Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über etwas so Wichtiges und Ernstes wie unsere Landesverfassung debattieren, dann ist es meines Erachtens angebracht, zunächst einmal das Gemeinsame herauszustellen.
Deshalb möchte ich für die Freien Demokraten hier noch einmal ausdrücklich erklären, dass wir die Ziele eines effektiven Klimaschutzes ausdrücklich teilen. Das gilt insbesondere für das Pariser Klimaschutzabkommen, auf das Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sich ja ausdrücklich beziehen und hinter dem wir Freie Demokraten stehen. Die Kollegin von Kalben hat es eben eindrucksvoll geschildert: Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit, und zwar nicht nur wirtschaftlich und finanziell, sondern selbstverständlich auch unter dem Aspekt des Naturschutzes.
Dieses Klimaschutzabkommen, über das wir sprechen, setzt ja ziemlich klare Zielmarken. Wir haben also ein sehr konkret ausformuliertes Ziel, hinter dem sich - soweit ich das sehen kann - alle staatstragenden Parteien versammeln. Wir streiten also lediglich, und das ist auch unsere Aufgabe, über den richtigen Weg zu diesem Ziel. Es wäre deshalb meines Erachtens besser und vor allem zielführender, auch heute über konkrete Ideen für einen wirksamen Klimaschutz zu streiten als über ein weiteres - so sage ich einmal - Lippenbekenntnis zu diesem. Wir sind doch eigentlich schon viel weiter, das dachte ich zumindest.
Nun haben wir den SPD-Entwurf zur Verfassungsänderung auf dem Tisch liegen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, warum wir diesen skeptisch sehen. Aus meiner Sicht ist es offensichtlich, dass es der SPD-Fraktion in erster Linie darum geht, dem doch recht einseitig geführten Rosenkrieg mit den Grünen ein weiteres Kapitel hinzuzufügen.
- Na ja, die SPD hat noch immer ein bisschen Phantomschmerz, was die Regierungszeit angeht. Ich kann ja verstehen, dass Sie dieser hinterhertrauern. Wir regieren ja auch sehr gern mit den Grünen, und
Meine Damen und Herren, es könnte uns ziemlich egal sein, was zwischen zwei anderen Fraktionen so läuft, aber ich sage ganz ehrlich: Herr Kollege Dolgner, das Manöver ist schon sehr durchsichtig, wenn Herr Regis als grüner Landesvorsitzender in den „Kieler Nachrichten“ etwas für einen Parteitag der Grünen ankündigt, der am 23. März 2019 stattfindet, und Sie gleich eine Vorlage für den Landtag machen. Das kann man so machen, aber das ist schon sehr durchsichtig. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Mit unserer Verfassung spielt man nicht!
Meine Damen und Herren, wir haben aber auch erhebliche inhaltliche Bedenken. Der Vorschlag sieht in Artikel 11 die Ergänzung der drei Worte „insbesondere das Klima“ vor. Das Wort „insbesondere“ bezieht sich auf die natürlichen Lebensgrundlagen, deren Schutz schon jetzt in unserer Verfassung verankert ist und das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung entsprechend bindet. Es geht Ihnen also nicht um die Ergänzung um etwas Neues und bisher nicht Erwähntem, sondern um die Hervorhebung von etwas, was bereits durch die Landesverfassung geschützt ist. Es geht Ihnen um einen bisher nicht ausdrücklich erwähnten Teil von etwas Größerem, Umfassenderem als nur dem Klimaschutz, der ja letztlich Teil des Umweltschutzes ist.
Die Hervorhebung des Klimaschutzes in Ihrem Gesetzentwurf wird damit gerechtfertigt, dass damit „die besondere Verantwortung aller Träger der öffentlichen Verwaltung des Landes zur Einhaltung der durch internationale Verträge eingegangenen Verpflichtung zum Klimaschutz“ unterstrichen werde. Mit dieser Begründung wird deutlich, dass überhaupt nicht der Anspruch besteht, etwas über einen Schaufensterantrag hinaus zu regeln. Schauen wir uns die bestehende Regelung in der Landesverfassung noch einmal an - die Überarbeitung der Landesverfassung ist noch gar nicht so lange her; das haben Sie auch erwähnt -: Der Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens findet nicht nur in Artikel 11 der Landesverfassung Erwähnung, sondern ist auch in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert, in dem es wörtlich heißt:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung …“
Landesverfassung und Grundgesetz haben damit den glasklaren Handlungsauftrag an den Staat formuliert, unsere Umwelt zu schützen. Es ist dabei anerkannt - und wird von niemandem ernsthaft bestritten -, dass dies auch und vor allem den Schutz des Klimas betrifft. Insbesondere aus dem Grundgesetz wird daher die Verpflichtung hergeleitet, sich auch international für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob die Auswirkungen Mitteleuropa weniger stark betreffen als andere Länder. Wenn sich die Bundesrepublik Deutschland also auf internationaler Bühne für verbindliche Klimaziele eingesetzt hat, etwa bei der UN-Klimakonferenz von Paris, so ist dies auch Ausfluss des in Artikel 20 a des Grundgesetzes formulierten Staatsziels und des darin enthaltenen Handlungsauftrags. Sowohl Grundgesetz als auch Landesverfassung enthalten mit den Formulierungen „natürliche Lebensgrundlagen“ beziehungsweise „natürliche Grundlagen des Lebens“ universelle Formulierungen zum Staatsziel Umweltschutz.
Teilaspekte sind hier bisher nicht hervorgehoben. Es ist aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion eine Stärke des Grundgesetzes, mit kurzen, prägnanten Formulierungen ein erfolgreiches, gut funktionierendes Verfassungsleben etabliert zu haben. Daran sollten wir uns weiterhin halten.
Die selektive Hervorhebung von einzelnen Aspekten und damit die Durchbrechung dieses universellen Ansatzes sind daher eher ungewöhnlich und haben, wenn sie denn passieren, einen Sinn, mit dem gegebenenfalls auch eine Wertung einhergeht. Dabei kann die explizite Nennung durchaus sinnvoll sein. Als Mitte der 90er-Jahre der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Aufnahme in das Grundgesetz fand, war das ein solches Beispiel: Der Staat war aus der Verantwortung für seine Bürger schon vorher in der Pflicht, die Lebensgrundlagen zu erhalten. Dennoch war es gut und richtig, diese Pflicht in der Verfassung deutlich zu konkretisieren und auszudehnen. Der von mir geschilderte Handlungsauftrag war tatsächlich umfassender als die bloße Pflicht, die ökologische Minimalexistenz zu sichern.
Meine Damen und Herren, was wäre die Folge der Aufnahme einer vermeintlich harmlosen Konkretisierung, wie die SPD sie ins Spiel gebracht hat? Könnte diese Aufnahme auch unerwünschte Nebenwirkungen haben? Aus unserer Sicht wäre das der Fall. Denn: Wie verhielte sich zukünftig etwa der Klimaschutz zu anderen Aspekten des Umweltschutzes? Das ist eine Frage, die man ernsthaft be
leuchten sollte. So würde zum Beispiel der Schutz des Wassers dann keine extra Erwähnung finden. Die Frage lautete dann: Ist hier eine unterschiedliche Wertung gewollt, oder ist das sozusagen nur ein Versehen? Irgendwann würden vermutlich - aus meiner Sicht nicht ganz unberechtigt - Rufe laut werden, in der Verfassung müsse auch klargestellt werden, dass der Schutz des Wassers und der Schutz des Klimas eine ähnliche bis gleich große Bedeutung haben. Ich verweise ausdrücklich auf diesen Punkt; ich glaube, er ist bei einer ernsthaften Beleuchtung ein ganz entscheidender.
In der Bundestagsdebatte um die Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz wies die von mir sehr geschätzte SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer zu Recht darauf hin, dass es noch mehr wünschenswerte Änderungen des Grundgesetzes gebe:
„Wenn es etwas Grundgesetzliches gibt, dann sollten wir übrigens auch überlegen: Sind die Ressourcen nicht auch zu schützen? Sind Kinderrechte nicht auch mit aufzunehmen?“
Das alles müsse man sehr sorgsam und umfassend abwägend diskutieren. Die Verfassung sei eben nicht der Ort für Schnellschüsse. Ich glaube, die Dame hat recht.
Man sollte sich das noch einmal vor Augen führen, auch wenn man meint, dass man nur etwas Offensichtliches klarstellen würde.
Auf Bayern wurde schon hingewiesen: Dort waren es interessanterweise CSU und FREIE WÄHLER, die das angestrebt hatten und damit scheiterten. Die FDP hat übrigens in Bayern zugestimmt. Grüne und SPD haben dagegen nicht zugestimmt; die Kollegin von Kalben hat das noch einmal erläutert. Ich finde aber schon, dass Ihre Argumentation dafür spricht, dass es wenig bringt, diesen Punkt in der Verfassung hervorzuheben. Denn wenn keine konkreten Maßnahmen dahinterstecken, kann man sich das sparen. Wir machen lieber konkrete Dinge und sparen uns eine Hervorhebung, die im Zweifel andere Probleme nach sich zieht.
Wer hätte das gedacht: Ich finde den Ansatz der bayerischen Sozialdemokratie - die kleiner ist als wir hier
durchaus für sehr vernünftig. Ich will aber nur darauf hinweisen: Wir reden auch über andere Wünsche, etwas in die Verfassung zu schreiben, zum
Beispiel das Recht auf bezahlbaren Wohnraum. Ich glaube, es steht seit 1946 in der bayerischen Landesverfassung, hilft aber den Menschen in München, eine bezahlbare Wohnung zu finden, auch nicht. Das sollte man sich vor Augen führen, wenn es um die Frage geht, was die Aufnahme einer solchen Formulierung bedeutet.
Statt also an unserer Verfassung herumzudoktern, sollten wir die Zeit nutzen, um für konkrete Lösungen zu sorgen, etwa durch das weitere Voranbringen einer Energiewende mit Sinn und Verstand oder bei der Diskussion um die richtige Mobilität der Zukunft. Ich sage sehr deutlich: Wir wollen Klimaschutz. Wir haben aber Bedenken gegen einzelne Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, etwa dass sie zu wirtschaftlichem Abstieg und zu sozialen Problemen führen. Deshalb brauchen wir intelligente Lösungen. Wir müssen Marktmechanismen nutzen, zum Beispiel in Bezug auf die Frage, wie wir CO2 reduzieren können. Es ist aus meiner Sicht überfällig, dass wir das machen, aber nicht mit Planwirtschaft, sondern mit Marktinstrumenten. Und: Wir brauchen vor allem internationale Lösungen; auch das haben mehrere Redner zu Recht betont.
Lassen Sie uns also lieber konkret werden, statt uns in einer verfassungsrechtlichen Diskussion zu verzetteln. Wir werden über den Vorschlag der SPD im Ausschuss vernünftig beraten. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen. Wir sind eher skeptisch, aber nie fundamental, Herr Kollege Harms. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das schwedische Klimaschutzmädchen Greta hat die SPD angefixt. Nun will die SPD mit ihrem Antrag Hand an unsere Landesverfassung legen und den sogenannten Klimaschutz zum Staatsziel erklären.
litik in die Verfassung schreiben. Nicht mehr Fakten, Realismus, tatsächliche Begebenheiten sind Grundlage Ihrer Diskussion, Herr Dr. Stegner und Frau von Kalben, sondern Ideologie, Hysterie und Klimaalarmismus. Das ist ja keine ganz neue Erkenntnis; schließlich irrlichtert die Sozialdemokratie in Deutschland schon lange umher. Relativ neu ist aber der Trend, Ideologie, Hysterie und Alarmismus direkt in Verfassungen und bestehende Gesetze zu implementieren. Als ein Beispiel sei nur das Brandenburger Parité-Gesetz genannt - verfassungswidrig und gegen eindeutige Hinweise des dortigen Wissenschaftlichen Dienstes trotzdem beschlossen. So sieht links-rotes Framing aus, wie es heutzutage heißt.
Dabei - wir haben es schon zweimal gehört schützt Artikel 11 unserer Landesverfassung bereits pauschal alles, was es rund um Natur und Umwelt zu schützen gibt. Ich zitiere aus unserer Verfassung:
„Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes...“
Sollte in Ihrer Gedankenwelt das Klima also schützenswert und auch faktisch zu schützen sein, so wäre es hiervon schon umfasst.
Der Antrag der SPD-Fraktion setzt natürlich zunächst einmal die Annahme voraus, dass man das Klima überhaupt schützen könne. Der Klimawandel ist in aller Munde und begegnet uns jeden Tag aufs Neue in den Medien. Nicht immer wird dabei sorgsam zwischen Wetter und Klima unterschieden. Manchmal, so habe ich den Eindruck, ist es wie folgt: Ist es kalt und nass, dann ist es natürlich das Wetter. Ist es jedoch warm und trocken, ist es natürlich der böse Klimawandel. - Bevor wir also in die Debatte einsteigen und gegebenenfalls auch Hand an unsere Verfassung legen, sollten wir einmal die Begrifflichkeiten klären. Was ist Klima überhaupt? Ich zitiere Wikipedia: