Frau Redmann, das vorliegende Gesetz und seine Begründung sind gut. Deswegen stimmen wir voller Überzeugung zu. Ich werbe dafür, der Ausschussversion heute zuzustimmen und danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe verbliebene Gäste! Das Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland benachteiligt unsere heimische Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen. Es hat einen guten Grund, sehr geehrter Herr Minister, dass die überwiegende Zahl von Bundesländern kein Landesgesetz zu diesem Thema erlassen hat. Dieses Gesetz wurde seinerzeit, 2013, mit den Stimmen der Küstenkoalition beschlossen. CDU und FDP votierten damals noch dagegen. Heute wird es von denselben Fraktionen als Beitrag zum ominösen Klimaschutz gefeiert.
Kritik löste das Verfahren aus, mit dem der Gesetzgebungsprozess damals von Herrn Dr. Habeck in Gang gesetzt worden ist. Mit seinem ersten Gesetzentwurf sei kein Dauergrünlanderhaltungsgesetz, sondern ein „Bauernverschreckungsgesetz“ geschaffen worden - so äußerte sich jedenfalls damals der geschätzte Kollege Heiner Rickers in der Plenardebatte. Der nicht weniger geschätzte Kollege Oliver Kumbartzky erklärte in ähnlicher Tonlage, die Regierung habe das Ziel verfolgt, „die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein lahmzulegen“. Fakt ist, dass seitdem rund 1.400 Betriebe schließen mussten; ich gebe zu: sicher nicht nur deswegen das schiebe ich gleich hinterher. Trotzdem werden sich die Landwirte heute fragen, warum die damaligen Gegner des Gesetzes ihre Bedenken dem Jamaika-Koalitionszwang geopfert haben.
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes lagen übrigens keinerlei statistische Angaben über die tatsächliche Entwicklung des Grünlandflächenbestands vor. Das Gesetz stand also von Anfang an auf wackligen Füßen.
Als Reaktion auf diese Kritikpunkte ist das Gesetz wir haben es gerade gehört -von vornherein bis Ende 2018 befristet worden, und es wurde auch eine Evaluation beschlossen. Die zeitliche Befristung war aus unserer Sicht tatsächlich das einzig Gute. Deswegen fordern wir in unserem Änderungsantrag, die zeitliche Befristung beizubehalten. Es ist schließlich wichtig, Gesetze zu reflektieren, gegebenenfalls anzupassen oder sogar abzuschaffen, wenn sie sich nicht bewähren.
Ich glaube fest daran, dass sich die politischen Kräfteverhältnisse in der EU - vielleicht auch hier im Land -, aber auch die landwirtschaftlichen Herausforderungen wandeln werden und das Dauergrünlandgesetz dann noch einmal kritisch zu überprüfen sein wird. Die Jamaika-Koalitionäre scheinen dem Gesetzentwurf der Landesregierung selbst nicht ganz zu trauen, denn sie haben als einzige wesentliche Änderung im Ausschuss eine Evaluierung angefügt. Da frage ich die Kollegen: Warum so halbherzig? Warum nicht gleich auch eine Befristung?
Als AfD-Fraktion nehmen wir die Kritikpunkte, die von den landwirtschaftlichen Verbänden vorgetragen worden sind, sehr ernst. Das gilt für die Milchviehhalter, die in dem Gesetz „einen erheblichen Eingriff in die unternehmerischen Entscheidungen der betroffenen Betriebe“ sehen. Das gilt für die Familienbetriebe Land und Forst, die überhaupt keine Notwendigkeit für ein Landesgesetz sehen und eine erneute Befristung eindeutig befürworten. Das gilt für das Forum Eigentum und Naturschutz und insbesondere - das halte ich für erheblich - für den Bauernverband Schleswig-Holstein, der ganz klar die Aufhebung dieses Gesetzes fordert. Wir sollten auf die Fachleute hören.
