Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Barbara Ostmeier.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir unterschiedliche Maßnahmen und Initiativen miteinander vereinbart mit dem Ziel, die Integration in unserem Land aktiv zu gestalten. Dies wollen wir tun, um auch die Geflüchteten, die bei uns Schutz suchen, zu unterstützen. Wir wollen aber auch die Menschen vor Ort, die Kommunen und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit dieser Aufgabe nicht alleinlassen. Ohne dieses Engagement wird die Aufgabe nicht leistbar sein. Integration ist nämlich keine Einbahnstraße. Sie ist auch eine Leistung der aufnehmenden Gesellschaft. Das Modellprojekt einer Clearingstelle ist eine weitere unterstützende Maßnahme, nicht nur für die Betroffenen. Der Weg aus der Illegalität liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

Mehrere Studien, Untersuchungen und Veranstaltungen belegen, dass in Deutschland viel zu viele Menschen ohne Aufenthaltstitel leben. Auch das ist hier mehrfach dargestellt worden. Sie leben unter uns, arbeiten in nahezu allen Wirtschaftsbranchen und führen aus Angst vor Entdeckung ein Schattendasein. Ein illegaler Aufenthalt führt für die Betroffenen zu einer Vielzahl von Folgeproblemen. Auch dies ist von meinen Vorrednerinnen und von meinem Vorredner deutlich dargestellt worden. Dies belastet nicht nur die betroffenen Menschen. Es bindet Kräfte in unseren Behörden, in unseren Beratungsstellen und belastet vor allem auch die zahlreichen ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer, die sich dieser prekären Situation bewusst sind, helfen wollen und schlicht nicht wissen, wie.

Eine Untersuchung der Diakonie Hamburg zeigt am Beispiel der Gesundheit auf, dass stattdessen Lösungen auf anderen Wegen gesucht werden: persönliche Netzwerke, Inanspruchnahme von Hilfsorganisationen oder gar das „Ausleihen“ einer Kranken

(Serpil Midyatli)

versicherungskarte, was solidarisch gemeint ist, aber rechtlich als Betrug zu werten ist. Niemand kann also ein Interesse daran haben, dass Menschen bei uns in der Illegalität leben.

Um die Einwanderung steuern zu können und einen Überblick darüber zu haben, wie wir helfen können und wer sich in unserem Land aufhält, ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass sich die Menschen melderechtlich registrieren lassen. Nur so können wir helfen. Deswegen ist es sowohl im individuellen als auch im gesellschaftlichen Interesse, Wege aus der Illegalität aufzuzeigen. Wir wollen mit diesem Modellprojekt eine Initiative starten, um Menschen ohne Aufenthaltsrecht gezielt anzusprechen. Wir wollen ihnen die Chance geben, sich zu informieren, und Wege aus dem Teufelskreis aufzeigen. Wir können die Problematik nicht allein auf Landesebene lösen; auch das ist hier deutlich geworden. Nicht zuletzt mit Blick auf das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige müssen wir uns auf Bundesebene für entsprechende Anpassungen der aktuellen Gesetzeslage einsetzen.

Der SPD-Antrag, der uns hier alternativ heute Nachmittag vorgelegt worden ist, beschreibt dies ausführlich. Ich stelle fest, dass wir im Prinzip auch hier gemeinsam unterwegs sind. Ich freue mich sehr, dass wir in weiten Teilen Übereinstimmung in beiden Anträgen haben. Dennoch gibt es gravierende Unterschiede. Uns ist der Antrag der SPD an einigen Stellen uneindeutig, weil Sie bei uns den ganzen Passus zum Thema Modellprojekt Clearingstelle gestrichen haben, aber selber in der Begründung von einer beratenden Stelle sprechen. Also frage ich mich: Warum nicht über das Modell der Clearingstelle? Gerade die Ausgestaltung eines Modellprojekts gibt uns ja die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Erwartungen erfüllt werden, ob die Ziele erreicht werden und das Instrument überhaupt geeignet ist, die Anzahl der in Illegalität lebenden Menschen tatsächlich wirksam zu reduzieren; denn das ist ja das Ziel, mit dem wir diese Beratungsstelle einrichten.

