Die europäischen Vorgaben haben es auch erst möglich gemacht, dass zum Beispiel die Flüsse, die mehrere Länder durchqueren, wie zum Beispiel Elbe oder Donau, weniger Belastung erfahren haben. Wäre es anders gekommen, wäre beispielsweise der Huchen - das ist die größte Salmonidenart, die wir haben - wahrscheinlich bereits ausgestorben, insbesondere aufgrund von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen, die wir in Tschechien gehabt haben.
Wenn man sich den kompletten europäischen Raum anguckt, dann ist es insgesamt so, dass sich die Wasserwerte perspektivisch verbessern. Allerdings werden Flora und Fauna nicht nur durch hohe Schadstoff- oder Nährstoffeinträge geschädigt. Der eben schon erwähnte Donaulachs gerät nicht nur durch die Schadstoffe, sondern auch durch Wasserkraftwerke in Österreich deutlich in Bedrängnis.
Als fischereipolitischer Sprecher lege ich besonderen Wert auf die Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer. Herr Rickers hat bereits darauf verwiesen. Auch das ist ein wichtiger Teil der Wasserrahmenrichtlinie. Die Durchgängigkeit ist essenziell für die Fischwanderung. Hier gibt es offenkundig auch noch Probleme nicht nur in den europäischen Ländern, sondern auch in Schleswig-Holstein. Herr Albrecht hat bereits richtigerweise darauf hingewiesen. Für die Forellen beispielsweise wurde insoweit bereits viel getan. Sorgen bereitet mir noch ein bisschen die Situation beim Aal, insbesondere wegen dessen Sterblichkeitsrate bei der Abwanderung. Einen gesonderten Bericht dazu werden wir - das haben wir im letzten Jahr beschlossen - im Sommer bekommen.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns besonders darüber, dass die Gelder, die in die Beratung der Landwirtschaft gegangen sind, so rege in Anspruch genommen werden, weil das die Kooperati
on zwischen Gewässerschutz und Flächennutzung besser fördert. Auch wenn die Landwirtschaft ein wesentlicher Faktor für die Phosphor- und Stickstoffeinträge in die Gewässer ist, darf man nicht vergessen, dass die Landwirtschaft selber auch ein großes Interesse an Umweltschutz hat. Um das zu verbessern, sind die Beratungsangebote und die Gelder, die dort fließen, um die Landwirtschaft und den Gewässerschutz besser miteinander zu vereinen, äußerst nützlich.
Grundsätzlich müssen wir feststellen, dass freiwillige Maßnahmen, wie Vertragsnaturschutz oder Allianz für Gewässerschutz, meistens eher zum gemeinsamen Erfolg führen, als von vornherein mit Verboten zu agieren.
Wir sollten auch nicht vergessen: Die Gewässerqualität wird nicht nur durch Überdüngung belastet, sondern auch durch Mikroplastik. Auch darüber haben wir schon einige Male gesprochen und werden das nachher auch noch tun. Ich nenne in diesem Zusammenhang ferner Arzneimittelreste, Hormone und andere Chemikalien, die vermehrt in die Gewässer gelangen. Das stellt deutlich stärkere Anforderungen an unsere Klär- und Filteranlagen, die derzeit noch nicht alle technisch umgesetzt sind oder auch noch nicht technisch umgesetzt werden können. Das steigt weiter an.
Ich möchte noch auf einen Aspekt eingehen, der in dieser Debatte noch nicht so sehr eine Rolle gespielt hat. Dies sind beispielsweise die Genehmigungsverfahren, die wir durch die Wasserrahmenrichtlinie haben. Insoweit haben wir bereits einige Male über die Elbvertiefung oder über die A 20 in Schleswig-Holstein und Hamburg diskutiert. Insoweit sehen wir bei den Freien Demokraten aber noch ein wenig Nachbesserungsbedarf bei der Wasserrahmenrichtlinie. Denn das Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser, das dort festgeschrieben ist, ist prinzipiell eine gute Sache. Allerdings muss dies auch entsprechend rechtlich ausgestaltet werden und angewandt werden können.
- Ja, genau. Und die haben derzeit Auslegungs- und Interpretationsschwierigkeiten. Wir sehen ja bei den häufigen Planungsverfahren, dass wir dort noch konkretere Formulierungen brauchen.
haben; denn diese haben keinen prognostischen Ansatz bei dem Verschlechterungsverbot. Das führt im Endeffekt dazu, dass es große Rechtsunsicherheiten bei notwendigen Infrastrukturmaßnahmen auch in unserem Land gibt. Ich betone: Das ist nicht neoliberal.
Wir setzen uns für die Konkretisierung der Wasserrahmenrichtlinie ein: bei der Auswirkungsprognose, bei den anwendbaren Standardmethoden für Bagatellschäden oder auch bei den Ausnahmetatbeständen, die in Artikel 4 Absatz 7 der Richtlinie erwähnt werden, aber nicht konkret genug sind. Denn wenn wir die Wasserrahmenrichtlinie ernst nehmen wollen und wir Infrastrukturprojekte haben, dann müssen wir auch die Anwendbarkeit für Vorhabenträger mehr mitdenken.
Auch im Wasserrecht sollte man klageberechtigten Verbänden bei Planungsvorhaben frühzeitig - das bitte weit vor der Planungsphase - einbeziehen durch verpflichtende Mediations- oder Mitwirkungsgespräche. Es ist höchst ungünstig, wenn sich die Planer, überwiegend die öffentlichen Planer, mit hohem Ressourcenaufwand, mit unzuverlässigen Prognosemethoden abmühen müssen. Auch das kostet uns enorm viel Steuergeld, es verzögert alles Jahr um Jahr, wenn berechtigte Einwände nicht größtmöglich einbezogen werden. Das verzögert Planungsvorhaben und sorgt nicht für die besten Ergebnisse.
Wir setzen uns dafür ein und bitten darum, dass Vorhabenplaner und klageberechtigte Verbände besser miteinander zusammenarbeiten. Das sollte im Interesse aller sein.
Das Ziel „Schutz des Gewässers“ ist das richtige Ziel. Die Qualität der Gewässer kann und muss verbessert werden. Dafür brauchen wir aber auch rechtlich konkretere Vorgaben, damit wir wissen, wie wir Gewässerschutz am besten umsetzen, auch bei Infrastrukturmaßnahmen, die wir anwenden müssen. Da müssen wir uns alle miteinander zusammensetzen, und dafür setzen wir uns ein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Verehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht. Ich habe eine gute Nachricht: Die Nitratkonzentration in unseren Gewässern ist nicht ganz so hoch, nicht so dramatisch hoch, wie die Landesregierung es öfter mal behauptet. Auf unsere Kleine Anfrage antwortete das Umweltministerium im Januar, es gebe in SchleswigHolstein 40 Messpunkte für Nitrat. Von diesen 40 Messpunkten sollen 17 über der erlaubten Konzentration von 50 mg Nitrat pro Liter Wasser liegen. Wer diese Aussage nicht hinterfragt, wer dies also so stehen lässt, kommt auf eine Anzahl von 43 % an problematischen Messpunkten.
Tatsächlich gibt es jedoch über 300 Messpunkte. Professor Dr. Henning Kage vom Institut für Pflanzenbau an der Universität Kiel führt in seiner jüngsten Untersuchung zur Düngeverordnung, die er vor zwei Tagen auch an den Umweltausschuss schickte, 314 Nitratmessstellen auf. Nehmen wir wieder diese 17 problematischen Messstellen mit über 50 mg Nitrat und setzen diese ins Verhältnis zu den 314, dann ergibt sich ein problematischer Anteil von gerade einmal 5 %. Schleswig-Holstein muss also an nur 5 % der Messstellen nachbessern. Das sollten wir hier einmal festhalten.
Doch wie kommt die Landesregierung dazu, genau diese 40 Messstellen aufzulisten und die anderen wegzulassen, und wie wirkt sich das auf den Bericht an die EU-Kommission zur Wasserrahmenrichtlinie aus? Die Frage stellt sich: Nimmt die Landesregierung die unproblematischen Messstellen heraus? Das wäre so, als ob Sie eine Studie über den Krankheitsgrad der Gesellschaft machten, aber dafür nur ins Krankenhaus gehen, um die Kranken zu zählen und nicht die Gesunden. Uns würde interessieren, warum diese Kleine Anfrage so beantwortet worden ist, denn das Ergebnis wäre verwässert, es wäre alarmistisch, und das wäre falsch.
Genauso verhält es sich mit der sogenannten Kulisse für Stickstoff und auch für Phosphate. Professor Kage nennt diese Kulisse „sehr großzügig“; das stimmt. Am besten verabschieden wir uns komplett von einer Kulisse, denn wenn landesweit die Grenzwerte nur an wenigen Punkten überschritten werden, ist es ungerecht, auch die Landwirte zu be
Was sollte das Ministerium also tun und wie an die EU-Kommission berichten? - Herr Minister, schauen Sie sich die einzelnen Messstellen an, die verbesserungswürdig sind. Betrachten Sie sie wie einen punktuellen Eintrag. Nur über diese Schwerpunkte legen Sie dann Ihre Maßnahmen, um die Werte zu senken - punktuell, nicht flächig.
Herr Professor Kage hat auch darauf hingewiesen, dass bei einer Reduktion des Düngebedarfes von 20 %, wie sie jetzt im Raum steht, erhebliche negative Konsequenzen auf die Landwirtschaft zukommen. Mit einem Weniger an Dünger würde der Proteingehalt des für unser Land so wichtigen Qualitätsweizens und auch der von Raps sinken. Die geplanten Änderungen würden also Qualitäts- und damit auch Einkommenseinbußen nach sich ziehen. Das kann nicht das Ergebnis eines Düngeverbotes sein.
Unsere Landwirte sehen sich selbst in der Verantwortung für sauberes Wasser. Nicht zuletzt deswegen sind sie Teil der Allianz für Gewässerschutz; Sie haben das auch in Ihrem Bericht erwähnt, Herr Minister. Besonders seit der letzten Verschärfung des Düngegesetzes haben unsere Landwirte zahlreiche Beratungsangebote wahrgenommen und Maßnahmen eingeleitet. Jetzt alle Bauern mit Einschränkungen beim Düngen zu bestrafen, ist so, als ob Sie den gewässerschützenden Betrieben Knüppel zwischen die Beine werfen.
Es kann nicht sein, dass wir aufgrund eines allgemeinen Handlungsrahmens der Richtlinie durch ein Verbot der Herbstdüngung den Anbau von Gemüse in Schleswig-Holstein reduzieren oder einstellen müssen. Der Bauernverband hat darauf hingewiesen, dass eine Unterversorgung mit Kulturpflanzen bevorstehen könnte. In diesem Szenario - würde es wahr - müssten wir am Ende unser Gemüse importieren, weil wir es hier nicht mehr anbauen. Das können Sie nicht wollen.
Es kann auch nicht sein, dass für unser Land so wichtige Infrastrukturvorhaben wie die A 20, Herr Kollege Arp,
auf Jahre verschoben werden, weil uns ein Regenrückhaltebecken fehlt. Erst letzte Woche hat die IHK Nord darauf hingewiesen, dass die Wirtschaft durch die strengen Vorgaben im Gewässerschutz gehemmt werde. Vorhaben einzelner Betriebe wür
Bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben gehen die Mehrkosten in die Millionen. Um solche Verzögerungen zu vermeiden, sollten laut der IHK Nord ähnlich wie bei der FFH-Richtlinie Eingriffe im Gleichschritt mit Ausgleichsmaßnahmen und -flächen ermöglicht werden - im Gleichschritt, also nicht hintereinander, um Verzögerungen zu vermeiden.
Außerdem sollte den einzelnen Unternehmen, die an solchen Vorhaben beteiligt sind, konkrete Hilfestellung in Sachen Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot gegeben werden, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Dies alles sind Aspekte, die in den Bericht der Landesregierung an die EU einfließen könnten. Daher warten wir schon jetzt gespannt auf Ihren nächsten Bericht und sollten uns gegebenenfalls im Umweltund Agrarausschuss im Rahmen der Selbstbefassung mit der Wasserrahmenrichtlinie befassen, sofern Bedarf besteht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Wasser in Schleswig-Holstein ist belastet durch Schadstoffe aus der Industrie und der Landwirtschaft. Phosphat, Nitrat und Mikroplastik finden sich in allen Gewässern. Die Geest ist dabei besonders betroffen. Auf etwa der Hälfte der Fläche unseres Landes gibt es Wasser, das nicht das Prädikat „gut“ verdient: Es ist schlecht, vergiftet und belastet.
Die Landwirte tragen mehr Dünger auf die Felder auf, als die Kulturpflanzen überhaupt aufnehmen können. Der Rest gelangt ins Wasser. Tiere trinken das, und wir Menschen auch. In Sachen Überdüngung ist trotz der Düngeverordnung keine Verbesserung absehbar. Eine Umkehr im Düngemanagement ist nicht erkennbar. Solange der Preisdruck in der Landwirtschaft weiterhin so bestehen bleibt, werden die Landwirte weiter düngen und zum Teil auch überdüngen.
nen € durchaus als ordentlich zu betrachten, doch lässt sich eine Wende noch nicht erkennen. Die Maßnahmen, die aus dem MELUND immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragen werden, sind auch ohne Beratung bekannt: weniger Stickstoff- und Phosphoreintrag. Das haben schon Generationen von Umweltministern hier vorgetragen; verändert hat sich seitdem aber wenig. Die Reduzierung der Nährstoffbelastung bleibt die wichtige, aber nichtsdestotrotz ungelöste Aufgabe.
Die Schülerinnen und Schüler der Friday-for-Future-Demos haben also Recht: Wir hinterlassen der nächsten Generation eine geschädigte Umwelt. Ich möchte das an einem Beispiel illustrieren, das mir ganz besonders am Herzen liegt, und zwar am Beispiel der Schlei, einer Perle der Ostsee,
die ja neben der ökologischen Bedeutung auch eine sehr große kulturgeschichtliche Bedeutung hat. Die Fische in der Schlei sind, wie auch in den übrigen Küstengewässern der Ostsee, mit Quecksilber belastet. Der Zustand der Küstengewässer-Wasserkörper, wie das im „Ökologiechinesisch“ heißt, ist nicht gut.