Geldleistung gemäß § 10 in Verbindung mit § 6 Fraktionsgesetz an die fraktionslose Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein
Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter für den Finanzausschuss, dem Abgeordneten Thomas Rother.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem liebe Kollegin Raudies, in der Tat ist es so: Aufgrund der Besonderheit dieses Vorgangs ist ein kleiner Bericht erforderlich, denn zuletzt - manche werden sich vielleicht daran erinnern - war nach meiner Kenntnis in der 14. Wahlperiode eine fraktionslose Abgeordnete im Parlament vertreten. Kollege Baasch müsste sich noch an Frau Winking-Nikolay erinnern.
Die Grundlage der Leistung an einzelne Abgeordnete ergibt sich aus unserem Fraktionsgesetz, § 10 in Verbindung mit § 6. Hinzu kommt, dass wir nachzulesen in Umdruck 19/7 - die Aufteilung der in der 19. Wahlperiode zu veranschlagenden Fraktionsmittel beschlossen haben. Nun ist die Geldleistung an die AfD-Fraktion durch das Ausscheiden der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein folgerichtig um den Betrag für das fünfte Mitglied gekürzt worden. Es ist eine Berechnung vorgenommen worden, um den Betrag für eine Grundsachausstattung zur Erfüllung der Abgeordnetentätigkeit zu ermitteln. Ebenso wurde der Umfang einer vorläufigen monatlichen Geldleistung für die anderen Werte durch den Landtagspräsidenten beziehungsweise durch seine Verwaltung ermittelt.
Die Grundlagen für die Ermittlung beider Beiträge können Sie dem Umdruck 19/1909 entnehmen. Wichtig ist auch der Hinweis, dass eine Schlussabrechnung über die Geldleistungen vorzulegen ist. Nicht verbrauchte Gelder sowie Vermögensgegenstände sind von der Abgeordneten zum Ende der Wahlperiode an das Land zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, die in der Drucksache 19/1216 enthaltene Beschlussempfehlung zu den Leistungen an die fraktionslose Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein zu übernehmen und ihr zuzustimmen. Es bleibt uns nichts übrig - das als persönliches Wort -, als das zu ertragen. - Vielen Dank.
Ich danke dem Berichterstatter. - Wortmeldungen liegen zu dem Bericht nicht vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Mit der Drucksache 19/1216 haben die Mitglieder des Finanzausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/1231 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dann ist dieser Wahlvorschlag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW angenommen.
Ich erteile dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, dem Abgeordneten Peer Knöfler, das Wort. - Er ist scheinbar gerade nicht anwesend. Gibt es andere Menschen im Bildungsausschuss, die berichten können? - Frau Strehlau.
Vielen Dank dafür. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 19/1103 anzunehmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist dies mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion, der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein bei Stimm
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Sammeldrucksache. Die Voten für die einzelnen Tagesordnungspunkte, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Absatz 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 19/1248. Voraussetzung für die Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 19/1248 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Ich wünsche Ihnen allein ein schönes Wochenende. Wir sehen uns am 6. März 2019 zur nächsten Landtagstagung wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist nicht nur das Land zwischen den Meeren, sondern auch das Land der kulturellen Schätze. Unsere Kreise, Gemeinden, Museen, Bibliotheken und Archive beherbergen zahlreiche Objekte und Traditionen mit einzigartigen Geschichten.
Sicher erinnern auch Sie sich noch sehr lebendig daran, als sich im vergangenen Jahr die UNESO in Bahrain dafür entschied, die Wikingerstätten Danewerk und Haithabu in die Weltkulturerbeliste aufzunehmen. Neben der seit 1987 als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannten Lübecker Altstadt, dem seit 2009 bestehenden Weltnaturerbe Wattenmeer ergibt sich mit der Anerkennung Haithabus und des Dannewerks ein Dreiklang aus erlebbaren Welterbestätten im Land.
Weltkulturerbe ist ein besonderes Zeugnis, es kann einzigartige Spuren menschlichen Schaffens oder aber außergewöhnliche Meisterwerke aus Kunst, Architektur oder Natur beinhalten.
Neben der Freude über diese Auszeichnungen birgt diese auch eine hohe Verpflichtung, denn es gilt das kulturelle Erbe für künftige Generationen zu bewahren, es zu schützen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Machen wir also etwas aus unserem Schleswig-Holstein-Dreieck der Welterbestätten!
Mit dem vorliegenden Antrag geht es genau um diesen Schritt, es geht um die Prüfung einer Strategie zur Vernetzung unserer aktuellen und zukünftigen Welterbestätten. Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Welterbestätten als einzigartige authentische Orte auch Ausdruck unserer Identität sind. Es steht uns daher nicht nur als Land Schleswig-Holstein, sondern auch uns als Bürgerinnen und Bürger dieses schönen Bundeslandes gut an, wenn wir selbst dafür eintreten, dass wir beim Besuch einer Welterbestätte im Land auch auf unsere anderen Welterbestätten aufmerksam gemacht werden.
Ein Dreiklang erlebbarer Welterbestätten fordert förmlich zu einer derartigen Vernetzung auf. Wir wissen schließlich, dass jeder, der sich mit dem Wattenmeer, den Wikingern und der Geschichte der Hansestadt Lübeck befasst hat, schon einen wesentlichen Teil über Schleswig-Holstein erfahren kann. Das sollten wir nutzen und ausbauen. Und darüber sollten wir ressortübergreifend befinden, sowohl aus bildungs- und kulturpolitischer Sicht aber auch aus tourismuspolitischer Sicht.
Beziehen wir in die Vernetzung dann noch unser sehenswertes und erlebenswertes Natur- und immaterielles Kulturerbe wie das erst im Dezember berücksichtigte gute Praxisbeispiel des deutsch-dänischen Grenzlandes, die Börteboote, das Biikebrennen oder die nierderdeutschen Bühnen mit ihrer Sprachen- und Trachtenvielfalt ein, können sich in Schleswig-Holstein reizvolle Welterberouten entwickeln. Für mich persönlich ist es selbstverständlich, dass bereits vor Ort geschaffene Strukturen in den Prozess einbezogen werden.
Von einer derartigen Vernetzung können viele profitieren: Wir Schleswig-Holsteiner selbst, unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts oder bei Klassenausflügen aber auch unsere Gäste und Urlauber.