Zusammengefasst ist zu sagen: Schleswig-Holstein ist bei uns in guten Händen. Vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit gegeben haben, das noch einmal darzustellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Große Anfrage der SPD und die Antwort der Landesregierung haben zu umfangreichen Erkenntnissen geführt. An dieser Stelle daher auch unser Dank. Ein weiterhin anhaltender Demografiewandel und damit einhergehender Personalverlust zwingen eine Landesregierung dazu, hier konzeptionell zu reagieren. Die Antwort der Landesregierung mit dem Hinweis auf das Nachwuchskräftekonzept scheint hier derartiges auch zu belegen. Das ist schon einmal gut und auch richtig. Dies gilt auch für die Nutzung der sozialen Medien, denn über diesen Weg ist die Zielgruppe eben der Nachwuchs heutzutage - zeitgemäß anzusprechen.
Die Installierung eines Ausbildungsportals auf der Homepage der Landesregierung für Ausbildungsberufe, Studiengänge und Referendariate ist erfreulich, das Portal selbst ist modern und benutzerfreundlich gestaltet und wird - so hoffen auch wir seinen Teil dazu beitragen, geeigneten Nachwuchs in ausreichender Stärke zu generieren.
Die Große Anfrage der SPD zielt in einem Teil mit Fragen auch darauf ab, in welchem Umfang Nachwuchs mit Migrationshintergrund zu gewinnen sein kann. Die Antworten dazu empfinden wir als AfDFraktion zunächst als positiv, da dort insbesondere im Bereich des Vollzugsdienstes bei Polizei und Justiz die Anteile derjenigen mit Migrationshintergrund eben jenen entsprechen, die wir auch in der Bevölkerung erleben. Hier entsteht also kein Missverhältnis.
Herr Kollege Schaffer, es tut mir leid, dass es schon wieder der Fall ist, aber ich kann es nicht ändern.
Ich möchte Sie wirklich alle bitten, die Gespräche einzustellen. Wir haben hier jetzt noch zwei Redner
und dann noch einige Abstimmungen zu Tagesordnungspunkten ohne Aussprache. Ich würde Sie bitten, die Konzentration zu halten und danach am Abend dann alle Gespräche miteinander zu führen, die Sie hier jetzt dank mir nicht führen sollen. Jetzt hat erst einmal einzig und allein der Kollege Schaffer das Wort.
Vielen Dank. - Diese Werte korrespondieren dann auch direkt mit den Antworten zu Belangen der Einstiegsqualifikation eines Bewerbers. Beides zusammen lässt nämlich den Schluss zu, dass die Hürden für eine Verwendung im Vollzugsdienst der Sicherheitsbehörden nicht zugunsten der Steigerung einer Quote von Menschen mit Migrationshintergrund herabgesetzt wurden. Das ist gut.
Am Beispiel der Berliner Polizei können wir nämlich erkennen, was passiert, wenn ein politischer Integrationsdruck auf Behörden ausgeübt wird, in dessen Folge dann der Anteil der Polizeibeamten mit Migrationshintergrund losgelöst von der Frage der Einstiegsqualifikation künstlich oder eben politisch gewollt nach oben getrieben wird.
- Dass das ausgerechnet von Ihnen kommt, wird sich gleich erklären. Berlin, Herr Dr. Stegner, hat damit eine Polizei bekommen, die vielfach aus Polizeibeamten besteht, die zunächst einmal in den Deutschkurs zur Nachhilfe müssen.
Effiziente oder auch nur funktionierende Sicherheitspolitik ist eben mit der SPD nicht zu machen. Das Berliner Beispiel, Herr Dr. Stegner, mahnt hier eindrucksvoll. Ich bin froh, dass dieser Weg in Schleswig-Holstein nicht eingeschlagen wurde und hoffentlich auch niemals wird. Wenn aber bereits Flyer zur Nachwuchswerbung in verschiedenen Sprachen, darunter Arabisch und Türkisch, verteilt werden, frage ich mich schon, ob hier nicht bereits Ansätze eines Irrwegs in der Nachwuchswerbung für den öffentlichen Dienst erkennbar sind.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich habe sehr gern mit Kollegen mit Migrationshintergrund gearbeitet und habe deren Sprachkenntnisse, deren erweiterte Sprachkenntnisse, sehr genossen.
Erweiterte Sprachkenntnisse sind daher in jedem Fall von Vorteil. Nur sollte die Fähigkeit zur deutschen Sprache bei einer Verwendung im öffentlichen Dienst und ganz besonders im Vollzugsdienst der Sicherheitsbehörden etwas Selbstverständliches sein.
Wir werden als AfD-Fraktion die Personalentwicklung beim Arbeitgeber Land weiterhin im Blick haben. Sollte, wie jüngst im Justizvollzug geschehen, Not am Mann sein, werden wir unsere Stimme erheben.
