Von einer derartigen Vernetzung können viele profitieren: Wir Schleswig-Holsteiner selbst, unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts oder bei Klassenausflügen aber auch unsere Gäste und Urlauber.
Das kulturelle Erbe Schleswig-Holsteins ist nicht nur ein Ausdruck von Identität und Authentizität, sondern auch ein Bildungsauftrag und die Aufforderung für eine generationenübergreifende Wissensvermittlung. Denn hier gibt es nicht nur Watt für die Seele, sondern auch Kultur für unsere Identität.
Die zuständigen Fachausschüsse haben über den vorliegenden Antrag beraten und diesem bei Enthaltungen von SPD und SSW zugestimmt.
Im Interesse unserer Kulturlandschaft und unseres Bundeslandes hoffe ich nun insgesamt auf eine breite Zustimmung für unser Anliegen.
„,Das Meer ist keine Landschaft, es ist das Erlebnis der Ewigkeit‘, hat der Schriftsteller und Nobelpreisträger Thomas Mann einst gesagt - die UNESCO-Route ,Naturwunder und stolze Städte‘ bestätigt ihn. Naturdenkmäler wie das Wattenmeer und die urwüchsigen Buchenwälder wechseln sich hier ab mit his
Das ist nicht von mir. Das steht auf der Webseite der Deutschen Zentrale für Tourismus und beschreibt eine von acht UNESCO-Routen, die es dort zu finden gibt. Die von der Koalition im Antrag niedergeschriebene Idee zur Einrichtung von WelterbeRouten war offenbar so gut, dass andere sie schon vor Jahren hatten. Teil der DZT ist übrigens die TASH, sodass wir zu diesen Routen sicher auch Kompetenz im eigenen Lande hätten. Bleibt die Strategie zur Vernetzung und weiteren Förderung des kulturellen Erbes. Und wer sollte etwas gegen eine Strategie zur Förderung oder Netzwerke haben, zumal, wenn sie vorsichtshalber zunächst nur geprüft wird?
Die UNESCO hat den Begriff des Kulturerbes in den letzten Jahren sehr ausgeweitet. Viel spannender als die Frage, ob dieses oder jenes Gebäude den Status des Kulturerbes erhält, ist die Liste des immateriellen Kulturerbes. Wenn ich mir diese Liste, nach Bundesländern gegliedert, ansehe, mache ich die deprimierende Entdeckung, dass unser Bundesland hier fast nur bei länderübergreifenden kulturellen Phänomenen vertreten ist, zum Beispiel beim Singen der Deutschen Arbeiterbewegung und natürlich dem Niederdeutschen Theater. Landesspezifisch sind bisher nur das Biikebrennen und die Helgoländer Dampferbörte. Und wir alle fragen uns doch zu Recht, wie wir diese Liste verlängern können. Dazu kann vernetztes Denken wichtige Hinweise liefern.
2013 wurde Kimjang in diese Liste aufgenommen. Darunter versteht man die gemeinschaftliche Herstellung von Kimchi, also die Zubereitung von Chinakohl und Rettich durch Milchsäuregärung, was das wichtigste und bekannteste Gericht in Korea ist. Das Schöne daran ist, dass die staatliche Teilung Koreas dieses gemeinsame kulturelle Erbe nicht beeinträchtigt hat. Bis heute hat praktisch jede koreanische Familie ihr traditionelles Rezept, und Kohl gehört zu den wenigen Grundnahrungsmitteln, die im wahrlich nicht von Überfluss gesegneten Nordkorea noch einigermaßen erhältlich sind. Nun ist der Kohl nicht allein auf die koreanische Halbinsel beschränkt.
Die zahlreichen Nutzpflanzen aus der Gattung Brassica sind quasi weltweit verbreitet, und so liegt es doch nahe, dass das Grünkohlessen, dem wir uns alle in dieser Jahreszeit mit größter Regelmäßigkeit zu unterziehen haben, ebenfalls in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird und da
Aber Achtung jetzt! Wer diese Idee bei der Regierung einspeisen möchte und im Internet nach der Adresse sucht, stößt auf folgenden Hinweis:
„In Schleswig-Holstein reichen Sie Ihre elektronische Bewerbung im Kulturministerium unter der folgenden E-Mail-Adresse ein: kulturerbe@jumi.landsh.de“
Da wurde in die Pflege der Webseiten ungefähr so viel Mühe gesteckt wie in diesen Antrag. Der Antrag der Koalitionsfraktionen enthält viel Soße, wenig Fleisch und - sicher zum Leidwesen der Grünen - nicht einmal Gemüse. Er knüpft nicht an bestehende Initiativen im Land, vor allem aber auch nicht an Initiativen an, die durch die dänische Regierung bereits auf den Weg gebracht wurden.
