Ebenso finden die Eltern vor Ort unterschiedliche Betreuungsschlüssel für ihre Kinder vor. Manchmal, wenn es richtig schlecht läuft, sind bei 1,5 Fachkräften 25 Kinder in einer Gruppe. Das kann so nicht bleiben, und das werden wir auch ändern.
Ebenso wenig gibt es eine verbindliche Regelung für Vor- und Nachbereitungszeiten. Daher warten die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf bestimmte Signale.
Es gibt keine Regelung zur Freistellung der Leitungskräfte. Im Gesetz ist diese zwar enthalten, aber es wird nicht gesagt, in welcher Höhe. Zudem ist der wichtige Bereich der Tagespflege bisher weitgehend ungeregelt und - dies wurde schon er
wähnt - vergleichsweise teuer. Auch ist es Eltern nicht flächendeckend möglich, auf digitalem Wege Informationen über das örtliche Angebot einzuholen und zu schauen, wo es überhaupt freie Betreuungsplätze gibt. Nicht alle beteiligen sich an der Datenbank, die wir ja schon haben. Es gibt 1.782 Kitas. Wenn sich nicht einmal die Hälfte an dieser bislang freiwilligen Datenbank beteiligt, dann taugt die Datenbank in diesem Sinne nichts. Diesbezüglich werden wir Änderungen vornehmen.
Meine Damen und Herren, wir wollen verlässliche und gedeckelte Kita-Beiträge für alle, die auch nicht überschritten werden dürfen, aber gerne unterschritten werden können, und wir werden auch die bislang sehr hohen Betreuungskosten für die Tagespflege mit demselben Deckel versehen. Es wird also gleiche Beiträge für die Kitas und für die Kindertagespflege geben.
Auch stärken wir den Elternwunsch durch das künftige Wunsch- und Wahlrecht. Ich bin dankbar dafür, dass es vom SSW einen Antrag dazu gibt, der besagt, Eltern sollten entscheiden, wo sie ihre Kinder unterbringen, sofern - das ist logisch - ein Platz vorhanden ist. Es muss auch einen Gemeindekindervorrang geben - das ist klar; vor Ort muss geplant werden -; das ist nur fair. Aber Eltern haben es künftig leichter im Hinblick auf die Betreuung in anderen Kitas.
Meine Damen und Herren, wir schaffen mehr Qualität in der Betreuung durch eine signifikante Erhöhung des Betreuungsschlüssels für die Kinder über drei Jahre. Wir erhöhen von durchschnittlich 1,5 Fachkräften auf 2,0 Fachkräfte - in der Betreuung am Kind; das muss man wissen. Außerdem werden erstmals die Vor- und Nachbereitungszeiten mit 5 Wochenstunden verbindlich geregelt, und die Freistellung der Leitungskräfte erfolgt mit 7,8 Stunden wöchentlich pro Gruppe.
Künftig werden für eine bessere Planbarkeit von Familie und Beruf auch einheitliche maximale Schließzeiten für Kitas normiert. Diese werden bei maximal drei Wochen am Stück grundsätzlich auf 20 Tage begrenzt. Das schafft Planbarkeit für die Eltern. Mehr geht immer, aber das ist ein guter Anfang. Ich weiß auch, dass es für kleinere Kitas schwierig ist. Diesbezüglich gibt es eine Ausnahmeregelung. Das hat der Herr Minister gerade gesagt. Ich glaube, wir sind hier genau auf dem richtigen Weg.
Besonders erfreulich ist auch, dass der von mir erwähnte Flickenteppich in der Sozialstaffel passé ist. Es gibt künftig eine schon lange von allen Parteien in diesem Haus geforderte einheitliche Sozialstaffel in Schleswig-Holstein. Vor zehn Jahren haben wir darüber geredet, dass wir das möchten. Serpil Midyatli war auch dabei. Jetzt werden wir eine einheitliche Sozialstaffel für alle Kreise und für die kreisfreien Städte bekommen. Ich finde, das ist ein Meilenstein, und darauf können wir stolz sein.
Durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes werden Eltern, die staatliche Leistungen wie SGB-II-Leistungen, Leistungen bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bereits seit dem letzten Monat von Kita-Gebühren freigestellt. Bei einkommensschwachen Haushalten, die keine staatlichen Leistungen erhalten, gibt es ab August eine landesweit einheitliche Regelung zur sozialen Ermäßigung. Danach müssen Familien, deren Einkommen unter den bundesweit festgelegten Einkommensgrenzen liegt, maximal 50 % des Beitrags aufwenden, ganz gleich in welchem Kreis, welcher Stadt oder kreisfreien Stadt sie leben.
Zudem führen wir eine verbindliche Geschwisterermäßigung ein. Bisher lag die Entscheidung über eine Ermäßigung und deren Höhe im Ermessen der Kreise. Im alten Kita-Gesetz stand hierzu nichts Konkretes. Künftig gibt es eine landesweit gültige Regelung, die Mindestvorgaben dazu vorsieht.
Ab August kommenden Jahres gibt es für das zweitälteste betreute Kind eine Ermäßigung in Höhe von 50 %, und für jedes weitere Geschwisterkind gibt es eine hundertprozentige Freistellung von den Kita-Gebühren.
Etliche Versuche, zu einheitlichen Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigungen zu kommen, scheiterten in den letzten zehn Jahren regelmäßig. Das erwähnte ich. Wir werden, wie gesagt, diesen Meilenstein setzen. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass wir eine einheitliche Regelung der gesamten Finanzierung auf die Beine stellen.
Wir schaffen Entlastungen für die meisten Eltern ich spreche ausdrücklich von den meisten Eltern und nicht von allen - durch den festen und fairen Beitragsdeckel. In ganz Schleswig-Holstein wird es
Für einen Ganztagsplatz im Bereich für Kinder unter drei Jahren zahlen Eltern ab August 288 €, und im Bereich für Kinder über drei Jahren sind es 226 €. Das wurde schon gesagt, aber ich finde, man kann es nicht oft genug sagen. Im Schnitt werden Eltern durch diese Deckelung um rund 4.390 € entlastet. Rechnet man den Wegfall des Krippengeldes von maximal 2.400 € dagegen - das muss auch erwähnt werden -, verbleibt eine Nettoentlastung von etwa 2.000 € jährlich für die Eltern.
Selbstverständlich können und sollen Kommunen auch weiterhin Beiträge erheben können, die unterhalb des normierten Deckels liegen. Ich denke an die großen Städte, an die kreisfreien Städte, aber auch an Norderstedt. Wir wären froh, wenn diese Städte dieses Geld, das sie trotzdem bekommen, weiterhin in diesen Bereich investierten. Von den meisten Städten haben wir positive Signale erhalten, dass es solche Investitionen beziehungsweise Verbesserungen für die Eltern geben soll.
Wir stärken die Elternvertretungen in den Kitas und auch erstmals die Elternvertretungen in der Kindertagespflege. Das hat es zuvor auch noch nicht gegeben. Ich finde es sehr wichtig, dass Eltern eine Mitwirkungsmöglichkeit haben und sich für die Belange ihrer Kinder einsetzen können. Es wird ein einfaches Wahl- und Delegationssystem für die Mitwirkung der Eltern geben, und zwar sowohl auf Kreis- als auch auf Landesebene.
Außerdem wollen wir eine starke und gleichberechtigte Kindertagespflege, deren Rechte wir durch die Reform - mit landesweit gültigen Mindestvorgaben und unbürokratischen Nachweispflichten und Abrechnungsmöglichkeiten - stärken. So sorgen wir für mehr Betreuungsqualität, und wir entlasten die Kommunen.