Frau Kollegin Ostmeier, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Bemerkung der Kollegin Midyatli?

Vielen Dank, Frau Kollegin. Im Grunde genommen ist es nur ein Formfehler. Es sollte ein Änderungsantrag zu Ihrem Antrag sein und nicht ein Er

setzungsantrag. Aus welchen Gründen auch immer, die wahrscheinlich bei mir zu suchen sind, fand die Verwaltung, dass das so nicht geht. Von daher: Clearingstelle top, machen wir natürlich auch. Werten Sie es in Gedanken einfach wie einen Änderungsantrag. Wenn Sie den in den Ausschuss überweisen, dann kriegen wir die beiden auch zusammen.

- Ihr Wortbeitrag zeigt noch einmal, dass unser Antrag eigentlich ein sehr guter Antrag ist, der in weiten Teilen auch dem entspricht, was Sie wollen.

(Beifall CDU und FDP)

Er ist nun mal als Alternativantrag gestellt, und ich frage mich bei so vielen Überschneidungsmöglichkeiten - ich habe dem, was der geschätzte Kollege Rossa ausgeführt hat, gar nicht viel beizufügen -: Wo ist das Problem, dass wir unseren Antrag, den wir schon im Dezember-Plenum eingebracht haben, gemeinsam in den Ausschuss überweisen und Ihren ablehnen? Dann haben wir einen Antrag, und dann lassen Sie uns konstruktiv auf der Grundlage unseres Antrags an Lösungen arbeiten.

Damit wäre ich mit der Beantwortung auch schon fertig. Ich glaube, mehr kann ich dazu gar nicht sagen. Ich freue mich, dass wir eine Übereinstimmung haben. Wir wollen offen mit der Frage umgehen, wie wir Menschen eine Brücke bauen können, sich durch Selbstanzeige in ein geordnetes Verfahren zur Klärung ihres Aufenthalts zu begeben. Deswegen bitte ich um Überweisung unseres Antrags und stimme dafür, den SPD-Antrag abzulehnen.

Einmal noch in Richtung AfD: Ich fühle mich in dieser Koalition nicht verhaftet. Wir sind die Koalition freiwillig eingegangen. Ich kann Ihnen sagen, es macht viel Freude, selbst bei unterschiedlichen Meinungen, mit Respekt und auf Basis demokratischer Arbeit über diese Ideen zu sprechen. Deswegen sind wir nicht verhaftet. Wir sind alle gemeinsam freiwillig unterwegs. Aber ein Koalitionsvertrag bindet alle. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Aminata Touré.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Uns war es als Grüne sehr wichtig, dass in unserem Koaliti

(Barbara Ostmeier)

onsvertrag definitiv etwas zu Menschen ohne Papiere steht und dass wir uns dazu verhalten. Deshalb haben wir uns als Koalition gemeinsam dazu entschlossen, eine Clearingstelle als Modellprojekt auf den Weg zu bringen. Wir haben bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen 175.000 € auf den Weg gebracht, damit dieses Vorhaben umgesetzt werden kann.

Wenn man über Menschen ohne Papiere spricht, dann kommt meist relativ schnell die Reaktion: Wie kann man als Staat Strukturen unterstützen, die die medizinische Versorgung oder Beratungsstellen für eben genannte Gruppen ermöglichen? Ich sage das in eine ganz bestimmte Richtung; denn ich bin mir sicher, dass dieser Vorwurf von Ihnen kommen wird. Das sind dann mal wieder Vorwürfe, die eine Gruppe von Menschen stigmatisieren, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in diese Situation geraten sind. Da gibt es junge Frauen, die aus schwierigen Verhältnissen kommen, mit falschen Versprechungen hierher gelockt wurden und sich hier dann in der Zwangsprostitution wiederfinden, zusammengepfercht auf wenig Platz und zu Zwangsarbeit genötigt. Da müssen wir als Staat genau hinschauen, und wir müssen Hilfestrukturen etablieren. Menschen, die in Deutschland keine Papiere haben, leben oft in sehr desolaten Zuständen. Das ist kein Phänomen, das weit weg von uns ist. Es passiert leider auch hier in Schleswig-Holstein.

