Protokoll der Sitzung vom 13.02.2019

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hält ein Gesetz zur Regelung der

Behördenzuständigkeit für den Bau und zum Betrieb des Belt-Tunnels für notwendig. Der vorliegende Gesetzentwurf soll regeln, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste der Insel beziehungsweise des Kreises Ostholstein bei einem Notfall zuständig sind.

Allerdings haben die schriftliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss und Gespräche vor Ort deutlich gemacht, dass die Grenzen der Zuständigkeiten durch den Gesetzentwurf der Landesregierung gerade nicht eindeutig geregelt sind. Eine mündliche Anhörung dazu wurde im Ausschuss verweigert.

Einem derart unsorgfältig gemachten Gesetz mit unabsehbaren Auswirkungen während der Bauphase auf die Stadt Fehmarn und auf den Kreis Ostholstein können wir nicht zustimmen. Gerade weil wir für die Fehmarnbelt-Querung sind, erwarten wir, dass die Landesregierung ein ordentliches Gesetz vorlegt. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Zu einer weiteren Erklärung zur Abstimmung hat sich die Abgeordnete Eka von Kalben aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat hat beschlossen, dass es keine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Gleichwohl möchte ich es mir herausnehmen, einmal zur Darstellung aus dem Ausschuss Stellung zu nehmen. Es ist nicht so, dass das die Meinung des gesamten Hauses durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wiedergegeben worden ist, weil wir, wie Sie alle wissen, eine kritischere Haltung zur Fehmarnbelt-Querung haben. Das möchte ich hier zur Kenntnis geben.

Zum anderen möchte ich sagen, dass wir in Zukunft, wenn es solch dezidierte andere Meinungen zum Abstimmungsverhalten gibt, eine Aussprache zulassen sollten. Ich finde es schwierig, wenn Einzelne hier ihre inhaltliche Position wiedergeben. Ich weiß, dass die Geschäftsordnung das zulässt. Ich fände es aber parlamentarischer und hilfreicher, wenn wir uns in Zukunft darauf einigen, in solchen Fällen eine Aussprache durchzuführen, damit alle Positionen hier auch deutlich gemacht werden können. - Danke.

(Vizepräsident Rasmus Andresen)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zu- ruf Sandra Redmann [SPD])

Nun hat sich zur Geschäftsordnung der Kollege Dr. Stegner gemeldet. Dazu hat er jetzt das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte darauf hinweisen, dass unbeschadet der Vertraulichkeit des Ältestenrates der Wunsch bestanden hat, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wegen dieser Begründung auf die nächste Sitzung zu vertagen, von der Mehrheit abgelehnt worden ist. Wäre dem gefolgt worden, hätten wir uns diese Schwierigkeiten erspart.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Weitere Erklärungen oder Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zur Abstimmung.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/997 anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Abgeordneten des SSW mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein so beschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 37 auf:

Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.12.2018

Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 19/1211

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Fünf Minuten habe ich ja noch.

Schon heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 4. Quartal 2018 vor. Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichtes etwas ausführen:

Im 4. Quartal 2018 sind beim Petitionsausschuss 114 neue Petitionen eingegangen. Er hat in diesem Zeitraum 73 Petitionen abschließend behandelt, davon eine Gegenvorstellung in einem bereits abge

schlossenen Verfahren. Acht Petitionen, also 11 %, erledigte er im Sinne und 21 Petitionen, also 28,8 %, teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 43 Petitionen, also 58,9 %, konnte er nicht zum Erfolg verhelfen. Eine Petition hat sich anderweitig erledigt.

Der Ausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Anhörungen in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Am 30. Oktober 2018 gab es eine Anhörung zu betreuten Grundschulen. Die Petentin vertritt den Standpunkt, dass die 31 betreuten Grundschulen, die derzeit in Lübeck nach dem Kooperationsvertrag „Ganztag an Schulen arbeiten“ als Kindertageseinrichtungen einzustufen seien, sodass für diese das Kita-Gesetz mit seinen bewährten, verlässlichen und hohen Qualitätsstandards gelten müsse. Sie appelliert an die Politik, betreute Grundschulen als Kindertagesstätten gemäß § 22 SGB VIII einzustufen.

Am 13. November 2018 hat der Ausschuss eine Anhörung zum Weihnachtsgeld für Beamte abgehalten. Ziel der Petition ist die vollständige Wiedereinführung der Zahlung von Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte ab 2019. 11.716 Menschen haben diese Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt. Beide Petitionen befinden sich in der parlamentarischen Beratung.

Im Berichtszeitraum sind zwei Gesprächsrunden durchgeführt worden. Wie ich schon bei meiner Vorstellung des Tätigkeitsberichtes für das 3. Quartal 2018 aufgeführt habe, beschäftigt sich der Ausschuss im Wege der Selbstbefassung mit Haft- und Arbeitsbedingungen in den Strafvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins.

Im November 2018 hat aus diesem Grunde eine Gesprächsrunde mit dem Justizministerium stattgefunden. Der Petitionsausschuss wird zudem noch in diesem Monat, und zwar am 22. Februar - jeder, der dies möchte, kann hinzukommen -, einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt Neumünster unternehmen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Dieser Termin soll neben Gesprächen mit der Anstaltsleitung, dem örtlichen Personalrat und der Interessenvertretung der Gefangenen Raum bieten, den Gefangenen eine individuelle Sprechstunde des Petitionsausschusses zu ermöglichen.

Zwei Fälle aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen noch kurz vorstellen.

In einem Fall konnte der Ausschuss einem Petenten dazu verhelfen, eine Bonbon-Manufaktur - also für Bonscher, wie ich sie nenne - zu eröffnen. Die zuständige Handwerkskammer hat die Tätigkeit der

(Eka von Kalben)

Bonbonherstellung zunächst als wesentlichen Bestandteil des Konditorhandwerks eingestuft. Somit war der Betrieb zulassungspflichtig und musste in die Handwerksrolle eingetragen werden. Im Zuge des Verfahrens ist der Bundesarbeitskreis Handwerksrolle eingeschaltet worden, der den Bundesinnungsverband für das Konditorenhandwerk, den Deutschen Konditorenbund, beteiligt hat. Die von dem Petenten angestrebte Herstellung der Bonbons wird nunmehr als zulassungsfrei eingestuft. - Also, wir helfen!

(Vereinzelter Beifall)

Auch in einem anderen Fall konnte der Ausschuss helfen: Der Petitionsbegünstige, ein minderjähriger Flüchtling, hat einen Umverteilungsantrag gestellt. Er hat seine Ausbildung zum Verkäufer erfolgreich abgeschlossen und eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel bei demselben Arbeitgeber begonnen. Zudem ist ihm von seinem Arbeitgeber in unmittelbarer Nähe der Ausbildungsstelle Wohnraum angeboten worden. Aus diesen Gründen ist seinem Umverteilungsbegehren unter Zurückstellung erheblicher Bedenken und ohne Präjudiz aus humanitären Gründen von Verwaltungsseite stattgegeben worden. - Also, wir helfen, wenn wir können!

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Abschließend bitte ich Sie, von der Erledigung der Petitionen aus dem 4. Quartal Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe 1 Minute überzogen, Entschuldigung. Schönen Abend!

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD, Wolfgang Baasch [SPD] und Do- ris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktions- los])

Vielen Dank, Herr Kollege. - Nicht ganz, kann ich dazu sagen. - Wortmeldungen zu dem Bericht gibt es nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht mit der Drucksachennummer 19/1211 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig der Fall.

Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr und wünsche allen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:02 Uhr

(Hauke Göttsch)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst