Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

Die Idee finde ich sehr gut. Das sage ich jetzt in aller Kürze. Ich gehe im Verlauf meiner Rede noch darauf ein, weil ich das für einen sehr wichtigen Aspekt halte.

(Zuruf SPD)

- Das war ein guter Hinweis. Das werde ich in den nächsten Jahren noch werten.

Also, die Miete steigt insbesondere in teureren Vierteln, denn wenn wir ein wertebasiertes Modell anwenden, dann wird die Bewertung dazu führen, dass man sagt: Die Grundstücke in den teureren Vierteln sind mehr wert.

Die eigentliche politische Herausforderung in diesen Vierteln wird aber die Frage sein: Wie gehen wir mit den Leuten um, die seit vielen Jahrzehnten in diesen Vierteln wohnen und nichts dafür können, dass diese Viertel mittlerweile gentrifiziert und teuer wurden? Wie also gehen wir mit den Leuten um, die seit 30 Jahren in Berlin-Kreuzberg wohnen, die seit 30 Jahren hier in Kiel-Ravensberg wohnen, was auch ein Viertel ist, das massiv teurer geworden ist? Genau das ist die politische Krux, die zu lösen, wahnsinnig herausfordernd sein wird. Hier braucht es mit Sicherheit Sonderregelungen. Dieser Altmieterschutz ist wichtig.

Herr Stegner, jetzt komme ich zu Ihrem Punkt. Die Mieterhöhungen sind eben kein Automatismus. Die Idee von der Grundsteuer ist nicht die Besteuerung von Wohnen, die Idee der Grundsteuer ist die Besteuerung von Grundvermögen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wenn man diese Idee ernst meint, dann muss man das entkoppeln. Dann müsste man sagen: Wir können die Grundsteuererhöhungen nicht auf die Miete umlegen. Dafür sehe ich zurzeit mit Sicherheit keine politischen Mehrheiten. Alle Modelle müssen geprüft und diskutiert werden.

Ich habe noch ganz kurz Zeit: Es liegen jetzt neue Modelle auf dem Tisch. 2016 gab es einen Vor

(Lasse Petersdotter)

schlag der Bundesländer. Dieser Vorschlag war gut, er wurde von zwei Bundesländern nicht mitgetragen, und zwar von Bayern und von Hamburg. Es ist eine gewisse Ironie der Geschichte, dass sich jetzt ausgerechnet der Hamburger Oberbürgermeister um einen Kompromiss bemühen muss. Dass das Ganze nicht sonderlich gut läuft, sehen wir allein schon daran, wie verspätet dies kommt und dass andere Ideen der Großen Koalition als „Gute-KitaGesetz“ und als „Teilhabechancengesetz“ geframed werden und die Grundsteuerreform mit der Frage: Wo und wann?

Wenn man sich überlegt, wo wir in der Debatte stehen, dann sieht man: Wir haben hier eine große Herausforderung, die im Bundesministerium nicht mit der notwendigen Expertise und auch nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angepackt wird. Wir müssen darüber sprechen, dass wir Vermögen besteuern, und nicht darüber, dass wir Mieten besteuern. Hierfür müssen alle Modelle diskutiert werden. Es wird eine Umverteilung geben. Am Ende des Tages müssen wir politisch entscheiden, in welche Richtung umverteilt wird und wer unter der Umverteilung leidet. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beate Raudies [SPD] und Oliver Kumbartzky [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Annabell Krämer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lasse, ich möchte mich vor Weihnachten gar nicht streiten, aber ich glaube, wir liegen hier diametral auseinander.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einnahmen aus der bisherigen Grundsteuer sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar. Ich fange einmal mit dem Konsens an. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da sind wir auch einer Meinung, denn es wurde jahrelang versäumt, die Einheitswerte anzupassen. Aber es ging nicht um Gerechtigkeit, es ging einfach darum, dass die Grundlage der Bemessung nicht richtig war.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Genau, weil die Einheitswerte nicht aktualisiert worden sind. Deshalb brauchen wir eine Reform der Bemessungsgrundlage, um die Grundsteuer im Kern zu erhalten. Das ist richtig.

Schon seit vielen Jahren stehen einige Modelle zur Diskussion, und Bundesfinanzminister Scholz hat nun ein weiteres vorgelegt. Alle Varianten, und hier bin ich auch bei allen, haben Vor- und Nachteile. Aber für uns Freie Demokraten ist eines klar: Eine flächendeckende Mehrbelastung der Bürger kommt nicht infrage. Mit uns wird es definitiv keine Steuererhöhung durch die Hintertür geben.

(Beifall FDP und CDU)

Wie sehen die Modelle aus? Umweltverbände plädieren für die Bodenwertsteuer, bei der die Bodenrichtwerte herangezogen werden. Dieses Modell belastet nicht nur Mieter und Eigentümer in Ballungszentren stärker. Was ist zum Beispiel mit kleinen Einfamilienhäusern, den klassischen Nachkriegsbauten, die früher auf großen Grundstücken gebaut wurden? Wer denkt zum Beispiel an die kleine Immobilie auf großem Grund? Eine Grundsteuerreform darf auf gar keinen Fall Omas Häuschen gefährden. Das ist unsere Meinung.

(Beifall FDP - Zuruf Beate Raudies [SPD])

- Frau Raudies, Sie kommen aus der ländlichen Region. Sie wissen, dass man damals auf 700 oder 800 m2 großen Grundstücken 70 bis 80 m2 große Häuschen gebaut hat.

(Zurufe SPD)

Das zuletzt von einer Ländermehrheit favorisierte Kostenwertmodell fordert eine Erhebung der Boden- und Gebäudewerte, und das für sage und schreibe 35 Millionen Grundstücke in Deutschland.

(Zuruf Beate Raudies [SPD] - Weitere Zuru- fe)

- Frau Raudies ist Abgeordnete für den gesamten Kreis Pinneberg und nicht für Elmshorn, auch wenn man das manchmal glauben möchte.

Frau Kollegin, einen Moment bitte. Zwei Hinweise: Zum einen hat das Wort die Kollegin Krämer und nicht die Abgeordneten der SPD-Fraktion. Es ist auch ein bisschen unruhiger geworden in den letzten Sekunden. Zum anderen hat sich die Kollegin von Kalben gemeldet, um Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen oder eine Bemerkung loszuwerden. Gestatten Sie dies?

(Lasse Petersdotter)

Selbstverständlich.

Frau von Kalben.

Liebe Frau Krämer, ich habe tatsächlich eine ernsthafte Frage. Ich habe etwas an Ihrer Position wirklich nicht verstanden.

Wir sind uns einig, dass es eine Neubewertung geben muss. Es gab verschiedene Stimmen dahin gehend, in welche Richtung man eine Umverteilung machen sollte oder nicht. Wenn Sie sagen, es soll gar keine Umverteilung geben, es soll lieber höher belastet werden, dann müsste man ja eine Neubewertung vornehmen, die zu genau dem gleichen Ergebnis kommt, wie es jetzt besteht, es sei denn, es wird mehr Geld ins System gespült oder Ähnliches. Deshalb verstehe ich das nicht. Es muss ja irgendjemanden treffen, oder es ändert sich nichts, oder die Kommunen haben weniger Geld. All das schließen Sie aber aus.

Darauf komme ich gleich. Es ist natürlich richtig: Jedes Modell, das eine Änderung bringt, bedingt eine Umverteilung, sonst würde man alles so lassen. Aber das darf nicht das Ziel sein. Die Grundsteuer ist gerade keine Steuer, die das Ziel einer Umverteilung hat. Das alles steht noch in meinem Redemanuskript. Dafür haben wir klassische Instrumente wie die Einkommensteuer. Die Einkommensteuer ist das klassische Instrument der Umverteilung. Da haben wir eine Steuerprogression, die belastet höhere Einkommen mehr und niedrigere weniger. Aber die Grundsteuer ist eine Infrastrukturabgabe.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Es geht um Wert- steigerungen!)

Es geht gerade nicht um Umverteilung.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

- Ich bin jetzt dran, Herr Dr. Dolgner. Dass es natürlich zwangsläufig zu einer Umverteilung kommt, wenn ich eine andere Bemessung zugrunde lege, ist klar, aber das darf nicht das Ziel sein. Das ist ein Ergebnis, aber es darf nicht das Ziel sein. Das ist doch keine Sozialsteuer. Es ist die Einkommensteuer, die dafür da ist.

(Beifall FDP und CDU - Zurufe SPD)

- Genau, und das für 35 Millionen Grundstücke in Deutschland. Für diese wäre eine Erhebung der Boden- und Gebäudewerte erforderlich.

Sie gestatten eine Zwischenfrage der Abgeordneten Raudies? - Bitte, Frau Kollegin Raudies.

Liebe Frau Kollegin Krämer, ich danke für das Kompliment mit der Abgeordneten für den ganzen Kreis Pinneberg, aber ich bin direkt gewählte Abgeordnete in der Stadt Elmshorn. Von daher kommt das vielleicht ab und zu ein bisschen aus mir raus. Das tut mir leid. Aber meine Frage ist: Ist Ihnen erstens bekannt, dass die Bemessungsgrundlage für die Messbeträge der Grundsteuer nach dem Bewertungsgesetz ermittelt werden? Zweitens. Ist Ihnen bewusst, dass dieses Bewertungsgesetz auch jetzt schon unterschiedliche Verfahren vorsieht, in denen es um den Wert der Gebäude geht? Eines nennt sich zum Beispiel Ertragswertverfahren. Wenn Ihnen das bekannt ist: Wie passt das zu Ihren Aussagen, dass die Grundsteuer keine Umverteilungssteuer ist?

Es ist nicht das Ziel der Grundsteuer, eine Umverteilung vorzunehmen. Das ist eine Infrastruktursteuer. Dass das vielleicht nicht vernünftig läuft und dass diese zusätzlich erhoben wird, ist eine Sache. Aber wir wollen doch sagen: Was ist Sinn und Zweck? Sinn und Zweck ist, dass die Kommune in der Lage ist, die Infrastruktur für die Anwohner bereitzustellen. Dafür ist die Grundsteuer aktuell. Ganz nebenbei: Wir haben auch Straßenausbaubeiträge und Sonstiges. Die haben wir leider auch noch nicht komplett abgeschafft. Jetzt will ich aber gern fortfahren.

Frau Kollegin, ich frage Sie trotzdem: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dolgner?

Jetzt doch? - Okay. Bitte, Herr Dr. Dolgner.

Frau Kollegin Krämer, ist Ihnen bekannt, dass Steuern nicht zweckgebunden sind?

Selbstverständlich! Das sind ja keine Beiträge!

(Beifall FDP)

Frau Kollegin, Sie kennen das ja, wenn Sie hier vorn sitzen. Lassen Sie den Kollegen erst einmal die Frage stellen, dann haben Sie Zeit zu antworten.