Meine Damen und Herren, anstatt über Enteignungen, Verstaatlichungen oder höhere Steuern zu sprechen, die dann aber nicht auf die Mieter umgelegt werden sollen - in welcher Welt leben Sie eigentlich?
Wollen wir nicht den Kommunen mehr Freiräume zur Schaffung neuen Wohnraums geben? Wir wollen Bremsen lösen, Investoren anlocken, die nicht nur im Luxussegment unterwegs sein wollen. Wir wollen mehr jungen Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen. Deutschland hat in der Tat eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten Europas. Das ist auch ein Problem für die Altersversorgung, gerade beim deutschen Rentensystem, und für die Vermögensbildung unserer Mittelschicht. Ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer würde Familien den Weg ins Eigenheim viel stärker erleichtern. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Da muss der Bund jetzt endlich einmal liefern.
Abschließend möchte ich sagen, meine Damen und Herren, es würde helfen, wenn wir uns bei Steuern und Abgaben, auch was die zweite Miete angeht, ein wenig zurückhalten würden,
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD beantragt ein Festhalten an der Mietpreisbremse und hält es nicht einmal für nötig, ihren Antrag mit zwei oder drei dürftigen Zeilen zu begründen. Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und kann heute getrost als gescheitert betrachtet werden. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich überhaupt nicht entspannt, und ein weiterer Anstieg der Mieten - wir haben es eben gehört - wurde nicht verhindert. Die Mietpreisbremse hat akutes Bremsversagen, meine Damen und Herren. Bremswirkung gleich null. Das verwundert jeden halbwegs marktwirtschaftlich denkenden Menschen nicht. Wenn es in einer Region zu wenig Wohnraum gibt, dann hilft eine Mietpreisbremse eben nicht, neuen Wohnraum zu schaffen. Ganz im Gegenteil. Für Investoren wirken die immer weitergehenden Regulierungen des Wohnraummarktes abschreckend.
Daher ist es an der Zeit, endlich einzusehen, dass sich der angespannte Wohnungsmarkt nicht mit Mitteln des Ordnungsrechts regulieren lässt. Wir brauchen in Deutschland und Schleswig-Holstein vielmehr ein investitionsfreundliches Klima, damit mehr Wohnungen entstehen können.
Deshalb dürfen besonders private Vermieter nicht durch zusätzliche Vorgaben davon abgehalten werden, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen und Neuvermietungen vorzunehmen. Das betrifft auch die beispielsweise immer umfassenderen Dämmvorschriften, die den Wohnungsbau noch zusätzlich verteuern. Zügiger Wohnungsbau scheitert oftmals an viel grundlegenderen Fragen, etwa der nach verfügbarem Bauland, zügigen Baugenehmigungen und so weiter.
Den Ansatz der Landesregierung, hier ein Maßnahmenpaket vorzulegen, um den Bau zusätzlichen Wohnraums zu befördern, begrüßen wir daher ausdrücklich. Im Einzelnen wird natürlich zu diskutieren sein, welche Maßnahmen sinnvoll und besonders wirksam sind. Insbesondere werden wir darüber zu beraten haben, wo überhaupt weiteres Wachstum stattfinden soll. Nicht alle Regionen, nicht alle Gemeinden eignen sich gleichermaßen für weiteres Wachstum.
Die Ankündigung, die Mietpreisbremse auslaufen zu lassen, ist jedenfalls ein erster richtiger Schritt,
auch wenn das den staatsdirigistischen Grundüberzeugungen der Genossen zuwiderlaufen mag. Von Ihren Antragspunkten, liebe SPD, halten wir ausschließlich den letzten Punkt für sinnvoll. Natürlich muss das Baurecht vereinfacht werden, ich glaube, das ist wahrscheinlich sogar fraktionsübergreifend Konsens. Natürlich sollten auch weitere Förderprogramme geprüft werden.
Aber wenn schon, denn schon: Ein vereinfachtes Baurecht hilft gar nichts, wenn die Vermietung mit bürokratischen Hürden unnötig erschwert wird. Das machen die Jamaika-Fraktionen etwas besser, etwa wenn sie in ihrem Alternativantrag die Bundesratsinitiative zur Entlastung von Privatpersonen bei der Grunderwerbsteuer unterstützen.
Aber auch Sie machen es nicht so gut wie wir. Konsequente Förderung heißt Verzicht auf die Grunderwerbsteuer, meine Damen und Herren. Dafür stehen wir als AfD schon seit Langem. Es hieß in unserem Landtagswahlprogramm:
Es ist wirklich an sich widersprüchlich, wenn der Staat einerseits für Bezieher kleiner Einkommen Wohngeld gewährt, den sozialen Wohnungsbau mit erheblichen Mitteln bezuschusst, andererseits aber die lebenslange Selbstversorgung des Bürgers durch eine eigene Wohnung steuerlich mit der Grunderwerbsteuer belastet. Wenn Sie also wirklich etwas verbessern wollen bei der Grunderwerbsteuer, dann machen Sie keine halben Sachen: Keine Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum! Das wäre mal eine echte Förderung.
