Deshalb will ich das noch einmal sagen: Wir Grüne haben uns bei dem Thema Wasserzähler auch nicht leichtgetan. Das ist übrigens auch interessant, Herr Minister: Man will eine Harmonisierung - das haben Sie angesprochen - zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. In Hamburg gibt es diese Verpflichtung. Es geht im Übrigen nur um Kaltwasserzähler. Aber wenn wir dann genau hinschauen, stellen wir fest, welche Auswirkungen das hat: Mieterhöhungen bis zu 100 €, die Nebenkosten werden umgelegt. Für uns ist es ein hohes Gut, Wasser zu sparen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme. Gerade Trinkwasser ist in unserer Zeit ein kostbares Gut. Dennoch muss man genau schauen: Führt dies wirklich zum Wassersparen? - Sie kennen das ja alle: Die Uhr, die zählt, zählt. Wichtig ist es eher bei der Abrechnung; da ist es wichtig, dass man eine genaue und zielgerechte Abrechnung bekommt.
Das ist ein Thema, bei dem wir uns dazu durchgerungen haben, am Ende Baukostensteigerungen und den Einbau von Wasserzählern abzuwägen. Wir sind da sehr pragmatisch vorgegangen. Das war keine leichte Debatte in meiner Fraktion. Wir tun uns an der Stelle auch schwer, weil wir ein Augenmerk darauf haben, dass die ökologischen Standards nicht gegen soziale Standards ausgespielt werden.
Das ist auch unserem gründlichen Hinschauen geschuldet. Aber wir stehen nicht auf der Bremse, wenn es darum geht, Bürokratie abzubauen, Bauen zu erleichtern und zu der gemeinsamen Zielsetzung zu kommen, die wir mit der Novellierung der Landesbauordnung beabsichtigen. Hier geht es um sehr pragmatische Dinge.
Ich will einmal ein weiteres Beispiel nennen: den Dachgeschossausbau. Das hätten wir gern jetzt auch schon geregelt. Es muss bei jedem Dachgeschossausbau auch ein Aufzug eingebaut werden. Das kostet 300.000 € bis 400.000 €. Jetzt kann man sagen: Wir alle - in unserem Alter - sitzen sowieso viel zu viel. Da tut es auch einmal gut, ein paar Treppen zu steigen. Wenn ich mir das - gerade bei Studentinnen und Studenten - so anschaue, stellt sich wirklich die Frage: Müssen wir den Aufzug zwingend vorschreiben? Die gleiche Debatte - das ist auch eine spannende Debatte -, die wir übrigens auch hatten, war: Es erhöht auch die Baukosten enorm, Stellplätze für Autos anzubieten.
Wenn Sie sich das heute einmal anschauen: Es gibt viele junge Leute, die bewusst auf ein Auto verzichten. Für sie ist das Fahrrad das normale Verkehrsmittel in der Stadt. Für sie kommt es darauf an, eine gute Mobilitätsanbindung zu haben. Wir schreiben aber Dinge vor, die notwendigerweise zu Diskussionen in den Nachbarschaften führen. Es ist ja klar, dass man den Leuten nicht verbieten kann, Autos zu kaufen. Aber wo bleiben sie dann am Ende im städtischen Raum? Da müssen wir genau hinschauen. Da gibt es Möglichkeiten und Spielräume - auch in den Verträgen mit Mieterinnen und Mietern - zu sagen: Wenn du dich für die Mobilitätswende entscheidest, wenn du das Fahrrad oder andere Mobilitätsformen verwendest, ist es vielleicht sinnvoll, auch auf solche Vorschriften zu verzichten und Modellprojekte zu machen, Quartiersmanagement voranzubringen. Solche Projekte führen zu Baukostensenkungen, damit am Ende gute Mieten möglich sind und in unserem Land entsprechender Wohnraum geschaffen werden kann.
Das sind alles Debatten, die wir miteinander führen - genauso wie bei dem Thema Gewächshäuser - da ging es ja um 6 m - und Folientunnel. Auch da muss man sich fragen: Müssen wir schon im Januar Erdbeeren essen? Oder gibt es nicht auch da regionale Dinge, wie man sie früher ganz normal hatte? Man muss da auch hinschauen: Was verschandelt unsere Landschaft? Was ist wichtig? - Da haben wir uns am Ende ja auch um eine Balance bemüht. Die 6 m sind jetzt hineingeschrieben worden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Da ist noch nicht der letzte Drops gelutscht; da steht noch viel Diskussionsbedarf im Raum. - Deshalb geht dieser Vorwurf ins Leere. Sie jagen uns ja da in jeder Sitzung. Da sagte mein Deutschlehrer immer: „Getretener Quark wird breit, nicht stark.“ Jetzt müssen wir an der Stelle auch einmal liefern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So oft wir uns in den vergangenen Monaten mit der Wohnungsbaupolitik und der Wohnungsproblematik in Schleswig-Holstein beschäftigt haben und auch weiter beschäftigen werden, so oft werden wir uns auch mit der Landesbauordnung befassen müssen. Das ist durch die Beiträge meiner Vorredner deutlich geworden. Das ist auch richtig so; denn die Vorschriften der Landesbauordnung und andere bauordnungsrechtliche Vorschriften haben einen ganz erheblichen Einfluss auf die Herstellungskosten beim Wohnungsbau. Deshalb ist es richtig gewesen, dass wir diesen Aspekt jetzt schon einmal - wenn auch nur in sehr eingeschränktem Umfang - bei der Änderung der Landesbauordnung aufgegriffen haben, um Kostenbelastungen, die sich unmittelbar auf die Miethöhe auswirken, abzumildern oder sogar zu verhindern.
