Protokoll der Sitzung vom 06.09.2018

(Heiterkeit FDP)

Dennoch sind selbstverständlich auch meinem Haus Berichte von Eltern bekannt, die Probleme haben, eine Kinder- und Jugendarztpraxis für ihr Kind zu finden, lange auf einen Termin warten oder auch längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen müssen. Zahlen dazu, wie häufig das der Fall ist, liegen dem Ministerium allerdings nicht vor.

Dem Grunde nach ist das geschilderte Problem natürlich auch eher der für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung auch im pädiatrischen Bereich verantwortlichen Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein und den anderen Akteuren der Selbstverwaltung bekannt. Alle gesundheitspolitischen Akteure in Schleswig-Holstein haben ein großes Interesse an einer angemessenen, an einer guten Versorgung der Kinder und Jugendlichen hier im Land.

Grundlage für diese rechnerische Festlegung stellt die vertragsärztliche Bedarfsplanung dar. Deren Grundzüge werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss - also dem berühmten, von allen Gesundheitspolitikern sehr geliebten GBA - in der Bedarfsplanungsrichtlinie festgelegt. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen beschließen im Landesausschuss auf dieser

(Präsident Klaus Schlie)

Grundlage im Einvernehmen gemäß § 90 des Sozialgesetzbuches V den Bedarfsplan. Dabei hat der Landesausschuss die Möglichkeit, von einer Bedarfsplanungsrichtlinie abzuweichen, wenn regionale Besonderheiten dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das ist schon mehrfach geschehen.

Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 205,5 zugelassene Kinderarztsitze. Im Jahr 2012 waren es 190. Das zeigt, dass der Landesausschuss die Zahl der Kinder- und Jugendarztsitze trotz der rechnerischen Bedarfsdeckung schon in dieser Zeit aufgestockt hat. Derzeit praktizieren nach Information der Kassenärztlichen Vereinigung 224 Kinderärztinnen und Kinderärzte, davon 188 mit eigener Zulassung und 36 als Angestellte. Allerdings arbeiten von diesen 224 20,5 % Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit, die meisten davon auf einer halben Stelle. Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, rechnen auch wir damit, dass sich das geschilderte Problem perspektivisch eher verstärken wird.

Für Kinderärztinnen und Kinderärzte gilt - für alle anderen Facharztgruppen ebenfalls -, dass ein erheblicher Teil altersbedingt in den nächsten Jahren die Berufsausübung beenden wird. So beträgt das Durchschnittsalter der Kinderärztinnen und Kinderärzte in Schleswig-Holstein derzeit rund 53 Jahre. Aktuell sind sich abzeichnende Engpässe der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Land selbstverständlich bekannt. Allerdings, das will ich an der Stelle auch deutlich sagen, sind die Handlungsmöglichkeiten zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der verpflichtenden KV bundesrechtlich extrem limitiert und bedürfen der Zustimmung zumindest einiger der kostentragenden Kassen.

Von der oben dargestellten Möglichkeit der Sonderbedarfszulassungen wurde in Schleswig-Holstein vom Zulassungsausschuss in den letzten zweieinhalb Jahren bereits mehrfach Gebrauch gemacht. Das gilt gerade bei Kinderärztinnen und Kinderärzten insbesondere im Hamburger Umland, in Ahrensburg, in Schwarzenbek, in Norderstedt, in Henstedt-Ulzburg, in Kaltenkirchen und in Bad Bramstedt, mithin in Gemeinden mit deutlicher Zunahme von Kindern.

Hinzuweisen ist weiter auf Maßnahmen zur Nachwuchsförderung von Kinderärztinnen und -ärzten für die ambulante Versorgung, um diese auch zu gewinnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein fördert gemeinsam mit den Kassen landesweit zehn Stellen für Ärztinnen und Ärzte in