Beim jetzigen Stand der Dinge werden wir uns wie schon im Ausschuss nur enthalten können. Wenn die Landesregierung ein entsprechendes Strategiekonzept vorgelegt hat, wird es hoffentlich substantieller sein als dieses dünne Papier, mit dem sich die Landesregierung wie so häufig durch die JamaikaKoalition zu etwas auffordern lässt, was sie mutmaßlich schon längst tut. Auf die Debatte um diese künftige Strategie freue ich mich jetzt schon und hoffe, dass dabei etwas Konkretes herauskommt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nur die besten der Kultur- und Naturerbestätten dürfen den Titel UNESCO-Erbe tragen. Von diesen Besten haben wir hier im Land gleich drei: Die Lübecker Altstadt, deren Backsteinarchitektur als Vorbild für den mittelalterlichen Städtebau im gesamten Ostseeraum gelten kann, Haithabu und Danewerk, die uns an die frühe Besiedlung durch die Wikingerinnen und Wikinger und deren gewissermaßen internationalen Handel und einzigartigen Reichtum erinnern, und schließlich das Weltnaturerbe Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, ein einzigartiger Lebensraum und Europas letztes flächendeckendes Wildnisgebiet vor unserer Haustür. Alle drei sind herausragende Zeugnisse einer langen Entwicklung und Geschichte, die überregionale Bedeutung haben. Hinzu kommt als immaterielles Kulturerbe sogar noch das traditionelle Feuerfest, das Biikebrennen an der Westküste und auf den Inseln und Halligen in der Nordsee. Helgolands Bördeboote und das beispielhafte Zusammenleben von Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzgebiet stehen auf der Antragsliste.
Welterbestätten erinnern uns an unsere Wurzeln, an die Menschen, die vor uns lebten, ihre Kultur, auf der unsere aufbaut, und sie erinnern uns an die Empfindlichkeit von Natur gegenüber menschlichen Eingriffen.
Sie sind zugleich besonders schön. Das kann man für die Lübecker Altstadt genauso sagen wie für das Wattenmeer. Beim Danewerk mag sich die Schönheit nicht auf den ersten Blick erschließen, aber in Haithabu kann man sich mit Phantasie und der Hilfe des dortigen Museums in die Zeit der Wikingerinnen und Wikinger hineinversetzen und spürt schon die Aura des besonderen Ortes.
Herr Präsident! Unser kulturelles Erbe lässt uns unsere gemeinsame Geschichte entdecken und die Vergangenheit lebendig werden. Aber auch für das Vorausliegende ist dieses Erbe wichtig, da man daraus wertvolle Handlungsmaximen für die Gestaltung unserer Zukunft ableiten kann. Unter anderen aus diesen Gründen verleiht die UNESCO seit 1972 Welterbetitel für schützenswerte Stätten mit herausragender Bedeutung für die Menschheit. Diese sind nicht nur national und für aktuelle Generationen von Bedeutung, sondern begeistern Völker über alle Altersgruppen und Grenzen hinweg.
Daher ist es wichtig, dass wir uns damit beschäftigen, die Verbreitung von Informationen dieser Stätten über Deutschland und das Land Schleswig-Holstein hinaus zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass so viele Menschen wie möglich in den Genuss von Welterbestätten kommen.
Wer jetzt denkt, dass wir in Deutschland keine großen Errungenschaften vorweisen können, weil einem beim Schlagwort „Welterbe“ unweigerlich nur die Pyramiden in den Sinn kommen, dem seien hierzu ein paar Zahlen geliefert: Deutschland steht mit insgesamt 46 Welterbestätten weltweit auf dem 4. Platz und teilt sich mit Italien sogar den ersten Platz bei den grenzüberschreitenden Auszeichnungen.
Wer jetzt denkt, dass das zwar für Deutschland, aber nicht für Schleswig-Holstein gilt, der irrt erneut: Gerade Schleswig-Holstein kann in diesem Punkt einen gewichtigen Teil zum kulturellen Erbe beitragen. Mit der kürzlich erfolgten Aufnahme der Stätten Haithabu und Danewerk im Juli 2018 können wir mit Stolz behaupten, in Schleswig-Holstein länderübergreifend einen Ort vorweisen zu können, der ein Stück gesamtheitlicher, nordeuropäischer Geschichte repräsentiert. Speziell mit unseren dänischen Freunden teilen wir mit dem deutsch-däni
Doch das ist längst nicht alles: Viele weitere Orte haben es auf die Liste der UNESCO geschafft, von denen ich an dieser Stelle zwei weitere exemplarisch herausgreifen möchte: Die Lübecker Altstadt wurde bereits 1987 als Ganzes aufgenommen. Ausschlaggebend waren die markante Stadtsilhouette und die geschlossen erhaltene vorindustrielle Bausubstanz sowie der für die archäologische Erforschung des mittelalterlichen Städtewesens außerordentlich ergiebige Untergrund.
