Ich plädiere dafür, unserem Antrag zuzustimmen, Ihren Antrag abzulehnen, und hoffe, dass wir trotzdem einen gemeinsamen Weg finden. - Vielen Dank.
sten Döhring! Liebe Katharina Wulf! Herzlich willkommen Ihnen Dreien auf der Besuchertribüne! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, als beim Bleiberecht für Menschen, die sich langjährig in Deutschland aufhalten, insgesamt gut integriert sind und gute Deutschkenntnisse nachweisen können, 2015 ein Durchbruch erreicht wurde, waren wir alle sehr froh, denn wir wissen, wie es sich anfühlen kann, wenn man sich jahrelang in Deutschland aufhält und immer wieder nur in einem Duldungsstatus befindet. Das ist hier schon oft Thema gewesen.
Liebe Kollegin Ostmeier, nicht das erste Mal wird es dazu kommen, dass solche Ansinnen selbstverständlich auch von der SPD-Fraktion aus der Opposition heraus unterstützt werden. Sie können sich alle entspannt nach hinten lehnen. Lieber Torsten Geerdts, du brauchst in meiner Rede auf kein „Aber“ zu warten; es wird kein einziges Aber kommen.
- Manchmal kommt ja ein Zwischenruf nach dem Motto: Wann kommt das Aber? Lieber Oli, das habe ich dir jetzt abgenommen. Du kannst dich entspannt zurücklehnen, höre dir meine Rede an, genieße sie einfach!
- Sehr schön. - Wir können als SPD-Fraktion selbstverständlich verstehen, dass Sie den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern und das Lebensalter auf 27 Jahre heraufsetzen wollen. Das begrüßen wir sehr.
Wir finden es auch besonders gut, dass mit diesem Antrag endlich wieder auf einer sachlichen Ebene miteinander diskutiert werden kann. Wenn man sich einmal anguckt, was in den letzten Tagen und Wochen in Deutschland insgesamt passiert ist, muss ich mich bei Ihnen herzlich dafür bedanken, dass wir hier zu einer sachlichen Diskussion kommen und wir uns anschauen, wie wir den Aufenthaltsstatus der Menschen, die schon lange bei uns leben, weiter verbessern können.
Das Einzige - verehrte Kollegin Ostmeier, das haben Sie schon gesagt - ist, dass ich mich gewundert habe, dass Sie den Umweg über § 25 b gehen. Ich habe zuerst gedacht, dass Ihnen dort ein handwerklicher Fehler passiert ist. Man müsste in § 25 a im Grunde genommen nur die Zahl „21“ durch „27“
- Es ist jedoch - danke schön - so, dass die beiden Paragrafen - das wird Burkhard Peters als Jurist viel besser erklären können - eigenständige Paragrafen sind und die Gesetze eigenständig Anwendung finden.
Bei § 25 a wird die positive Integrationsprognose zugrunde gelegt, und in § 25 b wird schon eine Integration festgestellt. Mit dem kryptischen Satz, den Sie mit Ihrem Antrag einbauen, den ich, ehrlich gesagt, am Anfang nicht verstanden habe, sagen Sie, dass die positive Prognose auch bei § 25 b für die Menschen bis 27 gelten soll. Nachdem mir Aminata Touré und Frau Ostmeier das erklärt haben, habe ich das auch verstanden. Ich habe bei Juristen nachgefragt; erst einmal haben die das auch nicht ganz verstanden.
Nun ist die Asylgesetzgebung nicht gerade besonders einfach, und man braucht immer ganz viel Unterstützung, um in dem Paragrafendschungel zurechtzukommen. Sie haben sich für den Weg entschieden, bei einer Novellierung dieses Gesetzes so einen Satz einzubauen, der auf den ersten Blick nicht verständlich ist. Wir verfolgen ja ein gemeinsames Ziel. Daher werden wir Ihren Antrag selbstverständlich unterstützen.
Ihren Weg habe ich nicht ganz verstanden, auch nicht mit Ihrer Erklärung hier, muss ich aber auch nicht, wenn uns der Innenminister zusichert, dass es am Ende so kommen wird, dass die Menschen von dem Gesetz so Gebrauch machen können, wie Sie sich das vorstellen. Dann unterstützen wir das selbstverständlich. Wir werden unseren eigenen Antrag nicht ablehnen. Dafür werden Sie sicherlich Verständnis haben, liebe Kollegin Ostmeier. Wir werden den hier trotzdem zur Abstimmung stellen und dafür stimmen. Sie müssen selbst entscheiden, was Sie damit machen.
Noch einmal danke schön für diesen Antrag. Das ist der richtige Weg, und er setzt richtige Zeichen, dass wir uns im schleswig-holsteinischen Parlament sachlich und vernünftig über solche Fragen austauschen können und zu Entscheidungen kommen. Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir Beschäftigte des Kreises Dithmarschen und Studierende des Vereins Weitblick e.V. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Minderjährige, die nach Deutschland gekommen sind, mindestens vier Jahre hier leben, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, Deutsch sprechen und vieles mehr, haben die Möglichkeit hierzubleiben. Erwachsene, die seit mindestens acht Jahren hier sind und ähnliche Bedingungen erfüllen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Aufenthalt dadurch zu verfestigen.
Diese neue Regelung - Frau Midyatli hat es angesprochen - gibt es seit 2015. Eine kleine Umfrage des damaligen grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck hat aber gezeigt, dass die Anwendung nicht in dem Maß stattfindet, in dem sie stattfinden könnte, und dass die das Potenzial der Anspruchsberechtigten nicht vollends ausgeschöpft wird.