Weiterbildung in der Arztgruppe Kinder- und Jugendmedizin. Was möglicherweise so wenig daher kommt - insgesamt werden 36 Ärztinnen und Ärzte in dieser berühmten Verbundausbildung, davon allein zehn Kinderärztinnen und Kinderärzte, gefördert -, ist meiner Meinung nach ein richtiges Signal der Kassenärztlichen Vereinigung. Es ist auch eine richtige Schwerpunktsetzung zur zukünftigen Versorgung. Damit wird es Praxen ermöglicht, angehende Kinderärztinnen und -ärzte wegen ihrer Facharztweiterbildung in ihren Praxen zu beschäftigen und weiterzubilden, um Nachwuchs für die ambulante Versorgung gewinnen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich einen allerletzten Punkt ansprechen, weil der mir durchaus relevant und nicht unerheblich erscheint. Auch für Kinderärztinnen und -ärzte gilt insbesondere wenn sie in besonderen „Problemstadtbezirken“ arbeiten, in denen die Zugänglichkeit im Zweifel noch ein größeres Problem als in besonders gut situierten Stadtteilen ist -, dass erbrachte Leistungen auch konsequent vergütet werden müssen. Ich halte die Budgetierung gerade im ambulanten Bereich, gerade bei Haus- und Kinderärzten, was die Versorgung angeht, wirklich für ein inzwischen ganz großes Problem. Ich plädiere noch einmal dafür, dass hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen, auch wenn mir das bei der letzten GMK nicht gelungen ist. Ich plädiere ausdrücklich für den Einstieg in die Entbudgetierung. Davon profitieren insbesondere Kinderärztinnen und -ärzte, und zwar insbesondere in Stadtteilen, bei denen es dringend notwendig wäre, dass der Zugang zur Versorgung verbessert wird.

(Beifall FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 3 Minuten überzogen. Diese Zeit steht nun - wenn gewollt - auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Bernd Heinemann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst beginne ich meine Rede damit, dass ich mich beim Minister und vor allem bei seinem Team für die kurzfristige Ermöglichung, einen Einblick in die Problematik zu gewinnen, bedanke. Bitte rich

(Minister Dr. Heiner Garg)

ten Sie Ihrem Team den herzlichen Dank der SPD für diesen kurzfristigen und sehr ertragsreichen Bericht aus.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wir sind froh, dass wieder mehr Kinder geboren werden, aber nicht froh, dass immer mehr Kinderund Jugendärzte aus dem Berufsleben ausscheiden werden. Wir haben gerade gehört: Durchschnittsalter 53 Jahre. Man kann an fünf Fingern abzählen, wie schnell die Kinder- und Jugendärzte ausscheiden werden.

Wir freuen uns über mehr Sorgfalt bei der Prävention von Krankheiten im Kindesalter und mehr Vorsorge, mehr Untersuchungen, wozu zum Beispiel auch die neue 7-A-Untersuchung und andere gehören. Nicht erfreut sind wir über längere Wartezeiten oder das Abweisen von Kindern und Jugendlichen.

Das ist besonders im Hamburger Rand oder in Brennpunkten vorgekommen, und warum? - Weil die Bedarfsrichtlinien teilweise über 30 Jahre alt sind. Als sie geschrieben wurden, sprach man von einer Ärzteschwemme. Die Parameter, die damals zugrunde gelegt worden sind, sind immer nur wieder peripher verändert worden, nicht grundsätzlich. Deshalb haben wir diese Unwucht. Sie haben eben beschrieben, Herr Minister, wie viel Aufgaben neu dazugekommen sind.

Die Erwartungen der Eltern sind oft anspruchsvoller und für Kinder selbst heutzutage verhaltenskreativer, was natürlich auch hier seine Auswirkungen hat. Es ist gut, wenn auch EU-Bürger, wie Rumänen und Bulgaren, in Brennpunktstadtteilen auf die Gesundheit ihrer Kinder achten, sehr gut. Aber aufwendig sind Behandlungen und Untersuchungen zum Beispiel dann, wenn Dolmetscher erforderlich sind. Auch dafür sind Lösungen erforderlich. Das ist sicher auch im Interesse der EU und hat übrigens nicht mit Flüchtlingen zu tun, wie Sie vielleicht einwerfen werden.

(Beifall FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe mich mit den Kinder- und Jugendärzten in Gaarden sehr ausführlich unterhalten. Hier hilft manchmal das Instrument des Sonderbedarfs - davon haben Sie gesprochen, Herr Minister -, der einem Brennpunkt, zum Beispiel in Billstedt oder in Gaarden, zugute kommen kann, während zum Beispiel der Begriff Hausarzt in der Holtenauer Straße heute eine ganz andere Bedeutung hat. Da hat nämlich fast jedes Haus einen Arzt.

(Heiterkeit SPD - Zuruf Tobias Koch [CDU])

Das ist einer der Gründe dafür, warum es eine Unwucht gibt. Man muss bei der Vergabe der Arztsitze neu nachdenken, meine Damen und Herren.