Hinzu kommt, dass ein nicht legaler Aufenthalt in Deutschland natürlich dazu führt, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung wie auch der Bildungszugang für Kinder und Jugendliche als auch die Frage des Wohnens, der Existenzsicherung und Arbeit problematisch sind.

Das Problem ist vor allem auch der Teufelskreis, in dem sich die Menschen befinden. Dadurch, dass sie in der Illegalität leben und nicht auffallen wollen, können sie nicht ohne Weiteres Hilfe in Anspruch nehmen. Die Wohlfahrtsverbände schätzen, dass bundesweit 500.000 bis eine Million Menschen ohne Papiere leben. Für Schleswig-Holstein schätzt man die Zahl auf einen vierstelligen Bereich. Eindeutige Zahlen sind natürlich schwierig herauszufinden. Das ist ein Riesenproblem, weil man nicht benennen kann, wie viele Menschen davon betroffen sind.

Deshalb haben wir uns für diesen zweigleisigen Weg entschieden, einerseits auf Landesebene Geld bereitzustellen, damit die Aufklärungsarbeit hier stattfinden kann, damit man Menschen zeigen kann, welche Wege ihnen offenstehen. Diese Wege können vielfältig sein, aber sollen vor allem eines er

möglichen: Menschen in ein menschenwürdiges Leben zu manövrieren.

In dem vorliegenden Antrag finden Sie außerdem Maßnahmen, die wir in Richtung Bund fordern, um das Problem ganzheitlich angehen zu können. Die Maßnahmen wurden von meinen Kolleginnen und Kollegen wiederholt vorgetragen. Wichtig ist mir dennoch hervorzuheben, dass es sinnvoll ist, über eine strafbefreiende Selbstanzeige zu diskutieren, da gerade die Angst vor einer Strafverfolgung Menschen ohne Papiere weiter im Untergrund leben lässt. Die Menschen sind hier, und unsere Haltung ist: Man kann nicht einfach wegschauen und das Problem ignorieren. Dadurch wird es nicht weg sein. Der Staat ist in der Verantwortung, genau dort hinzublicken und Menschen ohne Papiere einen Übergang in die Legalität zu organisieren, sie auch in ihrem nicht legalen Zustand medizinisch zu versorgen und für ihre Sicherheit zu sorgen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Politisch unverantwortlich ist es, diese Verantwortung in die Strukturen von Ehrenamtlichen zu schieben. Die Medibüros, die Praxen ohne Grenzen sind es nämlich, die versuchen, einen Mindeststandard an medizinischer Versorgung zu ermöglichen und Schwangere zu unterstützen. Deshalb ist es gut, dass wir als Land finanzielle Unterstützung an genau diese Strukturen geben, und zwar durch Mittel in Höhe von 200.000 € im Haushalt. Im letzten Jahr haben wir hier einen Prozess angestoßen, damit die Gelder besser abfließen können und bei den Betroffenen und den Praxen ankommen können. Dieser Antrag soll das noch einmal untermauern, nämlich unser Ziel, Menschen ohne Papiere, die ein Clearing-Verfahren anstreben, zu unterstützen und zu beraten und sie in dieser auf so vielen Ebenen unzumutbaren Situation nicht alleinzulassen.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag in den Innenausschuss zu überweisen. Ich weiß, wir haben auch den Alternativantrag, den die SPD gestellt hat. Aber gerade dieser Formfehler hat uns dazu verleitet zu sagen, wir überweisen unseren eigenen Antrag, um über diesen Punkt auch mit zu diskutieren. Was die Lösung des Problems angeht, so ist es dann am Ende des Tages doch dasselbe. Wir haben uns dazu entschieden, dieses Thema weiter zu diskutieren. Ich glaube, es ist gut, dass ihr diesen Vorschlag gemacht habt; denn wir alle sind daran interessiert, inhaltlich zu einer Lösung zu kommen. Das werden wir im Innenausschuss tun. Deswegen bitte ich Sie, unseren Antrag in den Innenausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.