Diesem Ziel dient insbesondere die Regelung zur Nachrüstung von Wasserzählern. Die aktuelle Landesbauordnung schrieb vor, dass jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler haben muss. Diese Nachrüstungspflicht war bis zum 31. Dezember 2020 zu erfüllen. Abweichungen konnten zwar zugelassen werden, das wurde aber nicht genauer be
stimmt. Hier war zu befürchten, dass durch die Nachrüstung von Wasserzählern ganz erhebliche Kosten auf die Vermieter zukommen würden, die dann auf die Mieten durchschlagen. Auf den Einbau von Wasserzählern zu verzichten - das will ich auch deutlich sagen -, kam natürlich nicht in Betracht, weil es eine Form der Gerechtigkeit ist, den Wasserverbrauch individuell abzurechnen. Allerdings - diese Anpassung halten wir Freie Demokraten für sach- und interessengerecht - sollte die Nachrüstung nur im Zuge der Erneuerung oder einer wesentlichen Änderung der Wasserinstallation erfolgen. Der Nachrüstungszeitraum würde zwar damit gestreckt; es würden aber unverhältnismäßige Mehrkosten in erheblicher Größenordnung vermieden werden. Wir werden uns aber in naher Zukunft mit weiteren Vorschriften der Landesbauordnung oder anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften befassen müssen, um zum Beispiel die Aufstockung von Wohngebäuden und die Nachverdichtung neu zu regeln und zu erleichtern und um Wohnungen in Schleswig-Holstein bauen zu können.
Auslöser für die Änderungen der Landesbauordnung war allerdings die Seveso-III-Richtlinie, die auf Landesebene umzusetzen war und die daher auch der Schwerpunkt der Gesetzesänderung heute ist. Dass die Erforderlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet wird, ist im Anhörungsverfahren durchaus kritisiert worden. Diese Auswirkungen der Seveso-III-Richtlinie sind ja auch nicht in Abrede zu stellen. Allerdings muss zur Kenntnis genommen werden, dass das Land hier gar keine andere Wahl hat, als geltendes EU-Recht umzusetzen und die Landesbauordnung entsprechend anzupassen. Zudem - auch darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen - kann der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, insbesondere vor Unternehmen, die mit Gift- und Gefahrstoffen arbeiten, also sogenannten potenziellen Störfallbetrieben, nicht hoch genug eingeschätzt werden. Solche Unternehmen werden ja keineswegs durch die Seveso-III-Richtlinie verboten. Die Bevölkerung hat aber ein Recht darauf, dass ihre Belange hinreichend geachtet und geschützt werden, wenn solche potenziellen Störfallbetriebe in ihrer Nachbarschaft existieren. Öffentlichkeitsbeteiligung ist daher ein anerkanntes und durchaus probates Mittel, das hier angewendet wird.
Natürlich haben wir in den letzten Jahren gerade in Schleswig-Holstein oder in Norddeutschland - das muss man sagen - nicht immer gute Erfahrungen
mit dem Institut der Öffentlichkeitsbeteiligung und insbesondere dem Verbandsklagerecht gemacht. So manches wichtige, große Infrastrukturvorhaben der Wirtschaftsminister kann ein Lied davon singen - wie die A 20 oder die Elbvertiefung legen hier beredt Zeugnis ab.
Will man aber solche Behinderungen beschränken, ist jedenfalls bei der Seveso-III-Richtlinie nicht das Land zuständig. Handeln müssten die EU und der Bund. Dieser - der Bund insbesondere - ist daher gefordert, seinen Einfluss geltend zu machen, wenn es gilt, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, die sich aus einer ausufernden Öffentlichkeitsbeteiligung oder dem Verbandsklagerecht ergeben. Das ist aber genau zu prüfen, wo dort eventuell Korrekturbedarf besteht.
