualifika
tion im Schulischen oder in der Ausbildung vorweisen können, dann wollen wir diesen Menschen eine Aufenthaltserlaubnis eröffnen, die ihnen heute so in dieser Form nicht zusteht.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis soll dabei kein Selbstgänger sein - ich glaube, auch da sind wir uns einig -, sondern es bedarf der Anstrengung der Antragsteller und ihres Bekenntnisses zu uns und unserer Gesellschaft und Rechtsordnung.
Es fehlt in Deutschland noch immer an einem Einwanderungsgesetz mit klaren Zuwanderungskriterien. Wir wollten in diesem Land viel zu lange nicht wahrhaben, dass wir ein Einwanderungsland geworden sind, und wir haben es versäumt, der stattfindenden Zuwanderung einen entsprechenden Rechtsrahmen zu geben. Gleichzeitig wurde der bestehende Rechtsrahmen nicht hinreichend durchgesetzt. Leidtragende waren insbesondere Kinder von eigentlich ausreisepflichtigen Menschen, die nach Jahren des Aufenthalts und trotz geglückter Integration dieses Land verlassen sollten. Daher ist es richtig, auch jungen Menschen, die älter als 21 Jahre sind, ein Bleiberecht entsprechend § 25 Aufenthaltsgesetz zu eröffnen. Es macht schlicht keinen Sinn, diese Menschen, die hier gut ausgebildet wurden und die gut integriert sind, abzuschieben, während wir weiter auf qualifizierte Einwanderung warten.
(Beifall FDP, Tobias Koch [CDU], Birgit Herdejürgen [SPD] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Aber vor dem Hintergrund ist meines Erachtens auch klar, dass die Aufenthaltsgewährung nach §§ 25 a und 25 b vielleicht nur ein vorübergehendes Schicksal haben sollte und dass wir diese Frage der Einwanderung und Zuwanderung endlich in einem Einwanderungsgesetz regeln.
Dafür werden wir uns einsetzen, auch wenn wir vorübergehend mit den Regelungen in den §§ 25 a und 25 b die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung verbessern. Das ist aber nicht das Ende, sondern nur der Anfang einer neuen Einwanderungspolitik. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Angestrebt wird in der Hauptsache die Ausweitung der vereinfachten Bleiberechtsregelung für jugendliche und heranwachsende Ausländer nun auch auf Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Die ursprüngliche Regelung im Aufenthaltsgesetz zielte bewusst auf gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende ab, denen man eine Chance auf dauerhaften Aufenthalt in unserem Land schaffen möchte. In der Tat scheint dieser Personenkreis auf den ersten Blick besonders leicht und gut integrierbar zu sein.
Zusätzlich soll nun bis zum 27. Lebensjahr das Bleiberecht gewährt werden. Voraussetzungen nach § 25 a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes müssen demnach im übertragenen Sinne erfüllt werden. Das wären natürlich die bereits erwähnten vier Jahre legalen Aufenthalts, vier Jahre Schulbesuch oder auch der anerkannte Bildungsabschluss, dazu die entsprechend rechtzeitige Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Aber auch die Einfügung in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland müssen erkennbar sein und auch das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Der letzte Punkt wird einer sein, den man dann auch vor dem Hintergrund einer gewissen konfessionellen Prägung vielleicht näher diskutieren muss.
Ihr Antrag geht in der Intention vollkommen an dem vorbei, was derzeit Mehrheitsmeinung in der deutschen Gesellschaft ist. Sie streben an, das erleichterte Bleiberecht auszuweiten, also für noch mehr dauerhaften Aufenthalt von Migranten in unserem Land zu sorgen. Die deutsche Bevölkerung aber will mehrheitlich den Zuzug und den Aufenthalt weiterer Migranten spürbar begrenzen, und sie will vor allem, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht unser Land auch wieder verlassen.
Sie sprechen von gut integrierten oder integrierbaren Ausländern und führen die Regelungen für Jugendliche und Heranwachsende im Aufenthaltsgesetz an. Die kürzlich veröffentlichte KFN-Studie für Schleswig-Holstein hingegen zeigt uns, dass es gerade Jugendliche und Heranwachsende unter den Migranten sind, die besonders häufig kriminell und gewalttätig werden. Von einer gelungenen Integration kann insofern hier kaum noch die Rede sein. Die Erwartungen hierzu können nicht allzu hoch sein. Auch an dieser Stelle müssen wir eine gelungene Integration spürbar und besser überprüfen.
