Protokoll der Sitzung vom 15.05.2019

Deshalb keine Dinge an die Wand malen, die es gar nicht gibt, sondern lieber konkret an Dingen mitwirken, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Wir haben ein Marktversagen, das gravierend ist - mit rasenden Mietanstiegen für Menschen, die sich das nicht mehr leisten können. Da müssen wir etwas tun. Da ist ein handlungsfähiger Staat mit den Instrumenten gefragt, die Frau Ünsal und andere genannt haben, aber nicht solche Schreckgespenster. Sie brauchen hier nicht die Freiheit verteidigen, weil Sie glauben,

die Leute müssen jetzt massenhaft mit Enteignungen rechnen. Davon kann gar keine Rede sein. Das löst auch kein Problem, aber als Instrument, als Notwehrrecht des Staates, wenn Eigentum missbraucht wird, wenn spekuliert wird, ist es sehr wohl richtig, das zu haben. Übrigens: Für die vorhin so gepriesenen Autobahnen wird sehr viel enteignet, um das einmal zu sagen. Es sind keine Sozialisten, die das fordern, sondern andere, die das machen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jan Marcus Rossa.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Stegner! Sie müssen mir schon richtig zuhören, wo das Problem der Enteignungsdebatte ist. Daran, dass die ausgelöst worden ist, bestehen keine Zweifel. Solche Enteignungsdebatten sind Gift für Investitionsbereitschaft. Mehr habe ich nicht gesagt.

Dass das ein Problem bei der Wohnungswirtschaft ist, dass da Fragen gestellt werden, dass da Verunsicherung eintritt, können Sie durchaus wahrnehmen, wenn Sie mit den Betroffenen sprechen. Vielleicht hilft das, um sich ein klares Bild zu machen, Herr Stegner.

(Beifall FDP und CDU)

Es sind manchmal nur kleine Dosen Gift, die wirklich kontraproduktiv wirken. Eine Enteignungsdebatte - so oberflächlich sie auch war - ist sowohl durch Herrn Habeck als auch durch andere geführt worden. Man muss ganz ehrlich sagen, es tut uns nicht gut, wenn es darum geht, möglichst viele Beteiligte, die im Bereich der Wohnungswirtschaft unterwegs sind und dort gebraucht werden, mit solchen Debatten zu verprellen. Das ist schlichtweg nicht sinnvoll und nicht zielführend.

Darauf habe ich hingewiesen. Ich habe darauf auch mehrfach hingewiesen, weil ich es für außerordentlich wichtig halte, dass wir gerade in SchleswigHolstein Unternehmen der Privatwirtschaft gewinnen, hier für mehr Wohnraum zu sorgen. Das ist mein Appell, und den habe ich mit der heutigen Debatte verbunden. Ich halte es nämlich für dringend erforderlich, hier ein anderes Signal zu setzen.

Bei dem, was mein Parteivorsitzender auf Bundesebene sagt, müssen Sie weiter zuhören. Ich habe

mich dieser Meinung keineswegs angeschlossen. Auch das wäre schlichtweg eine Unterstellung. Ich habe im Gegenteil darauf hingewiesen, dass wir schon heute die Möglichkeit haben, Fehlentwicklungen mit Enteignung entgegenzuwirken, auch im Bereich Wohnungsbau. Ich befürworte das keineswegs, und ich befördere das auch nicht. Aber ich weiß um diese Möglichkeit, ich halte sie auch für durchaus richtig, wenn es zu eklatanten Missständen kommt. Dann darf natürlich unter Berücksichtigung der engen Grenzen enteignet werden, aber eben nicht in dieser Art und Weise, wie das hier etwas pauschal und populistisch in den letzten Monaten gefordert wurde. Das muss man hier auch einmal sagen, weil wir ein Ziel haben: Wir wollen mehr Wohnungen, und von wem die gebaut werden, ist eigentlich egal.