Wurde vor zwei Jahren, also im Jahr 2017, ein Krippenplatz durchschnittlich mit 2.000 € jährlich gefördert, so wird es in gut zwei Jahren mit 4.400 € im Jahr mehr als das Doppelte sein. Zusätzlich wird bis zum Jahr 2022 ein Betrag von 481 Millionen € für die Verbesserung der Betreuungsqualität, den Elternbeitragsdeckel und für die Entlastung der Kommunen bereitgestellt. Hinzu kommen 328 Millionen € für Konnexitätsausgleiche sowie Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Höhe von 191 Millionen €. Bis zum Jahr 2022 - dies wurde erwähnt - ist dies 1 Millarde €. Ich drücke uns allen die Daumen, dass das Gute-Kita-Gesetz über das Jahr 2022 hinaus ein Gute-Kita-Gesetz bleibt, damit
Sollten wir das Geld nicht bekommen, fällt uns sicherlich auch etwas ein. Dies wäre kein Grund, missmutig zu sein.
Zudem wird die Förderung durch das Land mit SQKM, dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell, wesentlich vereinfacht. Dies ist das Herzstück unserer Reform. Das neue SQKM regelt und schreibt die Leistungen fest, die Vorgaben zum Betreuungsschlüssel, die Ausstattung und Nebenkosten, Pachten, Investitionen und vieles mehr.
Das Land beteiligt sich verlässlich an den entstehenden Kosten auf der Grundlage dieses SQKM, das den Standard erstmals für alle normiert. So etwas hatten wir vorher nicht. Wir setzen Standards, und das ist auch richtig. Daran kann man sich orientieren.
Diese Umstellung der Finanzierung ist ein Paradigmenwechsel in der Kita-Finanzierung in SchleswigHolstein. Das SQKM - das ist besonders erfreulich - wird von allen anerkannt. Somit ist das schon einmal wirklich ein Meilenstein und eine gute Basis, um weiter zu verhandeln und zu beraten, was dieses Gesetz betrifft.
Wir nehmen uns dafür viel Zeit. Wir kümmern uns natürlich auch um die jeweiligen Strukturen vor Ort. Diese müssen festgestellt und natürlich auch berücksichtigt werden, weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist und wir unterschiedliche Strukturen vor Ort haben. Wir stärken das Bündnis zwischen den Kita-Trägern und den jeweiligen Kommunen. Weiterhin können individuelle Vereinbarungen abgeschlossen werden. Es ist selbstverständlich, dass es eine maßgebliche Zusammenarbeit bei der Bedarfsplanung gibt.
Hoheitlich werden Träger und der Betreuungsumfang festgelegt sowie zusätzliche Angebote von der Gemeinde oder Kommune definiert. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass wir die Übergangszeit zu diesem System strecken, dass wir uns wirklich viel Zeit nehmen. Bis Ende 2024 werden wir uns Zeit lassen, werden wir evaluieren, werden wir beratschlagen, wie dieses System denn künftig aussehen soll. Was gut ist, werden wir machen. Wenn wir neue Erfahrungen sammeln, ist das auch gut. Deswegen haben wir eine so lange Übergangszeit. Ich finde es richtig. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und auf die Stellungnahmen
Bevor wir fortfahren, begrüßen Sie mit mir bitte jetzt natürlich auch noch einmal ganz besonders auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages den Landespastor Heiko Naß, den Propst Sönke Funck, Pastorin Claudia Bruweleit, Herrn Markus Potten vom Verband Evangelischer Kindertagesstätten und Frau Beate Bäumer, Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landeselternvertretung, seien auch Sie uns hier herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
(Beifall Birte Pauls [SPD] - Lachen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Klaus Schlie [CDU]: Da muss sie selber la- chen!)
Wieder einmal können Sie all Ihre Versprechen nicht halten. All unsere Warnungen, dass es eben keine Politik ist, allen alles zu versprechen -
- Ich habe so viel Zeit, lassen Sie sich ruhig Zeit mit dem Lachen! Das Gute an dieser Kita-Reform ist ja: Es gibt eine Realität hier in diesem Parlament, und dann gibt es die richtige Realität außerhalb des Parlaments.