Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage vorweg: Eine dritte Lesung kann es nicht geben - das wissen Sie genau, Frau EickhoffWeber -, weil das den Grünlandschutz im Land massiv gefährden würde und wir unter großem Zeitdruck stehen. Diese Debatte - das sollten wir uns vor Augen führen - ist auch wieder eine Klimaschutzdebatte.
Grünland ist für uns so wertvoll wie für Brasilien der Regenwald. Grünlanderhalt ist praktizierter Klimaschutz, Bodenschutz, Artenschutz und Gewässerschutz.
In den letzten Jahren haben wir eine Ahnung davon bekommen, was der Klimawandel für die Zukunft bedeuten könnte. Grünlanderhalt bei uns und weltweit ist Teil des Klimaschutzes.
Wiesen und Weiden sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Neben anderen naturnahen Lebensräumen sind Wiesen und Weiden auch verantwortlich für die Schönheit des Landes und damit auch für die hervorragende Situation im Tourismus. Obendrein geht es auch den Tieren - ich sage es einmal vorsichtig - mit Weidehaltung meistens besser.
Ich bin deshalb so weit zufrieden, dass wir mit der heutigen Gesetzesänderung verhindern, dass der Dauergrünlandschutz ausläuft, wie es zum Beispiel der Bauernverband fordert. Ich finde es auch richtig, dass wir das Gesetz entfristen, also nicht wieder mit einem neuerlichen Verfallsdatum ausstatten, wie es beim alten Gesetz der Fall war.
Für die sensiblen Flächen und die anderen Flächen, die aufgrund der Standortgegebenheiten nicht beackert werden sollten und oft auch nicht können, ist der Schutz vordringlich, und sie werden weiter wie im Fall der Winderosionsflächen auch erstmalig - durch dieses Gesetz geschützt.
Leider gehört zur Wahrheit, dass mit dieser Gesetzesänderung auch Abstriche gemacht werden. Wir haben in Schleswig-Holstein - das unterscheidet uns von anderen Bundesländern - über 350.000 ha Grünland, circa ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche Schleswig-Holsteins. Mit dem derzeitigen Dauergrünlanderhaltungsgesetz werden diese Flächen erfasst. Zukünftig haben wir nur noch Dauergrünlandflächen, die durch Landesrecht geschützt werden, in einer Größenordnung von rund 150.000 ha. Der größere Teil, rund 200.000 ha, fällt
Für diese Flächen besteht - das ist mehrfach gesagt worden - bis 2020, vielleicht 2021, ein Umbruchschutz durch EU-Prämienrecht. Wer aber die Diskussion um die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik kennt, weiß: Es besteht Anlass zur Sorge, dass dieser Schutz in der Form nicht aufrechterhalten wird.
Zufrieden bin ich mit den Ergebnissen daher nicht. Es ist schon absehbar, dass dieses Gesetz kurzfristig, zeitnah und pünktlich nachgebessert werden muss, wenn der EU-Schutz demnächst wegfällt.
Wir schaffen so unnötig Unsicherheit. Besser wäre es, im Gesetz nach außen klar zu kommunizieren und festzulegen: Auch diese Dauergrünlandflächen sind wertvoll, und wir wollen sie erhalten.
Aber es gibt auch Pluspunkte. Auch wenn wir das Gesetz beim Wegfall des Schutzes durch die EU eventuell kurzfristig werden anpassen müssen, ist die Entfristung ein großer Fortschritt. Die zusätzlichen Winderosionsflächen sind im Fluss.
Ein weiterer Kritikpunkt in der Anhörung waren die Sicherung der Qualität und der Vorwurf, dass nur quantitativ und nicht qualitativ geschützt werde. Wir haben mit der Aufnahme von sensiblem Grünland im Landesnaturschutzgesetz eine zusätzliche Schutzkategorie eingeführt; das wissen Sie.
Zur Aufwertung des Grünlands aus Sicht des Naturschutzes ist Ordnungsrecht allein grundsätzlich das falsche Mittel. Darum fördern wir mit EU-, Bundes- und Landesmitteln eine entsprechende Nutzung auch mit Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, und das in erheblichem Umfang. Grünland Heiner Rickers hat es umfangreich dargestellt kann im Land großflächig nur erhalten werden, wenn es wirtschaftlich nutzbar ist.
Lassen Sie mich zu der aufregenden These der SPD kommen: das Gesetz der verpassten Chance. Wenn ich in das Jahr 2013 zurückblicke, als wir das erste Grünlanderhaltungsgesetz gemacht und mit Ihnen um Punkte gestritten haben, die damals nicht in das Gesetz reingekommen sind, gab es das Problem schon damals, nicht erst jetzt.
Ich möchte im Einzelnen auf die Punkte eingehen, die Sie uns vorwerfen. Die Kulisse ist derzeit durch das EU-Prämienrecht geschützt. - Es ist heute mehrfach gesagt worden, dass entsprechend reagiert wird, wenn das wegfällt.
Alle erosionsgefährdeten Flächen hätten aufgenommen werden können. - Warum ist das nicht schon 2013 erfolgt? Warum haben Sie nicht schon damals mitgetragen, dass es aufgenommen wird?
Das Verbot der Totalherbizide. - Das ist eine Regelung, die auf Bundesebene zu erfolgen hat. Wir werden das Gesetz nicht dadurch gefährden, dass wir diesen Punkt aufnehmen. Machen Sie da endlich einmal Ihre Hausaufgaben auf Bundesebene!
