am Betriebssitz des LBV nicht nur angedacht, sondern in der Umsetzung ist. Hier sollen Kompetenzen gebündelt, das Projektmanagement verbessert, die Öffentlichkeitsarbeit gestärkt und juristische Fragen zentral geklärt werden. Das scheint mir ein richtig guter Ansatz zu sein, um so etwas zu machen.
Zweitens. Wir müssen auch insoweit bei Planungsverfahren die Digitalisierung nutzen. Die Digitalisierung führt zum Beispiel im Bereich von Building Information Modeling dazu, dass Planungen nicht mehr in der Art und Weise ausgelegt werden, wie man das bisher kennt, also mit großen Aktenbergen, sondern eben über das Internet, wie wir das zurzeit bei der A 20 mit dem konkreten Planfeststellungsbeschluss machen, modellbasiert, ich sage einmal, digital, damit auch anders visualisiert, transparenter gemacht für die Leute, auch mit mehr Einbeziehungsmöglichkeiten dargestellt. Das ist ein zweiter wichtiger Punkt.
Den dritten wichtigen Punkt habe ich gestern schon genannt: Wir brauchen ein Fair Play mit den Verbänden. Wir werden große Planungsverfahren nicht gegen die Verbände anschieben können. Dieses Fair Play setzt wechselseitiges Verständnis voraus auf der einen Seite von uns für die Interessen der Verbände, andererseits aber auch für das Interesse der Mehrheit der Bevölkerung, unter anderem auch bei Infrastrukturprojekten vorankommen zu wollen.
Ich habe heute Morgen die Zeitung aufgeschlagen und gesehen, dass im Planabschnitt 4 der A 20 nun in der Nähe von Schmalfeld die nächste Initiative zu dem Thema Moorgebiet, das vertorfen könnte, die nächsten Bedenken erhebt. Daran sehen wir: Es geht in Wahrheit nicht nur um Planungsrecht. Es geht immer um Menschen, um Menschen, die mit ihren Einwendungen ganz am Anfang schon einmal mitgenommen worden sind, oder die sich durch Planungen überrollt fühlen. Wenn sie durch Planungen überrollt worden sind, dann allerdings treten sie auf den Plan.
Lassen Sie mich das zum Schluss sagen: Deshalb ist das Thema Mediation, was ein ausgleichender Prozess ist, bei dem man zu einem gemeinsamen Ziel kommen will, an dieser Stelle ein durchaus richtiger Ansatz. Wir sollten das stärker versuchen. Ich glaube, wir haben viele Möglichkeiten, Planungen zu beschleunigen, aber wir müssen es auch. Es ist notwendig, um Projekte schneller voranzubringen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute 37 Sekunden überschritten. Gibt es eine Fraktion, die von zusätzlicher Redezeit Gebrauch machen möchte? - Das ist nicht der Fall. Es liegen auch keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/14 und den Alternativantrag Drucksache 19/94 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Lars Harms für die Abgeordneten des SSW.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Für uns ist dieses Thema, das wir heute besprechen, eher ein finanzpolitisches Thema, deswegen stehe ich hier.
Es geht nicht um Bildung. Ich glaube, bei Bildung und BAföG sind wir uns sehr schnell einig, was das für eine Relevanz hat. Der Anlass für diesen Antrag war, dass es massive Diskussionen auf Bundesebene darüber gibt, ob man Steuererleichterungen gewähren oder Schuldenabbau betreiben will. Es stehen circa 15 Milliarden € in Rede, die für diese Zwecke in irgendeiner Form mindestens genutzt werden sollen. Da stellt sich für uns natürlich schon die Frage: Macht das Sinn? - Diese Steuererleichterungen, die über das normale Steuersystem - also das, was wir als den Klassiker Lohnsteuer oder Einkommensteuer kennen - auf die Leute verteilt werden, sind nicht immer gerecht, weil es oft so ist,
dass, wenn Steuersätze geändert werden, es dann eher Menschen wie beispielsweise mich, die etwas mehr Geld verdienen, besserstellt als gerade denjenigen, der nicht so viel hat, und vor allem derjenige außer Acht gelassen wird, der gar nichts hat, sprich: der auf soziale Unterstützung angewiesen ist.
Vor dem Hintergrund haben wir uns Gedanken darüber gemacht, wie man es eigentlich zielgerichtet besser hinbekommen und gleichzeitig auch ein allgemeines politisches Ziel umsetzen kann. Da haben wir uns vor Augen geführt, dass nach unserer Auffassung natürlich immer noch Bildung und der Zugang zu Bildung kostenlos sein sollten. Das ist er nicht immer in diesem Land. Wir haben diese Debatte bei Kita-Kosten, wir haben diese Debatte aber eben gerade auch bei der weiteren Bildung, insbesondere nach der schulischen Bildung. Es geht dabei ja nicht nur um Studenten, sondern auch um das sogenannte Meister-BAföG. Wir haben hier beim BAföG jetzt einen Höchstsatz von 735 €, der aber fast nie erreicht wird, weil immer Einkommen von Eltern gegengerechnet wird. Wir sind im Schnitt bei 448 €, die ausgezahlt werden.
