Protokoll der Sitzung vom 13.12.2018

(Beifall AfD und Doris Fürstin von Sayn- Wittgenstein [fraktionslos])

Für die Abgeordneten des SSW hat der Vorsitzende Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl der als Reichbürger identifizierten Personen in Schleswig-Holstein ist seit dem Beginn der Beobachtung durch den Verfassungsschutz stetig gestiegen. Im Jahre 2015 sollen es nur 24 Personen sein, im Jahre 2016 dann 54, im Jahre 2017 schon

(Claus Schaffer)

230 und mit Stand vom 30. September 2018 288 Personen. Zusätzlich gibt es 30 Personen, die als Verdachtsfälle gelten. Die einzige frohe Botschaft der Anfrage ist, dass derzeit keiner dieser Fälle als Gefährder eingestuft wird. Aber leider Gottes könnte das, was nicht ist, durchaus noch werden.

Das Problembewusstsein scheint geweckt zu sein, und man kann nur hoffen, dass die kommunalen Behörden, staatlichen Stellen, gesellschaftlichen Organisationen und die Bürgerinnen und Bürger hellhörig bleiben und Hinweise weiterleiten, wenn sie bei anderen Personen Nähe zur Reichsbürgerszene vermuten. Das genaue Hinsehen können wir nicht nur unseren Behörden überlassen, meine Damen und Herren, sondern da sind wir alle gefragt. Da sollte sich auch keiner zurückhalten, wenn er nur eine Vermutung hat. Sicher ist sicher. Es ist besser zu sagen, guck lieber noch mal nach, ob da nicht irgendetwas Merkwürdiges vor sich geht.

Ich bin, wenn ich das einmal so sagen darf, nach der Lektüre dieser Anfrage erneut froh über die vom SSW in diesem Jahr angestoßene Debatte über die Waffenkontrollen. Wenn bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle zufälligerweise auffällt, dass die Flagge des Deutschen Kaiserreichs im hoch umzäunten Garten weht, macht es wohl Sinn, genauer hinzuschauen. Ich glaube, es ist gut, dass wir regelmäßig solche Kontrollen haben. Von dieser Stelle auch noch einmal der Hinweis: Es ist noch lange nicht so, dass überall in Schleswig-Holstein ordentliche Waffenkontrollen durchgeführt werden, wie sie eigentlich durch die Kommunen zu erfolgen hätten. Wir müssen sehr darauf achten, dass diese Waffenkontrollen auch stattfinden.

Von den bei uns identifizierten 288 Reichsbürgern haben bislang 20 Personen waffenrechtliche Erlaubnisse und insgesamt 46 Waffen gehabt. In zehn Fällen wurde die Erlaubnis bereits widerrufen. Laut Antwort der Landesregierung prüfen die Waffenbehörden in den übrigen Fällen, ob die vorliegenden Erkenntnisse ausreichen, um die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach den Vorschriften des Waffengesetzes widerrufen zu können. Das ist manchmal eine schwierige Prozedur. Aber ich glaube schon, es ist sinnvoll, wirklich ganz hart daran zu arbeiten, dass wir den Leuten das Schlimmste, was sie in der Hand haben können, aus den Händen nehmen, und das sind Waffen. Dabei sagt mir allerdings der gesunde Menschenverstand, dass Menschen, die sich nicht zu unseren demokratischen Werten bekennen und meinen, sich von unserer Verfassung abwenden zu können, Menschen, die sogar denken, sie könnten die Existenz der Bundesrepublik leugnen, ei

gentlich in keinem Fall im Besitz von Waffen sein sollten.

Die Reichsbürgerszene ist keine lustige, kleine Gruppierung harmloser und etwas spinnerter Menschen. Ideologisch ist eine Verbindung zwischen Reichsbürgerszene und rechtsextremem Milieu nicht nur naheliegend, sondern sie ist auch da. Reichsbürger stellen nicht nur latent eine ernst zu nehmende Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. Der Übergang von Verschwörungstheorien im Internet hin zu einer verzerrten Realitätswahrnehmung und dem Suchen nach vermeintlichen Antworten in menschenverachtenden Ideologien vollzieht sich in manchen Fällen durchaus erkennbar und manchmal auch erschreckend schnell.

Bei Tendenzen dieser Art müssen wir auch als Zivilbevölkerung den Ernst der Lage erkennen und einschreiten. Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Hemmschwelle in vielen Bereichen gesunken ist. Leute trauen sich bedauerlicherweise wieder, Dinge zu sagen, die vor fünf oder zehn Jahren noch gar nicht gingen. Teilweise hören wir aus der Mitte der Gesellschaft rechtsextreme Äußerungen ohne wenigstens einen Anflug von Scham. Hier müssen wir laut und deutlich widersprechen und Leute, die solche Sprüche machen, wirklich zurechtweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß, das kann beschwerlich sein. Es kann richtig nervig sein, die Leute immer wieder auf den Pott zu setzen. Aber ich glaube trotzdem, dass das wichtig ist, um zu verhindern, dass sich Ideologien verbreiten können. Es ist nicht nur das Internet, sondern es ist manchmal auch am Kaffeetisch oder in der Kneipe. Auch da müssen wir unseren Staat schützen, meine Damen und Herren.

Reichsbürger argumentieren mit Verschwörungstheorien. Oft sind sie aus einer biografischen oder finanziellen Lebenskrise heraus in ihrer Parallelwelt gelandet, und dann wird der Staat für persönliche Schicksale verantwortlich gemacht. Sie haben ein Faible für das historische Deutsche Reich, weil es eben genau dieses nicht mehr gibt. Sie argumentieren mit dem Grundgesetz, aber lehnen es ab. Auch das ist eine völlig irre Vorstellung. Reichsbürgerbewegungen scheinen also manchmal auch etwas schwer zu greifen zu sein. Es gibt viele Organisationen, es gibt aber auch viele Einzelgruppen.

Ich glaube, es ist auch richtig, was der Kollege Rossa gesagt hat, nämlich dass es nicht nur um die Reichsbürgerbewegung geht, sondern auch um Be

(Lars Harms)

wegungen wie PEGIDA, die auf Verschwörungstheorien basieren. Deshalb ist es, glaube ich, ganz wichtig, dass diese Verschwörungstheorien keinen Widerhall in der parlamentarischen Arbeit finden. Wir müssen unsere demokratischen Werte - freie Wahlen, Gewaltenteilung, Minderheitenschutz, Achtung der Menschenrechte - wirklich verteidigen. Das müssen wir nicht nur hier bei uns im Parlament tun, sondern überall.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe somit -

(Zuruf Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Bitte.

Da es sich um die Antwort auf eine Große Anfrage handelt, sind wir davon ausgegangen, dass sie in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wird. Wenn es möglich wäre, wäre es schön, wenn wir das noch beschließen könnten.

Gut, wenn da Einvernehmen besteht, dann lasse ich darüber abstimmen. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 19/1069, dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 und 44 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Überprüfung von Asylentscheiden konsequent umsetzen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/1101

b) Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber ermöglichen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/154

Einwanderungsgesetz des Bundes vorantreiben

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/206

Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 19/1112 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich erteile somit der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

Ich danke der Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Somit eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF, stellt bei einem Asylantrag einen Schutzgrund fest. Die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein stellen dann anhand dieses Schutzgrundes in der Regel einen Aufenthalt von drei Jahren nach der Anerkennung des BAMF fest. Der Asylsuchende erhält in der Regel einen meist befristeten Aufenthaltstitel. Das BAMF wiederum ist dann in der Pflicht, das zu prüfen, wenn die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schutzgrundes nicht mehr bestehen. Diese Prüfung erfolgt regelmäßig innerhalb einer Dreijahresfrist. Entfällt der Schutzgrund etwa durch Beendigung eines Krieges im Herkunftsland, so teilt das BAMF dieses der Ausländerbehörde mit. Der Aufenthalt eines Asylsuchenden ist dann zu beenden; der Migrant wird in der Folge ausreisepflichtig.

Das, meine Damen und Herren, ist stark vereinfacht der theoretische Ablauf eines Teils des Asylverfahrens. Stellt das BAMF nun nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der dreijährigen Frist eine Überprüfung an, steht dem BAMF eine Ermessensentscheidung zu. Bis Ende 2020 stehen fast 770.000

(Lars Harms)

Überprüfungen der Schutzgründe an. Zehntausende Asylfälle landen nun monatlich zur Wiedervorlage bei den BAMF-Entscheidern. Es handelt sich um positive Anerkennungen, die in der Hochphase der Flüchtlingskrise getroffen wurden. In mehreren hunderttausend Fällen geschah dies jedoch ohne Anhörung oder Identitätsprüfung.

