Protokoll der Sitzung vom 14.02.2019

Meine Damen und Herren! Ich würde gern noch drei Bemerkungen machen, und zwar zu Äußerungen, die in dieser Debatte gefallen sind. Zunächst zu den statistischen Fragen: Wir haben natürlich nur diejenigen Schulen befragt, die auch verpflichtet sind, bis Klasse 6 Schwimmunterricht zu erteilen. Alle anderen haben wir natürlich nicht gefragt, weil diese naturgemäß auch nicht Teil dieser Statistik sein können. Das gilt beispielsweise für berufliche Schulen; aber auch die Förderzentren sind nicht Teil der Statistik. Das ist natürlich auch richtig, weil es keine entsprechenden Fachanforderungen zum Schwimmen in diesem Bereich gibt. Deren Auskunft wäre für die statistische Erhebung auch irrelevant, wann die Kinder - bis zur 6. Klasse - schwimmen lernen. Das nur zur Erklärung: Wir haben da nicht irgendwie gepfuscht oder so, sondern wir haben uns auf die Schulen beschränkt, die auch tatsächlich einen diesbezüglichen Beitrag leisten müssen.

Das Zweite: Herr Vogel, Sie haben in Ihrer Rede behauptet, der Hauptgrund, warum kein Schwimmunterricht stattfinden könne, sei, dass keine Lehrkräfte da seien - obwohl der Bericht doch genau das Gegenteil davon aussagt. Das finde ich immer ein bisschen schwierig. Wir haben, glaube ich, sehr überzeugend dargelegt, dass dies gerade nicht der Hauptgrund für den Ausfall von Schwimmunterricht ist. Ich fände es gut, wenn wir in einer solchen Debatte - die ja ernsthaft geführt werden muss; da sind wir uns einig - miteinander bei den Fakten bleiben würden.

Der eigentliche Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe: Herr Dunckel, ich finde es super, dass Eltern sich darum kümmern. Ich finde es wichtig, dass sich die Eltern darum kümmern. Ich habe Ihnen heute ja auch noch eine andere Zahl zur Kenntnis gegeben: Die meisten Kinder, die ertrinken, ertrinken, bevor sie überhaupt das Schulalter erreicht haben. Das Wichtigste ist also doch, dass Eltern ihre Kinder so früh wie möglich an Wasser gewöhnen. Das ist doch der Punkt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Wir sollten doch die Eltern nun wirklich nicht dafür kritisieren, dass sie früh damit beginnen, dass ihre Kinder schwimmen lernen, dass sie ihre Kinder in Schwimmvereine bringen und sie ermuntern, Schwimmabzeichen zu erlangen. Ich finde, es ist ei

ne gute Entwicklung, dass Eltern sich da verantwortlich fühlen. Wir nehmen als Land unsere Verantwortung auch wahr, aber ich finde es gut, dass Eltern sich kümmern. - Das war mir noch einmal wichtig zu sagen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Besteht noch weiterer Redebedarf seitens der Fraktionen? Aufgrund der in Anspruch genommenen Redezeit der Ministerin wäre das möglich. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Beratung. Herr Abgeordneter Vogel, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss überweisen wollen und beim Antrag Abstimmung in der Sache wünschen?

(Zurufe SPD: Den Antrag überweisen!)

- Beides soll überwiesen werden. Okay. - Dann ist somit beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1168 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist somit einstimmig beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu b), Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1067. Es ist beantragt worden, diesen Bericht ebenfalls dem Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist somit ebenfalls einstimmig beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Humanitäre Grundsätze der Schleswig-Holsteinischen Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1237

Aufenthaltsgesetz evaluieren

Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1259

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Serpil Midyatli.