Davon muss dann irgendwann nach Ende der Förderdauer, wenn man dann hoffentlich seinen Berufsabschluss geschafft hat und eine gewisse Zeit abgelaufen ist, die Hälfte wieder zurückgezahlt werden. Das wiederum - das ist vielleicht wichtig zu wissen, weil es nicht so bekannt ist - führt dazu, dass 37 % derjenigen, die eine weitere Ausbildung machen und einer niedrigen Einkommensklasse angehören, dieses Angebot gar nicht annehmen, weil sie in Sorge sind, dass sie diese Schulden später nicht wieder abtragen können oder dass es ihnen besonders schwerfällt. Das kann es eigentlich nicht sein. Im Extremfall führt das sogar dazu - das ist leider statistisch nicht erhoben -, dass diese Gruppen ganz wegbleiben, also sagen: Ein Hochschulstudium ist nichts für mich, ich jobbe mich weiter durchs Leben. Obwohl ich mein Abitur, meine Fachhochschulreife oder eine entsprechende Hochschulberechtigung in der Tasche habe, mache ich es trotzdem nicht, weil mir die Gefahr zu hoch ist, dass ich mir das alles nicht leisten kann.
Das ist für uns der Ansatz zu sagen: Es kann eigentlich nicht sein, dass BAföG immer noch elternabhängig ist und man damit auch den normalen Menschen über 18 Jahre ein bisschen unmündig macht, weil der Mensch immer noch von seinen Eltern abhängig ist. Auch da wieder der Klassiker des SSW: Wir schauen einmal nach Norden, wie es da aussieht. Dort in Dänemark gibt es die sogenannte Studienunterstützung, die in der weiteren Hochschul
ausbildung komplett elternunabhängig ist. Nur wenn man unter 18 Jahre alt ist, wird das Elterneinkommen angerechnet, ansonsten nicht. Diese Unterstützung ist einheitlich, das bekommt jeder, das muss im Übrigen wie ein richtiger Lohn versteuert werden, es ist aber vielleicht eine andere Systematik. Aber jeder bekommt das Gleiche für seine Ausbildung und hat eben einen entsprechenden Anspruch darauf und muss dieses Geld am Ende nicht zurückbezahlen. Das führt dazu, dass jemand, der in einer solchen weiterführenden Ausbildung in Dänemark ist, wesentlich unabhängiger handeln kann und natürlich auch wesentlich geringeren Zwängen ausgesetzt ist, was Hinzuverdienstnotwendigkeiten angeht. Das ist im Prinzip das, woran wir uns orientieren.
Das soll der Schluss sein: Wenn wir das BAföG nach dem derzeitigen Höchstsatz komplett auszahlten, es komplett elternunabhängig machten und keine Rückzahlungspflicht mehr bestünde, müssten wir circa 3 Milliarden € aufwenden. 15 Milliarden € stehen in Rede, was die Steuererleichterungen angeht. Wir sehen also, dass wir dieses ohne Schwierigkeiten bezahlen könnten und damit vielen Menschen, die eine Weiterbildung machen wollen, das Leben erleichtern könnten. Deswegen würden wir uns wünschen, dass wir da zu einer vernünftigen Lösung kommen könnten, und empfehlen, das Ganze in den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Wort zu seinem ersten Redebeitrag im Schleswig-Holsteinischen hat der Kollege Tim Brockmann für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr bezogen mehr als 600.000 Studierende Leistungen nach dem BAföG. Im Durchschnitt erhielt jeder Bezieher monatlich 448 €, und der Bund zahlte insgesamt 2,97 Milliarden €. Ich finde, das sind durchaus beachtliche Zahlen, insbesondere wenn man das damit vergleicht, wie es zu Beginn des BAföG gewesen ist. 1972 waren es lediglich 270.000 Studierende, die entsprechende Leistungen erhalten haben. Die Leistungen des Bundes betrugen seinerzeit 547 Millionen €. Während sich der Zahl der Empfänger mehr als verdoppelt hat, haben sich die Leistungen mehr als verfünffacht. Diese Entwicklung ist erst einmal po
Gleichwohl müssen wir auch feststellen, dass zurzeit immer weniger Studierende BAföG in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen können, obwohl sich die Leistungen gerade im letzten Wintersemester deutlich erhöht haben. Wir wissen, dass es nicht einfach ist, Chancengleichheit im Bildungssystem herbeizuführen, ein nebenerwerbsfreies Studium herbeizuführen, ein elternunabhängiges Studium herbeizuführen. Deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, sich Gedanken über Veränderungen beim BAföG zu machen.
Lieber Herr Harms, der SSW greift Teile unseres Koalitionsvertrages auf. Das ist wunderbar. Wir haben vereinbart, dass wir auf Bundesebene, die bekanntlich für das BAföG verantwortlich ist, eine Initiative für ein elternunabhängiges BAföG starten wollen. Insofern finde ich es gut, dass der SSW dieses Ansinnen unterstützt.
