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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen auch an Herrn Blažek von Haus & Grund. Mittlerweile zeigt sich viel deutlicher als zu Beginn der Pandemie - das wissen wir alle -, dass Menschen je nach ihrem sozialökonomischen Status unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen sind. Die Gründe kennen wir inzwischen, nach mehreren Monaten Coronaauseinandersetzung: Die massive Ausweitung der Kurzarbeit sei hier genannt, die angestiegenen Arbeitslosenzahlen sowie vor allem in der Gastronomie oder im Kulturbereich weggefallene Minijobs.
Die möglichen Folgen - auch da erzähle ich sicherlich nichts Neues - sind Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der Wohnung. Diese Gefahr wächst, solange die Pandemie anhält. Wenn wir uns aktuelle Erkenntnisse und Zahlen angucken, sehen wir, dass es ungefähr 10 Millionen Haushalte im gesamten Bundesgebiet trifft, die über keine finanziellen Rücklagen verfügen und besonders unter den Folgen von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit leiden.
Genau deshalb hatten Bundesrat und Bundestag zu Recht im März 2020 ein Bündel an gesetzlichen Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht, um die sozialen Härten auch in diesem Bereich abzumildern. Nach dem sogenannten Gesetz zur Abmil
derung der Folgen der Covid-19-Pandemie konnten damit Mietrückstände, soweit sie pandemiebegründet waren - das musste nachgewiesen werden -, nicht zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden. Das war richtig, und diese Regel galt für Wohn- und Gewerbemietverhältnisse ebenso wie für Pacht. Zudem ermöglichte das Gesetz einen Zahlungsaufschub bei Schuldverhältnissen wie Energieleistungen.
Alle diese Erleichterungen sind leider Ende Juni 2020 ausgelaufen. Der Vorstoß einer Verlängerung seitens der sozialdemokratischen Justizministerin Christine Lambrecht scheiterte am massiven Widerstand der Union. Damit erhalten Wohnungsmieter und Gewerbetreibende in diesem Bereich seit Juli 2020 bei coronabedingten Ausfällen keinen Schutzschirm mehr, und das, obwohl wir alle wissen, dass nach dem ersten Lockdown die Lage im zweiten Lockdown, der weiterhin anhält, deutlich verschärfter ist als zu Beginn.
Wir wollen aber nicht nur die wirtschaftliche Lage und Existenz im Blick behalten, sondern auch die soziale Existenz in der Pandemie sichern. Niemand in Schleswig-Holstein darf Angst haben, aus unverschuldeten Gründen seine Wohnung oder den Gewerberaum zu verlieren. Ich glaube, dass dies kein Zustand ist, den wir hier haben wollen.
Ich kann Ihnen sagen, dass dies nicht nur Theorie ist. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten mehrere betroffene Menschen in Kiel und anderswo besucht, und die Lage ist in der Tat ernst.
Bei der Versorgung mit wichtigen Grundleistungen wie Wasser und Strom oder Telekommunikation darf es ebenfalls keine Unterbrechung geben. Deshalb sagt auch zu Recht Lukas Siebenkotten, der Präsident des Deutschen Mieterbundes, genau an dieser Stelle, dass es absolut widersinnig ist, in dieser Phase in den Normalmodus überzugehen, um Mieter damit dem Kündigungsrisiko auszusetzen. Ähnlich deutlich argumentieren auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, heute zuletzt der DGB, der ebenfalls ein Mietmoratorium fordert.
Aber auch die Gewerbetreibenden sind stark betroffen. Besonders Gastronomen und Hoteliers - wer sollte das besser wissen als wir hier in unserem schönen Bundesland - fürchten eine heftige Kündigungswelle. Deshalb fordert auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA bereits seit Sommer, das Moratorium neu aufzulegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole es: Die Lage ist in der Tat ernst, und wir wissen, dass besonders die großen Immobilienfonds den Mieterinnen und Mietern kaum entgegenkommen, obwohl sie wissen, dass sie über die Mieter in der Vergangenheit hohe Renditen beschert bekommen haben. Angesichts der enormen Herausforderungen, vor die Covid-19 uns als Gesellschaft stellt, geht es hierbei um einen Akt gebotener Solidarität. Während die Grünen im Bund dies gemeinsam mit uns als SPD und Linken fordern, gibt es ein für mich nach wie vor unerklärlichen Widerstand von Union, leider auch von der FDP und vor allem von Vertretern der Immobilienbranche gegen eine Verlängerung. Die Gründe mag man sich vielleicht ein Stück weit denken. Der Vorwurf seitens des VNW-Direktors reicht sogar bis hin zu billigem Populismus. Mieterschutz scheint da nicht die oberste Priorität zu haben. Verunsichernd, populistisch und zutiefst unsolidarisch ist genau dieses Verhalten, diese Reaktion gegenüber den Betroffenen.
Natürlich ist es unser oberstes Ziel, dass es gar nicht erst dazu kommt, dass irgendjemand durch die Folgen der Pandemie in so eine Situation gerät, das wäre weder im Interesse des Vermieters noch im Interesse des Mieters. Wer will das schon? - Keiner von uns! Trotzdem sieht die Realität eben anders aus. Denn manchmal dauert es eine gewisse Zeit, bis die Leistungen der Sicherungssysteme greifen und dann auch auf dem Konto des Empfängers landen. Genau diese Phase ist enorm wichtig für die Betroffenen. Oft ist dann trotz allem ein harter finanzieller Einschnitt für die Betroffenen zu befürchten, beziehungsweise er tritt dann auch ein.
Die Mieterinnen und Mieter kann ich nur ermutigen, rechtzeitig das Gespräch mit den Vermietern zu suchen - sie tun das zum Teil auch - und Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel über den Mieterbund.
Auch die Vermieterinnen und Vermieter haben ein hohes Interesse daran, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. Darauf bauen wir mit unserem Appell sowohl an die Energieversorger als auch an die Wohnungswirtschaft. Wir wissen auch, dass das mehrheitlich passiert, und hoffen, dass auch weiterhin verantwortungsbewusst gehandelt wird. Leider tun das aber eben nicht alle.
Ich bin sofort fertig. - Deshalb brauchen wir genau für diesen Fall ein Auffangnetz - das fordern wir mit dem Mietmoratorium -, um Härten abzuwenden. Die Krise ist nicht vorbei. Mieterinnen und Mieter brauchen deshalb jetzt die Sicherheit, und wir lassen sie definitiv nicht im Stich. Ich hoffe, Sie auch nicht. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ihnen ist wohl klar, dass wir mehrere tausend Fälle im gesamten Bundesgebiet haben, die davon profitieren und bei denen es eben nicht so läuft, wie Sie gerade beschreiben? Ich würde gerne von Ihnen erfahren, worauf Sie Ihre Erkenntnisse stützen - außerhalb Ihrer Kanzlei. Haben Sie Belege dafür? Wissen Sie um die Zahlen, wo Menschen genau von dieser Stundung, von der Aussetzung der Zahlung Gebrauch machen? Können Sie das ausführen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liege Kolleginnen und Kollegen! Vorab vielleicht eine kleine Anmerkung in Richtung meines geschätzten Kollegen Joschka Knuth: Ich möchte ausführen, dass Arbeitsplätze eben keine Handelsware sind, die sich gut eignet, jetzt irgendwie gegen die Mobilitätswende oder den Klimawandel und sonstige Prozesse in der Innenstadtentwicklung aufgewogen zu werden. Das möchte ich hier ausdrücklich einmal ansprechen.
Auch noch der Hinweis: Ich habe jetzt tatsächlich relativ wenig von Ihnen dazu gehört, was Ihre Alternativen zu den Innenstadtentwicklungskonzepten und zu unseren Vorschlägen sind, auch wenn Sie ständig den Hinweis gegeben haben, dass wir es im Ausschuss debattieren.
Dennoch glaube ich, dass die Rettung unserer Innenstädte möglich und dringend angezeigt ist. Wir haben - Frau Midyatli hat es vorgestellt - unterschiedliche Punkte aufgeführt. Aber es braucht eben auch ein starkes Netzwerk. Das ist einer der Kernpunkte, die ich gern noch einmal herausstellen möchte. Es braucht auch schon die Möglichkeit für die Kommunen - auch wenn es viele von Ihnen anders sehen -, Leerstände zu koordinieren, aufzukaufen und einer eigenen Nutzung zuzuführen. Wir
brauchen dazu sehr wohl die Unterstützung der Landesregierung.
All das erfordert sicherlich auch Einschnitte, aber nicht nur seitens der öffentlichen Hand. Wir brauchen eben auch geringere Mieten. Da sind insbesondere die Immobilieneigentümer ganz entscheidende Akteure, die wir an dieser Stelle noch stärker als bisher in die Innenstadtentwicklung einbauen müssen.
