Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

(Jörg Nobis)

schen Anstiegs der Nebenkosten kommen darf. Oft sind es die Nebenkosten, die das Wohnen immer teurer machen. Dazu gehört auch die Grundsteuer. Da nutzen auch keine staatlichen Wohnungsbauunternehmen, sondern es geht darum, die grundsätzlichen Kosten niedrig zu halten.

(Beifall CDU und FDP)

Eine Grundsteuerreform ohne Einnahmeerhöhungen - so hat es bereits die Finanzministerkonferenz im Jahr 2010 einstimmig beschlossen - bleibt weiterhin unser Ziel. Egal ob am Ende eine Grundsteuer auf Basis von Verkehrswerten, eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip, das gebäudewertunabhängige Kombinationsmodell oder ein ganz anderes Verfahren steht, klar ist: Die Grundsteuerreform ist einer der bedeutendsten, wenn nicht gar die bedeutendste Steuerreform in den kommenden Jahren. Sie wird ein riesiger Kraftakt.

Umso wichtiger ist es, dass diese Reform politisch breit getragen wird. Für politisches Kleinklein ist dieses Thema zu bedeutend. Jetzt heißt es erst recht: anpacken statt rumschnacken.

Ich bitte die Landesregierung, auf Bundesebene weiter wie bisher auf ein zügiges Verfahren zur verfassungskonformen Neuordnung der Grundsteuer hinzuwirken. Dabei muss die Grundsteuer zukünftig mit möglichst geringem Aufwand ermittelt werden. Das wird auch eine große Aufgabe; denn es geht um über 35 Millionen Grundstücke.

Uns allen muss klar sein: Je mehr Zeit ins Land geht, desto eher wird es auf ein möglichst vereinfachtes Verfahren hinauslaufen. Die Zeit läuft. Wir müssen das Gesetz bis zum 31. Dezember 2019 verabschiedet haben. Da haben wir noch eine Menge zu tun. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Adam Smith war ein Anhänger, David Ricardo ebenso, und sogar Milton Friedman konnte ihr etwas abgewinnen. Bei Ökonomen gilt die Grundsteuer bis heute als eine der gerechtesten Steuerarten. Die Vorzüge der Grundsteuer liegen auf der Hand. Sie

besteuert den Grundbesitz. Dessen Nutzung ist ohne Leistungen des Gemeinwesens, also Straßen, Strom- und Wasserleitungen, nicht sinnvoll möglich. Mithin ist es gerechtfertigt, diese Steuer zu erheben. Zudem setzt die Steuer kaum ökonomische Fehlanreize. Sie ist deutlich robuster gegenüber Krisenzeiten als viele andere Steuerarten. Auch ihre Sozialverträglichkeit ist gegeben, da die Steuerlast davon abhängt, wie viel das jeweilige Grundstück und die darauf errichteten Immobilien wert sind. So viel zur Theorie.

Die Bemessungsgrundlagen der Steuer sind jedoch völlig veraltet. Grundstücks- und Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen, vor allem in den Ballungsräumen. In Regionen, die vom Strukturwandel oder von schwindenden Bevölkerungszahlen betroffen sind, sieht die Entwicklung ganz anders aus. Hauseigentümer und Mieter zahlen heute eine Steuer, die mit den tatsächlichen Immobilienwerten des Jahres 2018 nichts zu tun hat. Die einen zahlen zu viel, die anderen zahlen zu wenig. Das geradezurücken ist eine Frage der Gerechtigkeit.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt Bund und Länder nun zum Handeln. Die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von fast 14 Milliarden € pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Städte und Gemeinden in Deutschland. Gerade für finanzschwache Kommunen, die nur wenig Gewerbesteuer einnehmen, ist die Grundsteuer existenziell. Würde die Grundsteuer komplett wegfallen, wäre die kommunale Daseinsvorsorge massiv bedroht. Das gilt es zu verhindern.

Auch der Bundestag hätte gut daran getan, sich bereits in der vergangenen Wahlperiode mit der Reform zu befassen, wie es im Koalitionsvertrag von 2013 auch verabredet war. Das wäre auch ein Zeichen an das Bundesverfassungsgericht gewesen, dass der Bundesgesetzgeber ernsthaft an einer Lösung arbeitet. Leider ist das vor allem am Widerwillen der CSU gescheitert. Das muss man hier einmal so sagen.

Die Länder dagegen hatten ihre Hausaufgaben gemacht und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf war sicher nicht das Gelbe vom Ei, aber er machte Vorschläge für eine zeitgemäße Bewertung der Grundstücke und Immobilien.

Meine Damen und Herren, der nun vorliegende Vorschlag des Bundesfinanzministers bietet eine gute Basis, um zu einer verfassungskonformen, so

(Ole-Christopher Plambeck)

zial ausgewogenen und fristgerechten Neuregelung zu kommen. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt das Reformkonzept, die Grundsteuer wie bisher nach dem Wert des Bodens und der Gebäude zu bemessen, weil dies für eine sozial gerechte Besteuerung sorgt.

(Beifall SPD)

Deswegen scheidet ein vereinfachtes Verfahren für uns eigentlich aus. Der Vorschlag des Bundesfinanzministers, für die Wertermittlung grundsätzlich an die Nettokaltmiete anzuknüpfen, ermöglicht nach unserer Einschätzung eine faire Steuerbemessung.

(Zuruf: Das ist wie eine Mieterhöhung!)

- Abwarten, Frau Kollegin. Hören Sie doch einmal zu. Ich bin schon gespannt auf Ihre Ausführungen.

Der Bundesfinanzminister rennt bei uns offene Türen ein, wenn er im Zusammenhang mit der Reform darüber nachdenkt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen.

(Beifall SPD - Zurufe FDP)

Das wäre ein gutes Zeichen für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land.

Ich möchte aber auch auf eines hinweisen: Der Bundesgesetzgeber regelt vor allem die Grundsätze, nach denen der Grundbesitz bewertet wird. Die Kommunen entscheiden mit der Festlegung des Hebesatzes über die Höhe der Grundsteuer vor Ort. Auch auf sie kommt im Rahmen der Reform damit eine wichtige Aufgabe zu; denn alle kommunalen Vertreter werden sich dann die Frage stellen müssen: Wie halten wir es denn mit unseren Hebesätzen vor Ort?

Das Hebesatzrecht ist ein Kernelement der kommunalen Selbstverwaltung, das auch für uns nicht zur Disposition steht. Das will ich einmal klar sagen. Mit der von der SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzten Grundsteuer C erhalten die Kommunen künftig ein wirksames Instrument gegen Grundstücksspekulationen und für die Mobilisierung von Bauland.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, wer die Reform der Grundsteuer grundsätzlich gefährdet, bringt das öffentliche Finanzierungssystem insgesamt ins Wanken und gefährdet die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Für die SPD-Landtagsfraktion besteht darum das wichtigste Ziel darin da weiß ich mich auch mit der Finanzministerin ei

nig -, die Grundsteuer mit ihrem Aufkommen als verlässliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden zu sichern.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Baseline der Debatte lautet auch bei uns, dass die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen ist. Insofern muss sie in ihrer Aufkommenshöhe weiterhin erhalten bleiben. Ansonsten kämen wir zu massiven Problemen vor Ort im Schulbau und in anderen wichtigen Bereichen, die die Kommunen für die Gesellschaft leisten. Alle diese Fragen stehen auch für uns nicht zur Disposition. Wir wollen das aufkommensneutral gestalten.

Dahinter beginnt die Debatte. Mit Sicherheit spielt auch der Bürokratieaufwand eine wichtige Rolle. Um einen Bürokratieaufwand werden wir aber auch nicht herumkommen. Wenn man die Grundsteuer reformiert und sagt, dass das bisherige Modell zu Ungerechtigkeiten führe und irgendwie nicht funktioniere, dann ist klar, dass es Neuberechnungen geben muss. Von diesen Neuberechnungen werden die allermeisten Grundstücke betroffen sein. Dann zu meinen, das auch noch bürokratieneutral gestalten zu können, ist meines Erachtens ein bisschen kurzsichtig.

Wir müssen uns aber auch vor Augen führen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht darauf hinausläuft, dass die Grundsteuer zu bürokratisch und zu kompliziert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr geurteilt, dass die Grundsteuer zu Ungerechtigkeiten führt, weil veraltete Berechnungsgrundlagen herangezogen werden. Das darf nicht so bleiben. Das ist der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wäre nicht gerecht, wenn für eine Villa in Blankenese, in München oder auf Sylt genauso viel Grundsteuer zu bezahlen wäre wie für ein Mehrfa

(Beate Raudies)

milienhaus in Elmshorn, in Pinneberg oder in KielGaarden. Das kann mir unter Gerechtigkeitsaspekten niemand erklären. Wir können eine Steuer nicht unabhängig vom Wert des zu Besteuernden machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Eine wichtige Rolle spielt auch, wie wir mit Spekulationsobjekten umgehen. Hierbei spielt die Grundsteuer C eine Rolle. Das ist aber auch dann der Fall, wenn es um Flächen im Ballungsraum geht, die für eine Wohnraumnutzung möglich wären, aber nicht so genutzt werden. Denken wir beispielsweise an Kiel. Gegenüber vom Bahnhof gibt es eine der schönsten Flächen in Kiel mit Blick auf die Förde in zentraler Lage. Dort steht allerdings ein Telekommunikationszentrum. Das könnte wirklich überall anders auch stehen. Solchen Maßnahmen muss man irgendwie entgegenwirken. Die Grundsteuer wäre an dieser Stelle eine Möglichkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass Mieterhöhungen bei allen Modellen möglich und wahrscheinlich sind. Das gilt für das Flächenmodell ebenso wie für alle anderen. Wenn wir sagen, wir wollen bei der Aufkommenshöhe neutral bleiben, dann bedeuten Mieterhöhungen immer, dass wir auch Mietsenkungen haben. Die politische Diskussion muss sein: Wo haben wir was? Wo nehmen wir Mieterhöhungen in Kauf? Wo nehmen wir Mietsenkungen in Kauf?

Wenn wir auf die aktuell diskutierten Modelle gucken, dann ist es in der Regel so, dass eine Mieterhöhung eher in den teureren Vierteln stattfindet und dass in den günstigeren Vierteln auch Mietsenkungen möglich sind. Aber darauf gehe ich gleich noch gern ein.

Zunächst gestatten Sie anscheinend eine Zwischenfrage oder eine Bemerkung des Kollegen Stegner?

Sehr gern.

Dann hat er jetzt das Wort.

Herr Kollege, mich würde interessieren, was Sie im Kontext Ihrer Rede zu den Mietsteigerungen von der Idee halten, die Umlagefähigkeit per Gesetz zu ändern, sodass das Ganze künftig eine Vermietersteuer wird und keine Mietersteuer mehr ist.

Die Idee finde ich sehr gut. Das sage ich jetzt in aller Kürze. Ich gehe im Verlauf meiner Rede noch darauf ein, weil ich das für einen sehr wichtigen Aspekt halte.