Mit einem elternunabhängigen BAföG werden wir es mehr Studierenden ermöglichen, tatsächlich BAföG-Leistungen zu erhalten.
Außerdem ließe sich der bürokratische Aufwand der Antragsteller, der Eltern und des BAföG-Amts sicherlich deutlich reduzieren.
Wir dürfen aber nicht außer Acht lassen, dass von einem elternunabhängigen BAföG insbesondere Kinder aus Familien profitieren, die wahrscheinlich über dem Durchschnittseinkommen liegen und die, wenn überhaupt, nur einen geringen Anspruch auf BAföG hätten. Gerade hier treten aber die Probleme auf: An den Einkommensgrenzen kommt es häufig zu erheblichen Belastungen der Familie, die dazu führen können - Herr Harms, Sie sagten es ja -, dass Kinder gegebenenfalls von einem Studium abgehalten werden. Sie stehen unter erheblichem zeitlichen und familiären Druck, ihr Studium zu beenden. Das sind alles Dinge, die sicherlich nicht förderlich für ein Studium sind.
Der SSW-Antrag geht jedoch weiter und fordert auch den Verzicht auf die Rückzahlungsverpflichtung. Einen solchen Verzicht halte ich für falsch. Das BAföG als Schenkung zu betrachten, ist ein falsches Signal, weil es jeglichen Anreiz zunichtemacht, schneller zu studieren. Es privilegiert einseitig diejenigen, die später über dem Durchschnittseinkommen verdienen werden. Zudem werden die BAföG-Mittel auch von denjenigen aufgebracht,
Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Begründung des SSW-Antrags eingehen. Diese ist ein Stück weit bemerkenswert.
Meine Bemerkung ist keine Kritik, sondern nur ein Hinweis, dass wir das nicht als Schenkung, sondern als eine Entlohnung verstehen, genauso, wie es beispielsweise in Form des Auszubildendenentgelts eine Entlohnung für einen Auszubildenden gibt. Es ist ein Hinweis, damit das nicht missverstanden wird. Ich glaube, wir sind uns darüber aber ohnehin einig.
Lassen Sie mich daher noch abschließend auf die Begründung eingehen. Auf der einen Seite lehnen Sie Steuerentlastungen für Besserverdienende ab, auf der anderen Seite entlasten Sie aber gerade diese. Auch wenn meine Kinder noch nicht so alt sind, meine ich, dass es als Abgeordneter mit Kindern sicherlich durchaus möglich ist, seine Kinder durchs Studium zu bringen. Wenn die Kinder künftig elternunabhängiges BAföG bekommen, entlasten Sie an dieser Stelle genau die Besserverdienenden.
Auch die aktuell guten Einnahmen des Staates dürfen meines Erachtens nicht als Begründung für ein elternunabhängiges BAföG herhalten. Im Umkehrschluss bedeutet dies nämlich, wenn man es zu Ende denkt, dass die BAföG-Leistungen eingeschränkt werden müssten, wenn die Einnahmen wieder sinken - und das wird mit Sicherheit wieder eintreten. Insofern sollten wir an dieser Stelle nicht finanzpolitisch, sondern bildungspolitisch argumentieren. Aus diesem Grund haben wir unseren Antrag auch um die Teilzeitstudiengänge und das ehrenamtliche Engagement ergänzt. Ich bitte daher um Unterstützung für den Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat nunmehr - ebenfalls zu seinem ersten Beitrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag - der Kollege Dr. Dunckel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin zunächst dankbar, dass der SSW dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung gebracht hat, das uns aus verschiedenen finanz- und bildungspolitischen Gründen beschäftigen muss. Ich darf Sie daran erinnern, dass nach der 21. Sozialerhebung des Studentenwerkes fast 50 % der Studierenden aus sozial niedrigen Herkunftsgruppen ihr Studium als finanziell nicht gesichert ansehen. Dies gilt auch und insbesondere für Studierende, die ihr Studium wesentlich über das BAföG finanzieren. Auch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der deutlich überwiegende Teil der Studierenden das Studium durch die Unterstützung der Eltern und durch eigenen Verdienst finanziert.
Kollege Brockmann hat die Zahlen bereits genannt, ich habe zu ihnen eine etwas andere Deutung: 2015 wurden in der Tat bundesweit rund 611.000 der insgesamt 2,8 Millionen Studierenden und 260.000 Schülerinnen und Schüler nach dem BAföG gefördert. Die Tendenz ist rückläufig. Der durchschnittliche Betrag - Sie haben das auch genannt - lag für Studierende bei 448 €, was deutlich unter dem BAföG-Höchstsatz und unter dem Satz liegt, der notwendig ist, um sein Studium und Leben zu finanzieren. In Schleswig-Holstein sind die Verhältnisse vergleichbar, auch wenn bei uns prozentual etwas mehr Studierende BAföG bekommen.