Denn das tun Sie mit Ihrem Antrag: Sie machen deutlich, dass Ihre Vorwürfe haltlos sind, Sie eine wirklich unseriöse Debatte geführt und in Kauf genommen haben, schlichtweg die Unwahrheit gesagt zu haben.
Das finde ich unseriös. Sie haben also letzten Endes nichts anderes getan, als unsere Forderung, die Regelung aus dem Bundesgesetz zu streichen, in einen Antrag zu gießen.
Viele haben das in dieser Debatte gesagt und immer wieder wiederholt. Ich habe Ihnen wortwörtlich gesagt: Wenn Sie mutige Oppositionspolitik machen würden, würden Sie sich auf den Weg machen und diese Streichung fordern. Jetzt haben Sie sich für den halbmutigen Weg entschieden, Sie haben sich wohlgemerkt aus der Rolle der Opposition heraus lediglich für die Streichung der Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen ausgesprochen. Mutig wäre gewesen, das Instrument als solches komplett streichen zu lassen. Warum machen Sie das nicht? Sie sind nicht in der Koalition. Sie können Maximalforderungen stellen. Ich kann Ihnen jetzt schon einmal sagen: Sie können so einen Antrag stellen,
Sie haben außerdem einen bequemen Weg gewählt, weil Sie hier einen Antrag stellen, anstatt sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin auseinanderzusetzen, sich im Bundesvorstand dafür einzusetzen, obwohl das der wirkungsmächtigste Weg wäre. Zwei Personen Ihrer Landtagsfraktion sitzen im Bundesvorstand.
Wir als Grüne lehnen die Abschiebungshaft ab und finden, dass es wesentlich mildere Mittel gibt, um im Zweifel Ausreise durchzusetzen - so wie das Ausreisezentrum in Boostedt. Es gibt mildere Mittel, und diese werden wir in Schleswig-Holstein immer prüfen, bevor wir zum Ultima-Ratio-Mittel greifen werden. Wir als Jamaika-Koalition haben uns dafür entschieden zu prüfen, wie oft der § 62 a Absatz 1 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes überhaupt Anwendung findet. Dann soll die Landesregierung sich im Anschluss auf den Weg machen Richtung Bund.
Wir als Jamaika-Koalition sprechen uns ebenfalls gegen die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen aus. Darüber herrscht Konsens, und der vorliegende Antrag fasst unsere Haltung gut zusammen. Die Maßnahmen, die wir bereits im Land ergreifen, um die Inhaftierung von Kindern und Minderjährigen auszuschließen, selbst wenn das Bundesrecht das nicht ausschließt, haben wir schon längst getroffen, und die werden weiterhin gelten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Vieles wird sich überschneiden, und das zeigt, dass die Koalition auch in diesem Punkt weiter konsequent miteinander arbeitet.
Die Erforderlichkeit, die Gesetzgebung auf Bundesebene zu ändern, hat die SPD bisher zu keinem Zeitpunkt formuliert und diese auch nicht gesehen. Noch in Ihrer Pressemitteilung am 30. Januar 2019 nahmen Sie, Kollegin Midyatli, als Fazit aus der mündlichen Anhörung mit, der Landesgesetzgeber könne die Inhaftnahme von Minderjährigen durch
Ich freue mich, dass sich die Fraktion der SPD, Stand heute, offensichtlich nicht mehr dem Argument verschließt, dass uns die Bundesgesetzgebung an dieser Stelle bindet.
Sonst wäre ja die Bundesratsinitiative völlig überflüssig. Herzlich willkommen in der Realität! Wer hätte das gedacht!
(Martin Habersaat [SPD]: Wenn das Ihre ein- zige Ausrede ist! - Tobias Loose [CDU]: Sie haben es nicht verstanden!)
- Dazu komme ich noch. Herr Habersaat, wenn das wirklich ernst gemeint und nicht nur dem Grund geschuldet ist, dass Sie uns den einzigen Grund für unsere Argumentation nehmen wollen -
Ich hatte Frau Midyatli so verstanden, dass die Anhörung immerhin zu dem Ergebnis geführt hat, dass auch die SPD gemerkt hat, dass die Jamaika-Koalition dagegen ist, Kinder, Minderjährige und Familien mit Minderjährigen in Haft zu nehmen. Das haben Sie gerade gesagt. Das ist immerhin ein Erfolg der Anhörung.
Es wird Ihnen dieses Mal auch nicht gelingen, die Koalition auseinanderzutreiben. Wir als CDU und meine Kolleginnen und Kollegen der Jamaika-Koalition haben zugesagt, dass wir uns mit den kritischen Argumenten, die in der Anhörung schriftlich und mündlich vorgetragen wurden, beschäftigen werden. Wir wollen und werden den Vollzug im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten menschenwürdig gestalten.