Ich habe mich auch nicht gegen kommunale Wohnungsgesellschaften ausgesprochen. Aber sie sind nicht der allein seligmachende Schluss, der hier gezogen werden darf. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines der Schwerpunktthemen der Arbeit meines Hauses ist das Thema bezahlbarer Wohnraum. Liebe Frau Ünsal, Sie haben völlig zu Recht gesagt, dass dieses Thema vielschichtig ist. Daher gehen wir es von verschiedenen Seiten an. Es geht um die Programme zur Wohnraumförderung, um die Optimierung von Anreizen, um die Motivation der Kommunen, Bebauungspläne aufzustellen und Flächen zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, den Landesentwicklungsplan insgesamt zu überarbeiten, und - das ist ein weiterer Baustein - wir passen das Bauordnungsrecht an.

Unsere Arbeit trägt Früchte. Gerade vor einer Stunde habe ich eine Mitteilung des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Ich halte diese Zahlen für berichtenswert. 2018, so wird dort ausgeführt, haben wir in Schleswig-Holstein insgesamt 12.025 neue Wohnungen mit immerhin fast 1,2 Millionen m2 Fläche fertiggestellt. Interessant dabei ist, dass die durchschnittliche Wohnungsgröße von 102 m2 auf 96 m2 zurückge

gangen ist, es also auch eine Flächenanpassung gibt. Besonders entscheidend ist, dass die Zahl der Mehrfamilienhäuser auf 5.782 gestiegen ist. Das ist ein Anstieg von 21,5 % im Geschosswohnungsbau. Der Anteil des Geschosswohnungsbaues in Schleswig-Holstein ist daher bei Neubauten von 44,2 % auf 52,3 % gestiegen. Neben den Baugenehmigungen hat es noch einmal 1.179 Wohnungen durch Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden gegeben. Das greift im Grunde bereits das auf, was wir auf den Weg gebracht haben. Das ist bezeichnend dafür, dass es keine Eintagsfliege war, sondern so fortgesetzt wird. Die Zahl der Baugenehmigungen ist 2018 auf 14.846 genehmigte Wohnungen gestiegen - ein Plus von fast 5 %.

Es sind viele kleine Bausteine. Die Anpassung der Landesbauordnung ist dabei das wichtigste Thema, das wir angehen wollen. Vor allem beim Dachgeschossausbau haben wir schon von den Potenzialen gehört, die wir ausschöpfen können. Es geht um die Aufstockung und die damit verbundenen geringeren Abstandsflächen und um den Verzicht auf die Nachrüstung eines Aufzuges. Genau an diesen Stellen setzen wir an: indem es privilegiert werden soll. Es ist keine Pflicht, sondern eine Möglichkeit. Die Pflicht zur Nachrüstung eines Aufzuges als wesentlicher Kostentreiber wird verschwinden. Sicherlich werden viele Investoren dies als wirtschaftliche Notwendigkeit bei ihren Vorhaben auch weiterhin wollen und so machen.

Es geht um zumutbare Kostensteigerungen, die wir anbieten wollen. Sie haben eben ganz bewusst die Erreichbarkeit und Behindertengerechtigkeit angesprochen. Ich glaube, in einer solchen Situation ist es auch möglich, darauf zu verzichten.

Das neue Gesetz erleichtert auch den Einsatz anderer Baustoffe, insbesondere von Holz als nachwachsendem Rohstoff. Die genauen Anwendungsbereiche werden wir in der sogenannten Holzbaurichtlinie auf den Weg bringen. Ich glaube, dass es dringend an der Zeit ist, dieses Baumaterial verstärkt einzusetzen.

Die ganzen bauordnungsrechtlichen Erleichterungen - da sind wir uns alle einig - dürfen nicht zu einer Verringerung der Sicherheit oder des Brandschutzes führen. Beides ist im vorliegenden Entwurf durch die Antragsteller mehr als ausreichend gewürdigt.

Was das Bauordnungsrecht angeht, so sind die Verfahren bereits seit langer Zeit recht schlank angelegt. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gibt es bereits. Dennoch wollen wir auch in diesem Be

(Jan Marcus Rossa)

reich neue Flexibilität einbringen. Das Bauen ohne Baugenehmigung soll jetzt in der Genehmigungsfreistellung bis zur Hochhausgrenze möglich sein. Lieber Herr Nobis: Es ist nicht in das Benehmen des Einzelnen gestellt, auch einmal ein Hochhaus ohne Genehmigung zu errichten. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Kommunen entsprechende qualifizierte Bebauungspläne erstellen.

Ihrem Vergleich mit dem Gartenhaus, das ab 30 m3 einer Genehmigung bedarf: Wenn dies im Bebauungsplan anders festgesetzt ist, ist auch dafür die Genehmigungsfreiheit gegeben. Wenn aber eine Genehmigung benötigt wird, ist es eben an eine maximale Kubatur von 30 m3 gebunden. Dazu noch eine Anmerkung meinerseits: Wenn ich mir die vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten anschaue - wir sprechen nicht nur über Gesetzesrecht, sondern auch über Richterrecht -, könnte manchmal die Schnitthöhe des Rasens auf zwei Grundstücken durchaus geregelt sein. Das werden wir aber nicht auf den Weg bringen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP - Serpil Midyatli [SPD]: Danke!)

Ein wichtiges Thema - ich glaube, es ist von allen Rednern hier angesprochen worden - ist die Harmonisierung der Landesbauordnungen. Es ist das Ziel aller 16 Bauminister, dies weiter zu verfolgen. Wir dürfen uns allerdings nicht eine Bundesbauordnung zum Ziel setzen. Die individuellen Anforderungen jedes einzelnen Bundeslandes - seien es Windlasten oder Schneelasten - sind sehr groß. Ich stelle mir aber vor, dass wir, was Brandschutz und Sicherheit angeht, zu einem gemeinsamen Sockel kommen und die länderspezifischen Individualitäten darauf aufgesetzt werden. Daran arbeiten wir.

Lassen Sie mich abschließend den zweiten Antrag ansprechen. Eine Anknüpfung an die ortsübliche Vergleichsmiete, wie es auch von der AfD angesprochen wurde, oder eine gezielte Förderung der Einrichtung von Mietwohnungen mit Sozialbindung könnte die Ausweitung des Angebots von bezahlbaren Mietwohnungen durchaus sicherstellen. Der Antrag, wie Sie ihn gestellt haben, nimmt dies jedoch nicht auf und wird gerade aus Sicht des Finanzministeriums und unserer Finanzministerin seinem Ziel, dem Neubau von Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu fördern, nicht gerecht. Vielmehr sind durch die zeitlich befristeten Sonderabschreibungsmöglichkeiten eher Mitnahmeeffekte und Fehlallokationen zu erwarten. Dies wollen wir nicht unterstützen.

Aus unserer Sicht ist nach wie vor das entscheidende Ziel, das Investitionsklima insgesamt zu verbessern und zu stärken. Dafür tun wir alles, was in unserer Macht und unseren Möglichkeiten steht. Mit einem gewissen Stolz auf die Zahlen des Landes muss ich sagen: Wir sind wirklich auf einem sehr guten Weg. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1427. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1448. Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD und die Abgeordnete Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein. - Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen somit zur Abstimmung in der Sache über den Antrag, Drucksache 19/1448. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion und die Abgeordnete Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versor- gungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021 - BVAnpG 2019-2021) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1433

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1475

Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und

(Minister Hans-Joachim Grote)

erteile der Finanzministerin, Frau Monika Heinold, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass unsere Beschäftigten am konjunkturellen Aufschwung der letzten Jahre beteiligt werden, und dementsprechend empfehlen wir Ihnen, die Grundelemente aus dem Tarifabschluss auch für unsere Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Wir hatten hierzu auch schon eine Aktuelle Stunde, haben das miteinander diskutiert und deutlich gemacht, dass wir uns als öffentlicher Dienst natürlich im Wettbewerb um Fachkräfte gut aufstellen müssen und wollen, um konkurrenzfähig zu sein. Aber wir machen dies auch - das ist immer wieder wichtig zu betonen -, um unsere Wertschätzung für die Arbeit unserer Beschäftigten deutlich zu machen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

7,8 % in 33 Monaten - das ist eine spürbare Ausgabe für unsere Finanzplanung. Sie wissen: Unser Land hat eine deutliche Konsolidierungsphase hinter sich. In dem einen oder anderen Bereich können wir im Land nicht das machen, was wir gern noch zusätzlich machen würden. Unabhängig von den vielen Fragen, die das Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich aufwirft, ist eines nicht zu übersehen: die dünne Finanzdecke in den Kommunen im Land. Das hat das Gutachten noch einmal deutlich gezeigt.

Hinzugekommen ist jetzt die Steuerschätzung, aber ich sage sehr deutlich: Das, was wir als Landesregierung zugesagt haben, setzen wir selbstverständlich um. Ich bedanke mich bei den Gewerkschaften für die konstruktiven und guten Gespräche. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt die Landesregierung dem Landtag vor, die nach der Tarifsteigerung vorgesehene lineare Erhöhung der Gesamttabellenentgelte systemgerecht auf die Besoldung und auch auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Das Parlament plant, das Gesetz in dieser Tagung in erster und zweiter Lesung zu beschließen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie das so machen, denn unser Ziel ist es, dass die Gehalts- und Besoldungserhöhung schnell bei unseren Beschäftigten ankommt. Der Tarifabschluss soll bereits Ende Mai 2019 umgesetzt werden, die Zahlbarmachung der Anpassung für Beamtinnen und Beamte ist für den 1. August 2019 geplant. Wenn wir das schaffen daran arbeiten wir -, wären wir eines der ersten

Bundesländer, in denen die Besoldungs- und Versorgungsanpassung realisiert wird. Das würde mich sehr freuen - im Interesse unserer Beschäftigten.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Die systemgerechte Umsetzung auf die Besoldung und Beamtenversorgung ist in der ersten Stufe wie folgt vorgesehen - Sie kennen die Zahlen -: zum 1. Januar 2019, also rückwirkend, 3,01 % plus einer Einmalzahlung in Höhe von 100 €, Stichmonat: Oktober 2019. Die SPD hat jetzt einen Antrag gestellt, dass diese Einmalzahlung nicht nur für die aktiven Beamtinnen und Beamten gezahlt wird, sondern auch für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das wären noch einmal 2 Millionen € zusätzlich. Aber lassen Sie mich noch einmal den Gedanken dieser ganzen Besoldungserhöhung in den Vordergrund stellen: Es geht darum, dass wir die Attraktivität unseres öffentlichen Dienstes sicherstellen. Deshalb ist es aus meiner Sicht richtig und auch vertretbar, diese Einmalzahlung nicht für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übernehmen, sondern für diejenigen, die aktiv in der Beschäftigung sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Zum 1. Januar 2019 gibt es eine 3,01-prozentige Steigerung, zum 1. Januar 2020 eine 3,12-prozentige Steigerung und zum 1. Januar 2021 dann noch einmal 1,29 % mehr Geld. Die verbleibenden 0,4 Prozentpunkte - Sie werden das zusammengerechnet haben: wir kommen von 7,8 % im Tarifergebnis, 0,4 Prozentpunkte bleiben übrig - werden in einer zweiten Stufe - so ist das mit den Gewerkschaften besprochen - für das angekündigte Strukturvorhaben in der Besoldung eingesetzt. Sie sollen in Absprache mit den Gewerkschaften insbesondere in die Stärkung der Einstiegsbesoldung fließen, also für das Ziel genutzt werden, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein zu steigern, Nachwuchskräfte zu gewinnen und die jungen Menschen zu motivieren, zu uns zu kommen.

Unabhängig von der Steuerschätzung setzen wir als Landesregierung selbstverständlich die Dinge um, die wir zugesagt haben, die mit den Gewerkschaften besprochen sind. Ich weiß, dass wir auch zugesagt haben, uns im Rahmen der Besoldungsstruktur über weitere Themen zu unterhalten. Das werden wir machen. Sie wissen: Der Forderungskatalog der Gewerkschaften ist groß. Sie wissen auch, dass ich als Finanzministerin immer wieder sage und sagen