Neben der Hochregion der Alpen ist das Wattenmeer an der Nordseeküste das letzte flächendeckende Wildnisgebiet Europas. Als Rastgebiet für Zugvögel hat es globale Bedeutung. Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Welterbeliste 2009 waren außerdem die außergewöhnlich große Artenvielfalt und die ökologische und geomorphologische Bedeutung des Wattenmeers. Der östliche Teil des deutschen Weltnaturerbes fällt in den Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Von der Elbmündung bis zur dänischen Grenze erstreckt sich das Gebiet auf einer Gesamtfläche von 4.367 km².
Diese Auflistung zeigt: Es gibt eine Menge Orte, die in Schleswig-Holstein erlebt werden können. Dies müssen wir fördern. Beispielsweise können wir eine Vernetzung der Stätten untereinander anstrengen, damit Besucher einer Stätte darüber informiert werden, welche weiteren Orte in der Umgebung einen Besuch wert sind.
Diese Vernetzungsstrategie darf nicht an Ländergrenzen halt machen, sondern muss den nordeuropäischen Raum einbeziehen. Damit stärken wir gleichzeitig den interkulturellen Austausch und das Verständnis füreinander und die gemeinsame Geschichte.
Mit der Aufnahme und Anerkennung dieser Vielzahl schleswig-holsteinischer Weltkultur- und Weltnaturerbestätten haben wir auch eine besondere Verpflichtung erhalten, die Geschichte, die diese Stätten erzählen, im Sinne der UNESCO-Idee an unsere Erben weiterzugeben. Unsere Bitte an die Landesregierung ist es daher, ressortübergreifend eine Strategie zu entwickeln, wie man dieses über den schulischen Bildungsbereich und touristischen Angebote gleichermaßen tun kann.
die Welterbeliste aufzunehmen, ist es SchleswigHolstein und den Akteuren vor Ort gelungen, zwei wichtige Stätten unserer Landesgeschichte zu würdigen. Der SSW hat sich schon 2004 dafür eingesetzt, das Danewerk als Weltkulturerbe anzumelden. Und wir wissen um die Anstrengungen unserer ehemaligen Kulturministerin, Anke Spoorendonk, die sich dafür eingesetzt hat, mehrere Wikingerstätten in Nordeuropa gemeinsam auf die Welterbeliste zu bekommen.
Doch seit dem letzten Jahr ist es endlich soweit, und damit geht ein wichtiges kulturpolitisches Ziel für den SSW in Erfüllung. Für uns sind diese Stätten nicht nur ein Stück Wikingergeschichte, um es einmal platt zu formulieren, sie spielen darüber hinaus eine zentrale Rolle in der deutsch-dänischen Geschichte unseres Landes.
Haithabu als Handelsstätte und Knotenpunkt für Skandinavien und Kontinentaleuropa. Das Danewerk, als größte nordeuropäische archäologische Wallanlage, zwischen Dänemark und dem fränkischen Reich.
Noch bis in das 19. Jahrhundert diente das Danewerk als Verteidigungsbauwerk für die dänischen Streitkräfte. 1945 legte die deutsche Wehrmacht südlich vom Hauptgraben noch einen Panzergraben an. Beiden Stätten sind ein wichtiger Teil unserer Grenzregion und unserer gemeinsamen Geschichte.
Wenn wir heute den vorliegenden Antrag debattieren, dann geht es aus unserer Sicht inhaltlich um mehr als die Frage, wie sich diese Stätten mit den anderen Welterbestätten des Landes vernetzen lassen. Daher halte ich den Antrag insgesamt für zu kurz gesprungen.
Richtig ist, dass wir die Welterbestätten nach innen und außen verkaufen und vermarkten müssen, um sie dem interessierten Publikum zugänglich zu machen, sozusagen als touristische Sehenswürdigkeit des Landes. Denn was nützt ein Welterbe, wenn niemand davon Kenntnis hat? Ob es die Lübecker Altstadt ist, das Wattenmeer oder nun auch Haithabu und das Danewerk, das sind Pfunde, mit denen wir wuchern können und die wir auch touristisch anbieten müssen. Dieses Ziel des Antrages teile ich durchaus. Es ist aber nur ein Prüfauftrag an die Landesregierung, und damit wird das Ziel leider verwässert.