Eine solche Diskussion können wir aber hier im Rahmen der Debatte über die Landesbauordnung nicht führen. Hier haben wir nicht die Zuständigkeit. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in der vom Innen- und Rechtsausschuss empfohlenen Fassung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Zum Wohnungsbau und auch zu den Seveso-III-Richtlinien ist schon viel und viel Richtiges gesagt worden. Ich werde Ihnen ersparen, das hier noch einmal zu wiederholen. Ich möchte allerdings exemplarisch auf diejenigen neu vorgeschlagenen Regelungen in der LBO hinweisen, die insbesondere den Erwerbsgartenbau in Schleswig-Holstein betreffen. Anlässlich der mündlichen Anhörung am 22. August 2018 im Innen- und Rechtsausschuss forderten die Vertreter des Gartenbauverbandes Nord und der Landwirtschaftskammer eine Novellierung des § 63 der Landesbauordnung. Diese Norm listet unter anderem Bauvorhaben im Erwerbsgartenbau auf, welche verfahrensgenehmigungsfrei sind. Hauptforderung war hier, Gewächshäuser und Folientunnel bis zu einer Firsthöhe von 6 m und höchstens 1.600 m² Grundfläche verfahrensfrei zu stellen. Das hörten
wir ebenfalls bereits. Der bisherige § 63 der Landesbauordnung ist hier veraltet und entspricht nicht mehr den gängigen Standards - das war ein Ergebnis der Anhörung. Schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird im ernstzunehmenden, professionellen Erwerbsgartenbau kein Gewächshaus betrieben, welches eine Grundfläche von maximal 100 m² aufweist. Folientunnel - ein weiteres Thema in dem Bereich - sind kostengünstige und flexible Alternativen. Sie können bei einem notwendigen Flächenwechsel sehr schnell ab- und wieder aufgebaut werden. Das ist ein entscheidender und wichtiger wirtschaftlicher Vorteil für diese Branche. Unter Folie wird die Vegetationszeit stark verlängert, sodass sich vor allem im Gemüseanbau Flächen mit Folgekulturen intensiver und besser nutzen lassen. Hinzu kommen weitere positive Aspekte wie etwa die Verminderung der Nährstoffauswaschung aus den Böden und der geringere Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln.
Neben den Anforderungen eines aktuellen technischen Standards von Gewächshäusern und Folientunneln im professionellen Gartenbau ging es dann auch um die Frage der verfahrens- oder genehmigungsfreien Nutzungsdauer, die im Entwurf der LBO noch immer auf sechs Monate begrenzt war. Eine zeitliche Beschränkung für die genehmigungsfreie Aufstellung von Folientunneln, wie sie bis zuletzt im jamaikanischen Entwurf vorgesehen war, erschien daher nicht nur uns unbegründet und irgendwie willkürlich. Die weitere Einschränkung hätte sich für den schleswig-holsteinischen Erwerbsgartenbau als gravierender Wettbewerbsnachteil zu den benachbarten Ländern ausgewirkt. Auch dieser Aspekt war Gegenstand der Anhörung im Ausschuss.
Diese Forderungen sind nicht neu, denn bereits zur letzten Novellierung der Landesbauordnung wurden diese - leider erfolglos - eingebracht. Nun war es aber doch der Änderungsantrag der AfD-Fraktion, der am 19. September 2018 dem Innen- und Rechtsausschuss vorgelegt wurde und der dem Appell im Anhörungsverfahren zur Liberalisierung der Landesbauordnung im Erwerbsgartenbau tatsächlich auch gerecht wurde. Da aber Anträge der AfD in diesem Hause grundsätzlich keine Zustimmung finden, zog Jamaika unter Hinweis auf spontan aufgetretenen Beratungsbedarf den eigenen Antrag zunächst zurück.
Ich stelle hier fest, dass es Ihnen im Innen- und Rechtsausschuss zuweilen zu wenig um das geht, was Ihnen sachkundige Vertreter aus Verbänden,
Am 24. September 2018 enthielt nämlich die neue jamaikanische Version dann endlich die Umsetzung der Anhörungsergebnisse so, wie wir sie vorgeschlagen haben. Der Änderungsantrag meiner Fraktion wurde im Ausschuss nun mit spürbarer Erleichterung abgelehnt, und vor Ihnen liegt nun eine Fassung, die selbstverständlich nichts, also wirklich überhaupt nichts aus der Feder der AfD enthält. Sie dürfen also gern zustimmen, wir tun das auch. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll geltendes EU-Recht in die entsprechenden Normen des Landes umgesetzt werden. Das ist gerade eben schon gesagt worden. Es geht um Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Der gesamte Entwurf orientierte sich seinerzeit an dem Musterbeispiel, welches in der Bauministerkonferenz ausgearbeitet worden war. Dazu hat eine ausführliche parlamentarische Beratung inklusive der schriftlichen und mündlichen Anhörung stattgefunden, und es gab natürlich noch Änderungsbedarfe. Das ist nichts Schlechtes. Am Ursprungsentwurf gab es relativ wenige, aber in zwei anderen Fragen dann doch etwas gravierendere Änderungen.
In einem Fall ging es um die Frage, unter welchen Bedingungen Wasserzähler in Gebäuden zu installieren sind. Herausgekommen ist dabei eine, wie ich finde, ganz vernünftige Lösung. Es geht nicht darum, jetzt flächendeckend Wasserzähler in allen Einheiten zu installieren, sondern dies gilt ausdrücklich für den Neubau oder die vollständige Renovierung der sanitären Bereiche. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eine Nachrüstungspflicht von Wasserzählern im Wohnungsbestand zu unverhältnismäßig hohen Investitionskosten führt. Der angedachte Nutzen wird dann von den zusätzlich anfallenden Kosten völlig aufgefressen. Die Einbaukosten belaufen sich auf Summen zwischen 500 und 750 € Euro nur für die Installation des Gerätes. Es sind noch höhere Kosten zu erwarten, wenn bei
spielsweise Fliesenspiegel entfernt werden müssen oder es eben an schwierigen Orten eingebaut werden muss. Die gesamte Verkabelung und all das gehören dazu. Das wären riesige Kosten, und diese Kosten müssten dann auf den Mieter umgelegt werden. Da sagen wir, dass der Nutzen für den Mieter gering ist, weil er nicht viel Wasser sparen kann, weil die Leute duschen, ihr Geschirr abwaschen und auch ein WC benutzen müssen, das ist nun einmal so. Deshalb ist da wenig Möglichkeit zu sparen. Die Mieter dann alles bezahlen zu lassen, wäre ungerecht gewesen. Das ist entsprechend verworfen worden.
Eine weitere Sache, die vorgeschlagen wurde, betraf Folientunnel und kleinere Gewächshäuser - das ist auch schon angesprochen worden -, die in der Garten- und Landwirtschaft genutzt werden. Für Folientunnel, die weniger als ein halbes Jahr genutzt und somit danach wieder abgebaut werden, gilt eine einfache Handhabung ohne viel Bürokratie und Genehmigungsverfahren. Das dient vor allem Beerenzüchtern, Kleinobstbauern und Gärtnern oder auch denjenigen, die für eine einzige Saison etwas ausprobieren wollen. Auch das ist, so denke ich, eine gute und vernünftige Sache.
Man kann also, was das angeht, sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen durchaus sinnvoll sind und sich ganz konkret an der tatsächlichen Umsetzung in der Praxis orientieren. Mit dem vorliegenden, korrigierten Entwurf wird also nicht nur EURecht umgesetzt, sondern es werden hier und da jedenfalls auch hilfreiche Anpassungen vorgenommen.
Allerdings - auch das haben die anderen Redner gesagt - kann man auch ein bisschen vorausschauen, weil wir es nicht geschafft hatten, die wirklich wichtigen Änderungen schon in die Landesbauordnung aufzunehmen, auf die eigentlich alle warten, nämlich die Änderungen, die mit Sicherheit über kurz oder lang kommen müssen. Es geht um Änderungen, die es ermöglichen, Wohnungsbau tatsächlich schneller voranzutreiben. Da denke ich zum Beispiel an die Zulässigkeit von Holzbauweisen, die diskutiert werden. Da gibt es schon die Hamburger Regelung, die man sich im Prinzip abgucken könnte. Ich glaube, es wäre vernünftig, wenn man da heranginge. Aber auch das ist wichtig: Es geht dann dabei natürlich auch um die Anpassung von Standardkriterien, die jetzt noch einer größeren Bautätigkeit und der Schaffung von Wohnraum entgegenstehen.
wie viel Dämmung sein muss. Wir haben jetzt schon sehr starke Bestimmungen, aber die Frage ist, was der kleine Nutzen, den man generiert, wenn man noch stärker dämmt, für die Kostenstruktur des Baus bedeutet und was das dann möglicherweise umgerechnet für einen Mieter kostet. Da muss man abwägen, ob diese zusätzliche Dämmung so viel Energie spart, dass man einen Mieter so stark belasten kann. Das ist im Prinzip das, was der Kollege Tietze auch sagte. Aber ich mache es mit einem anderen Vorzeichen: Bei mir haben die Mieter doch eine höhere Relevanz, weil günstige Mieten ein knappes Gut sind, und wir sehr genau darauf achten müssen.
Eine zweite Frage lautet, ob Fahrstühle nachgerüstet werden sollen, wenn zusätzlich Obergeschosse geschaffen werden. Diese Frage stellt sich gerade, wenn wir Holzbauweisen zulassen. Auch darüber, ob es dann wirklich notwendig sein soll, Fahrstühle komplett auszutauschen und bis nach oben durchzuführen, müssen wir diskutieren.