Auf der anderen Seite ist das pauschale Ablehnen des Tasers schwer vermittelbar. Der Taser ist ein milderes Mittel als die Schusswaffe. Es ist ein polizeilicher Grundsatz und auch so normiert, dass die Polizeibeamtin oder der Polizeibeamte stets das mildeste Mittel anzuwenden hat. Warum kann der Polizist zur Schusswaffe greifen, aber nicht zum Taser? - Viele werden sagen: Es muss doch etwas zwischen Schusswaffe und Schlagstock geben. Ich finde aber, dass alles, was unterhalb einer Schusswaffe liegt, mindestens getestet werden sollte,
vor allem wenn der Angreifer noch auf Distanz ist. Besonders in Konstellationen mit Stichwaffen sind Situationen vorstellbar, bei denen ein Tasereinsatz unbedingt geeignet ist und angemessen erscheint.
Ich möchte das verdeutlichen. Nehmen wir einmal die Entfernung von diesem Rednerpult bis zur Kante des Podestes. Übertragen wir diese Entfernung auf eine Einsatzsituation in einer dunklen Gasse. Spätestens jetzt wird deutlich, warum ein Schlagstock ungeeignet ist beziehungsweise nicht das geeignete Mittel sein kann. Jemand mit einem Messer sollte nicht erst dann gestoppt werden können, wenn er auf Schlagdistanz ist. Hier müssen wir der Polizistin oder dem Polizisten eine Option anbieten, die erstens geeignet und zweitens wirksam im Sinne einer Mann-Stopp-Wirkung ist und die drittens unterhalb einer Schusswaffe liegt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe glücklicherweise in meinem Dienstleben nie zur Schusswaffe greifen müssen. Es gab jedoch Situationen, bei denen ich ernsthaft überlegen musste, zu ziehen. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Selbst diese Entscheidung, ziehst du oder ziehst du nicht, ist enorm belastend und löst etwas in einem aus.
Ich erinnere mich an diese Erfahrung als junger Schutzmann. Als die Situation da war, hat man funktioniert. Erst später, vor der Schreibmaschine, fing das große Zittern an. Das trägt man tagelang mit sich herum. Eine Schwelle höher und nicht zu vergleichen ist der Schusswaffengebrauch selbst. Deshalb halte ich es für unbedingt wichtig, dass wir alles tun, um diese Situation zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt sehr unterschiedliche Einsatzarten für die die Polizisten unterschiedlich ausgerüstet werden sollen. Daran sieht jeder, wie wichtig eine differenzierte Auseinandersetzung mit diesem Thema ist. So hat ein normaler Streifenpolizist ganz andere Anforderungen als ein Beamter im SEK. All dies gilt es zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. All diese Erfahrungen und Argumente müssen wir sammeln, auswerten und abwägen. Wir müssen das Rad Gott sei Dank - nicht neu erfinden, sondern können auf die Erfahrung anderer Bundesländer zurückgreifen; Risiken und Vorteile können wir umfassend gegeneinander abwägen. Wir müssen uns inhaltlich damit differenziert auseinandersetzen. Einfache Antworten sind nicht angebracht; es ist genauso unseriös und durchschaubar wie der Versuch der AfD, auf unsere Idee aufzuspringen. Daher bin ich auch der Auffassung, dass unsere Polizei, für die wir die Verantwortung tragen, sagen muss, ob sie den Taser für anwendbar hält, und ihn als gut für den Einsatzfall deklariert. Dieses Urteil erbitte ich von der Landespolizei in Form eines Modellprojekts.
Ja, das mache ich. - Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte wird im Rahmen des Einsatztrainings ganz seriös auf diese Anwendung der Einsatzmittel vorbereitet. Darüber kann sich jeder ein Bild machen.
Meine Linie in dieser Frage ist schnell zusammenzufassen: Differenzieren statt pauschalisieren. Lassen Sie uns ein Modellprojekt initiieren! Das Thema ist zu vielschichtig für Aktionismus, zu ernst für verkürzte Botschaften und zu wichtig für politische Effekthascherei.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Wenn Menschen durch einen Schusswaffeneinsatz sterben, ist meistens eine gewalttätige Auseinandersetzung vorangegangen. Das ist allerdings - das ist ganz wichtig - die absolute Ausnahme im Dienst der Viertelmillion Polizistinnen und Polizisten in Deutschland. Viele Polizistinnen und Polizisten kommen durch ihr Berufsleben, ohne ein einziges Mal ihre Waffe gegen Menschen eingesetzt zu haben. Das zeigen auch die Statistiken: Professor Clemens Lorei, der seit Jahren Statistiken über den Gebrauch von Dienstwaffen führt, listet für 2017 - das sind die aktuellsten Zahlen - bei insgesamt 75 zielgerichteten Schüssen in Deutschland 14 Todesopfer auf. Jedes Opfer ist natürlich zu beklagen, aber auch die Beamten sind nach dem Schusswaffeneinsatz meistens traumatisiert und bedürfen einer professionellen Betreuung und Therapie.