Auffällig ist die Versorgung der Kinder- und Jugendärzte im Hamburger Rand. Glinde ist eines der ersten Opfer der knapper werdenden ärztlichen Ressourcen. Fast ein Drittel der Kinder- und Jugendärzte, ist, wie gesagt, über 60 Jahre alt. Die 174 praktizierenden Kinder- und Jugendärzte in Hamburg und die 205 in Schleswig-Holstein können sicherlich besser vernetzt werden, und die Rahmenbedingungen können sicherlich auch gemeinsam gestaltet werden. Wir haben ja einen gemeinsamen Ausschuss, in dem wir mit der Hamburger Bürgerschaft über unsere Ideen reden. Warum nicht auch über Gesundheitspolitik, die man organisieren kann? Frau Prüfer-Storcks in Hamburg und Herr Spahn in Berlin sind sich offenbar darüber einig, dass bei der Bedarfsplanung auch die Landes- beziehungsweise Bundesaufsicht eine wichtigere Rolle einnehmen sollten. In Hamburg ist das jetzt schon so.

Ich möchte den Gesundheitsminister ermutigen - er ist ja selbstbewusst und stark genug -, dies auch in Schleswig-Holstein zu ermöglichen und sich zwischen die Verhandlungspartner Kassen und KV zu setzen und Einfluss zu nehmen. Das ist bisher nicht üblich, aber es ist möglich. Meine Damen und Herren, ich bin gespannt, was Herr Spahn dazu vorschlägt. Er hat ja so etwas vor.

Menschen, die wir in der Situation erleben, dass sie Kindern helfen wollen, brauchen Ihre Unterstützung, Herr Minister, sie brauchen unsere Unterstützung. Ich denke, Ihr Bericht ist ein guter Startschuss dafür. Wenn es um die Gesundheit unserer Kinder geht, sollte uns jeder Schritt wichtig sein.

Ich danke noch einmal für den Bericht. Über alles Weitere sprechen wir bei Gelegenheit im Ausschuss.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Dennys Bornhöft [FDP] und Lars Harms [SSW])

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Hans Hinrich Neve das Wort.

(Bernd Heinemann)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke Herrn Minister Dr. Garg für seinen umfangreichen Bericht, ich danke aber auch Bernd Heinemann für den Berichtsantrag. Somit kommt einmal ein sehr wichtiges Thema in den Fokus. Kinder sind unsere Zukunft. Wir reden über Kitas, wir reden über Schulen. Da wird viel diskutiert. Aber auch die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine wichtige Basis, über die wir reden müssen.

Über die Bedarfsplanung haben wir schon gesprochen. Sie wurde 1977 installiert. Das ist über 40 Jahre her. Damals ging es darum, die Überversorgung mit Ärzten in der Region zu regeln. Seitdem hat sich vieles geändert.

Das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte ist deutlich gestiegen. Dies gilt auch für die Kinderund Jugendärzte. In Schleswig-Holstein gibt es im Rahmen des Kinderschutzgesetzes ein verbindliches Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen. Das wurde hier auch schon erwähnt. So bekommen die Eltern eines jeden Kindes mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein von der U 4 bis zur U 9 zu jeder Früherkennungsuntersuchung eine Einladung vom Landesfamilienbüro, also vom Landesamt für soziale Dienste. Erfolgt keine Rückmeldung eines Arztes über die Durchführung, so wird mit einem Erinnerungsschreiben noch einmal darauf hingewiesen. Erfolgt auch dann keine Rückmeldung, wird die kommunale Ebene, das Gesundheits- beziehungsweise das Jugendamt, tätig und besucht die Familie. Dann wird sie entsprechend beraten, bei Bedarf werden Hilfen angeboten et cetera. Das ist auch gut so. In diesem System darf kein Kind verloren gehen. Krankheiten - das hat der Minister auch erwähnt -, die früher in Kinderkliniken behandelt wurden, werden heute ambulant behandelt.

Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass die Anforderungen an unser System insgesamt umfangreicher geworden sind. Ob die Bedarfsplanung damit immer Schritt halten kann, ist die Frage. Was rechnerisch in Ordnung ist, ist in der Praxis noch lange nicht in Ordnung. Auf der anderen Seite hat uns die steigende Geburtenrate in Deutschland alle positiv überrascht. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 776.000 Kinder geboren. Das sind 19 % mehr als fünf Jahre zuvor. Somit besteht ein riesiger Bedarf. Wir hören - jeder merkt es in seinem Wahlkreis - immer wieder Beschwerden über lange Wartezeiten, darüber, dass man keinen Kinderarzt bekommt und so weiter.