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg ganz deutlich festhalten, dass wir während beziehungsweise nach der Anhörung zum Abschiebehaftvollzugsgesetz der Landesregierung im Innen- und Rechtsausschuss eine Situation hatten, die mich, ehrlich gesagt, ein bisschen wohlgestimmt hat. Es gab hier im Parlament offenbar doch eine breite Mehrheit von Abgeordneten, die der Auffassung sind, dass Kinder und Minderjährige nicht in Haft gehören.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Wir haben über das Thema hier sehr, sehr kontrovers diskutiert, und ich weiß, dass wir hier auch weiterhin, was die Einzelpunkte zu dem Abschiebehaftvollzugsgesetz angeht, in eine differenzierte Aussprache gehen werden. Aber, wie gesagt, eines ist tatsächlich in der mündlichen Anhörung sehr deutlich geworden, vor allem vonseiten der Teilnehmenden, den Expertinnen und Experten, die wir eingeladen haben, aber auch von den regierungstragenden Fraktionen: Es gab es eine sehr, sehr klare Auffassung, dass auch sie nicht möchten, dass Kinder und Minderjährige in Deutschland in Haft genommen werden.

Aber es gab dann auch immer noch den Zusatz, dass es in der Bundesgesetzgebung - § 62 des Aufenthaltsgesetzes - diese Regelung gibt und man sich daher noch nicht ganz einig sei, obwohl eine Richterin der Neuen Richtervereinigung ganz klar gesagt hat, das höherrangiges Recht, nämlich die Ratifizierung der UN-Kinderrechte, das Bundesrecht hier brechen würde. Aber es gab da Vorbehalte.

Deswegen haben wir uns als SPD-Fraktion überlegt, weil es hier eine große Mehrheit der Demokratinnen und Demokraten in diesem Parlament gibt, die eindeutig die Aussage teilen, dass dieses nicht zu machen ist, dass es doch sehr gut wäre, wenn wir hier eine Bundesratsinitiative aus SchleswigHolstein starten würden; denn wir wollen natürlich nicht, dass nur Kinder in Schleswig-Holstein nicht inhaftiert werden, sondern dass sie auch bundesweit nicht inhaftiert werden.

(Beifall SPD und SSW)

Das wäre tatsächlich nicht das erste Mal, dass wir hier in Schleswig-Holstein so etwas starten und hier unser humanitärer Flüchtlingsansatz umgesetzt wird. Ich erinnere nur an die Rede des Ministerpräsidenten Daniel Günther, als er damals vereidigt wurde, dass das etwas sei, was uns hier in Schles

wig-Holstein schon immer geeint habe und - so finde ich - auch in Zukunft einen sollte.

Ich möchte hier an die Kollegin Luise Amtsberg erinnern: Damals haben wir es auch aus der Opposition heraus gemeinsam geschafft, liebe FDP und liebe CDU, hier den Antrag für gut integrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit dem Integrationsminister Emil Schmalfuß auf Bundesebene trotz anderer Mehrheiten dort - zu einem guten Ergebnis zu führen.

Daher hier dieser Antrag von uns, sich für eine Bundesratsinitiative einzusetzen. Ich habe sehr große Hoffnung, denn wir haben noch ein Ass im Ärmel, und das ist der Ministerpräsident selbst. Er ist Bundesratspräsident. Daher haben wir einen Protagonisten im Land, der an erster Stelle im Bundesrat dieses für uns unterstützen kann, dieses dort einbringen kann. Ich würde mich sehr freuen, das als gemeinsames Ergebnis festhalten zu können. Wie gesagt, alles andere diskutieren wir später, wenn wir zum Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein an sich kommen. Aber an diesem Punkt habe ich eine große Einigkeit gespürt. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag folgen würden.

(Beifall SPD)

Ein bisschen irritiert bin ich über Ihren Alternativantrag, denn da geht es darum, zu evaluieren, wie denn bisher dieses Gesetz sozusagen in anderen Bundesländern oder auch hier umgesetzt worden ist. In Schleswig-Holstein hatten wir vorher ein Gesetz, was die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen ausgeschlossen hat. Daher braucht man das für Schleswig-Holstein gar nicht erst zu evaluieren. Das zum Einen.