Sehr geehrter Herr Präsident! liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Egal ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, bei der Schaffung und beim Erhalt von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum stehen wir vor einer großen Herausfor
derung. Seit Jahren ist klar, dass bezahlbare Wohnungen fehlen, und zwar längst nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum. Da können wir selbst in Schafflund zurzeit mitreden.
Dieses Problem hat verschiedene Ursachen. Es gibt daher auch keine Patentlösung, ganz im Gegenteil: Wir brauchen möglichst vielfältige Maßnahmen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dauerhaft zu sichern. Das wird nicht zuletzt durch den Antrag der SPD und durch die aktuellen Vorschläge der Landesregierung deutlich.
Wir haben bei diesem Thema immer wieder klar gesagt, dass wir selbstverständlich jede Maßnahme unterstützen, die zu mehr und zu günstigerem Wohnraum führt. Aus meiner Sicht ist dieses Problem viel zu drängend, um sich gegenseitig Verfehlungen vorzuwerfen oder in irgendwelchen politischen Lagern zu denken. Wir haben gemeinsam die unheimlich wichtige Aufgabe, mehr Menschen zu ihrem Recht auf eine bezahlbare Wohnung zu verhelfen. Hierfür liegen nicht nur gute Vorschläge vonseiten der SPD auf dem Tisch, auch den Maßnahmen, die die Jamaika-Fraktionen hier auf den Weg bringen wollen, stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Doch gerade weil es uns einzig und allein um mehr bezahlbaren Wohnraum geht, kann ich die Position der Regierung zum Thema Mietpreisbremse nicht nachvollziehen. Ich gebe gern zu, dass dieses Instrument bisher nicht das schärfste Schwert auf dem Wohnungsmarkt war; aber diese Maßnahme, die die Höhe der Neuvermietungsmieten begrenzen soll, wurde doch gerade erst verschärft. Die Regelung gibt vor, dass Vermieter bei Vertragsabschlüssen keine Miete verlangen dürfen, die mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Nach der aktuellen Verschärfung sind Vermieter dazu verpflichtet, bereits vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen, ob und, wenn ja, warum sie dagegen verstoßen. Gerade nach dieser Neuerung ist doch davon auszugehen, dass die Bremse endlich besser wirkt.
Deshalb kann ich nicht verstehen, warum man diese Verschärfung nicht zumindest erst einmal wirken lässt und in Ruhe evaluiert. Ich verstehe nicht, warum die Jamaika-Fraktionen eine der Möglichkeiten, Mietwucher zu verhindern, ohne Not aus der Hand geben wollen. Niemand zweifelt daran, dass die Wohnraumförderung gut und wichtig ist. Aber ohne eine flankierende Mietpreisbremse werden
Ich teile daher die Meinung des Mieterbundes, dass eine Mietpreisbremse so lange ihre Daseinsberechtigung hat, wie es an bezahlbarem Wohnraum mangelt. Wir fordern die Landesregierung dringend dazu auf, die Abschaffung zu überdenken. Wir alle kennen die Probleme, die durch überteuerte Mieten und knappen Wohnraum entstehen. Viele Menschen werden wortwörtlich an den Rand gedrängt und haben dadurch immer weitere Wege zwischen Arbeits- und Wohnort. Oder ihnen bleibt ein immer geringeres Budget für die Lebensführung. Gerade die Mieten in der Stadt steigen seit Jahren deutlich schneller als die Einkommen. Heute zahlen schon über 40 % aller Mieter Mieten, die sie sich eigentlich gar nicht leisten können. Damit macht das Wohnen immer mehr Menschen arm.
Auch wenn diese Folgen bei uns im Norden vielleicht noch nicht ganz so stark durchschlagen, wird es allerhöchste Zeit, diese Entwicklung auch hier zu stoppen. Aus Sicht des SSW müssen wir uns deshalb gemeinsam dafür einsetzen, bestehende Wohnungsbestände zu sozialverträglichen Mietpreisen zu erhalten. Wir müssen gemeinsam mit den Kommunen eine noch aktivere und sozialere Wohnungsbaupolitik betreiben; denn wir brauchen vor allem in Ballungsgebieten deutlich mehr Wohnraum. Noch dazu müssen wir da, wo noch Wohnungen verfügbar sind, klare Anreize für die Schaffung von senioren- und familiengerechtem sowie barrierefreiem Wohnraum schaffen. Wenn wir unverhältnismäßige Mietsteigerungen wirklich effektiv bremsen wollen, brauchen wir eben auch eine ganz klare Mietobergrenze und die Deckelung von Preiserhöhungen. - Jo tak.
Vielen Dank, Herr Meyer. - Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seien wir doch mal ehrlich: Der Begriff der Mietpreisbremse vermittelt eigentlich mehr das Gefühl einer Beruhigung, einer Sicherheit - nach dem Motto: Wir tun doch was, wir haben doch was -, als dass sie eine reale Verbesserung insgesamt bringt.