Am Ende sind neben Vielfalt und Qualität, wie wir heute gehört haben, Handel, Gastronomie, kultureller Bereich und Wohnen die entscheidenden Faktoren. Wir müssen aber auch sehr genau gucken, dass wir die exklusiven, stadtbelebenden Angebote hervorziehen. Ich weiß auch aus unseren vielfältigen Debatten in den Kommunen, dass da sehr gute Konzepte vorliegen, die aber eben nicht aus dem eigenen Bestand heraus realisiert werden können, insbesondere, weil die finanziellen Mittel fehlen, aber auch, weil die Netzwerke viel besser koordiniert werden müssen. Da kann sicherlich auch das Land einen aktiven Beitrag leisten.
Wir müssen insgesamt - alle Beteiligten zusammen - viel mehr miteinander reden. Wir müssen uns darauf einstellen, dass es Mieteinbußen geben wird. Ich glaube, das ist ein ganz elementarer Punkt bei dieser Debatte. Deswegen dürfen wir in dem Bereich, was unsere Partner vor Ort angeht, nicht rumpokern, die höchsten Mieten vor Ort zu kriegen, sondern alle, die ein Interesse daran haben, dass die Innenstädte noch gerettet werden können und nicht veröden, müssen genau diesen Punkt gemeinsam hervorbringen: Mieteinbußen in Kauf zu nehmen, in der Perspektive aber etwas zu generieren, was wieder zu mehr Konsum, zu mehr Einkauf und zu einer Aufwertung der Innenstädte und folglich auch zu mehr Boom innerhalb der Wirtschaft führt.
Insgesamt möchte ich anmerken, dass alle Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass eben auch Innenstadtentwicklung ein Teil der Gemeinwohlökonomie und des Gemeinwohls werden muss. Darüber möchte ich gerne mit Ihnen intensiver an den richtigen Stellen diskutieren - ob es im Ausschuss oder bei anderen Gelegenheiten ist.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam in diesem Sinne diskutieren und die Innenstädte stärken! Am Ende wollen wir starke Städte und starke Ortszentren. Dazu braucht es diese Debatte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Zu enger Wohnraum, zu viele Leute darin, zu wenig Sanitärräume. Das ist die Realität. Die Coronapandemie führt genau diese Missstände der deutschen Fleischindustrie vor Augen, zu denen auch die Unterkunftsbedingungen gehören. Infektionsketten hängen zu häufig mit den Wohnverhältnissen in dieser Branche zusammen. Der Corona-Ausbruch in zahlreichen Unternehmen der Fleischindustrie ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs.
Deshalb müssen zur neuen Normalität nach der Pandemie gute und menschenwürdige Wohnbedingungen gehören - ich hoffe, das ist hier nicht strittig -, keine schrottreifen Sammelunterkünfte und keine völlig überzogenen Mieten in dieser Branche. Es darf einfach nicht sein, dass unter Missbrauch des Wohnungs- und Mietrechts verhindert wird, dass Behörden Zugang zu den Unterkünften erhalten, um die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards und des Gesundheitsschutzes zu kontrollieren.
Angesichts des mangelnden Willens mancher Verantwortlicher, konstruktiv mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, ist es dringend geboten, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um diese Missstände zu unterbinden. Unsere Aufforderung an die Landesregierung lautet deshalb zu Recht: Verabschieden Sie endlich eine Gesetzesgrundlage, die diese Regelungslücke schließt! Im Unterschied zu anderen Bundesländern gibt es in SchleswigHolstein bisher keine gesetzliche Grundlage dafür, diese Missstände jenseits des Arbeitsstättenrechts zu unterbinden.
Jette Waldinger-Thiering hat es angesprochen: Der Vorstoß für ein Wohnraumschutzgesetz, den wir gemeinsam mit dem SSW vor einigen Monaten auf den Weg bringen wollten, ist gescheitert. Wir gehen jetzt einen deutlichen Schritt weiter und schlagen
die Anpassung des Bauordnungsrechts vor, mit der die Regelungen in der Landesbauordnung über die Mindestanforderungen von Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften verschärft und erweitert werden können. Ein effektives Vorgehen gegen Zweckentfremdung, Verwahrlosung oder menschenunwürdige Unterbringung, über die wir heute diskutieren, durch Überbelegung muss Kern der Änderung sein; wir haben da eine Möglichkeit im Baurecht.
Durch die Anwendung des Bauordnungsrechts können nicht nur die „Kommunalfürsten“, wie es hier gerade despektierlich aufgeworfen worden ist, sondern unsere Bauaufsichtsbehörden die Wohn- und Unterbringungsgebäude unabhängig von der Ausgestaltung der Eigentums- oder Mietverhältnisse vor dem Baurecht sind alle gleich - betreten, kontrollieren und im Notfall bis hin zur Nutzungsuntersagung einschreiten.
Kurz zu Ihrem Jamaika-Vorschlag, keine Verschärfung des Arbeitsstättenrechts auf Bundesebene kann vermeiden, dass es neue Schnittstellen zum Wohnraum gibt, die keine Umgehungstatbestände zulasten der Beschäftigten nach sich ziehen. Dieses Argument möchte ich einmal aufgezeigt wissen. Wir fordern die Landesregierung stattdessen auf, sich mit uns für eine echte schleswig-holsteinische Lösung starkzumachen und die Verantwortung nicht an den Bund abzuschieben in der Hoffnung, dass sich dort vielleicht Mehrheiten finden. Sie sind völlig im luftleeren Raum unterwegs.
Das kann nicht die Antwort auf ein so drängendes Problem in unserem Land sein. Wir haben jetzt die Chance, es anders zu machen, sinnvoll zu regeln, ein Regelwerk zu schaffen, dass das unterbindet, und die prekäre Lage endlich zu beenden. Packen wir es an!
Ich bin bei meinem Kollegen der FDP: Es braucht hier keine Lippenbekenntnisse, sondern echte Lösungen. Wir haben einen Vorschlag. Gehen Sie einfach mit, lösen Sie das Problem mit uns! Dann kann das Ganze auf den Weg gehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte gern die Stichworte meiner geschätzten Kollegen Kai Dolgner und Lasse Petersdotter aufgreifen, insbesondere den Hinweis, was die Bedarfe der Kommunen und eine gerechte Verteilung angeht. Auch ich möchte natürlich den Blick auf die aktuelle Lage lenken. Der Shutdown trifft vor allem die belasteten Kommunen, vor allem die kreisfreien Städte. Das ist - glaube ich - unbestritten.
Der Aussage von Lars Harms möchte ich entgegenhalten, dass sich die Aufwendungen und Ausgaben nicht mehr in der Waage halten und sich nicht mehr in der üblichen Konstellation gestalten, wie du es vorhin beschrieben hast, weil die Mehraufwendungen in vielen Bereichen, Sozialleistungen, Gesundheitsschutz und so weiter, sich aus der Waage herausbewegen und die kommunalen Haushalte zum Teil schon jetzt sprengen.
Deshalb ist es richtig, dass viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen kommunalen Rettungsschirm fordern.
- Gibt es Fragen? Gern ans Mikro!
Vielen Dank. - Lieber Lasse Petersdotter, deshalb ist es richtig, dass die Kommunen einen kommunalen Rettungsschirm fordern und dass wir darüber diskutieren müssen. Die Auswirkungen sind schon jetzt massiv, und wir wissen noch nicht, was in den nächsten Wochen passieren wird. Auch die Größenordnungen zeigen die Notwendigkeit von strukturellen Hilfen für einen mittelfristigen Zeitraum. Da brauchen wir Ausgleichsmaßnahmen - das habe ich schon herausgehört -, und wir müssen die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen aufrechterhalten.
Eine Kompensation der Folgen darf nicht als spätere Konsolidierung zulasten der Städte gehen. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten, über eine kurzfristige Erhöhung der Finanzausgleichsmasse im kommunalen Finanzausgleich nachzudenken und zu diskutieren.
Ich glaube, ich muss es nicht wiederholen. Wir konnten das an den ersten Zahlen der betroffenen Kreisfreien Städte erkennen. Allein für die Landeshauptstadt Kiel gibt es schon jetzt über 100 Millionen € Mehraufwendungen und Neuverschuldung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auch in den anderen kreisfreien Städten Lübeck, Neumünster, Flensburg, Norderstedt der Fall ist.
Es ist notwendig, über einen kommunalen Rettungsschirm nachzudenken und zu diskutieren.