Die kleine Zahl macht aber noch einmal den absoluten Ausnahmestatus des Schusswaffengebrauchs deutlich. Uns als Parlament sollte es immer wieder eine Herzensangelegenheit sein, das zu betonen: Wir leben in einem friedlichen Land mit sinkenden Kriminalitätsraten. Das ist eine Tatsache, die manche Scharfmacher nur ungern zur Kenntnis nehmen.
Dennoch ist der Schusswaffengebrauch, wie ich es in Gesprächen mit Polizisten und Gewerkschaften höre, ein Thema, das den Kollegen oben auf liegt. Sie wollen möglichst überhaupt niemanden verletzen, und deswegen greifen sie auch ungern zur Waffe. Die sogenannte Zwangsmittellücke zwingt sie aber manchmal dazu. Das zeigte auch der tragische Vorfall in Bad Oldesloe. Dort war ein Mann mit einem Messer nicht durch beschwichtigende Worte oder den Schlagstock in Schach zu halten. Ohne Taser kommt die Schusswaffe in solchen Fällen fast zwangsläufig zum Einsatz. Eine Deeskalation ist nämlich nicht mehr zu bewerkstelligen. Dar
Laut Wikipedia schränken 13 Bundesländer in ihren Polizeigesetzen das Grundrecht auf Leben ein, wenn es gilt, anderes Leben zu retten. Dieser Tatbestand des finalen Rettungsschusses ist seit Jahren Thema tausender juristischer Hausarbeiten, weil sich an ihm so gut das Abwägen von Prinzipien üben lässt. Ein Polizist, der in Sekundenbruchteilen überlegen muss, ob er abdrückt, kann solche juristischen Spitzfindigkeiten im Einsatz aber nicht durchdenken. Meine Damen und Herren, das ist unmöglich, er muss handeln und abwägen, ob ein Schuss den Täter stoppt oder gefährdet. Oder er müsste im Fall des Falles, wenn er einen Taser hätte, entscheiden, ob das die gerechtere oder nützlichere Waffe ist. Gerade deshalb kommt der Ruf nach einer transparenten und klaren Neuregelung aus den Reihen der Polizei selbst.
Der Landtag ist verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Geiselnahmen oder Täter, die nicht davon ablassen, ihre Opfer zu verletzen, müssen gestoppt werden. Damit ist es unsere Aufgabe, festzulegen, wie das zu geschehen hat, damit auch die Polizistinnen und Polizisten Rechtssicherheit haben.
Das bedeutet aber, dass zunächst eine sorgfältige Abwägung in den Beratungen stattfinden muss. Dazu müssen die Erfahrungen der hiesigen Polizei, die mit dem Taser noch keine richtigen Tests durchlaufen haben, sowie die Erfahrungen der Polizistinnen und Polizisten aus anderen Bundesländern einfließen.
Genau das Gesagte gilt gerade für die Anschaffung von Tasern. Das Wort ist ja schon irreführend, denn es gibt viele Varianten der Distanzelektroimpulsgeräte, wie sie richtig heißen. Ein Handtaschentaser ist etwas ganz anderes als die Geräte, die den Profis zur Verfügung stehen. Auch da gibt es verschiedene Modelle. Die meisten dieser Geräte ähneln schon rein optisch einer Pistole und schießen aus einer Distanz von 3 bis 5 m mit Draht verbundene Pfeile ab. Der Pfeil dringt in die Haut ein und gibt einen Stromimpuls mit hoher Spannung ab. So wird ein Mensch handlungsunfähig gemacht und kann überwältigt werden. Im Übrigen haben einige dieser Geräte vorher einen Warnton. Wenn der Taser also gezogen wird, wird ein Warnton ausgesendet, sodass dies schon deeskalierend wirken kann. Das haben Pistolen so nicht. Auch das scheint ein Grund zu sein, wo man einmal genauer schauen muss, ob nicht eine solche Waffe nützlich sein könnte.
Allerdings - auch das muss man sagen - liegen in Bayern Erfahrungen mit den Taser-Pistolen vor, aber nur seitens der Sondereinsatzkommandos. Der Taser kommt im konservativen Bayern derzeit nicht einmal im Streifendienst zum Einsatz. Daher stellt sich natürlich schon die Frage: Warum ist das so? Das liegt möglicherweise auch daran, dass die Schulung zu aufwendig und es vielleicht tatsächlich so ist, dass viele Gerätschaften am Gürtel getragen werden müssen, sodass man irgendwann einmal den Überblick verliert beziehungsweise die vielen Dinge einfach nicht mehr tragen kann. Das mag alles sein.