Der Antrag ist eine Aufzählung des kulturellen Erbes des Landes Schleswig-Holstein, wobei es darum geht, zu prüfen, wie die Welterbestätten und das immaterielle Kulturerbe miteinander verschraubt werden können, um daraus eine Welterbe
Was wir im Antrag vermissen, sind Aspekte der Erhaltungs- und Weiterentwicklungsstrategien. Soll heißen, mit der Auszeichnung als Welterbe folgt für uns als Land verstärkt auch eine Verantwortung für diese Stätten, aber auch für das immaterielle Kulturerbe.
Dank des bestehenden Denkmalschutzgesetzes sind bereits die wichtigsten Reglungen getroffen, wie Welterbestätten zu schützen sind und wie sie weiterentwickelt werden sollen - Stichwort Managementplan. Das ist für mich ein entscheidender Ansatz.
Wir wissen, dass sich die Aktiven vor Ort für ihr jeweiliges Welterbe starkgemacht haben und sich auch weiter für „ihr“ Welterbe einbringen. Es muss daher deutlicher hervorgehoben werden, dass das Land als zuverlässiger Partner an der Seite der Beteiligten vor Ort steht. Daher stünde es dem Antrag gut zu Gesicht, wenn dort eine klare Forderung an die Landesregierung gestellt worden wären, dass sich die Landesregierung mit den Akteuren vor Ort abstimmt, wie das jeweilige Welterbe erhalten und weiterentwickelt werden soll beziehungsweise wie sich gegebenenfalls eine gemeinsame Vernetzungsstrategie der Welterbestätten umsetzen ließe. Dann wäre es eine runde Sache gewesen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Eintrag in die Welterbeliste der UNESCO, das ist in der Kultur wie ein Weltmeistertitel im Sport. Und wir haben sogar einen Hattrick geschafft: Mit Haithabu und Danewerk haben wir seit dem 30. Juni in Schleswig-Holstein sogar drei Welterbestätten: Erstens die Hansestadt Lübeck, zweitens den Nationalpark Wattenmeer und drittens den archäologischen Grenzkomplex Haithabu und Danewerk mit der Waldemarsmauer. Hinzu kommt unser immaterielles Kulturerbe, das uns eine noch größere kulturelle Vielfalt bietet. Gerade in der nächsten Woche findet ja zum Beispiel das traditionelle Biikebrennen statt.
Sie sehen, überall in Schleswig-Holstein ist Kultur auf Weltklasseniveau vorhanden. Daher ist es auch nicht verkehrt, eine Vernetzung all dieser Orte zu erreichen. Denn unsere Welterbestätten und unser Kulturgut sind vollkommen zu Recht „Publikumsmagneten“. Unser aller Ziel muss es sein, die Welterbestätten den Menschen in Schleswig-Holstein
Für unser neuestes Weltkulturerbe sind wir noch mittendrin: In 14 Tagen werde ich am Danewerk zusammen mit dem SSF, dem Sydslesvigsk Forening, die neuen Autobahnschilder vorstellen, die den Einheimischen, Urlaubern und „Durchreisenden“ den Weg zum Weltkulturerbe weisen. Wir sind gemeinsam mit der Touristik in der Region dabei, das Welterbe für alle Interessierten zu beschreiben, und wir sind dabei, die Außenbeschilderung am Danerwerk zu modernisieren. Für diese Maßnahmen stehen 303.200 € in diesem Jahr zur Verfügung. Auch für die Sanierung der Waldemarsmauer haben wir über IMPULS 500.000 € zur Verfügung gestellt.
Die im Antrag der regierungstragenden Fraktionen gewünschte Vernetzung dieser ganzen Maßnahmen ist aus vielerlei Aspekten wesentlich: Unser kulturelles Erbe ist ein sichtbares Zeichen unserer Geschichte und unserer Identität. Unsere Aufgaben
sind sowohl die Pflege als auch die Vermittlung des Kulturellen Erbes. Das kann nur im Zusammenspiel aller geschehen.
Wir werden uns zur Erarbeitung einer solchen Strategie mit den verschiedenen Ansprechpartnern vor Ort, dem Nationalparkamt, der Hansestadt Lübeck, dem Denkmalamt, dem Archäologischen Landesamt zusammensetzen, um Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen. Darüber hinaus sind wir mit dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium im engen Austausch.