Zweiter Punkt: Eine solche Abschiebungshaftanstalt ist natürlich auch eine teure Tasse Tee. Die letzte hat uns im Schnitt etwa 1,3 Millionen € jedes Jahr gekostet. Das war übrigens auch ein Grund dafür, diese abgeschafft zu haben. Da stellt sich schon die Frage, wenn wir jetzt wieder eine neue schaffen, was das bedeutet. - Das bedeutet erst einmal, dass wir wieder mehr Geld ausgeben müssen. Das kann man so tun, wenn man es will.
Ich habe nur eine Sorge. Wenn wir nur im absoluten Notfall diese Haftanstalt als letztes Mittel nutzen - wie wir das in der letzten Wahlperiode auch getan haben - und im Zweifel nur drei Leute bei einem Kostenaufwand von 1,3 Millionen € inhaftiert sind, dann wissen wir, was wir für eine Schlagzeile haben werden - ich habe jetzt einmal diesen Betrag durch drei geteilt: Das Land Schleswig-Holstein knastet für 400.000 € Flüchtlinge ein.
Das möchte ich nicht so gern erleben, und ich möchte das auch nicht so gern lesen müssen. Was kann man jedoch dagegen tun? Man kann die Anstalt zum Beispiel voll auslasten. Alle 20 Plätze werden komplett belegt, dann hat man im Schnitt pro Flüchtling einen wesentlich geringeren Kostenaufwand, und damit kann man dann möglicherweise politisch etwas besser arbeiten.
Sie sehen schon: Weder das eine noch das andere ist richtig prickelnd. Deswegen ist dies aus meiner Sicht auch ein Problem.
Im Endeffekt ist eines ganz klar: Eine Abschiebungshaft ist, wenn man sie so versteht, wie wir es verstehen, dass dort nur Gefährder, nur Leute, von denen Gefahr ausgeht, die sich strafbar gemacht haben, inhaftiert werden, einfach zu teuer.
Meine Damen und Herren, letzter Punkt. Wir haben eigentlich alle Möglichkeiten - auch das ist wichtig -: Es ist nicht nur nicht notwendig und auch zu teuer, sondern wir könnten auch aus der Strafhaft heraus abschieben. Das geht jetzt schon und wird teilweise auch praktiziert, auch wenn es nicht immer klappt. Wir haben ein Abschiebegewahrsam in Fuhlsbüttel, das vergessen immer viele. In der Küstenkoalition ist es uns unheimlich schwergefallen, diese Anstalt zuzulassen. Wir haben es jedoch gemacht. Sie hat fünf Plätze. Das langt, und mehr braucht es auch nicht zu sein. Nur im absoluten Notfall bringen wir die Abzuschiebenden kurzfristig dorthin, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist und die Leute in Gewahrsam genommen werden müssen. Daher brauchen wir eigentlich auch kein zusätzliches Gefängnis. Wir haben die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern, da es immer noch möglich ist, Verwaltungsvereinbarungen mit anderen Bundesländern abzuschließen. Das konnten wir früher, das könnten wir heute auch. Außerdem gibt es immer noch die freiwillige Rückkehr, die die beste Lösung ist.
Vor diesem Hintergrund finden wir, dass es keiner Abschiebungshaftanstalt bedarf. Wenn wir keine Abschiebungshaftanstalt brauchen, brauchen wir natürlich auch ein solches Gesetz nicht. - Vielen Dank.
Wir haben jetzt noch diverse Meldungen zu Kurzbeiträgen. - Für den ersten Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Lasse Petersdotter gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Serpil Midyatli, ich bin ganz froh, dass ich vor dir und nicht nach dir reden durfte; denn ansonsten wäre mein Vortrag sicherlich deutlich impulsiver ausgefallen. Ich habe bewusst Rücksicht genommen und die Debatte vom Juni 2018 nicht noch einmal aufflackern lassen -, in Erinnerung daran, wie das hier abgelaufen war. Ich habe es bewusst dezent formuliert, weil ich dachte, nachdem wir uns im Juni 2018 hier ausreichend zu diesem Thema ausgetauscht hatten, dass wir jetzt bei allem Respekt davor, dass man so etwas nicht will, zu einer sachlich-inhaltlich gesteuerten Debatte kommen.
Du hast gerade wieder in den Raum gestellt, wir wollten aktiv davon Gebrauch machen, Minderjährige dort unterzubringen, und hast dich auf die gleiche Ebene mit dem Flüchtlingsrat gestellt, den ich hier so nicht nennen wollte. Du hast ihn jedoch genannt, der in seiner Zeitschrift sogar formuliert, die Landesregierung wolle ausdrücklich diese Chance nutzen.
Ich lese dir jetzt einmal den Gesetzestext vor, den du vorhin nicht hattest, ich habe ihn hier, § 4 Absatz 2:
„Sind unter den Voraussetzungen des § 62 Absatz 1 Satz 3 AufenthG ausnahmsweise Minderjährige in der Einrichtung aufzunehmen, sollen sie…“
Da steht nicht: Wir wollen das tun! Nur wenn sich diese Situation ergibt - - du gehst sogar so weit - Deine Rede war eine Frustrede, in der du nicht eine einzige Anregung gemacht hast, was hier inhaltlich besser gemacht werden könnte.
Hör auf, auf dem Rücken der Betroffenen hier Grünen-Bashing zu betreiben. Das macht doch überhaupt keinen Sinn!
Dass du noch so weit gehst! Nichts anderes ist das hier. Ich habe wirklich versucht, sehr sachlich zu bleiben. Du hast jedoch den Pfad hier verlassen. Ich mache mir ernsthaft Sorgen über die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss; denn ich habe bewusst gerade formuliert, dass ich hoffe, dass wir dort zu einem sachorientierten, konstruktiven Miteinander zurückkehren, was wir in der letzten Legislatur eigentlich auch hatten.
- Entschuldigung, dann bist du eben raus aus der Nummer. Dann mach das weiter, aber woanders. Dann ist das so, Serpil.
Eins noch: Dass ausgerechnet du, Serpil, so weit gehst, die Integrität unserer Richterinnen und Richter zu hinterfragen -
(Serpil Midyatli [SPD]: Das habe ich nicht gesagt! - Zuruf SPD: Das ist jetzt eine pure Unterstellung!)
Du hast gesagt, wir würden unter Umständen Richterinnen oder Richter finden, die solche Entscheidungen aussprechen, damit unsere Einrichtungen dann auch gefüllt werden.
- Dann schauen wir das nach. Ich bin bereit, darüber noch einmal zu reden. Du hast dann auch die Möglichkeit, das anders darzustellen. So ist es bei
mir angekommen. Ich finde es sehr wichtig, dass wir das hier im Raum richtigstellen. Das ist mir wichtig.
„Sofern mehrere Angehörige derselben Familie zusammen abgeschoben werden sollen, soll ihnen abweichend von … auf Wunsch eine gemeinsame Unterbringung ermöglicht werden. Lässt sich dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisieren, ist den betroffenen Untergebrachten tagsüber das Zusammenleben zu ermöglichen.“
Ganz ehrlich, ich verstehe nicht, was an meinen Ausführungen falsch gewesen ist. Nichtsdestotrotz möchte ich noch zwei Sachen einbringen.