Aber, meine Damen und Herren, wir müssen natürlich auch wissen: Der Taser ist gefährlich. Er kann bei herzkranken Personen tatsächlich zum Herzstillstand führen. Allerdings wäre die Alternative in solchen Fällen ja die Pistole; auch deren Einsatz kann bis zum Tod führen. Auch da muss man eben genau schauen, wie man damit umgeht. Wir sollten zusammen mit den Polizistinnen und Polizisten, den Polizeiherren und dem Innenministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten. Ich glaube, das ist richtig so; und wir sollten es ermöglichen, den Taser zumindest einmal zu testen. Aber, meine Damen und Herren, das sollten wir in Ruhe tun. Wir sollten den Mut haben, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die es vor allen Dingen, wenn wir es denn machen, für die Polizistinnen und Polizisten rechtssicher macht, solche Gerätschaften auch anwenden zu können. Das ist im gesamten Prozess das Allerwichtigste. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, noch einmal kurz auf das eine oder andere Bezug nehmen zu dürfen.
Frau Wagner-Bockey, vielen Dank für die doch sehr sachliche Darstellung. Ich freue mich darüber, wenn wir die Diskussion über dieses Thema tatsächlich mit der gebotenen Sachlichkeit starten können. Sie haben erwähnt, dass die deeskalierende Wirkung nicht erwiesen sei. Tatsächlich gibt es inzwischen sogar videodokumentierte Polizeieinsätze, in denen eine Person, die sich gegen den Willen der eingesetzten Polizeibeamten in einem Streifenwagen eingeschlossen hatte und unter Vorhalt von
Schusswaffen eben nicht aus diesem Fahrzeug herauszubekommen war - davon einmal abgesehen, dass der Schusswaffeneinsatz an dieser Stelle auch rechtlich kaum zu erklären wäre und erst aufgrund des Vorhalts des Tasers und des Aussendens des Signals; es entsteht dann vorne ein kleiner Lichtbogen - dazu bewegt wurde, tatsächlich herauszukommen. Zumindest dieser eine Fall ist videodokumentiert nachzuvollziehen und sehr beeindruckend.
Ich begrüße es, dass die Redebeiträge tatsächlich überwiegend sachliche Argumente zur Frage enthalten haben, wie man dieses zusätzliche Einsatzmittel, diese zusätzliche Waffe, bei den Polizisten verstauen könnte. Ich würde Sie hierzu wahnsinnig gern an die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung verweisen. Dort wird man Ihnen sehr schnell erklären, dass die jetzigen Tragevorrichtungen der Polizei diese Möglichkeiten geben.
Selbstverständlich ist der Trainingsaufwand bei einem zusätzlichen Gerät enorm hoch. Das ist ein Thema, das wir auf jeden Fall besprechen müssen, wenn wir uns tatsächlich zu einem Probelauf entschließen können. Wenn aber Einsätze - jetzt kommt ein bisschen der Punkt, der Ihnen nachzusehen ist, weil Sie vielfach eben nicht über die polizeiliche Erfahrung verfügen - wie in Bad Oldesloe exemplarisch aufgenommen werden, dann geht im Vorfeld eines solchen Einsatzes, bevor die Kräfte dorthin entsandt werden, ein Grundsachverhalt heraus. Wenn dieser nur lautet: „Person mit Messer“, dann wissen die anfahrenden Beamten, dass sie sich entsprechend vorbereiten können; dann findet bei einem Team die Aufteilung zur optionalen Einsatzmittelauswahl tatsächlich statt. Ich habe dies als Einsatztrainer jahrelang begleitet und entsprechend Einsätze hinter mich gebracht. Lieber Jörg Hansen, auch ich habe die Entscheidung gehabt: „Waffe ziehen, Waffe nicht ziehen“, und ich habe sie mehrfach gezogen, und das war mit Sicherheit kein gutes Gefühl. Deswegen hätte ich mir schon damals gewünscht, unter Vorhalt eines Tasers Situationen anders beruhigen zu können.
