ser geht und sie die Einkommensgrenze überschreiten, müssten sie eigentlich - so will es das Gesetz ausziehen. Das wird aber im Regelfall gar nicht überprüft.
Hier setzen wir mit unserem Vorschlag der Einführung einer Fehlbelegungsabgabe an. Wir vom SSW wollen im Zweifel gar nicht erwirken, dass Menschen tatsächlich aus ihren Wohnungen ausziehen müssen, wenn sich ihre Situation bessert. Wir finden es sogar richtig, so auch Wohnquartiere zu behalten oder zu bekommen, in denen Menschen unterschiedliche Einkommen haben. Wir wollen einfach nur, dass dann eine Ausgleichszahlung stattfindet, die es den Kommunen ermöglicht, an anderer Stelle für kostengünstigeren Wohnraum zu sorgen.
In Schleswig-Holstein haben wir 47.196 Wohnungen, die sich in der Sozialbindung befinden. Jedenfalls ist das der aktuelle Stand, den ich über das Ministerium in Erfahrung bringen konnte. Weiter habe ich erfahren, dass die Wohnberechtigung bei der Erstvermietung durch die IB.SH kontrolliert wird, danach aber maximal Stichprobenprüfungen stattfinden. Die Kontrolle obliegt dann den Kommunen.
Darüber, ob es Räumungen oder Kündigungen durch Überschreitungen der Einkommensgrenzen gegeben hat, konnte das Ministerium keine Auskunft geben. Wir wissen aber, dass wir eine hohe Fehlbelegungsquote bei den Sozialwohnungen haben. Noch 2016 verkündete das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln, dass die Fehlbelegung geförderter Wohnungen bei 54 % liegt, bei uns rechnerisch bei etwa 20.000 Wohnungen. Es ist davon auszugehen, dass zwei bis drei Jahre nach dem Einzug 30 bis 40 % der Bewohnerinnen und Bewohner die Einkommensgrenze überschreiten.
Nun ist die Fehlbelegungsabgabe - das wissen wir aus den Diskussionen der letzten Jahre - letztlich eine Entscheidungssache. Es wird einen Verwaltungsaufwand geben. Wir finden aber, dass sich der Aufwand lohnt. In anderen Städten, Frankfurt am Main etwa, sehen wir Beispiele, in denen auf der einen Seite die Verwaltungskosten zwar 1,3 Millionen € ausmachen, dafür auf der anderen Seite aber Einnahmen von 5,16 Millionen € stehen. Das kann sich allemal sehen lassen.
Nun lässt sich Frankfurt am Main nicht unbedingt mit Schleswig-Holstein vergleichen. Es ist aber davon auszugehen, dass auch kleinere Kommunen bei einem Verwaltungskostenanteil von etwa 25 % der dadurch entstehenden Einnahmen landen werden. Das, was die Kommunen an Verwaltungsaufwand
Für unsere kleinen Kommunen hätten wir auch einen ganz guten Weg, wie ich finde. Sie können sich nämlich zusammentun, ihre Einnahmen über drei Jahre ansparen und dann kommunenübergreifend sozialen Wohnraum bauen oder fördern.
Zweitens. Wohnungslose, Studierende und Azubis in die Zielgruppe der Wohnraumförderung aufnehmen. Das sind im Moment nämlich diejenigen, um die wir uns bei der Wohnungsknappheit besonders kümmern müssen.
Drittens. Kündigungen und Räumungen nur, wenn keine Fehlbelegungsabgabe entrichtet wird. Derzeit droht sie jedem.
Viertens. Die Erhebungspflicht der Gemeinden und das häufigere Überprüfen der Bedürftigkeit. Ich finde, das ist auch ein Gerechtigkeitsthema.
Für uns ist die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe eine Frage der Gerechtigkeit. Bedürftigkeit wird nicht infrage gestellt, aber regelmäßiger überprüft. Menschen werden nicht aus ihren Wohnungen geworfen, aber dazu verpflichtet, die ortsübliche Miete zu zahlen, sofern sie es können. Kommunen werden in die Lage versetzt, mehr sozialen Wohnraum zu schaffen, auch kommunenübergreifend. Wir können so einen Beitrag zu einem faireren System und einem entspannteren Wohnungsmarkt leisten.
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, eine Fehlbelegungsabgabe einzurichten. Genau das sollte in Schleswig-Holstein auch geschehen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Werte Kolleginnen und Kollegen! Von den knapp 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19
Millionen vermietet. Die Mehrheit der Bevölkerung wohnt zur Miete. Das wiederhole ich hier ständig. Deutschland bleibt europaweit weiterhin Mieterland Nummer 1. Bis der Bauboom greift, von dem wir hoffen, dass er irgendwann kommt, brauchen wir weiterhin wirksame Instrumente. Zu unserem Instrumentenkoffer gehören auch qualifizierte Mietspiegel für die Kommunen in Schleswig-Holstein.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine Maßnahme, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet wird, und zwar gemeinsam, Vermieter-, Mieterverbände und natürlich auch die Kommune, und der damit natürlich auch anerkannt wird. Mit diesem Instrument wollen wir einen weiteren wichtigen Beitrag dazu leisten, um auf angespannten Wohnungsmärkten die Konflikte zwischen Mietern und Vermietern weiter zu verringern und mit dazu beizutragen, dass zulässige Mieterhöhungen zu Akzeptanz führen. Ein qualifizierter Mietspiegel erhöht für alle Seiten die Transparenz. Insbesondere Mieterinnen und Mieter, die keinen Zugriff auf eine eigene Rechtsabteilung oder auf Datenlagen - wie zum Beispiel die Wohnungswirtschaft - haben, können so die Rechtsmäßigkeit einer Mieterhöhung deutlich leichter überprüfen.
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit nur in Kiel, Lübeck, Neumünster und Norderstedt qualifizierte Mietspiegel. Es ist also noch reichlich Luft nach oben.
Sicherlich ist ein Mietspiegel nicht in jeder Kommune der Königsweg. Auch darüber sind wir uns in der Debatte heute sicherlich einig. Wir wissen zum Beispiel, dass die Stadt Flensburg bisher mit der nachvollziehbaren Begründung keinen eingeführt hat, dass ein Mietspiegel möglicherweise ein ungewöhnlich niedriges Mietniveau anheben kann - ich sage: möglicherweise! Ich betone deshalb an dieser Stelle, dass die Entscheidung, ob es in einer Kommune einen Mietspiegel gibt, von der Kommune nach örtlichen Gegebenheiten selbst entschieden werden kann und beraten werden muss. Er bedarf beinahe vergleichbar mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag - auch der Zustimmung von Mieter- und Vermieterverbänden.
An diesem Gleichnis wird die Ausgleichsfunktion von Mietspiegeln deutlich: Der Mietspiegel wirkt im besten Fall wie ein Sozialpakt, der von allen Beteiligten verantwortungsvoll ausgehandelt worden ist.
Wir fordern die Landesregierung auf, als eines der ersten Bundesländer bundesweit die Erstellung qualifizierter Mietspiegel in Kommunen zu fördern.
Bislang ist mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels oftmals für die Kommunen ein Zeitund Kostenaufwand verbunden und damit oftmals das Hemmnis, sich damit auseinanderzusetzen. Da wollen wir mit unserer Initiative Abhilfe schaffen.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk beispielsweise auf interkommunale Kooperationsprojekte, die zu berücksichtigen sind. Anders als in Baden-Württemberg, als einem der Bundesländer, die das schon eingeführt haben, möchten wir in Schleswig-Holstein eine Förderung für alle Städte und Gemeinden anbieten. Ich kündige hiermit einen entsprechenden Haushaltsantrag an.
Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auch auf, die kürzlich von der Bundesregierung als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebrachte Verlängerung des Betrachtungszeitraums von ortsüblichen Vergleichsmieten zu unterstützen. Das bedeutet konkret, dass zukünftig nicht nur die Neuvertragsmieten im Zeitfenster von vier Jahren, sondern von sechs Jahren als Betrachtungszeitraum herangezogen werden. Der längere Betrachtungszeitraum sorgt logischerweise dafür, dass das Mietniveau stärker gedämpft wird, da auch frühere und vor allem niedrigere Mieten einbezogen werden.
Mit dem Mietspiegel setzen wir ein Zeichen für diejenigen Mieter, die beispielsweise keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Auch diese Mieter dürfen von uns nicht im Stich gelassen werden.
Ich komme zum Gesetzentwurf des SSW, lieber Lars. Die Intention des SSW ist für mich gut nachvollziehbar, da es passieren kann, dass Menschen durch geänderte Lebenssituationen aus der Berechtigung herausfallen. Ich sage als Stichwort: Studentin wird Ärztin, Arbeitsuchender findet einen hochdotierten Job und vieles mehr. Eine Fehlbelegungsabgabe macht aber aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn genügend Wohnraum auch für diese Gruppe zur Verfügung steht. Das ist aktuell noch nicht so.