Es lohnt sich, einmal über den Tellerrand hinauszuschauen. Sachsen beispielsweise hat einen kommunalen Rettungsschirm in Höhe von 750 Millionen € beschlossen. Warum solche Modelle nicht auch für Schleswig-Holstein denken? Die Not ist auf alle Fälle groß. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Werte Kolleginnen und Kollegen! Von den knapp 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19
Millionen vermietet. Die Mehrheit der Bevölkerung wohnt zur Miete. Das wiederhole ich hier ständig. Deutschland bleibt europaweit weiterhin Mieterland Nummer 1. Bis der Bauboom greift, von dem wir hoffen, dass er irgendwann kommt, brauchen wir weiterhin wirksame Instrumente. Zu unserem Instrumentenkoffer gehören auch qualifizierte Mietspiegel für die Kommunen in Schleswig-Holstein.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist eine Maßnahme, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet wird, und zwar gemeinsam, Vermieter-, Mieterverbände und natürlich auch die Kommune, und der damit natürlich auch anerkannt wird. Mit diesem Instrument wollen wir einen weiteren wichtigen Beitrag dazu leisten, um auf angespannten Wohnungsmärkten die Konflikte zwischen Mietern und Vermietern weiter zu verringern und mit dazu beizutragen, dass zulässige Mieterhöhungen zu Akzeptanz führen. Ein qualifizierter Mietspiegel erhöht für alle Seiten die Transparenz. Insbesondere Mieterinnen und Mieter, die keinen Zugriff auf eine eigene Rechtsabteilung oder auf Datenlagen - wie zum Beispiel die Wohnungswirtschaft - haben, können so die Rechtsmäßigkeit einer Mieterhöhung deutlich leichter überprüfen.
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit nur in Kiel, Lübeck, Neumünster und Norderstedt qualifizierte Mietspiegel. Es ist also noch reichlich Luft nach oben.
Sicherlich ist ein Mietspiegel nicht in jeder Kommune der Königsweg. Auch darüber sind wir uns in der Debatte heute sicherlich einig. Wir wissen zum Beispiel, dass die Stadt Flensburg bisher mit der nachvollziehbaren Begründung keinen eingeführt hat, dass ein Mietspiegel möglicherweise ein ungewöhnlich niedriges Mietniveau anheben kann - ich sage: möglicherweise! Ich betone deshalb an dieser Stelle, dass die Entscheidung, ob es in einer Kommune einen Mietspiegel gibt, von der Kommune nach örtlichen Gegebenheiten selbst entschieden werden kann und beraten werden muss. Er bedarf beinahe vergleichbar mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag - auch der Zustimmung von Mieter- und Vermieterverbänden.
An diesem Gleichnis wird die Ausgleichsfunktion von Mietspiegeln deutlich: Der Mietspiegel wirkt im besten Fall wie ein Sozialpakt, der von allen Beteiligten verantwortungsvoll ausgehandelt worden ist.
Wir fordern die Landesregierung auf, als eines der ersten Bundesländer bundesweit die Erstellung qualifizierter Mietspiegel in Kommunen zu fördern.
Bislang ist mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels oftmals für die Kommunen ein Zeitund Kostenaufwand verbunden und damit oftmals das Hemmnis, sich damit auseinanderzusetzen. Da wollen wir mit unserer Initiative Abhilfe schaffen.
Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk beispielsweise auf interkommunale Kooperationsprojekte, die zu berücksichtigen sind. Anders als in Baden-Württemberg, als einem der Bundesländer, die das schon eingeführt haben, möchten wir in Schleswig-Holstein eine Förderung für alle Städte und Gemeinden anbieten. Ich kündige hiermit einen entsprechenden Haushaltsantrag an.
Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auch auf, die kürzlich von der Bundesregierung als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebrachte Verlängerung des Betrachtungszeitraums von ortsüblichen Vergleichsmieten zu unterstützen. Das bedeutet konkret, dass zukünftig nicht nur die Neuvertragsmieten im Zeitfenster von vier Jahren, sondern von sechs Jahren als Betrachtungszeitraum herangezogen werden. Der längere Betrachtungszeitraum sorgt logischerweise dafür, dass das Mietniveau stärker gedämpft wird, da auch frühere und vor allem niedrigere Mieten einbezogen werden.
Mit dem Mietspiegel setzen wir ein Zeichen für diejenigen Mieter, die beispielsweise keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Auch diese Mieter dürfen von uns nicht im Stich gelassen werden.
Ich komme zum Gesetzentwurf des SSW, lieber Lars. Die Intention des SSW ist für mich gut nachvollziehbar, da es passieren kann, dass Menschen durch geänderte Lebenssituationen aus der Berechtigung herausfallen. Ich sage als Stichwort: Studentin wird Ärztin, Arbeitsuchender findet einen hochdotierten Job und vieles mehr. Eine Fehlbelegungsabgabe macht aber aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn genügend Wohnraum auch für diese Gruppe zur Verfügung steht. Das ist aktuell noch nicht so.
Betroffene müssten die Abgabe in Kauf nehmen, ohne eine Wahl zu haben, oder sie nehmen sie in Kauf, weil sie damit trotzdem noch Geld sparen können. Zudem verlangen wir von den Menschen, ihr gewohntes Umfeld zu verlassen. Dies birgt aus meiner Sicht die Gefahr - das war in vielen Bundesländern vor einigen Jahren ein Grund für die Abschaffung - weiterer Segregation und die Gefahr, die Durchmischung von Quartieren zu verhindern. Wir dürfen keine Abwärtsspirale lostreten, ohne Alternativen vorzuhalten.
Deshalb brauchen wir in dem ganzen Kontext dessen, was wir hier diskutieren, dringend eine Debatte darüber, ob die Einkommensgrenzen noch der Realität entsprechen. Im Ausschuss sollten wir deshalb fachlich erörtern, inwieweit uns die Fehlbelegungsabgabe an dieser Stelle tatsächlich helfen kann. Wenn das Gesamtpaket stimmt, ist es sicherlich ein gangbarer Weg. Aber bis dahin ist noch einiges zu klären. Deshalb würde ich auch das gern diskutieren wollen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und entsprechende Debatte im Ausschuss rund um das Thema Fehlbelegungsabgabe. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Abgeordnete! Fernab vom Wahlkampf, der alles andere als hier hingehört, komme ich zurück zur Landesbauordnung.
Auch wenn ich manchmal Zweifel habe, ob das ganze Haus einstimmig oder die Landesregierung
gleichermaßen für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum kämpfen, so ist doch zumindest die Überprüfung der Landesbauordnung ein wichtiger und notwendiger Ansatz. Aber - auch das betone ich -: Es ist und bleibt weiterhin lediglich nur ein Baustein von vielen.
Eine vernünftige Gesamtstrategie ersetzt die heutige Änderung der LBO noch lange nicht. In erster Linie - auch das habe ich bei der letzten Debatte schon ausgeführt - beinhaltet die LBO sehr fachspezifische Handlungsfelder, die aber auch eine ganze Reihe an Auswirkungen nach sich ziehen. Neben notwendigen Anpassungen an europarechtliche Vorgaben zum Bauprodukterecht enthält sie Regelungen, die unterstützen sollen - wie wir eben gehört haben -, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Um unzumutbare Kostensteigerungen zu vermeiden, soll zudem die Möglichkeit der Abweichung von sonstigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. Gut. Erleichterung gibt es insbesondere bei der Nachverdichtung im Bestand, beim Dachgeschossausbau und bei Dachaufstockungen. Aufzüge müssen zukünftig nicht zwingend gebaut werden. Sofern dies doch gewünscht ist, soll es Erleichterungen geben. Holzbau soll leichter als bisher für die Ausbauvorhaben, aber auch im Neubaubereich eingesetzt werden können. Das Gesetz erleichtert damit auch den Einsatz brennbarer Baustoffe und die Verwendung von Holz als nachwachsendem Rohstoff.
Diese bauordnungsrechtlichen Erleichterungen dürfen aber aus unserer Sicht in keinem Fall zu einem Weniger an Sicherheit und vor allem nicht zu einem Verzicht an Barrierefreiheit führen.
Zukünftig sollen auch im Rahmen der Genehmigungsfreistellung Gebäude bis zur Hochhausgrenze ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Hier sind aus unserer Sicht die Kommunen stärker gefragt, entsprechende B-Pläne zu schaffen. Gefordert sind jedoch auch die Planer. Sie erhalten mehr Verantwortung und müssen sicherstellen, dass die Vorgaben der B-Pläne eingehalten werden. Genau hier haben die kommunalen Landesverbände angezweifelt, dass dies optimal gelingen kann. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Genehmigungsfreistellung zeigen aus ihrer Sicht, dass dies bislang vielfach nicht der Fall ist. Diese Kritik ist aus unse
rer Sicht nicht ganz von der Hand zu weisen. Hier bleibt abzuwarten, ob die positiven Erfahrungen, die wir im Innenausschuss aus Bayern und Sachsen gehört haben, auch hier in Schleswig-Holstein zum Tragen kommen werden.
Insbesondere die Wohnungswirtschaft, die von diesem Instrument profitieren soll, ist aus meiner Sicht besonders gefordert und muss zeigen, dass sie mit den neuen Freiräumen verantwortungsvoll umgeht. Eine Evaluierung der Umsetzungsprozesse ist aus unserer Sicht dringend angezeigt. Wir werden uns kritisch ansehen, ob und vor allem wie viel an bezahlbarem Wohnraum durch die Erleichterungen geschaffen wird.
Die Entrümpelung der LBO ist unbestritten ein wichtiger Schritt und erfüllt ihren Zweck. Wir brauchen nicht nur Widerspruchsfreiheit, sondern auch die Praxistauglichkeit aller Maßnahmen vor Ort. Auch darauf habe ich beim letzten Mal hingewiesen. Uns muss aber klar sein, dass es in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiterer rechtlicher Änderungen bedarf, um bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Ein breiter Diskurs in der Fachöffentlichkeit sollte diesen Prozess dringend flankieren. Da gibt es auch im Verbund mit den anderen norddeutschen Ländern sicherlich noch Luft nach oben. Wir sollten dranbleiben. Das war auch eines der Themen in den Beratungen, die wir durchgeführt haben.
Das Ziel, eine Steigerung der Wohnungsbautätigkeit in allen Segmenten zu erreichen und dabei einen Schwerpunkt auf bezahlbaren Wohnraum zu legen, erfordert ein Umdenken bei Planungsabläufen und Bauweisen sowie kluge Konzeptionen. Auch wenn sich durch die Erleichterung des Dachgeschossausbaus und die Aufstockung von Gebäuden sicherlich mehr Wohnraum schaffen lässt, wird das unser Problem in Schleswig-Holstein allein nicht lösen können. Die Änderung der LBO ersetzt nämlich nicht innovative Wohnraumprojekte, schon gar nicht die Wohnraumförderung, weder die Sicherung von Belegbindungen noch die Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzen-Verordnung ersetzt sie schon mal gar nicht.
Ich appelliere deshalb an die Regierungskoalition, bezahlbares Wohnen umfassend und ganzheitlich anzugehen. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis in der Landesverfassung, womit wir uns gleich noch intensiver auseinandersetzen werden. Wir
brauchen nämlich breiten Konsens und erhebliche Anstrengungen zum bezahlbaren Wohnungsbau. Da reicht es nicht, nur die LBO zu ändern, sondern es bedarf eines ganzheitlichen Konzepts. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Gäste! Insbesondere möchte ich die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative, des Sozialverbandes und des Mieterbundes, begrüßen. Herzlich willkommen!
Liebe Gäste, in Deutschland gehen inzwischen Zehntausende gegen die Spekulation mit Wohnraum auf die Straße. Bundesweit fühlen sich Mieterinnen und Mieter durch Wohnungsknappheit und steigende Mietpreise in ihrem Grundrecht des Wohnens bedroht. Viele von ihnen erfahren die Folgen von Verkauf, Spekulation oder Modernisierung bitter am eigenen Leib. Mieten und Immobilienpreise steigen weiter an. Menschen werden immer mehr durch Wohnkosten überlastet, zum Teil aus ihren Quartieren verdrängt, im schlimmsten Fall sogar wohnungslos.
Die Hilferufe aus der Bevölkerung an uns Politikerinnen und Politiker nehmen stetig zu, und das zu Recht, denn Wohnen wächst in dramatischer Weise zu einem Armutsrisiko in unserem Land heran.
Genau in diese Zeit fällt die Volksinitiative in Schleswig-Holstein. Es sind knapp 40.000 Unterschriften gesammelt und am 13. Februar 2019 von den Initiatoren an den Landtag übergeben worden. Damit ist das notwendige Quorum von 20.000 Unterschriften weit übertroffen und sogar zu 200 % erfüllt. Die hohe Beteiligung zeigt uns einmal mehr, dass bezahlbares Wohnen auch in Schleswig-Holstein eine der drängendsten sozialen Fragen bleibt.
Und was macht Jamaika? Das ist doch die spannende Frage. Sie erteilt der Volksinitiative eine ernüchternd klare Absage, ohne jegliches Gespür für die Nöte der Menschen.
Nachdem Sie erst kürzlich stolz die Abschaffung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze verkündet haben, setzen Sie Ihre Ignoranz auch hier weiter fort. Daran ändert auch die Entscheidung zur LBO nichts, das habe ich vorhin schon deutlich ausgeführt.
Verehrter Kollege, Sie sagen, Sie haben mit der Volksinitiative gesprochen. Daher werden Sie auch wissen, welche Fassungslosigkeit Sie mit Ihrer Ablehnung in den Ausschüssen bei den Initiatoren ausgelöst haben. Zu Recht ist die Geschäftsführerin des Mieterbundes, Frau Mainitz, fassungslos über diese kurzsichtige Entscheidung, und zu Recht ist der Sozialverband, namentlich Jutta Kühl, die sich als Vorsitzende dazu geäußert hat, mit der Frage an die Jamaikaner herangetreten, ob sie überhaupt realisiert haben, welche Folgen das Ganze hat.
In der Jamaika-Koalition - das beobachten wir - setzen sich offenbar weiterhin die liberale Ideologie und der sture Glaube an die alleinigen Regelungskräfte des Marktes durch. Der Markt alleine regelt es nicht, liebe Kollegen.
- Das müssen Sie sich jetzt anhören. Im sozialen Wohnungsbau beschränkt sich die Koalition leider nur noch darauf, mit Ach und Krach den Bestand zu erhalten. Wie armselig ist das, bitte?
- Das ist so. - Mit sozialer Marktwirtschaft, wie sie unser Grundgesetz vorsieht, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat Ihre Politik der Ablehnung längst nichts mehr zu tun. Was heißt denn bitte Ihre Aussage - ich zitiere -:
„Bezahlbarer Wohnraum hat weiterhin für uns oberste Priorität.“
- Ich bitte Sie! Wo ist denn hier Ihre Prioritätensetzung?
Wir als SPD haben von Anbeginn an die Volksinitiative des Sozialverbandes und des Deutschen Mieterbundes unterstützt. Eine entsprechende Gesetzesinitiative - das wissen Sie - haben wir auch schon im vergangenen Jahr eingereicht.
Sowohl die unterzeichnenden und betroffenen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner als auch wir erwarten jetzt endlich einen klaren Kurswechsel von dieser Landesregierung, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht.
Selbstverständlich wird durch die Änderung der Verfassung allein keine einzige Wohnung geschaffen und keine Miete gesenkt.
Aber wenn Sie hier - die Kollegen von den Grünen oder Sie -, großartig Konzepte vorstellen, dann frage ich mich: Warum unternehmen Sie nicht den elementaren Schritt und senden ein ganz klares Signal an die Betroffenen, von denen 40.000 ihre Unterschrift geleistet haben? Sie sollten sagen: Wir nehmen das ernst und bekennen uns dazu, sodass es für uns auch kein Problem ist, es in die Landesverfassung aufzunehmen. Diese Chance verpassen Sie gerade.
Wie glaubwürdig ist die Politik einer Koalition, wenn sie nicht einmal bereit ist, sich mit einem solchen Bekenntnis zu den 40.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern zu gesellen?
Ich hoffe, es ist kein Wahlkampf. - Bitte, ich höre!
- Lenken Sie doch nicht vom eigentlichen Thema ab!
Wir werden dieser Verantwortung sicherlich gerecht, aber Sie werden Ihrer Verantwortung gerade nicht gerecht. Lenken Sie nicht mit solchen Fragen ab, mit denen Sie der Volksinitiative keine Beweise dafür vorlegen können, dass Sie ihr Anliegen und die Nöte ernst nehmen und sich ganz offiziell zu ihnen bekennen.
Erklären Sie doch den Menschen heute bitte, warum Sie so entscheiden, wie Sie entscheiden. Nur auf das Wohnraumförderprogramm zu verweisen, ist eindeutig zu dünn, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nein.
Nein, keine weiteren Fragen! Vielleicht beantworten Sie erst einmal meine Fragen. - Vor allem frage ich mich, was aus der Unterstützung der Grünen für die Volksinitiative geworden ist, die noch vor einem Jahr verkündet wurde. Wo ist sie?