Die Lex Stiftung Naturschutz, die Sie einfordern, mit Umbruchausnahmen bei Naturschutzmaßnahmen. - Das ist über Sonderregelungen möglich. Wenn Sie fordern, das breiter zu öffnen, müssen wir das auch im Umweltbereich breiter öffnen, wenn ich zum Beispiel an die Dioxinbelastung von Flächen denke.
Zum Schluss noch einige Anmerkungen: Die Wiederherstellungspflicht ist drin. Wir haben das Thema Wasser letztes Mal intensiv diskutiert und sind auch mit Ihnen bei der Frage der Entwässerung nicht weitergekommen. Noch eines:
Mein letzter Satz zum Thema EU-Schutz, fünf Jahre. Auch diese Regelung hat die EU ermöglicht, die hat der Bund nicht umgesetzt.
Sehr geehrte, liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dauergrünlandschutz ist Umwelt- und Klimaschutz. Das Dauergrünlandgesetz schützt die Böden und die typische Landschaft SchleswigHolsteins. Grünlandschutz ist damit auch Landschaftspflege. Das vorliegende Gesetz ist ein gutes Gesetz. Ich nenne es nicht das Gesetz der verpassten Chance, sondern das Gesetz der Vernunft. Es ist wirklich ein sehr vernünftiger Kompromiss, den wir hier als Koalition vorlegen, denn dieses Gesetz beschränkt sich künftig auf Dauergrünlandflächen, die besonders sensibel sind. Es ist schon erwähnt worden, dass die Kulisse faktisch halbiert wird. Trotzdem finde ich es sehr vernünftig, weil wir eben auch Änderungen im EU-Prämienrecht haben; der Minister hat es erwähnt. Deswegen halte ich das für ein sehr gutes Gesetz, dem wir heute sehr gern zustimmen werden.
Außer der Änderung bei der Kulisse, meine Damen und Herren, gibt es natürlich noch weitere Änderungen. So wird zum Beispiel in § 2 die Definition von Dauergrünland an die unionsrechtliche und bundesweite Definition angepasst. Dadurch wird eine höhere Transparenz für alle Verfahrensbeteiligen geschaffen und das sowieso schon komplizierte Antragsverfahren wieder vereinfacht. Sollte sich das Prämienrecht der EU ändern, stellen wir sicher, dass unsere absoluten Grünlandstandorte gesichert sind. Die Entfristung des Gesetzes ist dabei sinnvoll, denn die sensiblen Grünlandflächen - Moore und Anmoore - werden wir dort haben, wo wir sie heute identifiziert haben, und die Sensibilität wird dieselbe sein. Deswegen ist es richtig, den Schutz entsprechend dauerhaft zu gestalten.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag auch dafür gesorgt, dass es eine erneute Evaluation des Gesetzes geben wird. Das stand vorher darin und steht jetzt wieder darin. Auch das finde ich richtig und wichtig, um zu sehen, ob es gegebenenfalls weiteren Anpassungsbedarf gibt.
Meine Damen und Herren, die Umwandlung von Grünland in Ackerland ohne Ersatzflächen ist verboten. Hier haben wir im Änderungsantrag im Ausschuss erreicht, dass im Gesetzestext deutlicher wird, dass es sich um einen Eins-zu-Eins-Ausgleich handeln muss, wenn eine Umwandlung in Ausnah
mefällen genehmigt wird - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Das grundsätzliche Umwandlungsverbot für besonders sensible Gebiete, nämlich Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moore und Anmoore, bleibt erhalten. Wir werden eine Kulisse als Grünland schützen, die als Ackerland nicht dauerhaft zu bewirtschaften wäre. Wir sagen: Dieser Boden, der als Ackerland schnell seinen Wert verlöre, sollte geschützt werden. Das rechtfertigt nach unserem Dafürhalten an dieser Stelle einen gewissen Eingriff in das Eigentumsrecht.
Durch das Gesetz gibt es Sicherheit, dass unsere Böden dauerhaft ihr volles Funktionsspektrum für die Umwelt erhalten können: als Speicher für Wasser, als Lebensraum, aber auch als Speicher für Treibhausgase. Das ist eine gute Sache, die wir hier heute zusammen beschließen werden.
Dass der Grünlandschutz wichtig ist, haben wir in der schriftlichen Anhörung von allen Seiten gehört. Ich möchte die schriftliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zitieren, in der steht, dass „das natürliche Dauergrünland in seinen vielfältigen Ausprägungen als Bestandteil unserer Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten ist“. Ja: Wir hatten eine intensive Anhörung. Wir haben eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Die Regierung beziehungsweise wir als Haushaltsgesetzgeber haben mit dem Haushaltsbegleitgesetz das Gesetz, das eigentlich zum Jahresende ausgelaufen wäre, verlängert, um im Ausschuss intensiver diskutieren zu können. Das haben wir gemacht.
Nun haben wir Ihren Änderungsantrag bekommen, der aber - knapp dargestellt - lediglich ausdrückt, dass vieles so wie bisher bleiben soll. Ich verweise noch einmal auf die Evaluation zum bestehenden Gesetz und die Änderungen im EU-Prämienrecht. Sie blenden in gewisser Weise aus, dass wir - um ein Beispiel zu nennen - in § 5, in den Sie beim Verbot von Entwässerungsmaßnahmen etwas Neues hineingeschrieben haben, zu einer gewissen Überregulierung kommen. Die wollen wir natürlich nicht vornehmen; wir wollen das Gesetz so schlank wie möglich halten. Deswegen werden wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Auch Ihrem Wunsch nach einer dritten Lesung werden wir nicht nachkommen können, weil das Gesetz eben zum 28. Februar 2019 ausläuft. Es muss ja auch noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.