Betroffene müssten die Abgabe in Kauf nehmen, ohne eine Wahl zu haben, oder sie nehmen sie in Kauf, weil sie damit trotzdem noch Geld sparen können. Zudem verlangen wir von den Menschen, ihr gewohntes Umfeld zu verlassen. Dies birgt aus meiner Sicht die Gefahr - das war in vielen Bundesländern vor einigen Jahren ein Grund für die Abschaffung - weiterer Segregation und die Gefahr, die Durchmischung von Quartieren zu verhindern. Wir dürfen keine Abwärtsspirale lostreten, ohne Alternativen vorzuhalten.
Deshalb brauchen wir in dem ganzen Kontext dessen, was wir hier diskutieren, dringend eine Debatte darüber, ob die Einkommensgrenzen noch der Realität entsprechen. Im Ausschuss sollten wir deshalb fachlich erörtern, inwieweit uns die Fehlbelegungsabgabe an dieser Stelle tatsächlich helfen kann. Wenn das Gesamtpaket stimmt, ist es sicherlich ein gangbarer Weg. Aber bis dahin ist noch einiges zu klären. Deshalb würde ich auch das gern diskutieren wollen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und entsprechende Debatte im Ausschuss rund um das Thema Fehlbelegungsabgabe. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schülerinnen und Schüler des Fördegymnasiums Flensburg und Mitglieder des Anwohner-Vereins Buntekuh aus Lübeck. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf den Antrag der SPD-Fraktion eingehen und vorweg sagen, liebe Kollegin Ünsal, dass wir ihn gern in den Fachausschuss überweisen wollen, um uns damit thematisch näher zu befassen. Sie haben in Ihrer Rede zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in Schleswig-Holstein erst vier Kommunen haben, die aus unterschiedlichsten Gründen einen Mietspiegel - Sie haben das ausgeführt - eingeführt haben. Es ist auch mit einem relativ hohen Kostenaufwand verbunden. Es sind sechsstellige Summen. Er muss auch immer wieder aktualisiert werden.
Insgesamt ist es ein guter Ansatz. Ich glaube auch, dass das Innenministerium, das fachlich dafür zuständig ist, mit seiner sehr gut und kompetent besetzten Fachabteilung den Kommunen Hilfestellung geben kann. Deshalb sollten wir diesen Punkt im Fachausschuss weiter beraten und mit dem Innenministerium darüber sprechen, dass wir eine fachliche Beratung und Unterstützung haben. Das braucht nicht jede Kommune selber zu machen und vorzuhalten, sondern wir können sicherlich auf die
umfangreiche Fachkompetenz aus dem Innenministerium zurückgreifen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Innenministerium diese gern zur Verfügung stellen wird.
Lassen Sie mich noch etwas zum Gesetzentwurf des SSW sagen, den wir selbstverständlich auch überweisen werden. Das ist bei Gesetzentwürfen so üblich. Die Kollegin Ünsal hat die Problematiken angesprochen. Es handelt sich um einen Bereich, in dem wir einen sehr hohen Verwaltungsaufwand haben. Sie führen das in der Vorlage auch aus.
Ich glaube, dass viele Gemeinden allein mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe sehr stark belastet, wenn nicht überlastet wären. Wenn man dem Gedanken überhaupt nähertreten könnte, wären die Wohnungsbaugesellschaften, die für die Erhebung der Mieten zuständig sind, mit Sicherheit der kompetentere Ansprechpartner.
Ich will aber auch nicht verhehlen, dass unsere Fraktion dem Anliegen grundsätzlich sehr kritisch gegenübersteht. Frau Ünsal hat dazu auch einige Punkte ausgeführt. Das sehen wir ähnlich. Nichtsdestotrotz ist es eine Problematik, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Es ist durchaus gerechtfertigt, dass wir das nicht nur in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen, sondern dass wir dort mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und mit Wohnungsbaugesellschaften, die uns dazu direkt Auskunft geben können, eine Anhörung durchführen. Danach sollten wir uns noch einmal darüberbeugen.
Ich will aber noch einmal ganz deutlich sagen: Wir sehen den Punkt insgesamt eher kritisch. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst vielen Dank für den Gesetzentwurf des SSW. Die Ausschussberatung ist ja verpflichtend. Das ist schon gesagt worden. Die Jamaika-Koalition hat das Thema Wohnraumförderungsgesetz im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir wollen uns damit befassen. Deshalb ist es gut, dass wir das Thema jetzt auf der Tagesordnung haben.