Nur wenigen Mietern ist überhaupt bekannt - liebe Frau Ünsal, Sie haben das vorhin ausgeführt -, dass es von den 1.106 Städten und Gemeinden in Schleswig Holstein in lediglich zwölf Gemeinden überhaupt eine Mietpreisbremse gibt. Das heißt, in 99 % unserer Städte oder, bezogen auf die Bevölkerung, bei 2,5 Millionen Menschen in diesem Land gibt es keine Mietpreisbremse. Die einzigen größeren Städte, in denen sie überhaupt zur Anwendung kommt, sind Kiel und Norderstedt. Es gibt sie nicht in Flensburg, es gibt sie nicht in Neumünster, es gibt sie nicht in Lübeck, es gibt sie nicht in Elmshorn, und es gibt sie nicht in Pinneberg. 12 von 1.106! Machen wir uns doch nichts vor: Einige tun momentan so - den Eindruck gewinnt man, wenn man in den Zeitungen liest -, als ob das ganze Land Nutznießer dieser Mietpreisbremse wäre. Da sollten wir ehrlich sein: Das stimmt definitiv nicht. Manche Befürworter suggerieren sogar, dass sich dieses Instrument so auswirke, dass die Mieten automatisch im bezahlbaren Bereich lägen. Auch das ist schlicht nicht richtig. Außerdem muss eigentlich allen klar sein, dass die Mietpreisbremse nur für einen ganz begrenzten Bereich der Wohnungen überhaupt gilt. Sie gilt nicht für Neubau, sie gilt nicht für grundlegend modernisierte Wohnungen, sondern nur für normal genutzte Wohnungen.
Lassen Sie mich das einmal ganz einfach an einem Beispiel konkretisieren: Nehmen wir eine 25 Jahre alte 80 m² große Wohnung, nicht modernisiert. Unter den Bedingungen der Mietpreisbremse, 10 % plus, heißt das: In Norderstedt, einem der Orte, in denen die Mietpreisbremse gilt, können 780 € Kaltmiete genommen werden. In Wedel, auch dort gilt sie, können 750 € Kaltmiete genommen werden, wohlgemerkt zuzüglich Nebenkosten. 780 € bedeuten 9,75 € pro Quadratmeter kalt. Bei 750 € heißt das 9,35 € pro Quadratmeter kalt. Meine Damen und Herren, seien wir doch ehrlich: Das ist doch keine bezahlbare Wohnung nach dem Terminus „bezahlbares Wohnen“, wie wir dies derzeit diskutieren. Nein, meine Damen und Herren, das ist es nicht. Das ist nicht der richtige Weg.
Richtig ist es, sich auf die Wohnraumförderung zu konzentrieren und das Angebot zu erweitern. Das ist das, was diese Landesregierung auf den Weg gebracht hat. 788 Millionen € werden zur Verfügung gestellt. Die Wohnraumförderung steht darüber hinaus in allen Regionen dieses Landes zur Verfügung und nicht nur in diesen berühmten zwölf Städten, in denen die Mietpreisbremse gilt. Die Förderung sieht dann eine Miete von 5,25 € bis maximal 6,10 € pro Quadratmeter im ersten Förderweg vor. Meine Damen und Herren, das ist bezahlbares
Wohnen, das ist bezahlbarer Wohnraum, wie wir ihn verstehen. Die Mietpreisbremse hilft somit den Menschen mit kleinen Budgets, über die wir immer gesprochen haben, überhaupt nicht.
Die Frage, die heute mehrfach diskutiert wird, ist: Müssen wir eigentlich das bestehende Instrument abschaffen, wenn es doch gerade reformiert worden ist?
Ich lese Ihnen einmal eine Aussage des Deutschen Mieterbundes vom 5. September 2018 vor: Reform der Mietpreisbremse geht nicht weit genug. Die vorgestellte Reform der Mietpreisbremse sei zwar ein kleiner Schritt vorwärts, sagte Lukas Siebenkotten, der Direktor des Deutschen Mieterbundes, solange die Ausnahme in der Regel bestehen bleibe, werde die Mietpreisbreme jedoch nicht greifen. Ferner sagte er: Diese krankt daran, dass als Folge der mangelnden Informationsrechte der Mieter diese keinen Überblick haben, wie hoch denn die Vormiete tatsächlich ist. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die weitere Auskunftspflicht für Vermieter, die in dieser Reform angesprochen ist, sieht aber nach wie vor die Hauptprobleme als ungelöst, nämlich weil sie erstens nicht flächendeckend gilt, und zweitens fehle eine wirkungsvolle Sanktion für Vermieter, die sich nicht an diese Gesetze halten.
Meine Damen und Herren, der Deutsche Mieterbund selbst sagt: Das Ganze, das wir haben, ist nicht richtig. - Nun bin ich schon einige Jahre in der Verwaltung, und auch hier im Parlament wird immer wieder darüber diskutiert, dass wir bei Reformen und Gesetzen, die wir nicht mehr brauchen und die nicht mehr so wirksam sind, wie sie eigentlich sein sollten, bereit sein sollten, sie abzuschaffen.