Protokoll der Sitzung vom 27.09.2019

Doch nicht nur Träger mit etwas anderen pädagogischen Konzepten drohen unter die Räder zu kommen, auch Eltern von Kindern mit Behinderung sind aus gutem Grund enttäuscht. Denn leider wurde diese Reform nicht dafür genutzt, um die frühkindliche Bildung wirklich inklusiv auszurichten. Im Gegenteil: Es werden wieder Sonderregelungen getroffen und Schlupflöcher für Ausgrenzung ze

(Flemming Meyer)

mentiert. Es wird weiter auf über 25 Jahre alte Angebote und Konzepte wie pädagogische Kleingruppen oder Einzelintegration gesetzt. Unter Verweis auf einen heilpädagogischen Bedarf kann Kindern mit Behinderung einfach der Zugang zum Regelangebot verwehrt werden. Das bedeutet, dass ihre Eltern auch in Zukunft durch eine fehlende Wahlfreiheit benachteiligt werden.

Für den SSW muss ich an diesem Punkt eins sehr deutlich sagen: Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben, dürfen nicht ausgegrenzt werden. Sie haben genauso einen Anspruch auf Förderung und frühkindliche Bildung wie alle anderen.

(Beifall SSW, SPD und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wer es mit der Inklusion ernst meint, muss das auch in seinem Kita-Gesetz klipp und klar verankern. In § 18 des Entwurfs muss festgeschrieben werden, dass Kinder aus Gründen ihrer Herkunft, Nationalität, geschlechtlichen Identität oder eben aufgrund einer Behinderung nicht abgelehnt werden dürfen. Gleichzeitig muss jede Form der gesonderten Behandlung dieser Kinder als absoluter Ausnahmefall definiert werden. Alles andere steht im klaren Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und zum Bundesteilhabegesetz.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Als SSW-Politiker und Teil der dänischen Minderheit muss ich hier aber auch noch einen weiteren kritischen Punkt ansprechen, und zwar die Situation des Dänischen Schulvereins, der nicht nur Träger unserer Schulen ist, sondern auch 57 Kindertagesstätten im nördlichen Landesteil betreibt. Unser Schulverein unterliegt zwar der deutschen Rechtsprechung, er ist aber der dänischen Pädagogik verpflichtet. Selbstverständlich sind auch die dänischsprachigen frühkindlichen Bildungseinrichtungen für uns als Minderheit unheimlich wichtig. Zusammen mit unseren Schulen erfüllen sie unseren Bildungsauftrag. Auch diese Einrichtungen sind in einer besonderen Situation; denn sie vermitteln neben den allgemeinen Inhalten auch die dänische Sprache und Kultur.

Viele Aspekte, die mit der Ausrichtung im Sinne der skandinavischen Pädagogik einhergehen, wurden im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt,

(Beifall SSW)

viele sogar von Beginn an, andere im Nachgang zur Verbändeanhörung. Das möchte ich hier ausdrück

lich anerkennen. Aber es zeichnet sich ab, dass auch nach dem jetzigen Stand noch das eine oder andere Problem besteht. Vor allem mit Blick auf einige Vorgaben zum Personal der Einrichtungen steht der Schulverein vor einigen Herausforderungen: Denn wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen der dänischen Minderheit muss natürlich auch sämtliches KitaPersonal die dänische Sprache sprechen. Außerdem müssen sie die dänische Kultur und Tradition kennen. Die Tatsache, dass es hier im Vergleich zu anderen Trägern ein absolutes K.-o.-Kriterium gibt, macht zumindest die Personalgewinnung dem Dänischen Schulverein nicht leicht. Wir sind aber hoffnungsvoll, dass wir hier auch zu einer Lösung kommen werden.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD)