Selbstverständlich haben wir uns mit dem neuen Antrag der SPD auseinandergesetzt, und dies in diesem Fall, obwohl eine derartige Bundesratsinitiative nicht im Koalitionsvertrag steht; denn wir sind es allen schuldig, uns auch damit zu beschäftigen. Aber eine Bundesratsinitiative zur Änderung der §§ 62 und 62 a des Aufenthaltsgesetzes will mit allen ihren Konsequenzen wohlüberlegt sein. Das ist wahrlich kein Thema für rein politisch motivierte Schnellschüsse. Wenn ich Ihre Zwischenrufe heute
richtig verstanden habe, dann ist bei Ihnen sehr viel politische Motivation dahinter. Deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen.
- Nein, weil er wohlüberlegt sein will. - Es ist egal. Wenn man nicht zuhören möchte, dann braucht man es auch nicht.
Mit unserem Alternativantrag bitten wir die Landesregierung, zu ermitteln, ob und in welchem Umfang bundesweit davon Gebrauch gemacht werden kann, Minderjährige in Haft zu nehmen. Den Zeitrahmen von fünf Jahren in den Blick zu nehmen, heißt nicht, ab jetzt fünf Jahre lang zu schauen, sondern bedeutet, rückwirkend zu schauen, wie das Instrument in den letzten fünf Jahren genutzt worden ist. Das kann man natürlich, wenn man möchte, wieder bewusst anders auslegen. Ich finde aber, der Antrag ist insoweit unmissverständlich.
Des Weiteren bitten wir die Landesregierung, unseren Ministerpräsidenten, der dieser Landesregierung vorsteht, nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob sich daraus ein Änderungsbedarf ergibt, und dann eine entsprechend fundierte Bundesratsinitiative anzugehen. Bis dahin und solange die Rechtslage im Bund besteht, werden wir uns an Recht und Gesetz halten. Jamaika ist sich seiner Verantwortung bewusst und steht dazu. Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage der Beliebigkeit.
Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Midyatli, stellen wir uns der Verantwortung, und wir wollen Minderjährige und Familien mit Minderjährigen eben nicht mehr quer durch die Republik verschicken. Mit der Abschiebehaft in Glückstadt schaffen wir gerade die Grundlage, auch in diesem Bereich die humanitären Grundsätze mindestens zu erhalten. Wir wollen die Verantwortung nutzen, Mindeststandards zu formulieren, auch für Minderjährige, Familien mit Minderjährigen sowie besonders schutzwürdige Gruppen.
Ihr Antrag ist überschrieben - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin -: „Humanitäre Grundsätze der Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten“. - Nichts anderes tut diese Landesregierung. Hören Sie also auf, Nebelkerzen zu zünden und sich im Ergebnis weiter der Verantwortung zu entziehen. Das ist unredlich, und das wissen Sie auch.
Ich wiederhole es gern noch einmal: Wir stehen zu der Erlasslage in Schleswig-Holstein. Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden nur dann in Gewahrsam genommen, wenn es kein mil
deres Mittel gibt. Der Erlass formuliert dies eindeutig. Wir werden uns nicht nur mit Ihnen, verehrte Frau Midyatli, sondern mit allen kritischen Sachargumenten auseinandersetzen und eine Einarbeitung nach bestem Wissen und Gewissen prüfen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um breite Unterstützung des Parlaments für unseren Alternativantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der SPD ist schon viel Richtiges gesagt worden. Eines muss man deutlich sagen: Der heutige Antrag ist wie die gesamte Debatte, die Sie zur Abschiebungshaft führen, von Scheinheiligkeit geprägt.
- Nein, ganz und gar nicht, Herr Dr. Stegner. - Mit dem Angriff gegen die Grünen wird wieder einmal deutlich, dass Sie seit 2017 - immer noch - unter Trennungsschmerz leiden, weil Sie Ihren damaligen Koalitionspartner verloren haben.
Dafür habe ich sogar Verständnis; denn mit dem Verlust der Regierungsverantwortung ist - jedenfalls in Ihrem Fall - auch ein Bedeutungsverlust einhergegangen, und die Oppositionsrolle - das haben wir von einem ehemaligen SPD-Vorsitzenden gehört schmeckt Ihnen nicht. Sie sollten sie aber mit Anstand ausfüllen und diese Debatte nicht mit Behauptungen führen, die sich nicht auf Tatsachen zurückführen lassen.