Eine Nebenbemerkung: Der Verband - ich hoffe, ich spreche das richtig aus; mein Dänisch ist nicht so gut - Fælleslandboforeningen for Sydslesvig weist auf einen weiteren wichtigen Aspekt hin: In der Anhörung wurde gesagt: Etabliert sich der Wolf weiterhin in Schleswig-Holstein, sind die Auswirkungen auf die Weidetierhaltung in diesem Gesetz nicht angemessen berücksichtigt. Auch deswegen ist eine zeitliche Befristung nicht nur sinnvoll, sondern zwingend geboten.
Wirtschaftlich werden die Bauern in der Nutzung ihres Eigentums eingeschränkt. Trotz der Bedeutung des Grünlandschutzes, die wir nicht in Abrede stellen, darf dieser nicht allein auf dem Rücken der Landwirte durchgesetzt werden. Damit die Land
wirte etwas flexibler in der Nutzung ihres Landes vorgehen können, fordern wir in unserem Änderungsantrag, Kurzumtriebsplantagen zu gestatten. Diese erfüllen vergleichbare ökologische Schutzfunktionen wie Grünland, ermöglichen es den Landwirten jedoch, ihr Eigentum etwas flexibler zu nutzen und etwa Holzpellets zum CO2-neutralen Heizen zu produzieren. Das dürfte auch den Grünen gefallen.
Lassen Sie uns die Auswirkungen dieses umstrittenen Gesetzes weiterhin sehr genau beobachten und es wieder kassieren, wenn es mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Die Bauern in Schleswig-Holstein werden es Ihnen und uns danken. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag; ansonsten müssen wir den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form leider ablehnen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! 2013 war die Debatte über den effektiven Schutz des Dauergrünlands ein parlamentarischer Kraftakt. Wir haben seinerzeit eine sehr interessante Anhörung erlebt, die dazu führte, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf an mehreren Stellen geändert wurde. Das macht deutlich, wie wichtig das parlamentarische Verfahren ist. Auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat es ein umfangreiches, ausführliches parlamentarisches Verfahren mit schriftlicher sowie mündlicher Anhörung gegeben. Damit wurde man dem Stellenwert des Gesetzes durchaus gerecht.
Ich muss sagen: Gerade die mündliche Anhörung hat mich doch sehr beeindruckt. Dort ist sehr deutlich geworden, dass keine Seite der Anzuhörenden wirklich zufrieden war mit dem Gesetzentwurf. Dies gilt sowohl für die Vertreter der Landwirtschaft als auch für die Vertreter des Naturschutzes. Darum ist es umso bedauerlicher, dass die Koalition so vehement darauf besteht, das Gesetz in zweiter Lesung bereits im Januar 2019 durchzudrücken, wohl wissend, dass eine zweite Lesung im Februar 2019 auch noch gereicht hätte.
Gleichwohl sehe ich unseren gemeinsamen Änderungsantrag als zielgerichteter und weitgehender an als die Änderungen der Koalition. Das Dauergrünland ist im Sinne des Klima-, Gewässer- und Bodenschutzes ein wichtiger Baustein des Naturschutzes. Aber auch für die Biodiversität spielt das Dauergrünland eine erhebliche Rolle. Die Intensivierung der Landwirtschaft bedroht den Bestand der Dauergrünlandfläche. Die Zahlen im Bericht zum Dauergrünland belegen dies eindeutig. Eine leichte Verbesserung im Sinne des Dauergrünlandes ist erst seit dem Bestehen der Verordnung sowie des Gesetzes zu verzeichnen. Daher ist es gut und richtig gewesen, hier entsprechende rechtliche Vorgaben zu schaffen. Denn erst so ist es gelungen, das Dauergrünland zu sichern. Dass dieses mittlerweile politisch auch nicht mehr infrage gestellt wird, zeigt ja, was für einen Erfolg wir damit eigentlich gehabt haben.
Bei den Diskussionen seinerzeit zum Dauergrünland und zum Naturschutzgesetz war es für uns als SSW immer wichtig, den roten Faden durch die entsprechenden Gesetze zu führen, der sich auf den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität bezieht. Dauergrünland ist unter anderem für die Biodiversität von hoher Bedeutung. Das haben wir seinerzeit beim Gesetzgebungsverfahren immer wieder in den Fokus gestellt. Daher haben wir uns jetzt auch dazu entschieden, in unseren gemeinsamen Änderungsantrag das grundsätzliche Verbot von Totalherbiziden auf Dauergrünland einzuführen. Aus der Diskussion um Glyphosat wissen wir, dass solche Breitbandherbizide gegen alle ein- und zweikeimblättrige Pflanzen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass es nicht nur unerwünschte Unkräuter trifft, sondern auch konkurrenzschwache und seltene Ackerwildkrautarten. Gerade diese sogenannte Ackerbegleitflora spielt eine wichtige Rolle, wenn wir über Biodiversität auf Grünlandflächen sprechen.
Aber genauso wirkt sich der Einsatz von Breitbandherbiziden auf die Fauna aus. Durch die Vernichtung der Flora verlieren Insekten und Vögel ihre Nahrungsgrundlagen. Daher halten wir es für angebracht und notwendig, hier ein politisches Signal zu senden, das deutlich macht, dass wir es ernst meinen, wenn wir über die Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität reden. Es besteht keine zeitliche Notwendigkeit, den Gesetzentwurf heute durchzudrücken. Lassen Sie uns daher versuchen, Landwirtschaft und Naturschutz besser gemeinsam
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit Blick auf die geforderte dritte Lesung möchte ich noch einmal die Entwicklung dieses Gesetzes darstellen. Im März 2018 hat es den Evaluierungsbericht der Landesregierung gegeben. Dann hat es sage und schreibe ein halbes Jahr gedauert, bis man sich offensichtlich auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat. Der 11. September 2018, das ist das Datum der Drucksache. Von da an ist es im Ausschuss diskutiert worden.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, das Haushaltsbegleitgesetz mit Verlängerung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes bis zum 28. Februar 2019 war keine generöse Verlängerung, sondern das war einfach den Fakten und den Terminen geschuldet. Das jetzt so darzustellen, als wenn das schon eine parlamentarische Wohltat gewesen wäre, finde ich etwas schräg.
Wollen wir noch etwas anderes feststellen: Es ist ein hochkompliziertes, komplexes Gesetz. Sie haben mit viel Unterstützung aus dem Haus eine Sache auf den Weg gebracht und uns dann gezwungen, in kurzer Zeit eine Gesetzesänderung zu formulieren. Ich bin dem SSW und allen, die bei uns daran beteiligt waren, sehr dankbar, dass uns das offensichtlich gut gelungen ist.
Dann vielleicht noch eines: Der nächste Termin einer Ausschusssitzung ist bereits terminiert, das ist der 6. Februar 2019. Die nächste Landtagstagung findet ab dem 13. Februar 2019 statt. Das Gesetz gilt bis zum 28. Februar 2019. Das wären also 15 Tage Zeit. Wir haben schon ganz andere Sachen hier im Haus geschafft. Hätten Sie gewollt, wäre es Ihnen ernst gewesen,
Andere Regionen in Deutschland machen es uns erfolgreich vor, eine ganze Nation - Frankreich macht es uns erfolgreich vor. Der Hinweis auf Berlin ist richtig, aber den kann man genauso auch an die werten Kollegen gegenüber richten. Das schützt uns nicht davor, in Schleswig-Holstein richtige Dinge zu tun. Das sollten wir dann auch miteinander versuchen. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht mehr vor. Ich schließe somit die Beratung und lasse zunächst über den Geschäftsordnungsantrag auf Durchführung einer dritten Lesung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Geschäftsordnungsantrag mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU-Fraktion, AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Abgeordneten des SSW und der Abgeordneten Fürstin von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1192, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 19/1192 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW, der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten Fürstin von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW abstimmen, Drucksache 19/1193. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 19/1193 mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Abgeordneten des SSW und der Abgeordneten Fürstin von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 19/941 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 19/941 mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der SPDFraktion, der Abgeordneten des SSW, der AfDFraktion und der Abgeordneten Fürstin von Sayn