Es lässt sich also festhalten, dass wir es hier nicht nur mit Licht, sondern auch mit Schatten zu tun haben. Einige kritische Punkte lassen sich vielleicht mit dem Umfang der Reform und mit dem verkürzten Verfahren erklären. Einiges wird sich sicher noch zurechtruckeln. Wie erwähnt, setzen wir da auf die mündliche Anhörung und vor allem auch auf die Evaluation. Das tun neben uns und vielen Trägern sicher auch ein Großteil der Eltern, die ja längst nicht überall und in jeder Konstellation entlastet werden, allemal dann, wenn man noch den Wegfall des Krippengeldes betrachtet. Aber ich erwarte, dass hier noch nachgesteuert wird, denn wir befinden uns ja gerade in der ersten Lesung. Nach der Anhörung geht es an das Eingemachte, dann werden wir dementsprechend sehen können, ob wir Änderungsanträge formulieren werden und dann wirklich die Sache angehen.

Ich denke, wir alle wollen Schleswig-Holstein zum familienfreundlichen Bundesland machen. Dafür müssen wir den Familien im Land aber noch deutlich bessere Perspektiven bieten. Dazu zählen ausreichend bezahlbarer Wohnraum und gute Arbeit, aber natürlich auch eine inklusive und vielfältige frühkindliche Bildung von hoher Qualität. Und genau wie bei allen anderen Bildungsangeboten müssen wir auch hier daran arbeiten, den Zugang kostenlos zu gestalten. Auch das macht Familienfreundlichkeit aus und hat langanhaltende, begünstigende Effekte für Kinder, Familien und Gesellschaft. - Jo tak.

(Beifall SSW, SPD und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Flemming Meyer)

Wir kommen zu den Kurzbeiträgen. Das Wort zum ersten Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Wolfgang Baasch.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein Thema aufgreifen, das meine Kollegin Midyatli nur kurz gestreift hat. Der Ansatz von Kindergartenarbeit beziehungsweise frühkindlicher Bildung ist natürlich der Bildungsauftrag. Der Bildungsauftrag ist auch im Kindertagesstättengesetz zentral festgeschrieben. Das, finde ich, ist auch gut und richtig so.

Aber es gibt auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die ein einbeziehendes, inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen fordert. Das heißt, das gilt auch für Kindertageseinrichtungen. Deswegen ist es verstörend, ja geradezu empörend, dass Inklusion in dieser Kita-Reform fast keine Rolle spielt. Das Ziel der Landesregierung, für jedes Kind einen gesicherten Zugang zu bedarfsgerechter Kindertagesbetreuung zu gewährleisten, muss natürlich auch für Kinder mit Behinderung gelten.

(Beifall SPD)

Ich bin daher dankbar für die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Das ist ja eine der wenigen Stellungnahmen, die wir vonseiten Landesregierung aus dem Bereich der Behindertenhilfe bekommen haben. Der Landesbeauftragte fasst zumindest meine Empörung über diesen Gesetzentwurf zur Kita-Reform in einem sehr nüchternen Satz zusammen - ich zitiere -:

„Leider ist mit dem Gesetzentwurf die Chance verpasst worden, Inklusion und Teilhabe für alle Kinder konsequent umzusetzen.“

(Vereinzelter Beifall SPD)

Wenn das kein Makel dieses Gesetzentwurfs ist, dann weiß ich nicht, wie man einen Makel beschreiben sollte. Insoweit sollte man mit dem Abfeiern von Gesetzentwürfen vorsichtig sein.

(Beifall SPD)

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass, wenn es darum geht, die pädagogische Qualität nicht nur zu sichern, sondern sie auch weiterzuentwickeln, die Förderung von Kindern mit Behinderung, mit Beeinträchtigung, mit Benachteiligung in der Kita-Reform aufgegriffen werden müsse, damit Teilhabe und individuelle Hilfen ge

währleistet werden und dies auch finanziell abgesichert ist. Natürlich braucht es dafür auch finanzielle Ressourcen. Darüber wird aber in der Kita-Reform nicht geredet. Es wird auch nicht nach vorn gestellt, dass man sich um den Teil der Kinder mit Behinderung bemüht.

