Protokoll der Sitzung vom 25.01.2019

Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Teilablehnung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers (Verbot von Fracking) wegen Unzulässigkeit AZ: LVerfG 2/18

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/1160

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

Ich verweise auf die Vorlage.

(Vereinzelter Beifall)

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung Drucksache 19/1160 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist die Empfehlung Drucksache 19/1160 einstimmig -

(Zurufe SSW: Halt! Halt!)

- Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW angenommen.

Ich rufe nunmehr auf:

Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags

Drucksache 19/1177 (neu)

Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1177 (neu). Voraussetzung für die Abstimmung insgesamt ist, dass keine Abgeordnete beziehungsweise kein Abgeordneter widerspricht. - Dies ist offensichtlich nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/1177 (neu) einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.

Bevor ich die Tagung schließe, weise ich darauf hin, dass unsere nächste Tagung am 13. Februar 2019 um 10 Uhr beginnt.

Damit schließe ich die heutige Sitzung und wünsche Ihnen allen einen schönen Heimweg.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 16:41 Uhr

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang

Reden zu Protokoll

Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1157

Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst weiterhin rechtssicher gestalten

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1197

Herr Präsident! Erst im September 2018 haben wir das Rettungsdienstgesetz in zweiter Lesung beschlossen. Es ist in Kraft getreten. Die Tinte unter dem Gesetz ist gerade mal trocken, da kommen Sie, Herr Heinemann, mit einem Antrag zur Bereichsausnahme um die Ecke. Gerade diese Thematik haben wir im Ausschuss und auch im Landtag rauf und runter diskutiert.

Die Rechtsauffassung von Minister Dr. Garg ist klar, und sie weicht keinen Millimeter von der Rechtsauffassung der Vorgängerregierung ab. Nice to have ist das eine, und Rechtssicherheit das andere.

Die Vergabe an Dritte erfolgt nach klaren Regeln. Das europäische Vergaberecht spielt hierbei eine sehr große Rolle. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist einzuhalten! Auch aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den Trägern des Rettungsdienstes, den Kreisen und kreisfreien Städten sind wir verpflichtet, rechtssichere Gesetze auf den Weg zu bringen.

Ihr Antrag kommt zur Unzeit! Es läuft zurzeit ein Verfahren beim EUGH. Ein Urteil wird dieses Jahr noch erwartet. Lass uns die Urteilsbegründung erst einmal auswerten, und dann können wir gerne im Ausschuss darüber diskutieren.

Zustimmung Jamaika-Antrag, Ablehnung SPD-Antrag.

Herr Präsident! Es war für das Deutsche Rote Kreuz in Schleswig-Holstein eine große Freude, als der Ministerpräsident Daniel Günther dem DRKPräsidenten Georg Gorrissen auf dessen Jahresempfang angekündigt hat, die Bereichsausnahme noch einmal zu diskutieren und zu prüfen. Das hat auch uns Sozialdemokraten sehr gefreut und angeregt,

dieses Thema erneut als Antrag zu stellen. Wir Sozialdemokraten gehen davon aus, dass der erfahrene Katastrophenschutz mit den vielen Ehrenamtlern nicht mit privaten Billiganbietern im Rettungsdienst in Konkurrenz treten muss. Ihr Alternativantrag, liebe Koalitionäre, weist nun immerhin schon einmal in die richtige Richtung.

Was hat sich nun seit September nach der Gesetzesnovelle zum Rettungsdienstgesetz konkret geändert? Der Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona am Europäischen Gerichtshof hat am 14. November 2018 seine Schlussanträge in einem Verfahren um die Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdiensten vorgelegt. Darin hält er unter anderem fest, dass „der Transport von Notfallpatienten in einem Rettungswagen bei Betreuung und Versorgung durch einen Rettungsassistenten/Rettungssanitäter als ‚Einsatz von Krankenwagen‘ anzusehen ist, so dass die öffentliche Auftragsvergabe nicht den Verfahren der RL 2014/24 unterliegt, sofern die Leistung von einer gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung erbracht wird“.

Reine Krankentransporte ohne Notfallrettung sind von der Bereichsausnahme ausgenommen. Er bezeichnet gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und etwaige umständehalber erzielte Gewinne der Erfüllung ihrer sozialen Aufgabe widmen. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung reicht es nicht aus, dass sie im innerstaatlichen Recht als Hilfsorganisation anerkannt sind.

Bei der Durchführung des Rettungsdienstes kommen folgende Modelle in Betracht:

Der kommunale Rettungsdienst wird von der öffentlichen Hand selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt. Einer Ausschreibung des Rettungsdienstes bedarf es in diesem Fall nicht. Die Vergütung erfolgt direkt von den Kommunen.

Das Dienstleistungskonzessionsmodell, auch eine Form von Public Private Partnership. Hier rechnen die Durchführenden direkt mit den Krankenkassen als Kostenträger ab. Bei diesem Modell ist das europäische Vergaberecht nicht anwendbar. Deren Anwendung ist allerdings im Einzelnen wegen der Bereichsausnahme und der Erreichung der Schwellenwerte bisher umstritten. Das Konzessionsmodell findet in den Rettungsdienstgesetzen allerdings in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz Anwendung. Niedersachsen überlässt nach einer Änderung seines Rettungs

dienstgesetzes den kommunalen Trägern die Wahl, in ihren Rettungsdienstbereichen zwischen den Modellen zu wählen.