Bei den Überprüfungen der Asylentscheider geht es zunächst erstens um die Frage, ob sich die Lage im Herkunftsland geändert hat. Zweitens wird geklärt, ob sich neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings ergeben haben. Das gilt vor allem für Ausländer, die ohne Papiere gekommen sind.

Die großen Zahlen allein lassen befürchten, dass das BAMF dieser Prüfpflicht nicht nachkommen kann. Das hat es auch in der Vergangenheit nicht getan, wie stichprobenartige Überprüfungen bestätigen. Hierzu muss man wissen, dass schon nach drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen - wie etwa der Sicherung des Lebensunterhaltes und ausreichender Sprachkenntnisse - eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, wenn das BAMF kein Widerrufsverfahren einleitet. Untätigkeit oder Handlungsunfähigkeit aufseiten des BAMF führen immer häufiger dazu, dass sich Ausländer, die unter Wahrung rechtsstaatlicher Aspekte unser Land eigentlich verlassen müssten, dauerhaft in Deutschland aufhalten dürfen.

An dieser Stelle setzt unser Antrag an. Die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein sollen beim BAMF zukünftig in jedem Einzelfall drei Monate vor Ablauf der auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis anerkannter Asylsuchender anfragen, ob ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet wird.

Der richtige Einwand an dieser Stelle ist: Die Aufgabe liegt in der Zuständigkeit der auf kommunaler Ebene tätigen Ausländerbehörden. In der Tat führte eine Kleine Anfrage unserer Fraktion zu dem Ergebnis, dass die Landesregierung zu diesem Thema faktisch keine Übersicht hat. Die Landesregierung hat schlicht keine Übersicht darüber, welcher positiv beschiedene Asylentscheid demnächst zur Überprüfung ansteht. Wir von der AfD-Fraktion haben aber die klare Erwartung an die Landesregierung, dass diese in der Migrationspolitik Übersicht und Kontrolle darüber behält, wer sich in unserem Land aufhält und ob der Aufenthalt auch weiterhin berechtigt ist.

Da das BAMF hier nicht zwingend verlässlich ist, müssen die Ausländerbehörden dazu angehalten werden, frühe Fristen zu wahren beziehungsweise

beim BAMF genau darauf hinzuwirken. Diese Umsetzung geltenden Rechts - denn es geht nur um die Umsetzung geltenden Rechts - muss transparent und auf Landesebene nachvollziehbar sein. Zusätzlich sollte sich die Landesregierung im Bund für eine sorgfältige Einzelfallprüfung inklusive der Identitätsprüfung jedes Asylverfahrens vor Ablauf der Frist einsetzen.

Meine Damen und Herren, das ist im Grunde schon alles. Es geht tatsächlich nur um Kontrolle und Handlungsfähigkeit in der schleswig-holsteinischen Migrationspolitik.

Das zweite Thema: der Spurwechsel. Auch hierzu habe ich im Landtag schon einiges gesagt. Für die AfD-Fraktion gilt hier weiterhin, dass abgelehnte Asylbewerber aus unserer Sicht grundsätzlich ausreisepflichtig sind. Der Aufenthalt ist zu beenden. Wo dies nicht freiwillig geschieht, muss in letzter Konsequenz eine Abschiebung erfolgen - gerne auch zeitnah. Der von Ihnen geplante Spurwechsel würde potenziellen Migranten das fatale Signal aussenden, dass man es nur über die Grenze und nur in ein Asylverfahren schaffen muss, um ein Jobangebot und damit ein Bleiberecht zu erlangen. Der Spurwechsel erzeugt aus unserer Sicht eine Sogwirkung für noch mehr unberechtigte Asylmigration. Er bedeutet aus unserer Sicht abermals Einwanderung über das Asylrecht. Das lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, möchte ich nach Klärung noch einmal rückwirkend auf den eben aufgerufenen Tagesordnungspunkt hinweisen und mitteilen, dass auch bei Großen Anfragen immer Ausschussüberweisung zu beantragen ist. Ansonsten wird der Tagesordnungspunkt direkt im Plenum für erledigt erklärt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt der Abgeordneten Barbara Ostmeier das Wort.