Ich finde es empörend, dass zehn Jahre nach Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention die Teilhabe und die Bildung von Kindern mit Behinderung in einem solch zentralen Gesetzesreformvorhaben der Landesregierung einen derart marginalen Stellenwert hat.

(Beifall SPD)

Ich sage ganz deutlich: Kinder mit Behinderung brauchen Teilhabe. Familien, die mit Kindern mit Behinderung leben, brauchen unsere Unterstützung. Diese wird durch die Kita-Reform nicht gewährleistet. Das ist kein Wunsch und kein Versprechen, sondern die Umsetzung von Inklusion sollte für uns alle auch im Rahmen der Kita-Reform Verpflichtung sein.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende.

Deswegen werden wir das im Rahmen der Ausschussberatungen nacharbeiten müssen. Ich hoffe hierbei auf die Einsicht der Jamaika-Koalition.

(Beifall SPD)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ziele des Reformprozesses sind in Drucksache 19/669 dargelegt. Eines der Ziele heißt: Kommunen entlasten. Nun gibt es Kommunen in SchleswigHolstein, die hatten sich darunter tatsächlich vorgestellt, dass sie hinterher weniger Geld ausgeben müssen als vorher. Aber so war es mit dem Entlasten der Kommunen gar nicht gemeint.

Der Gemeindetag in Stormarn hat, obwohl Herr Badenhop wirklich alles gegeben und auch Herr Koch noch in die Bresche gesprungen ist, eine Vorstellung gegeben, die hinterher im „Hamburger Abendblatt“ als Aufstand der Bürgermeister zusammengefasst wurde. Die Kreis-CDU im Kreis Schleswig

Flensburg - ich will nicht nur Stormarner Beispiele nennen - kritisiert die Kita-Pläne, und überall im Land finden sich weitere Beispiele.

Ein weiteres Ziel heißt: Eltern entlasten. Ich will gern einräumen, dass es Eltern gibt, die - teilweise massiv - entlastet werden. Familie Habersaat spart über 200 € im Monat, wenn diese Reform Wirklichkeit wird. Es gibt aber Familien auch in unserem Umkreis, also auch im Süden, die plötzlich mehrere 100 € mehr im Jahr zahlen werden, und nicht nur das.

Herr Kollege Vogt, das Kita-Geld wird nur erheblich verzögert gezahlt. Als diese Tranche nach einem halben Jahr auf meinem Konto ankam, habe ich erst einmal bei der Landtagsverwaltung nachgefragt, warum sie mir plötzlich Geld überweist, weil es ohne Betreff überwiesen wurde. Dabei stellte sich dann heraus: Es ist das Kita-Geld. Aber dem müssen wir nicht mehr allzu intensiv nachgehen. Es wird ja bald abgeschafft.

(Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])

- Ja, ich gestatte gern eine Zwischenfrage.

Das mache ich, Herr Abgeordneter!

Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Nein, ich frage Sie vorher, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.

Frau Präsidentin, würden Sie mich das fragen, so würde ich es mit Freude bejahen.

Dann frage ich Sie jetzt, Herr Abgeordneter: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Fraktionsvorsitzenden der FDP, Christopher Vogt?

Mit Freude.

Vielen Dank, Herr Kollege Habersaat. - Ich bin froh, dass wir klären konnten, dass dies im Parlament die Präsidentin macht. Das haben wir ja vor zehn Jahren gemeinsam gelernt.

Ich möchte nachfragen. Dieser Punkt ist ja in der Tat interessant. Sie haben gesagt und sind dann schnell darüber hinweggegangen, dass es auch in Ihrem Umfeld viele Eltern gibt, die mehrere 100 € mehr zahlen müssen. Das wäre ein heftiger Vorwurf in Richtung der Koalition. Daher wäre es sinnvoll, das einmal genauer auszuführen. Wo ist das, und woran liegt das genau? Das möchte ich gern von Ihnen erfahren. Das ist ja ein spannender Punkt.

Das wird mir auch immer gesagt. Aber wenn man dann nachfragt, relativiert sich das und löst sich sogar oftmals auf. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie es genauer darstellen könnten.