Deshalb werden wir diese Problematik in Zukunft weiter diskutieren müssen. Wir werden mit den Vertretern der Selbstverwaltung, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärzteschaft, den Verbänden und den Krankenkassen in einen Dialog eintreten müssen. Vom Parlament, von uns, muss die Initiative ausgehen. Wir müssen dafür sorgen, dass eine wohnortnahe und hochwertige medizinische Versorgung sichergestellt ist. - Danke schön.

(Beifall CDU und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Aminata Touré das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich freue mich, dass wir heute einen mündlichen Bericht zur aktuellen Lage in Schleswig-Holstein erhalten haben. Wir haben als Koalitionsfraktion vor einigen Monaten mit einem Landtagsantrag den Startschuss für eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse für Gesundheit gegeben. Die ärztliche Versorgung für alle Altersgruppen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil.

Schaut man sich die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Form der Planung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein an, scheint erst einmal alles gut zu sein: In keinem Kreis gibt es eine Unterversorgung. Fragt man allerdings Eltern, hat man das Gefühl, dass etwas schiefläuft. Nicht überall ist es leicht, einen Behandlungstermin zu bekommen. Eltern erleben zuweilen, dass sie in der Praxis ihrer Wahl nicht aufgenommen werden können und auf eine andere ausweichen müssen. Wie kann das sein, und wie passt das zusammen?

Nach einem Tiefstand gibt es wieder mehr Kinder im Land. Das ist erst einmal schön. Die Geburtenrate ist leicht gestiegen. Weitere Kinder sind gemeinsam mit ihren Familien durch die Migrationsbewegungen zu uns gekommen. Die Krankenkassen haben ihren Katalog der freiwilligen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen ausgebaut. Lücken im Altersverlauf sind geschlossen worden. Heute gibt es die U 1 bis U 6 für Babys, die U 7 bis U 9 für Kleinkinder, die U 10 und die U 11 für Grundschulkinder sowie die J 1 und die J 2 für Jugendliche. Auch die Inanspruchnahme der einzelnen Vorsorgeangebote hat sich verbessert. Eltern von heute

sind gut informiert und engagiert. Ihnen ist die Gesundheit ihrer Kinder sehr wichtig.

Das alles sind positive Entwicklungen, aber sie schlagen sich nicht ausreichend in der ärztlichen Bedarfsplanung nieder, auch nach der letzten Reform nicht. Die Zahlen der Einwohnerinnen und Einwohner, auf deren Basis die Zahl der möglichen Arztzulassungen berechnet wird, sind nicht aktuell. Die Differenzierung der Bezirksgrößen nach Arztpraxen ist zwar sinnvoll, aber eine Möglichkeit der Steuerung, wo im Bezirk sich ein Arzt oder eine Ärztin niederlässt, gibt es nach wie vor nicht. Es kommt zu einer ungleichen Verteilung und real auch zu unterversorgten Regionen.

Ein weiterer Aspekt ist die Veränderung des Berufsstandes. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte achten darauf, dass ihr Beruf und ihre Familie in einer guten Balance stehen. Nicht jeder und jede, der oder die eine Vollzulassung hat und aus persönlichen Gründen vorübergehend in Teilzeit praktiziert, gibt die halbe Zulassung zurück. So kann diese halbe Stelle nicht anderweitig vergeben werden. Ein Engpass entsteht.

Es ist gut, dass der Gesundheitsminister berichtet hat, wie die aktuelle Situation in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ist. Aber konkret und direkt verändern kann die Landesregierung diese Lage nicht, zumindest nicht allein. Zuständig für die Bedarfsplanung und Zulassung ist die Kassenärztliche Vereinigung. Gesetzlicher Gestaltungsspielraum liegt auf der Bundesebene und nicht beim Land. Auch dort haben Bundesärztekammer und gemeinsamer Bundesausschuss den Hut auf.

Wir Grüne halten es deshalb für sinnvoll und geboten, die stark getrennten Sektoren und einseitigen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen aufzubrechen. Krankenhäuer und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, öffentlicher Gesundheitsdienst, Politik und ärztliche Selbstverwaltung müssen gemeinsam Verantwortung tragen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Bernd Heinemann [SPD])

Sie alle müssen an einem Strang ziehen. Grundlage muss immer eine aktuelle, sektorenübergreifende Planung sein, auf der Basis aktueller Zahlen und unter Einbeziehung der vorherzusehenden Entwicklung. Alle Beteiligten müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen gestalten, regional landesweit und auf Bundesebene. - Vielen Dank.