Die Frage: „Wer hat wann was zuerst auf den Plan gebracht?“, ist nicht erst seit Bad Oldesloe tatsächlich ein Thema der AfD. Wie ich bereits eingangs erwähnte, haben wir dies seit 2016 in unserem Landeswahlprogramm, da wir dies auch sehr intensiv in unseren Fachausschüssen besprochen haben. Wir haben im Jahr 2016 von der GdP noch eine ablehnende Haltung wahrgenommen. Dort hat sich der Geist inzwischen gewandelt. Man akzeptiert oder sieht dort inzwischen die Notwendigkeit. Aber noch in der vergangenen Woche war dazu aus dem In
nenministerium, auch unmittelbar im Zusammenhang mit dem Einsatz in Bad Oldesloe, tatsächlich kein klares Statement zu bekommen. Insofern müssen wir leider solch tragische Anlässe immer wieder zum Anlass nehmen, um das aufs Tableau zu bringen. Es tut mir leid, ich würde es gern sachlicher und früher aufs Tableau bringen, aber es ist scheinbar nicht möglich, Sie auf anderem Weg dazu zu bewegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde gern kurz die Gelegenheit nutzen, da ich noch einmal persönlich angesprochen wurde, hierzu Stellung zu nehmen. Herr Schaffer, ich finde es sehr interessant, dass Sie dieses Video von einem polizeilichen Gegenüber nennen, der sich in ein Fahrzeug eingeschlossen und sich weder von der Schusswaffe noch von gutem Zureden hat beeinflussen lassen, sondern von einem Taser. Ich weiß jetzt nicht, in welcher Form sich dieser im Kfz eingeschlossen hatte, aber ich glaube, es ist kein exemplarischer Nachweis für die Deeskalationsmöglichkeit durch einen Taser, weil jeder normale Mensch, der eingeschlossen im Auto sitzt, doch wohl eher davon ausgehen kann, dass man durch dieses Elektroschockgerät eben nicht getroffen werden kann, weil die Scheiben hochgekurbelt sind.
- Ja, okay, dann ist aber das Wort „eingeschlossen“ etwas schwierig. - Aber lassen wir das einmal dahingestellt. Darauf kommt es vielleicht auch gar nicht an. Ich glaube aber, dass ein einzelnes Video noch kein Nachweis für die Wirksamkeit eines sogenannten Tasers ist. Ich habe diesen vorhin übrigens anders bezeichnet, weil „Taser“ eigentlich eine Markenbezeichnung ist. Ich übernehme den Ausdruck aber natürlich gern.
Sie sprachen dann auch an, dass man sich bei der PD AFB natürlich einmal über den Trainingsaufwand schlau machen könne. - Ja, das ist richtig. Kolleginnen und Kollegen haben mir aber auch gesagt: „Meine Güte, wir haben jetzt viele neue Waffen zur Terrorabwehr und zur Bewältigung besonderer Lagen bekommen, auch mit denen müssen wir üben.“ Ich glaube, das erfordert ein hohes Maß
Es ist eigentlich eher eine Anmerkung. Sie haben vorhin angegeben, dass es keinen Nachweis für eine deeskalierende Wirkung des Tasers gebe. Ich habe Ihnen zumindest einen Fall genannt; und das war das, worum es mir ging. Ich kann Ihnen das Video gern einmal zeigen; es ist in der Tat sehr interessant.
- Davon ganz unbenommen - ich habe noch 1,5 Minuten - möchte ich an dieser Stelle noch kurz auf den Aspekt der „Person mit Messer“ eingehen. Meine Damen und Herren, es gibt im Nachhinein immer die Abwägung „hätte“, „könnte“, „es wäre schöner gewesen, wenn es anders gelaufen wäre“ oder wie auch immer. Dass man sich bei einem Einsatz mit Messer im Vorwege auf der Anfahrt absprechen kann, gibt es, das ist gar keine Frage, aber das ist doch relativ selten. Wir haben doch ganz häufig die Situation: Dunkelheit, Regen, es ist 1:30 Uhr nachts; sie müssen noch 100 m weit zur Haustür laufen, wo der Einsatz stattfinden soll. Sie wissen eigentlich gar nicht, was dort stattfindet; und dann steht in dem hell erleuchteten Eingang, drum herum ist nur Dunkelheit, plötzlich eine Person; und sie können überhaupt nicht richtig einordnen, wie gefährlich die Person ist. Hat sie ein Messer, hat sie Blut am Messer? All diese Geschichten sind doch wirklich Zehntelsekundenentscheidungen und haben nichts damit zu tun, ob man sich vorher in Bezug auf einen Taser absprechen kann. Das ist übrigens der Grund, warum ich der Meinung bin, dass man, wenn man am Ende aller Überlegungen beschließen würde, einen Taser anzuschaffen, diesen mit Sicherheit nicht pro Streifenwagenbesetzung anschaffen kann.
Nein, ich möchte das jetzt erstmal zu Ende bringen. - Wenn man diese Anschaffung tätigen würde, dann müsste man auch jeden Kollegen damit ausrüsten. Denn stellen Sie sich einmal vor, am Ende aller Tage werden Sie gefragt: „Warum haben Sie den Taser nicht eingesetzt?“, und Sie antworten: „Den hatte ich im Auto vergessen“. Solche Dinge funktionieren überhaupt nicht, und das zeigt in unseren Augen nur, dass es hier einer wirklich intensiven und differenzierten Diskussion bedarf, wie wir sie heute alle gemeinsam angefangen haben. - Herzlichen Dank.