Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Ein Letztes, um noch einmal deutlich zu machen, warum dieser Pakt für das UKSH so wichtig und bedeutend ist: Wir sind bislang in einer Situation gewesen, in der wir tatsächlich immer steigende Steuereinnahmen hatten und die finanzielle Lage des Landes Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Jahren wirklich gut war und ist. Diese Zeiten können sich aber auch einmal ändern. Allein vor diesem Hintergrund ist eine solche Zusage, wie wir sie jetzt geben, sehr viel wert.

Wenn man dann aber bedenkt, dass wir auch noch die Schuldenbremse haben und wir also in Zukunft für neue Ausgaben keine Schulden machen dürfen

(Lars Harms)

und auch nicht wollen, wirkt dieser Pakt noch stärker, weil wir erklären, dass wir selbst bereit sind, uns mit unseren politischen Wünschen zurückzunehmen, um tatsächlich Spitzenmedizin, Spitzenforschung und Spitzenausbildung bei uns am UKSH halten zu können. Ich finde, dass dies wirklich eine starke Aussage ist. Dass es über die Grenze von Opposition und Regierung hinweg möglich ist, diese Aussage zu treffen, ist der eigentliche Kern dieser Vereinbarung. Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein können sicher sein: Egal, wer in zehn oder 15 Jahren regiert, die Unterstützung des UKSH wird sicher sein. Das ist ein toller Tag für Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die Landesregierung hat die Finanzministerin Monika Heinold.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wochen und Monate liegen hinter uns, ein intensiver Dialog mit dem UKSH in der Landesregierung und mit den Fraktionen des Landtages. Mit diesem Zukunftspakt wird fraktionsübergreifend ein starkes Signal auf den Weg gebracht, weil das UKSH für uns in Schleswig-Holstein unverzichtbar ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Es war wichtig, diesen Knoten zu zerschlagen und nach vorn zu schauen. Herr Harms hat es ja gesagt: Es ist eine verbindliche Verabredung. Das heißt, dass wir uns selbst daran binden, zukünftig eine bestimmte Summe an Geld für das UKSH zu reservieren - natürlich auch immer, Herr Harms, so wie Sie es gesagt haben, in Konkurrenz zu all den anderen Aufgaben, die wir auch haben. Dieser Zukunftspakt, den wir auf den Weg bringen, bringt die notwendigen baulichen Investitionen für das UKSH auf den Weg, die wir neben dem ÖPP-Projekt machen müssen. Es modernisiert unser UKSH nachhaltig und digital. Es nimmt dem UKSH 340 Millionen € an Altschulden ab.

Es entlastet an weiteren Stellen und stärkt das UKSH, und es verbessert die Arbeitssituation in der Pflege. All dies ist notwendig, ist großartig und ein guter Schritt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Sie wissen: Wir hatten im Frühjahr und Sommer ausführliche Beratungen in den Ausschüssen, und uns war klar, dass wir noch einmal rund 400 Millionen € in die Hand nehmen müssen. Das machen wir jetzt. Wir haben noch einmal priorisiert, abgewogen und gemeinsam mit dem UKSH diskutiert: Was ist jetzt notwendig? Worauf können wir uns jetzt verständigen, und was sind die nächsten Schritte?

Und ja: Da sind noch einmal Maßnahmen - rund 300 Millionen € -, über die wir uns in den nächsten Jahren, bis 2021, mit dem UKSH verständigen wollen und müssen. Die Dinge, die in unserer Verantwortung als Land sind und nicht als Krankenhausfinanzierungsmitteln gezahlt werden können, gehen das haben wir zugesagt - auf unser Konto, sind unsere Verantwortung - möglicherweise zwischenfinanziert vom UKSH, aber trotzdem unsere Verantwortung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)

Wir konnten diese Schritte auch deshalb zusagen diese 400 Millionen € Investitionen -, weil wir seit mehreren Jahren 250 Millionen € in der Finanzplanung reserviert hatten. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 haben wir dies in die Finanzplanung eingebaut. Auf diesen 250 Millionen €, die wir in der Finanzplanung schon eingebaut hatten, können wir jetzt sehr gut aufsetzen. Wir müssen darauf aufsetzen, die restlichen 150 Millionen € sichern und all das, was wir an weiteren Zusagen gemacht haben.

Dazu gehört auch die Zusage, den Kreditrahmen für das UKSH in einem ersten Schritt - das sind große Zahlen - von 1,2 Milliarden € auf 1,6 Milliarden € zu setzen, um dann im Jahr 2021 zu schauen, ob wir den Kreditrahmen noch weiter erhöhen müssen, und dann wird - so soll es sein - natürlich mit dem Parlament debattiert und gemeinsam entschieden.

Es ist gut, dass wir uns darauf verständigt haben, jetzt 341 Millionen € der Schulden als Land zu übernehmen. Wir werden das mit einer Ermächtigung über die Nachschiebeliste im Haushalt abbilden, mit dem Ziel, diese Schulden spätestens im Jahr 2022 zu übernehmen und dann einen Schuldnerwechsel zu machen, wenn der Kredit vom UKSH vollständig aufgenommen wurde, damit wir die Summe in einem Schritt zum Land nehmen können.

Es gibt eine weitere Entlastung - das ist gesagt worden -: In dem alten Paket war einmal verabredet worden, dass das UKSH sich in einer Größenordnung von 40 Millionen € an Bauten für Forschung und Lehre beteiligen soll. Diese 40 Millionen €

(Lars Harms)

werden dem UKSH erlassen. Der Vorstand hat noch einmal betont, dass das für ihn wichtig ist, weil es eine ganz konkrete Entlastung ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Mit der Nachschiebeliste werden wir neben der Ermächtigung für den Schuldnerwechsel kleinere Dinge nachsteuern: bei dem Zuschuss für die rechtsmedizinischen Aufgaben, für die zahnärztliche Approbationsordnung und bei den Investitionsmitteln, die dann auf 24 Millionen € steigen. Ich erinnere noch einmal daran - weil wir immer wieder über die Größe des Paketes und die Verantwortung sprechen müssen, die wir da übernehmen -, dass wir im Jahr 2020 noch einmal 20 Millionen € zinsloses Darlehen in diesem Haushalt aus dem alten 100-Millionen-€-Paket haben, um auch für den Bereich Forschung und Lehre unsere Verantwortung abzubilden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Meine Damen und Herren, das Arbeitszeitmodell „3+3“ ist erwähnt worden. Es soll ausprobiert und evaluiert werden. Ziel ist, dass wir Attraktivität für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege erhalten und stärken, denn wir sind darauf angewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen: Wir wollen in der Pflege arbeiten; wir wollen am UKSH arbeiten; wir sind bereit, diesen sehr harten und verantwortungsvollen Job zu machen. Diese Menschen brauchen wir, und deshalb müssen wir uns um neue Formen von Arbeitszeiten kümmern und neuen Dingen eine Chance geben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt CDU und SPD)

Genauso wichtig ist es natürlich, dass wir auf Bundesebene Rabatz machen - da schaue ich dich an, Heiner

(Heiterkeit)

und sagen: Es muss endlich gewährleistet sein, dass ein UKSH mit seinem Auftrag der Maximalversorgung nicht noch ergänzende Landesmittel braucht für Baumaßnahmen, für Forschung und Lehre, ja; aber die eigentliche Aufgabe als Maximalversorger der Krankenversorgung muss über das Gesundheitssystem gewährleistet sein, auch für die Maximalversorger und auch in Schleswig-Holstein. Wir werden nicht lockerlassen, bis wir dies in großer Gemeinsamkeit erreicht haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Gestern war der große Tag der Unterschriften. Viel Arbeit liegt hinter uns, viel liegt noch vor uns. Ich will einmal kurz beschreiben, wie es jetzt weitergeht: Als Nächstes kommt die Nachschiebeliste 1,9 Millionen € mehr plus die Ermächtigung für die Schuldenübernahme von 340 Millionen €. Wir werden ebenfalls im November den Kreditrahmen auf 1,65 Milliarden € setzen. Wir werden im Jahr 2020 mit den neuen Eckwerten, mit der neuen Finanzplanung all die Dinge in die Finanzplanung einbringen, die wir in dem Zukunftspakt haben.

Die Wissenschaftsministerin ist dabei - hallo, Karin

(Ministerin Karin Prien: Hallo, Monika!)

- ich musste dich erst einmal suchen; jetzt habe ich dich gefunden -, das Hochschulgesetz zu überarbeiten, mit all den notwendigen Neuregelungen. Unter anderem soll dort das Parlament in das Verfahren der Festlegung des Kreditrahmens eingebunden werden. Das ist richtig so.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Wir wollen uns bis Mitte 2021 darauf verständigen, was wir von diesen übrigen 300 Millionen € möglicher Investitionsbedarfe übernehmen und dann auch wieder in der Finanzplanung abbilden müssen. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir haben uns viel vorgenommen, und wir machen das, weil wir viel bewegen wollen.

Diesen Zukunftspakt aufzustellen, war ein Haufen Arbeit für alle Beteiligten. Was uns aber geeint hat, ist das ehrgeizige Ziel, ein optimal aufgestelltes UKSH in Schleswig-Holstein zu haben. Jetzt ist der Zukunftspakt geschafft, und ich möchte mich bei der Wissenschaftsministerin, beim Sozialminister und allen Staatssekretären sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung bedanken. Glauben Sie mir: Wir haben so manchen Abend lange gesessen, um den Termin zu halten.

Ich möchte mich beim UKSH bedanken. Herr Professor Scholz hat in seiner eigenen Art gestern wieder sehr deutlich gemacht, was er nun alles erreicht hätte. Ich sage es einmal so: In einem Dialogprozess wägt man miteinander die Argumente ab und bringt es nachher auf eine Spur, bei der beide sagen: Das ist gut so. - So war es auch hier.

Ich möchte mich insbesondere - ich fange einmal hier an - bei der SPD, bei den Grünen, beim SSW,

(Ministerin Monika Heinold)

bei der FDP und der CDU dafür bedanken, dass uns das gelungen ist. Unser Land braucht ein starkes UKSH. Dafür haben wir ein starkes Bündnis geschnürt. Es ist ein toller Tag für Schleswig-Holstein. Die Patientinnen und Patienten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wir alle können uns freuen. - Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 und 26 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförde- rungsgesetz - SHWoFG)

Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1751

b) Transparenz auf lokalen Wohnungsmärkten schaffen - Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln fördern!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1787

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Abgeordneten Lars Harms für den SSW.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Fehlbelegungsabgabe handelt es sich, wie Sie sicher wissen, um einen monatlichen Betrag, den nicht bedürftige Mieterinnen und Mieter zusätzlich zur subventionierten Miete zahlen, wenn sie in einer öffentlich geförderten Wohnung leben. Das kann ganz einfach dann anfallen, wenn sie in eine Sozialwohnung einziehen, weil sie finanziell schwach dastehen. Sie müssen mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen, dass sie überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. In Schleswig-Holstein liegen wir nach unserem Wohnraumförderungsgesetz bisher bei einem Jahreseinkommen von 14.400 € netto für eine Person und 21.600 für zwei Personen. Wenn es ihnen bes

ser geht und sie die Einkommensgrenze überschreiten, müssten sie eigentlich - so will es das Gesetz ausziehen. Das wird aber im Regelfall gar nicht überprüft.