(Aminata Touré)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt CDU und Beifall Lars Harms [SSW])

Vielen Dank. - Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Der Antrag der Fraktionen aus Jamaika und jetzt auch der von der Opposition, also die Anträge insgesamt, zielen darauf ab, in Deutschland illegal aufhältigen Ausländern einen Weg aus der Illegalität zu ermöglichen. Das klingt zunächst einmal ganz gut. Die Schaffung einer derartigen strafbefreienden Selbstanzeige müsste dann durch den Bundesgesetzgeber erfolgen. Konkret dürften die Antragsteller hier auf die Straftatbestände aus dem Aufenthaltsgesetz abzielen, die eine unerlaubte Einreise oder auch den unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet tatbestandlich erfassen.

Aber schauen wir doch einmal in die Realität. Ich persönlich habe im Laufe meiner Dienstausübung in den Bereichen der Polizeidirektionen Lübeck und Ratzeburg sicher einige hundert Anzeigen wegen illegalem Aufenthalt oder unerlaubter Einreise erstellt oder auch selbst bearbeitet. Alle Anzeigen, insbesondere die aus der Hochphase der Migrationskrise, wurden zugunsten eines Asylverfahrens oder aus sonstigen Gründen eingestellt. Das sind Erkenntnisse, die ich aus der Polizei selbst, aber auch aus den Gesprächen mit den Staatsanwaltschaften erlangen konnte. Meine Damen und Herren, es findet in diesem Deliktfeld praktisch keine Strafverfolgung statt, und wenn es keine Strafverfolgung gibt, dann gibt es im Grunde auch keine Illegalität, und ohne Illegalität gibt es auch keinen Grund für ein „Modellprojekt Clearingstelle“.

An dieser Stelle könnten wir jetzt zur Abstimmung über die an sich unnötigen Anträge kommen. Was aber bleibt, ist die Frage nach dem Grund für diese Anträge, und da wird es interessant. Sie streben an, den illegalen Aufenthalt und auch die unerlaubte Einreise sukzessive straffrei zu gestalten, denn darauf liefe es über kurz oder lang hinaus. Siehe da, das kennen wir bereits. Meine Damen und Herren, der kürzlich von der Noch-Kanzlerin Merkel unterzeichnete globale Migrationspakt, das ist dieses so unverbindliche Vertragswerk, über das man im Bundestag so ungern reden wollte, es dann aber dank der AfD doch musste, sieht unter Punkt 27 f unter anderem Folgendes vor - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis auszugsweise -:

„Wir werden die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder Aufenthalt sind, und wenn ja, sicherzustellen, dass die Sanktionen … nicht diskriminierend sind.“

Wenn illegale Einwanderung keine Sanktionen nach sich ziehen soll, warum sollten wir dann überhaupt noch zwischen illegaler und legaler Migration unterscheiden? Wird dann nicht jede Sanktion als Diskriminierung auszulegen sein? Wir sind also auf dem Weg, den Begriff „illegal“ aus dem Themenfeld Migration herauszulöschen, und das ist tatsächlich ein Ziel des Migrationspakts.

Der jetzige Antrag der Jamaikaner und auch der Alternativantrag scheinen diesen Weg konsequent beschreiten zu wollen. Schon jetzt wollen Sie abgelehnten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive eröffnen. Obwohl diese unser Land eigentlich verlassen müssen, eröffnen Sie ihnen einen Spurwechsel und so die Möglichkeit zu einem weiteren Aufenthalt. Zusammengefasst möchten Sie Illegalität ganz einfach in Legalität umwandeln.

Die Prostitution, die Schwarzarbeit, die medizinische Versorgung sind hier tatsächlich richtige Hinweise. Es gibt diese Problemfelder. Diese haben sich aber nicht dadurch ergeben, dass die Menschen Angst haben, wegen einer Strafanzeige wegen illegalem Aufenthalt in irgendeiner Form belangt zu werden. Das sind nicht die Sorgen, die diese Menschen umtreiben. Diese Sorgen lassen sich mit Beratungsangeboten auffangen, aber nicht mit Gesetzesänderungen. Diese sind hier fehl am Platz.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, wer Schutz braucht, wird diesen in Deutschland auch bekommen. Ein unter rechtsstaatlichen Aspekten korrekt angewandtes Asylrecht bietet dafür den notwendigen Rahmen. Das ist auch in der AfD-Fraktion Konsens. Wer keinen Schutzgrund begründen kann, muss unser Land wieder verlassen, und wenn er das nicht freiwillig tut, muss in letzter Konsequenz die Abschiebung erfolgen. Das „Modellprojekt Clearingstelle“ ist unnötig und in der Frage eines geregelten Asylverfahrens sogar ungeeignet, den von Ihnen vorgegebenen Kampf gegen illegale Migration und Illegalität zu bestreiten, aber das war ja auch nicht Ihr Ziel. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Aminata Touré)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Kollege Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen soll mit der Schaffung eines „Modellprojekts Clearingstelle“ ein maßgeblicher Weg aus der Illegalität geboten werden. Zielgruppe sind dabei diejenigen, die sozusagen in unserem Land abgetaucht sind. Ähnlich wie bei der strafbefreienden Selbstanzeige von Steuerbetrug wird hier ein Angebot zum straffreien Weg zurück in die Legalität geboten, und das ist aus Sicht des SSW erst einmal wirklich ein sehr konstruktiver und pragmatischer Vorschlag, den wir ebenfalls unterstützen können.

Meine Damen und Herren, von Illegalität hat niemand etwas, schon gar nicht der Staat, schließlich wird sie die Betroffenen früher oder später sicher in die Schwarzarbeit oder gar Kriminalität oder Ausbeutung treiben. Damit ist wirklich niemandem geholfen, weder den betroffenen Personen, noch dem Staat an sich, noch uns allen. Deshalb ist es eigentlich logisch, hier einmal zu gucken, ob man nicht einen Ausweg für diese Menschen finden kann.

Für uns als SSW ist es dabei wichtig, dass im ersten Schritt alle Informationen offengelegt werden müssen. Das ist selbstverständlich, das gehört zu einem rechtsstaatlichen Verfahren dazu. Vor allem muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass in diesem Schritt klare Sicherheiten auch für den Betroffenen oder die Betroffene gewährleistet werden müssen. Dabei meine ich zum Beispiel Sicherheiten, die sich auf die Mitwirkungspflicht auswirken können. Es kann und darf nämlich nicht sein, dass hier möglicherweise so kleinteilige und engmaschige Kriterien aufgestellt werden, dass der- oder diejenige gleich wieder in ein Strafverfahren oder in eine Sanktion stolpert. Auch hier müssen wir sehr genau arbeiten, wenn eine solche Clearingstelle aufgebaut werden soll.

Ja, auch ich bin wie im Prinzip jeder der Meinung, dass man Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit durchaus verlangen kann und sollte, klar. Jedoch gehört es auch zur Wahrheit, dass viele Fehler in solchen Verfahren durchaus unabsichtlich passieren. Hier gilt es, genau abzuwägen, sonst ist jeglicher Inhalt eines solchen Modellprojekts möglicherweise unbrauchbar.

Im Antrag heißt es: