ratung über einen längeren Zeitraum notwendig gewesen wäre. Insofern hat man hier meiner Meinung nach richtig gehandelt. Das lässt sich nicht mit anderen Debatten vermengen. Es ist schmerzhaft, aber es ist nicht das erste Mal, dass wir diese Erkenntnis in der Debatte über die HSH Nordbank haben. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Beteiligungsbericht zeigt transparent die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der wesentlichen Beteiligungen unseres Landes auf und bietet ein gutes Instrument zur Beteiligungskontrolle. Herzlichen Dank, Monika Heinold.
Ferner zeigt er anschaulich die bestehenden Schattenhaushalte auf, die nicht in unserem jährlichen Haushalt abgebildet sind. Von den - nach Abzug der HSH - noch 35 Unternehmensbeteiligungen hält das Land bei sechs Gesellschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts sämtliche Anteile, bei weiteren fünf Gesellschaften übersteigt der Anteil des Landes am gezeichneten Eigenkapital die Millionengröße. Bei den zehn Anstalten des öffentlichen Rechts haftet das Land aufgrund der bestehenden Gewährträgerhaftung grundsätzlich unbegrenzt. Auf der einen Seite hält das Land Schleswig-Holstein hier 1,6 Milliarden € anteiliges Eigenkapital an den Beteiligungen, auf der anderen Seite - auch das gehört zur Wahrheit - bestehen Gewährträgerhaftungen des Landes in Milliardenhöhe für diese Anstalten.
§ 65 der Landeshaushaltsordnung beschreibt restriktive Voraussetzungen, unter denen sich das Land an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen darf. Dies ist unter anderem nur dann der Fall, „wenn ein wichtiges Interesse des Landes … nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise“ verfolgt werden kann.
Diese Regelung soll nicht nur die Steuerzahler vor unnötigen Verlusten bewahren, sondern schützt auch unsere subsidiäre und marktwirtschaftliche Ordnung.
Der jährlich vorzulegende Beteiligungsbericht dient im Wesentlichen der Erfolgskontrolle. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Landesbeteiligung gilt es nicht nur beim Eingehen einer solchen, sondern selbstverständlich stetig zu überprüfen. Landesbeteiligungen sind permanent auf den Prüfstand zu stellen. Wie im Bericht richtig konstatiert wird, soll der Staat als Unternehmer die Ausnahme sein. Es bleibt unsere Aufgabe, jede Beteiligung auf Zielerfüllung, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu untersuchen und uns - wie im Koalitionsvertrag vereinbart -, sofern möglich, von Beteiligungen zu trennen, die die gesetzten Ziele nicht erfüllen.
Dass der Staat grundsätzlich nicht der bessere Unternehmer ist, mussten die Bürger Schleswig-Holsteins leidvoll erfahren. Der Ausflug in die globale Finanzwelt belastet noch Generationen. Der finale Gesamtschaden wird erst in vielen Jahren feststehen. Wären die politischen Mitbewerber im Mai 2003 der Forderung der FDP nach einer Privatisierung der HSH Nordbank gefolgt, wäre uns das aus Finanzsicht dunkelste Kapitel unserer Landesgeschichte erspart geblieben.
Im Gegenteil, wir hätten das Kapitel mit einem hohen Gewinn beenden können. - Da können Sie ruhig gucken, Frau Raudies. Wir waren ordnungspolitisch schon immer überzeugt, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben.
Abgeordneter Nobis, die hohen Beratungskosten im Rahmen der Stützung und des Verkaufs der HSH sind Folgen der 2003 und in den Folgejahren getroffenen Fehlentscheidungen. So traurig es ist, die auf Schleswig-Holstein entfallenen Beraterkosten von über 150 Millionen € waren erforderlich, um den Schaden für das Land zu begrenzen. Sie sind Folge der Entscheidung der EU-Kommission aus 2015, dass die HSH bis Ende Februar 2018 entweder abgewickelt - das wäre unkontrolliert geschehen - oder veräußert werden muss. Wir sind uns alle einig, dass die nunmehr erfolgte Privatisierung den Vermögensverlust für unser Land begrenzen konnte - auch die Beraterkosten ändern nichts an diesem Urteil -, angesichts der noch viel höheren Summen,
Im Geschäftsfeld der Rechts- und Privatisierungsberater sowie Wirtschaftsberater und Notare für Großbanken herrscht nicht gerade ruinöser Wettbewerb, der sich auf die Tagessätze auswirken würde. Auch dieser Umstand führt uns noch einmal deutlich die Komplexität des Geschäftsfelds vor Augen. Hochspezialisierte Branchenexperten waren erforderlich, um das Kapitel HSH Nordbank für das Land annähernd zu schließen und den Maximalschaden zu verhindern.
Der vorliegende Beteiligungsbericht macht in diesem Kontext noch einmal deutlich, dass wir die hsh portfoliomanagement Anstalt öffentlichen Rechts weiter kritisch begleiten und gegebenenfalls hinterfragen müssen. Diese Anstalt öffentlichen Rechts hat von der HSH ein Kreditportfolio mit einem Nominalwert von ursprünglich 5 Milliarden € für die Summe von 2,4 Milliarden € übernommen. Sie hat die Aufgabe, dieses Portfolio vermögensschonend in einem absehbaren Zeithorizont abzuwickeln.
Auch hier - das müssen wir leider konstatieren entstehen zwangsläufig jährliche Millionenkosten für externe Unterstützung. Deshalb gilt es, fortlaufend zu überprüfen, ob die Anstalt wirklich in der Lage ist, durch Verwertungserfolge die altersbedingten Wertverluste der Schiffe und die laufenden Anstaltskosten mindestens aufzuwiegen. Schließlich muss sich auch diese Gesellschaft jederzeit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stellen.
Es ist gerade in der Diskussion, gegebenenfalls Fremdportfolien der NORD/LB zu verwalten - das sollten wir kritisch hinterfragen, bevor wir weitere Geschäfte eingehen.
Herr Nobis, ich habe noch ein bisschen Restredezeit. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie Ihre Fragen im Finanzausschuss gestellt hätten, wenn ich da von Ihnen einmal Anregungen gehört hätte, wenn Sie sich da einmal beteiligt und, wenn Sie es nicht verstanden haben, nachgefragt hätten, was eine ungeordnete Abwicklung für unser Land bedeutet hätte. Dann hätten Sie sich das hier heute sparen können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang dieses Jahres ging die Botschaft durch die Presse, dass die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sowie die HSH Nordbank in den letzten Jahren insgesamt 306 Millionen € für Berater aufgewendet hätten. Zu dem Zeitpunkt war das erst einmal eine richtige Mitteilung; die Ministerin hat die Zahlen gerade noch einmal erklärt.
Es ist natürlich schade, dass dieses Geld aufgewendet werden musste. Sich aber jetzt hier hinzustellen und zu suggerieren, dass es nicht nötig gewesen wäre, ist mir ein bisschen zu billig. Auch dass man Zahlenspielchen betreibt und - wie Herr Nobis es eben getan hat - sagt, dass die ausgegebene Summe die Erlöse aus dem Verkauf der Bank zu einem Drittel wieder auffresse, ist eine billige Masche, um hier zu skandalisieren.
Worum geht es wirklich, meine Damen und Herren? Zuerst können wir feststellen, dass es richtig gewesen wäre, wenn sich die Bank seinerzeit, als sie die verheerenden Geschäfte gemacht hat, eine solche Expertise von Fachleuten eingeholt hätte. Es wäre dann sicherlich nicht zu den immensen Schäden, wie sie später eingetreten sind, gekommen. Auch wäre es mit Sicherheit schlau gewesen, hätten sich die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein solcher Expertise im Vorwege bedient. Dann wäre es wohl nicht dazu gekommen, dass so viele Engagements zulasten unserer Gewährträgerhaftung eingegangen wurden, die in den letzten Jahren teilweise wie Blei auf der Bilanz lagen.
Ganz allgemein wird also wohl jeder zustimmen, wenn man sagt, dass man vorher gute Expertise hätte einkaufen sollen. Dann stellt sich natürlich die Frage, Herr Nobis, warum nicht auch zur Minimierung von Schäden professionelle Berater einbezogen werden sollten. Natürlich braucht man in solchen Fällen genauso professionelle Berater wie in den zuvor genannten Fällen. Genau das ist gemacht worden. Daran gibt es eigentlich nichts zu mäkeln.
Wir müssen uns vielleicht einmal vergegenwärtigen, was eigentlich auf dem Spiel stand. Zeitweise drohten Verluste in mindestens hoher zweistelliger Milliardenhöhe. In einer solchen Situation ist eine zweite oder dritte Meinung durch Berater vielleicht nicht schlecht. Es ging inzwischen nicht mehr um
die noch vergleichsweise gut zu verstehenden Bankgeschäfte, sondern um völliges Neuland. Niemand wusste im Vorwege, wie man eine bisherige Landesbank richtig abwickelt oder auch privatisiert. Es gab drei Szenarien, die alle für sich genommen extrem kompliziert einzuschätzen und umzusetzen waren: die Privatisierung, die kontrollierte Abwicklung und die unkontrollierte Abwicklung. Für alle diese Fälle brauchte es gute Berater.
Mal ehrlich: Niemand kann erwarten, dass eine Landesverwaltung diese Expertise hat. Unsere Mitarbeiter in den Ministerien und den Anstalten öffentlichen Rechts haben eine super Arbeit geleistet, aber bei einer solchen komplizierten, extrem fachbezogenen und neuen Fragestellung kommt auch die beste Verwaltung an ihre Grenzen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ist eine deutsche Landesbank vollständig privatisiert worden. Da gab es keine Blaupause, wie man das standardmäßig bewerkstelligen soll. Hinzu kamen noch völlig neue EU-Auflagen, die teilweise wirklich beinhart waren - übrigens auch deshalb, weil wir die gleichen Maßstäbe an griechische, spanische und italienische Banken angelegt hatten.
Die Beratergelder waren eher gut angelegt, betrachtet man die Verluste bei anderen Banken in Deutschland. Bei der Hypo Real Estate wurden 20 Milliarden € verbrannt, bei der Deutschen Industriebank beliefen sich die Verluste am Ende auf 9 Milliarden €, und bei der WestLB gibt es schon realisierte Verluste in Höhe von 6 Milliarden €, und man rechnet damit, dass diese auf 12 Milliarden € steigen können. Vor diesem Hintergrund erscheint es eher als Erfolg, dass wir nach der HSH-Nordbank-Krise knapp 300 Millionen € für Berater ausgegeben und dadurch den Verlust und vor allem die zukünftigen Risiken minimiert haben. Zumindest waren wir hier erfolgreicher als andere, meine Damen und Herren.
Es ist ein Lerneffekt der heutigen Politik, dass man sich bei Dingen, von denen man erst einmal keine Ahnung hat, kluge, vertrauenswürdige Leute heranholt, die einen beraten. So macht man das Beste aus den sich ergebenden Situationen. Das haben die Finanzministerin, unser Ministerium, unsere Mitarbeiter und Leute, die für uns da tätig waren, gemacht. Ich glaube, das war der richtige Schritt. Vielen Dank.
Ich stelle zunächst zu Punkt a) fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 19/1238, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Wir kommen dann zur Abstimmung zu Punkt b), Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1214. Es ist beantragt worden, den Bericht, Drucksache 19/1214, dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, dass das einstimmig so beschlossen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Abstimmung mit den Parlamentarischen Geschäftsführungen rufe ich nunmehr Tagesordnungspunkt 9 auf:
Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 19/1285
Ich begrüße zu diesem Punkt auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Herrn Dr. Ulf Hellmann-Sieg als vorgeschlagenen Kandidaten. Herzlich willkommen, Herr Dr. Hellmann-Sieg!
Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts hat dem Landtag einen Wahlvorschlag vorgelegt. Der Landtag hat das Mitglied in geheimer Wahl ohne Aussprache zu wählen. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erforderlich, also 49 Stimmen.
Zum Wahlablauf gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise: Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses in der Drucksache 19/1285. Sie haben die Möglichkeit mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Ich weise darauf hin, dass Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben. Die Stimmzettel erhalten Sie beim Saaldienstmitarbeiter zu meiner Linken.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich eine der Schriftführungen, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist; das müsstet ihr jetzt machen. - Meine Damen und Herren, der Wahlakt
ist damit eröffnet. Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, die Namen in gemäßigter zeitlicher Abfolge aufzurufen, damit sich kein Stau vor der Wahlurne bildet. - Bitte schön!