Aus den umfangreichen Erwägungen des Generalanwalts ergibt sich nun, dass die Bereichsausnahme für die Ausschreibung im Rettungsdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig Bestand haben wird. Wir werden wohl spätestens im März das abschließende Ergebnis des EuGH kennen und es wird, wie bisher fast regelmäßig, die Ausführungen des Generalanwaltes mindestens stützen und in der Regel ihm oder ihr auch folgen. Wenn wir nun beide Anträge in den Sozialausschuss überweisen, dann sollten wir diese Zeit noch nutzen. Auf diese Weise können wir die Katastrophenschützer und kommunalen Leistungsträger im Ausschuss nach den schriftlichen Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren des vergangenen Jahres nun auch noch einmal mündlich anhören, um dann über das weitere Vorgehen zu beraten. Großschadensereignisse im Zeichen des Klimawandels, Terrorangriffe oder Großunfälle werden nämlich nicht von Privatanbietern gemeistert.

Wir setzen uns für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz wie dem ASB, dem DRK, den Johannitern und den Maltesern ein, die mit vielen hoffentlich auch in Zukunft gut qualifizierten Ehrenamtlern Großartiges leisten. In Ihrem Antrag öffnen auch Sie nun, wenn auch sehr zaghaft und mit viel Wenn und Aber eine Tür in die Richtung Bereichsausnahme, ohne sie anzusprechen. Das begrüßen wir, und wir sollten nun gemeinsam dem Ministerpräsidenten zum Erfolg verhelfen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

Sehr geehrte Damen und Herren! 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche ist der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein für alle da. Es geht um Leben und Tod. Es geht um Notfälle, Unfälle und Krankheiten. Es geht darum, dass schnell Hilfe kommt. Beim Rettungsdienst geht es um Sekunden und Minuten. Wir haben alle ein Interesse daran, dass der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein gut funktioniert.

Bevor ich auf den Antrag der SPD eingehe, möchte ich allen danken, die im Rettungsdienst ihr Bestes geben. Haupt- und Ehrenamtliche geben täglich alles für andere - manchmal unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Dieses Engagement kann mit Geld nur zum Teil abgegolten werden. Mein ganz persönliches Dankeschön gilt allen Frauen und Männern vom Rettungsdienst auf den Einsatzfahrzeugen, in

den Leitstellen, in den Kliniken und überall da, wo sie sich in Rufbereitschaft aufhalten. Ohne euch sind wir aufgeschmissen.

Eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes gab es im Jahr 2015 in der Küstenkoalition. Sie hat umgesetzt, was aufgrund der neuen Notfallsanitäterinnen- und Notfallsanitäterausbildung erforderlich und unaufschiebbar war. Im Jahr 2017 hat die Küstenkoalition eine weitere Novelle des schleswigholsteinischen Rettungsdienstgesetzes vorgenommen. Im vergangenen Jahr haben wir Grüne dann mit der Jamaika-Koalition die nächste Novelle auf den Weg gebracht.

Wir haben uns im Sozialausschuss jedes Mal viel Zeit genommen. In schriftlicher und mündlicher Anhörung haben wir uns von Expertinnen und Experten beraten lassen. Es gab Kritik und Anregungen: Viele Punkte wurden in einen Änderungsantrag gegossen und beschlossen. Bei allen Novellierungen spielte die Bereichsausnahme eine Rolle. Allen voran das DRK trat dafür ein, dass unter Verzicht auf eine Ausschreibung die Kreise und kreisfreien Städte den Auftrag zur praktischen Umsetzung des Rettungsdienstes freihändig und direkt vergeben können - im besten Fall an gemeinnützige Hilfsorganisationen, die nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch im Katastrophenschutz gute Arbeit leisten.

Wir Grüne haben von Anfang an signalisiert, dass wir diesem Wunsch offen gegenüber stehen. Unser ehemaliger Koalitionspartner SPD und das Sozialministeriums waren dagegen, weil es europarechtliche Bedenken gab. Die SPD legt jetzt einen Zickzackkurs hin und findet heute in der Opposition die europarechtlichen Bedenken von gestern nicht mehr wichtig. Ein Klageverfahren ist hierzu anhängig, aber bisher nicht in letzter Instanz ausgeurteilt. Nach meinem Kenntnisstand hat sich hieran nichts geändert.

Rund drei Monate, nachdem wir die letzte Änderung des Rettungsdienstgesetzes Schleswig-Holstein beschlossen haben, kommt die SPD nun erneut mit der Bereichsausnahme. Ich frage mich: Warum?

Der Vorwurf der SPD in der Debatte im Herbst 2018 war, dass jetzt alles die Privaten übernähmen. - Auch an dieser Stelle liegen mir keine Informationen vor, dass dies eingetreten ist. Meine Fraktion hat zugesichert: Wenn es eine Entscheidung des EuGH gibt, die die rechtssichere Umsetzung einer Bereichsausnahme ermöglicht, sind wir dafür offen und werden uns dafür einsetzen. Auch unsere Koa

(Bernd Heinemann)

litionspartnerinnen und Koalitionspartner konnten wir inzwischen von diesem Weg überzeugen.