Ich möchte dazu, wenn Sie erlauben, nur zwei prägnante Sätze zitierten. Sie lauten wie folgt:
„Es ist eine Verpflichtung des Landes, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die das elementare Bedürfnis der Bürger*innen nach Wohnraum befriedigen kann. Hierzu hätte man sich heute bekennen können.“
Liebe Grünen, diesem Zitat Ihrer eigenen Landesvorsitzenden zu Ihrer ablehnenden Haltung ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie hätten sich beken
nen können. Das können Sie heute noch immer. Deshalb beantrage ich namentliche Abstimmung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, das ist sehr ambitioniert, dennoch: Ich habe heute kein einziges überzeugendes Argument von Ihnen gehört, das zum Mietpreisschutz dienen soll, und mir ist auch nach eineinhalb Jahren Diskussion immer noch nicht klar, warum es nicht möglich ist, zusätzlich zum schleswig-holsteinischen Maßnahmenpaket die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung umzusetzen.
Es ist nach dieser Debatte einfach nicht klar. Erklären Sie uns doch bei zukünftigen Debatten - wir sind wahrscheinlich noch nicht am Ende mit diesen Debatten -, warum es nicht möglich ist, klare gesetzliche Regelungen wie die Mietpreisbremse, wie die Kappungsgrenzenverordnung on top existieren zu lassen, nämlich so lange - wir haben es gehört, wir brauchen noch andere Maßnahmen -, bis sich der Markt entspannt. Solange wir mit dem Bauen nicht hinterherkommen, solange die ganzen Instrumente nicht wirken, braucht es eben auch dieses ergänzende Instrument, bis sich der Markt entspannt. Wenn wir nach dieser Debatte immer noch glauben, dass es der Markt alleine regelt, dann frage ich mich, wo wir in Schleswig-Holstein bei diesem Thema insgesamt stehen.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam dieses Mietenpaket aus dem Bund unterstützen! Wehren Sie sich nicht mehr gegen solch ein wichtiges Instrument für Schleswig-Holstein! Kommen Sie zur Besinnung! Denn alles andere können Sie draußen keinem mehr erzählen, der davon betroffen ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Sie werden sich nicht wundern, wenn ich sage: erfreulich, dass sich Jamaika neuerdings auch um dieses Thema kümmern will, nämlich Umweltschutz im Städtebau, und sich das groß auf die Fahnen schreibt.
Ich muss aber auch dazu sagen: Das ist keine große Neuerfindung, denn auch hier haben wir vorhin schon hören können, dass wir in Schleswig-Holstein die energetische Stadtsanierung schon seit 2012 fördern. Damit ist das für uns sicherlich kein neuer und kein großer Wurf.
Aber unabhängig davon lautet unsere Devise im Städtebau schon länger: sozialverträglich, bezahlbar und selbstverständlich auch gerne ökologischer Zugang zu Wohnraum, Wärme, Strom und Mobilität im Quartier.
Wenn ich noch einmal zum Abwägen von Ökonomie und Ökologie zurückkommen darf: Das ist ja alles schön und gut, aber wenn Sie die Bezahlbarkeit und die Sozialverträglichkeit außen vor lassen, funktioniert es dort auch nicht.
Deshalb diskutieren wir das gerne mit Ihnen aus. Sie müssen sich dazu auch noch einige Fragen von mir anhören, nämlich zum Beispiel, wie es dazu passt, dass Sie gebetsmühlenartig immer wieder die Floskel verwenden, dass es Bürokratieabbau, die Absenkung von Standards und ein investitionsfreundliches Klima braucht, um den Wohnungsbau zu fördern. Wie verträgt sich das? Wie passt dies al
les zu einer immer noch nicht erkennbaren Gesamtkonzeption für bezahlbaren Wohnungsbau und Städtebau, der insbesondere die vier genannten Kriterien aufgreift?
Wie bringt die Koalition dies mit der Landesentwicklungsplanung, vorrangig mit dem Ziel der Nachverdichtung bei gleichzeitiger Erhöhung des wohnbaulichen Entwicklungsraums auf der einen Seite und dem Flächensparziel auf der anderen Seite, zusammen - gerade und vor allen Dingen in Ballungszentren? Das müssen Sie uns bitte auch noch einmal erklären.
Bei aller Sympathie für das Ziel steht nun im Raum, wie sich die Koalition hier positioniert und das Ganze vor allen Dingen auch erfolgreich umsetzen will. Hier muss, finde ich, auch die Landesregierung eigene Konzepte, eigene Ideen vorlegen, anstatt ständig auf den Bund zu zeigen.
Apropos Bund: Von Bundesumweltministerin Schulze liegt längst ein Masterplan zur Stadtnatur vor. Umso bemerkenswerter finde ich, dass er hier noch gar keine Erwähnung gefunden hat, obwohl er zu großen Teilen weit über den Antrag hinausgeht. Hier darf man vor allen Dingen vom Koalitionspartner im Bund, also der CDU, erwarten zu erklären, warum das hier nicht passiert, und von Jamaika insgesamt viel mehr Weitsicht fordern.
Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, der Klimaschutzziele integrativ mit den wohnungswirtschaftlichen, demografischen und städtebaulichen Notwendigkeiten in Einklang bringt. Wir brauchen Lösungsansätze für Fragen der allgemeinen Mobilität, der intelligenten Energieversorgung sowie der Wohnraumentwicklung und keine Schnellschüsse, die den Klimaschutz als inflationäre Überschrift verwenden.
Daher bietet der Antrag Potenzial für weitere Beratungen, weshalb wir auch die intensive Debatte in den zuständigen Ausschüssen, also Innenausschuss und Umweltausschuss, fortführen wollen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich muss natürlich schon ein bisschen schmunzeln; ich komme gleich näher dazu.
Wenn wir in Deutschland und EU-weit gucken, sehen wir, dass inzwischen Zehntausende Menschen auf die Straße gehen, um sich der Spekulation mit Wohnraum entgegenzustellen. Bundesweit fühlen sich Mieterinnen und Mieter durch Wohnungsknappheit und starke Mietpreissteigerungen in ihrem Grundrecht des Wohnens bedroht. Das kann man nicht leugnen. Viele von ihnen erfahren die Folgen von Verkauf, Spekulation, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen - das können Sie täglich der Presse entnehmen - bitter am eigenen Leib. Mieten und Immobilienpreise steigen weiter an, Menschen werden immer mehr von Wohnkosten überlastet, aus zentralen Quartieren in die Periphe
rie verdrängt und im schlimmsten Fall sogar wohnungslos.
Unsere Städte sind attraktiv, Grund und Boden aber nur begrenzt vorhanden. Seit den 80er-Jahren haben sich Bund, Länder und Kommunen systematisch aus dem sozialen Wohnungsbau zurückgezogen und die öffentliche Förderung von Wohnungsbau deutlich zurückgefahren. Darin sind wir uns einig. Aus heutiger Sicht ein gravierender Fehler - übrigens einer, den nicht nur Sozialdemokraten zu verantworten haben, sondern fraktionsübergreifend alle; informell höre ich das durchaus auch von Ihnen - für die Daseinsvorsorge und die betroffenen Menschen. Weder der private Investor noch der Markt allein regelt es. Wohnen ist eben kein ausschließliches Wirtschaftsgut, sondern ein Sozialgut und ein Menschenrecht.
Wohnen trifft die Menschen unmittelbar in ihrer Existenzgrundlage. Wenn dieses Grundrecht nicht mehr sichergestellt wird, dann organisieren sich Bürger. Das erleben wir in Schleswig-Holstein genauso wie in Berlin und anderswo. Der Sozialverband und der Deutsche Mieterbund haben hierzu im vergangenen Jahr - das hat Herr Lehnert ausgeführt - eine landesweite Volksinitiative für die Aufnahme von bezahlbarem Wohnraum in die Landesverfassung gestartet. Wir als schleswig-holsteinische SPD unterstützen seit Anbeginn diese Initiative, zu deren Kernpunkten ich gern kommen möchte.
Kernpunkt ist ein in der Landesverfassung verankertes Recht auf eine angemessene, bezahlbare Wohnung. Es geht um den Bau von geförderten sowie barrierefreien Wohnungen, die Nachbesserung der Mietpreisbremse, die Neugründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften mit Landesmitteln sowie ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum.
Auch einen frühzeitigen Vorstoß in Richtung Gesetzesinitiative haben wir bereits im vergangenen Jahr in den Landtag eingebracht. Neben vielfältigen Instrumenten der Wohnraumförderung brauchen wir diesen wirksamen rechtlichen Rahmen - davon bin ich fest überzeugt -, damit es auf dem Wohnungsmarkt fairer zugeht; das tut es bisher nämlich nicht. Wohnraummangel ist die große soziale Frage unserer Zeit. Wer könnte das noch verhehlen!
An Vorschlägen, wie dem begegnet werden kann, mangelt es uns Sozialdemokraten definitiv nicht, Kollege Lehnert. Wir brauchen nicht nur auf Bundes- und kommunaler Ebene, sondern auch im Land eine proaktive Wohnungsmarktpolitik, die die Betroffenen abholt und nicht verzweifeln lässt.
Heute stehen nun endlich die Entscheidung über die Zulässigkeit und die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum auf der Tagesordnung. Es sind fast 40.000 um es genau zu sagen: 39.311 - Unterschriften gesammelt und dem Landtagspräsidenten übergeben worden. 32.462 Unterschriften sind nach der Stimmberechtigungsprüfung zulässig. Damit ist das notwendige Quorum von 20.000 Unterschriften deutlich - um mehr als 170 % - übertroffen. Kiel 7.031 Unterschriften, Rendsburg-Eckernförde 3.636, Nordfriesland 3.312, Schleswig-Flensburg 2.785, so setzt sich die Liste kontinuierlich fort.
Die hohe Beteiligung der Schleswig-Holsteiner zeigt uns einmal mehr, dass bezahlbares Wohnen auch in Schleswig-Holstein eine der drängendsten Fragen bleibt. Auch die Grünen haben im vergangenen Jahr erklärt, die Volksinitiative von Mieterbund und Sozialverband zu unterstützen. Ich nehme gern noch einmal das Zitat der Grünen auf: Guter und bezahlbarer Wohnraum wächst eben nicht auf Bäumen. Wohnen ist Teil der Daseinsvorsorge und kein Luxus. Wir setzen uns für funktionierende Regelungen zur Begrenzung des Mietanstiegs und die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus ein. Deswegen unterstützen wir die Volksinitiative.
So heißt es bei den Grünen, auch wenn wir von diesem Bekenntnis hier im Landtag bisher noch nicht wirklich stringent Anteil nehmen konnten.
Konsequente Ablehnung aller Initiativen zu unseren Kernforderungen: Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften abgelehnt, Stärkung der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung abgelehnt, Schaffung inklusiver und innovativer Wohnprojekte abgelehnt, Instrumente zum Wohnraumschutzgesetz für unsere Kommunen abgelehnt. Ein klares Bekenntnis und eine Aufbruchstimmung sehen definitiv anders aus, Herr Lehnert.
Vielleicht kommt ja noch das Bekenntnis und der Gesetzentwurf erhält zumindest in der zweiten Lesung Ihre volle Zustimmung. Sowohl die unterzeichnenden Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner als auch wir erwarten endlich eine klare Aussage dazu, wo Sie stehen. Glauben Sie etwa nach einem Jahr intensiver Debatte und bei fast 40.000 Unterschriften in Schleswig-Holstein immer noch ernsthaft, dass sich allein die Regelungskräfte des freien Marktes durchsetzen und
den Druck entschärfen? Wachen Sie endlich auf! Es ist höchste Zeit zu handeln.
Mein letzter Satz. - Die Landesregierung muss durch eine strategische Wohnungsmarkt- und Förderpolitik endlich dafür Sorge tragen, dass eine soziale Spaltung verhindert wird. Packen wir es gemeinsam an und geben ein klares Signal in Richtung Volksinitiative! - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht nun die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung auf der Tagesordnung. Die Bemühungen des Gesetzgebers zur Erleichterung des Bauens zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum sind aus unserer Sicht richtig und konsequent, insbesondere wenn wir alle Bausteine und notwendigen Hebel im Rahmen einer Gesamtstrategie zügig in Gang setzen.
Hierbei ist die Überprüfung des Bauordnungsrechts im Rahmen der LBO wichtig, aber sie ist eben nur einer von vielen Bausteinen. Sie ersetzt nicht innovative Programme zur Wohnraumförderung, die Sicherung von Belegbindungen oder die Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Mietpreisbremse ersetzt sie schon gar nicht.
Sie leitet auch nicht die Gründung oder Stärkung weiterer kommunaler Wohnungsbaugenossenschaf
ten oder -gesellschaften ein. Da braucht es deutlich mehr Anstrengungen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich appelliere deshalb an die Regierungskoalition, das Thema umfassend und ganzheitlich anzugehen und sinnvolle Vorschläge - wie beispielsweise beim Landespressegesetz - nicht nur deshalb reflexartig abzulehnen, weil diese von der Opposition kommen und deshalb nicht auf der Tagesordnung erscheinen dürfen. Wir brauchen breiten Konsens und große gemeinsame Anstrengungen, damit wir mehr gut bezahlbaren Wohnraum in SchleswigHolstein realisieren können.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfordert eine klare politische Willensbekundung, eine ganzheitliche Strategie und sicherlich auch ein Umdenken bei Planungsabläufen sowie kluge Bauweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dachgeschoßausbau, der Verzicht auf die Verpflichtung zur Nachrüstung von Aufzügen, die Aufstockung, Erleichterung des Einbaus von Aufzügen und Außentreppen, Verringerung der Fläche und vieles mehr findet sich in dieser LBO. Das sind alles in erster Linie sehr fachspezifische Handlungsfelder, die aber auch eine ganze Reihe an Auswirkungen nach sich ziehen werden.
Um unzumutbare Kostensteigerungen zu vermeiden, soll die Möglichkeit der Abweichung von sonstigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen geschaffen werden. So sollen zum Beispiel die notwendigen Abstellflächen in Wohnungen verkleinert, Abstandsflächen verringert und die Anforderungen an Bauprodukte oder feuertechnische Ausführungen von Dachgeschossbauten gesenkt werden. Zudem soll die Möglichkeit des Bauens ohne Baugenehmigung erweitert werden, indem der Geltungsbereich beispielsweise der Genehmigungsfreistellung, § 68 LBO, um die Gebäudeklassen 4 und 5 erweitert wird.
In Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan soll es dann möglich werden, Gebäude bis zur Hochhausgrenze auch ohne Baugenehmigung zu errichten, wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und die Erschließung grundsätzlich gesichert ist.
Auch wenn sich durch die Erleichterung des Dachgeschssausbaus und die Aufstockung von Gebäuden sicherlich mehr Wohnraum schaffen lässt, wird das allein unser Problem sicherlich nicht lösen. Auch die Kommunen müssen durch ihr Planungsrecht dazu beitragen, dass das Bauen einfacher und kostengünstiger werden kann. Auch hier gibt es
noch viel Vereinfachungspotenzial. Deshalb müssen die Normen aus unserer Sicht klar und praktisch anwendbar sein und dürfen nicht im Widerspruch zu anderen Bestimmungen der LBO stehen. Wir brauchen nicht nur Widerspruchsfreiheit, sondern auch die Praxistauglichkeit vor Ort.
Alle diese Punkte müssen im Anhörungsverfahren sauber herausgearbeitet werden. Darüber hinaus bleibt im Anhörungsverfahren zu klären, welche Auswirkungen es beispielsweise auf regionale Pläne, auf Bedarfspläne und beispielsweise auch auf die Feuerwehren hat und wie damit umzugehen ist. Insgesamt ist bei der ersten Lesung des Gesetzes festzuhalten, dass ein großer Teil der Verantwortung - beispielsweise hinsichtlich Bauplanung und Brandschutz - auf die Kommunen verlagert wird.
Das Land räumt über die LBO Erleichterungen ein. Das ist gut. Mehr Freiheit bedeutet zugleich mehr Verantwortung an unterschiedlichster Stelle, vor allem aber auch vor Ort. Uns muss klar sein, dass es auch in den nächsten Jahren möglicherweise weiterer rechtlicher Änderungen bedarf, um bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Den Worten müssen jetzt auch Taten folgen, wenn 48.000 zusätzliche Wohnungen entstehen sollen.
Zum AfD-Antrag will ich nur so viel sagen, dass er sich aus unserer Sicht erübrigt. Der Bundestag hat das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus bereits beschlossen. Hier ist aus unserer Sicht alles noch im Fluss und bedarf zu diesem Zeitpunkt keines gesonderten Beschlusses. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als die Hälfte aller Deutschen, und zwar etwa 55 %, sind Mieterinnen und Mieter. Das ist ein Spitzenwert in Europa und entsprechend viele Menschen leiden darunter, dass die Mietpreise seit Jahren stetig ansteigen. Vor allem in Ballungsräumen haben Mieterinnen und Mieter nach wie vor mit Ängsten und hohen Wohnkosten zu kämpfen. Bezahlbare Wohnungen in nachgefragten Lagen sind weiterhin Mangelware. Wohnungssuche kann auch in Schleswig-Holstein zu einem echten Horrortrip werden.
- Das ist so.
Die gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter ist: Die Bundesregierung hat bei der Mietpreisbremse und beim Mieterschutz insgesamt nachgebessert. Die neuen Regelungen sind seit Beginn des Jahres in Kraft und sollen vor allem den Mieterschutz stärken.