Deshalb bitten wir in unserem Antrag darum, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für drei Punkte einsetzt. Erstens, dass die gesetzlichen Regelungen nach § 25 a und 25 b im Aufenthaltsgesetz mehr Anwendung finden. Wenn es gute Impulse der Bundesregierung gibt, müssen diese angewendet werden. Das ist der Impuls dieses Antrags.
Zweitens, dass die Regelung für junge Heranwachsende bis 27 Jahre gilt. Es nutzt niemandem, wenn die Regelungen aufgrund der Altersbeschränkung nicht realistisch sind, wenn Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen längst erfüllt sind, die Betroffenen aber noch Jahre warten müssen, bis sie die Frist von vier Jahren erreicht haben. Aktuell gibt es einen Fall in Pinneberg: Einem jungen Mann kurz vor Abschluss der Vier-Jahres-Frist, der top integriert ist, perfekt Deutsch spricht und sich eine Zukunft in Schleswig-Holstein aufgebaut hat, droht nun die Abschiebung. So etwas könnte man durch diese gesetzliche Änderung verändern.
Drittens geht es darum, dass die Bundesregierung in der Aufenthaltsverordnung das Kriterium der Zumutbarkeit in Bezug auf die Kosten der Passbeschaffung überarbeitet. Ich möchte das einmal veranschaulichen. Es ist meiner Meinung nach für die Betroffenen unzumutbar, wenn beispielsweise eritreische Botschaften Tausende von Euro und eine Reueerklärung verlangen, damit man seine Dokumente bekommt. Fortan soll man dann auch noch eine Zwangssteuer in Höhe von 2 % zahlen und damit quasi den eritreischen Staat subventionieren, einen Unrechtsstaat. Das kann man nicht ernsthaft wollen. Deswegen sind wir der Meinung, dass die Bundesregierung an dieser Stelle tätig werden muss.
Ich musste gestern bei der Debatte über die Wohnungspolitik ein wenig über meinen Kollegen Tietze schmunzeln, der nicht ganz nachvollziehen konnte, dass sich so viele in eine für sie fachfremde Debatte eingemischt haben.
Es ist der Fluch der Flüchtlingspolitik, dass sich selbst Bundesverkehrsminister in flüchtlingspolitische Debatten einmischen.
Es macht die Debatten ungemein schwer, weil viel von gefühlter Wahrheit gesprochen, viel angenommen und wenig gewusst wird.
Es ist übrigens absolut nicht im Interesse von Geflüchteten selbst oder derer, die sich für sie starkmachen, dass das Thema bei massiv rückläufigen Zahlen tagtäglich diskutiert wird. Deswegen stimme ich dir zu, liebe Serpil, dass es schön ist, auch einmal sachlich über ein Thema diskutieren zu können. Deswegen ist es wichtig, dass wir bei diesem Thema lösungsorientiert diskutieren, uns überlegen, wo es Fehler im System gibt, und versuchen, diese dann auch zu beheben. Uns reicht es natürlich nicht, einfach nur mit dem Finger auf den Bund zu zeigen.
Wir schauen natürlich auch bei uns nach und stellen uns die Frage, wo wir nachbessern können. Die Zahlen in Bezug auf die Anwendung der Bleiberechtsregelung in Schleswig-Holstein sind im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besser, aber auch
Deshalb sind wir als Koalition im engen Austausch mit dem Innenministerium und sprechen über die Frage der Mitwirkungspflichten, die wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben - sprich: Was erwarten die Behörden konkret von den Betroffenen, damit sie die Bedingungen erfüllen? In SchleswigHolstein haben wir beispielsweise eine gute Regelung zur Übernahme von Passgebühren. Auf Bundesebene sieht es da anders aus. Deswegen setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein. Dort, wo die Arbeit erfolgreich läuft, wollen wir weiterhin unterstützen, und an den Stellen, an denen es noch hakt, nachbessern. Damit besprechen wir gerade ein Rundum-Paket. Ich bin froh, dass viele in diesem Hause diesen Antrag unterstützen werden. - Vielen Dank dafür.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine juristische Erklärung, warum wir diesen Antrag so formuliert haben, will ich jetzt nicht abgeben. Uns geht es darum, dass § 25 a für Kinder und Heranwachsende gilt und § 25 b für die, die älter sind, also die Erwachsenen und jungen Erwachsenen. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, diesen Regelungsvorschlag dem § 25 b Aufenthaltsgesetz zuzuordnen.
(Christopher Vogt [FDP]: Jetzt wissen wir mehr! - Heiterkeit - Serpil Midyatli [SPD]: Das ist genauso kryptisch wie der Satz, der im Antrag steht!)
- Das tut mir leid. - Aber zum eigentlichen Inhalt unseres Antrags. Folgendes ist wesentlich: Wir haben zwei Aspekte festgestellt, bei denen wir im Aufenthaltsgesetz und auch beim Thema Passbeschaffung einen Handlungsbedarf gesehen haben, den wir mit unserem Antrag verfolgen. Zum einen bezieht sich der Antrag, wie gesagt, auf die Passbeschaffung. Hier ist das Problem, dass nach deutschem Recht die Pflicht, Passgebühren im Heimatland zu zahlen, generell zumutbar sein soll. Das würde grundsätzlich auch dann gelten, wenn diese
Gebühren, wie in vielen Fällen festgestellt, unangemessen hoch sind. Hier besteht daher ein gesetzlicher Handlungsbedarf aus Sicht der Regierungskoalition, weil eigene Staaten Gebühren erheben, die völlig unangemessen sind und die von den Antragstellern zu einem großen Teil nicht aufgebracht werden können.