Zum Zweiten geht es ja nicht darum zu gucken, wo welches Kind inhaftiert worden ist, sondern ich war der Auffassung - auch nach den Aussagen der Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU in der Anhörung -, dass ganz klar und deutlich gesagt worden ist, dass man gegen eine Inhaftierung sei. Deswegen muss man nicht erst evaluieren, um zu schauen, wer schon einmal in Haft war und wer nicht,

(Beifall SPD)

sondern es geht um eine grundsätzliche Haltung, die wir hier im Parlament - so finde ich - sehr deutlich formulieren können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, wenn Sie das mit Ihrem Antrag ernst meinen, davon gehe ich immer grund

sätzlich erst einmal aus, müssten Sie Ihren Gesetzentwurf fünf Jahre zurückstellen, um dann zu schauen, was die Evaluierung bringt.

(Tobias Koch [CDU]: Lesen und Verstehen!)

- Ja, aber so verstehe ich das in meiner Logik.

(Tobias Koch [CDU]: Ja, falsch verstanden!)

In meiner Logik ist es so: Wenn man dagegen ist, Kinder und Jugendliche zu inhaftieren, dann kann man zumindest den § 4 aus dem Abschiebungshaftvollzugsgesetz herausnehmen und das dann auch miteinander diskutieren.

Wie gesagt, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Bundesratsinitiative unterstützen würden und wir hiermit in Schleswig-Holstein einmal wieder Vorreiter wären für eine humanitäre Flüchtlingspolitik, von der sich die anderen Bundesländer eine Scheibe abschneiden könnten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Aminata Touré das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Seit über einem halben Jahr diskutieren wir über die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen. Immer wieder hat die SPD uns vorgeworfen, dass wir hier auf Landesebene das Recht dazu schüfen. Immer wieder haben wir als Grüne, haben wir als Jamaika-Koalition deutlich gemacht, dass das schlichtweg nicht wahr ist, sondern dass das im Bundesgesetz nicht ausgeschlossen wird. Seit Monaten fahren Sie diese fragwürdige Taktik, Frau Midyatli, und Sie haben behauptet, dass wir als Jamaika den gesetzlichen Rahmen für die Inhaftierung von Familien, Kindern und Jugendlichen schafften. Sie sind sogar noch weitergegangen und haben behauptet, dass wir das als Grüne wollten. Sie haben uns sogar den Kniefall vor den Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten vorgeworfen.

(Tobias Koch [CDU]: Allerdings!)

Nach der Anhörung haben Sie in Ihrer Pressemitteilung behauptet, dass wir die Inhaftierung auf Landesebene ausschließen könnten, obwohl keiner der Anzuhörenden meine Frage beantworten konnte, ob ein Richter sich über die Bundesgesetzgebung hinwegsetzen würde - entgegen Ihrer gerade getätigten Äußerung.

(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Doch, das haben sie geantwortet!)

Lauter Presseartikel mit den härtesten Vorwürfen, die man finden kann!

Wir haben die Möglichkeiten auf Landesebene ausgeschöpft und mit dem bestehenden Erlass die Ausländerbehörden angewiesen, keine Haftanträge bei Kindern und Minderjährigen zu stellen. Dann kam letzte Woche Ihr Antrag, in dem Sie zum ersten Mal zugeben, dass wir dieses Recht nicht geschaffen haben und man die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen nur auf Bundesebene ausschließen kann.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Serpil Midyatli [SPD]: Das ha- be ich in meiner Rede doch gesagt!)

Deshalb ist schon der Titel des Antrages irreführend, da die Landesgesetzgebung in dieser Frage nicht entscheidend ist. Ich würde mich ehrlich gesagt schämen, wenn ich im letzten Dreivierteljahr eine Debatte auf so eine Art und Weise geführt hätte und jetzt so dermaßen zurückrudern müsste.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)