Die schlechte Nachricht ist, meine lieben Kolleginnen und Kollegen: Genau diesen Vorstoß des Bundes zugunsten der Betroffenen wollen Sie hierzulande gerade, nach 8 bis 10 Wochen, wieder einkassieren. Die Landesregierung will die Mietpreisbremse bereits Ende November abschaffen und die Kappungsgrenzenverordnung obendrein.
Wer die Wirkung der erst seit Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelung noch nicht einmal abwarten will, diskreditiert sich aus unserer Sicht selbst.
Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Pläne der Landesregierung alle Mieterinnen und Mieter im Lande aufhorchen lassen müssten.
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse hat unter anderem deshalb nicht zu der erhofften Wirkung geführt, weil Mieterinnen und Mieter nicht beurteilen konnten, ob die vom Vermieter verlangte Miete angemessen und den Vorgaben der Mietpreisbremse entsprechend war. Das ist jetzt anders; das hat der Bund uns nun deutlich vorgelegt. Als Rechtsfolgen sind Geldbußen und Schadensersatzansprüche vorgesehen.
Übrigens betreffen beide Verordnungen, lieber Herr Innenminister, derzeit zwar nur 12 von 1.106 Orten in Schleswig-Holstein, aber immerhin 14 % der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes.
Das ist in Ballungsräumen in Hamburg, Kiel und auf den Nordfriesischen Inseln der Fall.
Wenn Sie behaupten, dass das nur ein ganz kleiner, winziger Teil der Bevölkerung ist, muss ich dem deutlich widersprechen, weil wir von etwa 410.000 Menschen in ganz Schleswig-Holstein sprechen. Das ist kein unbedeutender Teil.
Nach Meinung von Innenminister Hans-Joachim Grote hemmt die Mietpreisbremse Investitionen. Deshalb soll sie durch ein neues Bündel von Maßnahmen ersetzt werden. Das Ganze liegt mal eben schnell als Alternativantrag auf dem Tisch.
Selbstverständlich sperren wir uns nicht gegen sinnvolle Vorschläge, die zur Dämpfung der Mietsteigerung in Schleswig-Holstein führen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum deshalb die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung abgeschafft werden sollten. Das eine und das andere gehen doch zusammen, oder?
Klare gesetzliche Regelungen durch schwammige und unkonkrete Ankündigungen zu ersetzen, ist nicht unsere Vorstellung von einer optimalen Lösung.
Das haben wir mit dem Mieterbund, dem Sozialverband, dem DGB und Kommunen wie der Landes
hauptstadt Kiel gemeinsam, und wir sind auch weiterhin der Meinung, dass die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze beibehalten werden müssen. Vielmehr muss doch alles zusammenwirken; das predige ich seit Anbeginn dieser Legislaturperiode. Land und Kommunen müssen gemeinsam den Mieterschutz verbessern und nicht dazu beitragen, dass er weiter ausgehöhlt wird.
Ja.
Er sagt dort:
„Die SPD stellt heute im Landtag einen Antrag, der rechtlich jeder Grundlage entbehrt. Wer derartige Anträge stellt, produziert auch Fake News.“
Wenn ich richtig informiert bin, war der besagte Andreas Breitner der Wohnungsbauminister der SPD in der vergangenen Wahlperiode.
- Ja und?
- Wie ordnen Sie diese -
- Ja und? Das widerspricht aus meiner Sicht -
- Wie ordnen Sie diese Aussagen und insbesondere die Bewertung Ihres Antrags ein?
- Dass Herr Andreas Breitner als Verbandsvertreter eine andere Position vertritt als ich als Sozialdemokratin aus Sicht des Mieterschutzes hier vertrete, liegt ein Stück weit in der Natur der Sache.
Das jetzt anzuführen, finde ich ein bisschen schwach.
Bitte.
- Ich bin keine Freundin von Fake News. Ich führe etwas aus, damit Sie von diesen Fake News wegkommen und vielleicht meiner Argumentation stringent folgen.
Mit dem Schnellschuss zur Mietpreisbremse, den Sie hier einbringen - das wäre vielleicht eher einmal unter „Fake News“ zu verbuchen -, machen Sie klar, dass Sie sich weniger für den Mieterschutz und echte, sinnvolle Lösungen für Schleswig-Holstein einsetzen - und vor allem nicht für die betroffenen Mieterinnen und Mieter. Wie schaffen wir es, mehr bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein zu realisieren, ohne den Mieterschutz auszuhebeln? - Die Frage könnten Sie mir vielleicht beantworten. Wir brauchen keine Pseudoalternativen, die die Mieterrechte weiter aushöhlen, sondern echte Lösungen.
Vor allem möchte ich nachher in Ihren Redebeiträgen einmal deutlich raushören, was Ihr Argument dafür ist, dass hierzulande, während die Bundesregierung genau diese Lücken schließt, eine knallharte Rolle rückwärts gemacht wird. Das geschieht vor allem auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter und an einer Stelle, die aus meiner Sicht im Moment völlig unbegründet ist.
Besonders irritiert mich, dass die Grünen da mitziehen. Auf Bundesebene fordern Sie ganz andere Dinge. Sie unterstützen die Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum. Wie geht denn das alles zusammen? Das müssen Sie mir bitte nachher einmal erklären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen in dem Antrag, der Ihnen vorliegt, zum Schutz der Mieterinnen und Mieter mehrere Forderungen zugunsten des bezahlbaren Wohnraums. Es ist beachtlich, dass Sie in Ihrem Alternativantrag einen Großteil dieser Forderungen aufgreifen. Wir sagen aber ganz klar: Im Ergebnis muss die Mietpreisbremse erhalten
bleiben, solange wir keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt haben.
Wir fordern zudem die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes einzusetzen. Das haben Sie in Ihrem Alternativantrag auch aufgegriffen. Wir werden ganz klar die Initiative der Bundesministerin Katarina Barley, nämlich im Frühjahr den Gesetzentwurf einzubringen, unterstützen, durch die die Geltungsdauer der Mietpreisbremse auch auf Bundesebene verlängert werden soll.
Flankierend - das sage ich ausdrücklich auch in aller Deutlichkeit, das sage ich hier nicht zum ersten Mal, aber ich unterstreiche es gern noch einmal sind wir auch für die Vereinfachung des Baurechtes, mehr Bauland zu schaffen, die Nachbesserung der Förderprogramme und natürlich auch die Frage der Belegbindung mit nachhaltigen sozialen Kriterien zu klären. - Das ist wunderbar, dass Sie auch das alles in Ihrem Alternativantrag aufgreifen und das auch noch einmal schön ausführen.
Aber am Ende muss es auch - wie gesagt - zugunsten der Mieterinnen und Mieter optimal funktionieren, das heißt, die Maßnahmen müssen Hand in Hand gehen. Das betrifft auch den Mieterschutz mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und um getrennte Abstimmung zu Punkt 7 des Alternativantrags. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte gern noch einmal nachfassen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie auch der Auffassung sind, dass ergänzend zu dem Instrumentenkoffer, den Sie uns jetzt mit Ihrem Alternativantrag vorlegen, die Mietpreisbremse weiterhin hätte bestehen bleiben können, dass es keine Notwendigkeit gegeben hätte, die jetzt abzuschaffen?
Darf ich eine Nachfrage stellen? Das heißt, die Entwicklung in Bezug auf die Mietpreisbremse ist kein Grund für die Jamaika-Koalition, genau an diesem Punkt in dem Instrumentenkatalog nachzufassen und vielleicht der Lage entsprechend auch zu handeln?
- Frau Ünsal: hätte, hätte. Wir wissen ja noch gar nicht -
- Nein. Ich frage Sie ganz konkret, weil -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesicht eines Landes wird auch von seinen Bauten geprägt. In der KMK-Erklärung von Davos von 2018 heißt es aus meiner Sicht zudem zu Recht:
„Hohe Baukultur verstärkt unsere Verbundenheit mit dem Ort. Sie ermöglicht der Bevölkerung die Identifikation mit ihrem Umfeld, fördert eine inklusive und solidarische Gesellschaft, wirkt Diskriminierung und Radikalisierung entgegen und unterstützt Integration und Bürgerbewusstsein.“
Dort heißt es weiter:
„Dies ist nicht nur für Stadtzentren und historische Ortsbilder wichtig, sondern für den gesamten Lebensraum Europas, für suburbane und ländliche Räume, Dörfer, Industriezonen und Infrastrukturen.“
Wir wollen mit unserer heutigen Initiative erreichen, dass insbesondere herausragende Wohnraumund Quartierkonzepte mit bezahlbaren Mieten sowie regionale Besonderheiten mit dem Landesbaupreis für Schleswig-Holstein gewürdigt werden.
Der Landesbaupreis, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann vorbildliche Bauwerke hervorheben, das
Interesse für qualitatives Planen und Bauen wecken und auf eine eigene Marke der Baukultur setzen. Ein derartiger Preis dient der Sichtbarkeit und Würdigung einer hochwertigen und gesellschaftspolitisch notwendigen Planungs- und Baukultur unseres Bundeslandes.