Konsequenzen daraus werden letztlich nicht oder nur unzureichend gezogen, denn diese netten Jungs mit ihrem so hohen Integrationspotenzial sind ja fast alle noch im Land. Gerade auch diese Frage einer konsequenten Asyl- und Migrationspolitik ist gegenüber der Gesellschaft nur äußerst unbefriedigend beantwortet worden.
Sie verweisen stets gern auf das erfolgreiche Rückkehrmanagement, das auf freiwillige Rückkehr setzt. Tatsächlich aber sind viele - wirklich viele Abschiebungen nicht vollziehbar, weil diese überwiegend am Widerstand und an der Unwilligkeit der betroffenen Personen selbst scheiterten. Steigende Zahlen von vollziehbaren Ausreiseverfügungen stehen deutlich gesunkenen Ausreisezahlen gegenüber. Die Zahl der Abschiebungen hat sich 2016/2017 sogar halbiert. Eine dringend benötigte Abschiebehaftanstalt wird erst 2019 in Betrieb gehen können, und selbst da stehen für SchleswigHolstein sage und schreibe nur 20 Plätze zur Verfügung.
Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung kommen in Ihrer Auslegung einer Asyl- und Migrationspolitik praktisch nicht mehr vor, aber das ist ja auch gar nicht Ihr Ziel. Das wird mit jedem Ihrer Anträge in diesen Plenardebatten deutlicher. Auch der deutschen Bevölkerung dämmert es allmählich - was die Umfrageergebnisse bei repräsentativen Umfragen inzwischen zeigen.
Beeindrucken Sie uns doch mal mit Initiativen zur Grenzsicherung hier im Land, etwa an der deutschdänischen Grenze. Der jüngste Hilferuf der Bundespolizei dürfte Ihnen doch noch in Erinnerung sein. Setzen Sie sich für die Zurückweisung von Ausländern an der Grenze,
also für die Durchsetzung von Einreiseverboten, ein. Setzen Sie sich für ein Ende der Unterstützung und Belohnung von Schlepperorganisationen ein, die in nordafrikanischer Küstennähe Flüchtlinge mit Wassertaxis gleichsam einsammeln und entgegen jeder Logik der Seenotrettung ins weit entfernte Europa schleppen. Unsere europäischen Mittelmeeranrainerstaaten haben das bereits erkannt: Beschlagnahme der Schiffe und Gerichtsverfahren sind richtige Antworten auf diese Schlepperorganisationen. An dieser Stelle beginnt Europa wieder zu funktionieren. Aber nein - stattdessen bereiten Sie ungeachtet der mehrheitlichen Ablehnung Ihrer Asylpolitik in der Gesellschaft den politischen Boden für noch mehr Zuwanderung.
„vor allem sichergestellt werden, dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung - und zwar von Personen, die ersichtlich kein Recht auf Asyl in Deutschland oder Europa haben“,
Sie treiben die illegale Einwanderung über das Asylrecht weiter voran, das machen wir nicht mit und lehnen daher Ihren Antrag ab. - Schönen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mit der eigentlichen Rede beginne: Kollege Schaffer, Sie haben gerade gesagt, die deutsche Bevölkerung sei gegen Zuwanderung, dies aber nicht belegt.
Wenn Sie schon so etwas behaupten, sollten Sie auch sagen, wo Sie denn diese Behauptung hernehmen. Meine Wahrnehmung ist im Gegenteil, dass die deutsche Bevölkerung immer noch eine weltoffene Bevölkerung ist, die durchaus freundlich gegenüber allen Menschen eingestellt ist, auch gegenüber den Menschen, die bei uns einwandern.
Das Zweite ist: Sie machen wieder etwas, was so das Übliche ist, was Sie immer tun. Wir reden darüber, dass wir für Leute, die gut integriert sind, lange hier leben, eine Ausbildung machen und richtig gut Deutsch können, die Möglichkeit schaffen wollen, hierbleiben zu können. Sie kommen wieder mit den Einzelfällen, über die Sie sagen: Da gibt es irgendwelche jugendlichen Menschen, die irgendeinen Unsinn gemacht haben. Ich gebe Ihnen recht, dass es diese Menschen gibt; das rechtfertigt aber nicht, dass diejenigen, die gut integriert sind, keine Chance mehr bei uns haben sollen. Es muss auch klar sein, dass die Leute, die jetzt hier sind, hier wirklich sehr lange gelebt haben und gut integriert sind, eine Chance haben sollten.
Meine Damen und Herren, ich persönlich bin ein großer Freund davon, dass die dänische Grenze offen bleibt, weil ich weiß, dass auch die Bundesrepublik Deutschland viel davon hat, wenn unsere dänischen Freunde, aber auch andere Menschen, die möglicherweise eine andere Nationalität haben und sich in Dänemark aufhalten, zu uns kommen, vielleicht den einen oder anderen Grenzhandelsladen besuchen, vielleicht mal in die Gastronomie gehen
und sich hier wohlfühlen. Wenn wir Deutschen mal auf die dänische Seite gehen, ist das auch schön. Wir sollten weiterhin offene Grenzen haben, damit wir gut miteinander umgehen können.
Nun aber zu dem eigentlichen Thema. Die Menschen, um die es geht, leben alle schon sehr gut integriert hier in Deutschland. Es sind junge Leute. Es gibt nur einen Haken: Deren Zukunft ist rechtlich gesehen noch immer sehr ungewiss, selbst wenn sie sich schon lange hier aufhalten. Der Alltag für diese Menschen ist durch ein dauerhaft rechtlich unsicheres und perspektivloses Leben mit immer wieder verlängerten Duldungen oder von drohenden Abschiebungen geprägt. Das ist bei den jungen Leuten immer noch der Fall.
Zu dem angestrebten Vorgehen gibt es bestimmte Regelungen, die das weitere Verfahren bestimmen. Mit dem vorliegenden Antrag möchten CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - der Antrag der SPD zielt in die gleiche Richtung - eine Bundesratsinitiative in Angriff nehmen, in der es darum geht, das Alter von 21 auf 27 für diejenigen zu erhöhen, die von einer solchen Regelung betroffen sein können. Ich glaube, das ist genau das Richtige.
Ich glaube auch, dass wir bei der Passbeschaffung etwas ändern müssen. Es kann doch nicht sein, dass wir irgendwelche schrägen Staaten dadurch unterstützen, dass wir den Leuten abverlangen, Pässe zu beschaffen, sie dafür in den Botschaften eine „Mörderkohle“ abdrücken müssen und selbst gar nicht wissen, wie sie das finanzieren können. Es gibt sicherlich andere Regelungsmöglichkeiten, wie man hinbekommt, sodass diese Leute ihre Identität dokumentieren, ohne einen eigenen Pass beantragen zu müssen. Das halte ich für vernünftig: eine Gesetzesänderung durchzuführen, mit der den Leuten genau dies erleichtert wird.
Meine Damen und Herren, die Zahlen der Bundesregierung sind deutlich. 33.000 Menschen leben seit mehr als sechs Jahren geduldet in der Republik, davon sind 25.000 Menschen sogar mehr als acht Jahre hier bei uns. Von diesen Menschen haben nicht einmal 900 ein Bleiberecht nach § 25 b Aufenthaltsgesetz erhalten. Das zeigt, dass eine Änderung notwendig ist. Bei den jungen Erwachsenen sehen die Zahlen ähnlich aus. Es gab im vergangenen Jahr 12.849 geduldete Jugendliche, die seit mehr als vier Jahren in Deutschland leben - also der Zeitraum, der Schwelle zur Anerkennung ist -, aber nur 3.200 hatten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a Aufenthaltsgesetz. Man merkt also, die Altersgrenze scheint ein riesiges Problem zu sein. Genau dieses Problem müssen wir lösen.
Niemand in der Republik sollte sich Gedanken darüber machen, dass das nicht an Regelungen geknüpft sei. Das ist an Regelungen geknüpft. Es ist eine zeitliche Komponente eingebaut, es ist eingebaut, wie lange man hierbleiben soll. Bedingung ist eine Arbeitsaufnahme beziehungsweise eine Ausbildungsaufnahme. Es gibt das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und so weiter. Darin sind viele Voraussetzungen enthalten. Diese Voraussetzungen erfüllen diese jungen Menschen. Wenn sie diese erfüllen, sollten wir alles möglich machen, dass diese Menschen hier bei uns bleiben können. Das haben sie sich verdient. - Vielen Dank.