Die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes auch im Wettbewerb mit den angrenzenden Bundesländern und den Fachkräften in der Privatwirtschaft ist hier vielfach bereits angesprochen worden. Da möchte ich ganz persönlich anmerken, dass, wer einen echten, unmittelbaren Anreiz für eine Beschäftigung im Land Schleswig-Holstein setzen möchte, auch um die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes nicht herumkommt. Mehrfach wurde den Bediensteten des Landes Hoffnung auf eine Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes gemacht. Mit dem Hinweis auf angeblich schlechte Kassenlage wurden sie aber immer wieder vertröstet. Das ist der Zustand seit elf Jahren.
Die Kassenlage ist nun günstig wie nie zuvor. Herr Ministerpräsident Günther, geben Sie den Bediensteten des Landes das Weihnachtsgeld zurück - ohne Abstriche an anderen Stellen, wie sie die SPD vorgesehen hat. Denn das war das Versprechen seinerzeit. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels und des demografischen Wandels in Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass die Landesregierung zielgerichtet handelt und frühzeitig selbst bedarfsgerecht ausbildet. Genau das hat die SPD nun abgefragt, und die Landesregierung hat ausführlich geantwortet.
Ich habe mich über diese Große Anfrage gefreut, denn wir können einiges aus ihr lernen: erst einmal, dass auch unsere Landesregierung erkennt, vor was für einem Problem wir stehen, wenn in den nächsten Jahren viele der Beschäftigten unserer Landesverwaltung altersbedingt ausscheiden, während gleichzeitig weniger Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Verfügung stehen. Dass es eine landesweite Werbekampagne gibt, die die Vorzüge der Ausbildungsberufe, dualen Studiengänge und Referendariate der Landesverwaltung aufzeigt, ist daher genau richtig.
Wer es in letzter Zeit ins Kino geschafft hat, hat sicherlich mindestens einen der Werbeclips für eine Ausbildung beim Land Schleswig-Holstein gesehen. Hierin werden die vielen verschiedenen interessanten Wege präsentiert, die junge Menschen einschlagen können. Ich muss sagen: Ich finde die Imagefilme wirklich sehr gelungen. Ob es der Chemielaborant ist, dem wir ins Landeslabor folgen, oder Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Arbeitsfeld erläutern: Irgendwie bleibt das Gefühl, trotz der professionellen Aufbereitung einen persönlichen Einblick in die vielfältigen Arbeitsbereiche und Charaktere Schleswig-Holsteins bekommen zu haben.
In Bewerbungs- und Auswahlverfahren stehen mehrere Aspekte nebeneinander, die es zu berücksichtigen gilt: die Bestenauslese, das Diskriminierungsverbot nach den Grundsätzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, gegebenenfalls das Beamtenstatusgesetz - ein komplexes Verfahren, in das nicht ohne Grund Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte
Die angefügten tabellarischen Auflistungen zeigen deutlich auf, wo wirklich noch Luft nach oben ist, zum Beispiel bei den Fragen Nummer 3 und 4. Der Anteil von Menschen mit Behinderung in der Ausbildung und in dualen Studiengängen kann durchaus noch erhöht werden.
Der Fragekomplex 5 bis 7 lässt mich ehrlich gesagt etwas fragend zurück. Das mag sowohl an den Fragen als auch an den Antworten liegen. Wenn nach interkulturellen Aspekten in Bewerbungs- und Auswahlverfahren gefragt wird, lässt das zugegebenermaßen vielfältige Antworten zu. Die Landesregie
rung versteht hierunter offensichtlich Menschen mit Migrationshintergrund, die immerhin in Ausschreibungstexten und Berufsorientierungsveranstaltungen explizit angesprochen werden.
Wirklich bedauerlich finde ich es, dass der Anteil der Menschen in der Landesverwaltung, die in einer freiwilligen Befragung angegeben haben, einen Migrationshintergrund zu haben, immer noch sehr gering ist: 4,51 % Polizeiobermeisterinnen und -obermeister, 3,79 % Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare, 2,46 % in der Kriminalpolizei. Das ist zu wenig.
Und schließlich die Antwort auf die Frage Nummer 6, Regional- und Minderheitensprachen: Hierüber ärgern wir uns beim SSW sehr. Die gegebene Antwort wirkt etwas nachlässig. Regional- und Minderheitensprachen sind keine Fremdsprachen, und sie müssen Teil des Anforderungskatalogs sein, wenn das Land mit gutem Beispiel vorangehen möchte. Es muss selbstverständlich sein, dass im Kundenkontakt, in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und bei der Polizei Menschen angestellt sind, die kompetent im Umgang mit Regionalund Minderheitensprachen sind.
Für uns stellt es sich als sehr sinnvoll dar, die sogenannten weichen Faktoren, die aber sehr lebensbestimmend sein können, in den Ausschreibungen für Arbeit in der Landesverwaltung nach vorn zu stellen: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einbindung von Menschen mit Behinderung, Diversity und die Chancengleichheit für Menschen, die einen Migrationshintergrund haben.
Für den öffentlichen Dienst des Landes zu arbeiten, soll Menschen mit verschiedenen Zugangsvoraussetzungen und Lebensentwürfen offenstehen. Daher ist es sehr angemessen, wenn das nicht nur positiv vermarktet wird, sondern auch ein selbstverständlicher Teil der Ausschreibungstexte, Ausbildungsmessen und Studieninformationsveranstaltungen ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.