Eine gute Baukultur ist Heimat, gesellschaftliche Verantwortung, wichtiger Imagefaktor und bedeutender Standortfaktor für Schleswig-Holstein. Guckt man sich einmal um, wie es insgesamt im Bundesgebiet aussieht, sieht man, dass bereits alle anderen 15 Bundesländer im Rhythmus von zwei bis vier Jahren einen solchen Landesbaupreis ausloben. Lediglich Schleswig-Holstein erlaubt sich das aus mir unerklärlichen Gründen nicht. Damit verspielen wir eine Chance, gute Bauqualität und -projekte ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken und zu würdigen.
Auch die Architektenund Ingenieurkammer Schleswig-Holstein macht sich seit mehr als zehn Jahren für die Initiierung eines „Staatsbaupreises“ so wird er dort genannt - des Landes SchleswigHolstein stark. Qualitativ hochwertiger Wohnraum bei bezahlbaren Mieten ist etwas, das aus Sicht der norddeutschen Wohnungsbauunternehmen und vieler weiterer Vertreter der Wohnungswirtschaft machbar ist. Viele Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften investieren bereits verantwortungsvoll in unsere Quartiere und sorgen damit für den sozialen Frieden. Diese - vor allem solche und weitere Projekte hätten damit Vorbildcharakter und erhielten die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit, um für das Thema Baukultur und Bezahlbarkeit von Wohnraum zu sensibilisieren.
Insofern ist die Auslobung eines Landesbaupreises aus unserer Sicht sinnvoll und mehr als notwendig. Deshalb fordern wir die Landesregierung ganz klar auf, sich ebenfalls für diesen Preis für SchleswigHolstein einzusetzen und - das ist unser besonderes Augenmerk als Sozialdemokraten - dabei natürlich nicht nur in eine Richtung zu denken, sondern insbesondere der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und zu schauen: Wo haben wir besonders gute Beispiele rund um das Thema bezahlbares Wohnen? Wo können wir unsere Kommunen motivieren und ihnen Kraft geben, solche guten Beispiele voranzubringen und vor allem auch ihren gesellschaftlichen Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Lage im Bereich des Wohnens entspannt?
Aus unserer Sicht sollte hierbei die Federführung für die Ausgestaltung und Auslobung bei der Archi
tekten- und Bauingenieurkammer liegen und gemeinsam mit weiteren Partnern gestaltet werden. Dazu, dass man eine entsprechende Ausgestaltung vornimmt, gehören aus meiner Sicht auf alle Fälle die Fachressorts, die Selbstverwaltung und viele weitere kreative Köpfe, die wir hier im Bundesland haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen qualitatives Bauen zu bezahlbaren Preisen und vor allem bezahlbare Mieten. Wir brauchen einen breiten Diskurs darüber, wie wir in unseren Quartieren bauen, wohnen und leben wollen. Wir brauchen Vorreiter für gutes Bauen und Wohnen. Lassen Sie uns deswegen nicht weiter den anderen Bundesländern hinterherhinken, sondern uns gemeinsam für diesen Baupreis starkmachen, ihn sehr zügig aktivieren und für Schleswig-Holstein umsetzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung vor, den wir bereits im federführenden Innenausschuss haben diskutieren können. Im Kern geht es bei der aktuellen Änderung der LBO insbesondere um technische Regelungen im Bereich der Abwehr von Gefahren durch gefährliche Stoffe in Gewerbebetrieben. Dazu kommen nach der Ausschussbefassung Anpassungen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus - das haben wir gerade schon gehört - sowie zur Nachrüstung von Wasserzählern bei Sanierungen.
Um es kurz und bündig auszudrücken: Hier wird Europarecht in Landesrecht umgesetzt, und es werden kleinere Korrekturen und Rechtsanpassungen vorgenommen. Deshalb ist keine dieser Änderungen im Grundsatz von uns zu kritisieren. Sie zielen aber primär auch nicht darauf ab, die Schaffung von Wohnraum schneller, besser oder gar preiswerter zu realisieren. Wenn dies so wäre, wäre das natürlich ein gutes Signal gewesen. So kann man sich aber schon die Frage stellen, worüber wir hier eigentlich noch diskutieren. Dass vonseiten der Landesregierung erst nach der Anhörung im Innenausschuss lediglich einige dezente Vorschläge kamen, zeigt mir, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sicherlich nicht auf Platz eins der Jamaika-Agenda steht.
Für das laufende Verfahren kamen die Vorschläge aus meiner Sicht leider viel zu spät, und sie vermengten zudem die Themen. Das eine hat mit dem anderen sichtlich wenig zu tun. Nachverdichtung beispielsweise in Form von Dachgeschosswohnungsbau oder Aufstockung im Bestand - wir haben eben das Stichwort „Holzbau“ gehört - ist sicherlich sinnvoll, braucht aber eine eigene und viel breiter angelegte Debatte. Insofern habe ich interessiert zugehört, dass wir das noch einmal breit und vor allem gesondert diskutieren.
Gleiches gilt für die Beschlüsse der Bauministerkonferenz, die - wie Sie alle hier wissen - am 25. und 26. Oktober 2018 in Kiel unter dem Vorsitz des SH-Bauministers stattfand. Auch dort stand der Vergleich der Landesbauordnungen der Länder mit den Regelungen der Musterbauordnung unter dem Blickwinkel des Wohnungsbaus auf der Tagesordnung. Aber auch das geschah deutlich nach Abschluss der hiesigen Beratung und damit sichtlich zu spät. Im Ergebnis war das aus meiner Sicht leider etwas unglücklich getimt.
Überhaupt war die Konferenz überwiegend mit technischen und weniger mit länderspezifisch dringend zu diskutierenden Themen rund um den bezahlbaren Wohnungsbau besetzt. SH hatte - das habe ich gerade gesagt - den Vorsitz dieser Bauministerkonferenz inne und damit auch die einmalige oder besondere Chance, das Thema federführend auf die Agenda zu setzen. Das Ziel, eine Steigerung der Wohnungsbauaktivitäten in allen Segmenten zu erreichen und dabei einen Schwerpunkt insbesondere auf bezahlbares Wohnen legen, erfordert ein Umdenken bei Planungsabläufen und Bauweisen sowie kluge Kooperationen und Konzeptionen. Deshalb ist es richtig, dieses Vorhaben gesondert aufzurufen und zu beraten. Es ist aber auch eine verpasste Chance vonseiten Jamaikas, hier voranzugehen und die Debatte anzustoßen. So warten wir weiterhin vergeblich darauf, dass Minister Grote Farbe bekennt und ein Gesamtkonzept vorlegt, das Bauordnungsrecht, Wohnraumförderung und weitere Instrumente im Sinne von bezahlbarem Wohnraum in Einklang bringt.
Eine klare Linie bleibt diese Koalition aus meiner Sicht weiterhin schuldig. Also legen Sie jetzt bitte endlich diese notwendige Gesamtkonzeption vor das ist mein Appell; ich weiß Sie hören es jetzt zum hundertsten Mal. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein AfD-Antrag vor, der die Landesregierung auffordert, sich auf Länderebene dafür stark zu machen, dass sich der Bundesrat gegen weitere Verschärfungen im Bereich des Mietanpassungsrechts, und hier ganz konkret gegen die Mietpreisbremse, ausspricht. Denn die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der bestehenden Rechtslage durch ein weiteres Gesetz, das sogenannte Mietrechtanpassungsgesetz, in den Bundestag eingebracht. Ziel ist eine klare Verbesserung des Mieterschutzes.
Dazu sollen in Zukunft - auch das haben wir gerade gehört - in Regionen mit Wohnungsmangel nur noch 8 % statt 11 % der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Gleiches gilt auch für eine Kappungsgrenze - auch das haben wir gerade gehört - von 3 €/m2. Zudem ist vorgesehen, Modernisierungsmaßnahmen als Ordnungswidrigkeit einzustufen, wenn diese ausschließlich zum Zweck der Beendigung von Mietverträgen mit Altmietern dienen. Bei Neuvermietungen müssen Vermieter zukünftig unaufgefordert über die zuvor erzielte Miete Auskunft erteilen.
Die 2015 eingeführte sogenannte Mietpreisbremse hat unter anderem deshalb auch nicht zu der erhofften Wirkung geführt, weil Mieter nicht beurteilen konnten, ob die vom Vermieter verlangte Miete den Vorgaben der Mietpreisbremse entspricht. Das wird jetzt definitiv anders. Als Rechtsfolgen sind Geldbußen und Schadenersatzansprüche vorgesehen, und sie werden hoffentlich auch zügig geregelt.