Protokoll der Sitzung vom 07.03.2019

ist damit eröffnet. Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, die Namen in gemäßigter zeitlicher Abfolge aufzurufen, damit sich kein Stau vor der Wahlurne bildet. - Bitte schön!

(Namensaufruf und Stimmzettelabgabe)

Bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die beziehungsweise der noch nicht gewählt hat? - Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet. Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten.

(Unterbrechung: 12:51 bis 12:59 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. - Vielleicht nehmen die Herren dort oben das auch zur Kenntnis? Das wäre nett. - Vielen Dank.

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: Abgegebene Stimmen 70, gültige Stimmen 70, ungültige Stimmen damit keine. Jastimmen 62, Neinstimmen 2, Enthaltungen 6. - Damit ist der Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden.

(Beifall)

Der in der Drucksache 19/1285 vorgeschlagene Dr. Ulf Hellmann-Sieg ist damit gewählt. Herr Dr. Hellmann-Sieg hat bereits im Vorwege seine Zustimmung zur Übernahme des Amtes erklärt. Damit erübrigt sich die Frage, ob er die Wahl annimmt.

Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!

(Beifall)

Ich unterbreche die Sitzung zur Mittagspause.

(Unterbrechung: 13:01 bis 15:04 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne wieder die Sitzung. - Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Angehörige der Polizeidirektion für Ausund Fortbildung Eutin auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 9 auf:

Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein

Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 19/1285

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Ulf Hellmann-Sieg hat soeben als neu gewähltes stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein vom Ministerpräsidenten seine Ernennungsurkunde erhalten.

Nach § 7 Absatz 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben Sie in der öffentlichen Sitzung des Landtags vor Amtsantritt den für Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Landes vorgesehenen Eid zu leisten. Wir kommen daher jetzt zur Vereidigung. - Ich bitte die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Sehr geehrter Herr Dr. Hellmann-Sieg, ich spreche Ihnen die Eidesformel vor, bitte Sie, die rechte Hand zu heben - was Sie getan haben - und mir nachzusprechen.

(Herr Dr. Ulf Hellmann-Sieg wird nach folg- ender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfas- sung des Landes Schleswig-Holstein und dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtig- keit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.)

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit. Herzlichen Dank!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Sogenannte Homo-Heilung verbieten

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1306 (neu)

Zur Begründung wird das Wort nicht gewünscht, wie ich sehe.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann.

(Katja Rathje-Hoffmann [CDU]: Nein!)

- Nein, es ist anders geregelt. Dann hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Rasmus Andresen das Wort. Wir sind ja flexibel.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche auch gern für die CDU-Fraktion.

(Heiterkeit - Beifall Christopher Vogt [FDP])

Ich glaube aber, dass die Kollegin Rathje-Hoffmann für die CDU-Fraktion gleich eine hervorragende Rede halten wird und ich auf meinem Platz sitzen und klatschen werde.

„Irgendwann schlug die Therapeutin Elektroschocks vor. Nur ganz leichte, versprach sie. Ein Stoß bei jedem Foto einer hübschen Frau. Bis (sie) … die Bilder nicht mehr mit Lust verbinden würde, sondern mit Schmerzen.“

- Mit diesen Worten beschreibt eine 29-jährige Frau in einem Presseartikel im „Spiegel Online“ ihre Erfahrungen mit einer deutschen Therapeutin, die ihr eindrücklich zu verstehen gab, dass ihre Sexualität unnatürlich sei und sie in Behandlung gehöre.

Lassen Sie es uns gleich am Anfang der Debatte an alle Homo- oder Bisexuellen ganz klar sagen: Eure Liebe ist keine Krankheit, lasst euch das nicht einreden! Ihr seid richtig, so wie ihr seid!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, SSW, Dr. Frank Brodehl [AfD] und Claus Schaffer [AfD])

Konversionsverfahren, sogenannte Homo-Heilungen, finden auch bei uns in Deutschland statt. Von Gesprächstherapien bis hin zu Elektroschocks bieten Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sogenannte Homo-Heilungen auch in Deutschland an. Diese Ärzte beschreiben Homosexualität als perverse sexuelle Fixierung und outen sich oft als fundamentalistische Christen.

Dass ausgebildete Ärzte und Psychotherapeuten die Würde von Menschen mit Füßen treten und Menschenrechte brechen, ist skandalös. Dass sie diese Pseudotherapien teilweise auch noch über Krankenkassen abrechnen können, ist inakzeptabel und muss aus unserer Sicht gestoppt werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Gerade durch und in religiös-fundamentalistischen christlichen Gruppen werden Konversionsverfahren

(Präsident Klaus Schlie)

angepriesen und oftmals auch durchgeführt. Dies gilt zum Beispiel auch für den Bund Freier evangelischer Gemeinden mit immerhin 40.000 Mitgliedern in Deutschland, darunter 10.000 Minderjährigen, und auch mit aktiven Gemeinden bei uns in Schleswig-Holstein, beispielsweise in Kiel, Norderstedt, Lübeck, Eutin, Harrislee, Hohenlockstedt, Mölln oder Ahrensburg.

Konversionsverfahren sind widerlich. Sie sind menschenrechtswidrig und gehören verboten!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt CDU und SPD)

Wir Grünen wollen ein generelles Verbot von Anpreisung und Durchführung von sogenannten Homo-Heilungen, ganz egal, ob Sie von Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ihrer Praxis oder von fundamentalistischen und verrückten Freikirchen durchgeführt werden. Wir wollen verhindern, dass Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten diese widerlichen Pseudotherapien auch noch über die Krankenkassen abrechnen. Dazu müssen wir Gesetze beschließen - so, wie es einige Bundesstaaten der USA bereits getan haben, so, wie es Malta getan hat, so, wie es Großbritannien, wenn man sich dort neben dem Brexit einmal um andere Sachen kümmert, gern tun will.

Gerade Minderjährige müssen wir vor diesem fundamentalistischen und menschenfeindlichen Weltbild schützen. Wenn jungen Schwulen oder Lesben vermittelt wird, dass Homosexualität eine Krankheit sei und behandelt werden müsse, kann dies zu enormen Selbstzweifeln und zu psychischen Störungen führen. Statt akzeptiert zu werden bekommen sie das Gefühl, dass irgendetwas nicht stimme, und werden dazu gedrängt, gegen ihre Sexualität aktiv zu werden. Junge Menschen werden durch diese Pseudotherapien psychisch krank. Die Bundesärztekammer warnt deshalb schon länger vor gesundheitlichen Folgen der sogenannten Konversionsverfahren.

Es ist gut, dass sich die Politik jetzt mit dieser Frage beschäftigt. Es geht aber nicht nur um gesetzliche Verbote - die wir ohne Zweifel brauchen -, sondern es geht auch darum, präventiv dagegen vorzugehen; denn Selbstzweifel und der Weg zur Therapie beginnen dann, wenn man nicht akzeptiert wird, dann, wenn einem eingeredet wird, dass es nicht okay sei, gleichgeschlechtlich zu lieben, wenn man Ausgrenzung, beispielsweise durch die Familie, in der Schule oder durch den Freundeskreis, erfährt. Deshalb brauchen wir mehr Akzeptanz von sexuel

ler und geschlechtlicher Vielfalt in der Schule, im Jugendzentrum und auch beim Sport. Wir brauchen Aufklärung über die psychischen und gesundheitlichen Gefahren, die durch Konversionsverfahren entstehen. Dafür wollen wir streiten.

Dafür streiten wir nicht allein, sondern mit vielen anderen Bundesländern, die in diesem Bereich aktiv werden wollen. Dafür streiten wir mit Aktivistinnen und Aktivisten wie Lucas Hawrylak, der vor inzwischen eineinhalb Jahren eine Online-Petition auf den Weg gebracht und die Politik zum Handeln aufgefordert hat. Über 80.000 Menschen haben diese Petition inzwischen unterstützt. Es ist gut, dass wir als Politiker im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Ruf dieser 80.000 Menschen hören und deshalb heute einen Antrag auf den Weg bringen werden.