Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Palliative-Care-Weiterbildung nach der Rahmenvereinbarung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung konzipiert ist, um so als Zusatzausbildung auch beruflich anerkannt zu werden.
Meine Damen und Herren, das Gehaltsniveau von Pflegekräften liegt im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, gerade wenn sie nicht nach Tarif bezahlt werden, leider oft im unteren Bereich. So verdienen junge Pflegekräfte zwischen 16 und 25 Jahren mit rund 2.250 € brutto am wenigsten. Es sind aber gerade diese jungen Pflegefachkräfte, die viel Idealismus und Engagement für ihren Beruf mitbringen, und diese haben oftmals auch die Bereitschaft, sich weiter zu qualifizieren.
Die Kosten für den zertifizierten Weiterbildungskurs Palliative-Care belaufen sich auf bis zu 3.000 €. Die Kosten tragen entweder der Arbeitgeber oder die Pflegefachkraft selbst. Für Pflegefachkräfte ist es daher finanziell eine große Herausforderung, wenn sie die Kosten für Palliativ-Care-Weiterbildungen selbst tragen müssen. Wenn der Arbeitgeber nicht dazu bereit ist, diese Kosten zu übernehmen, haben die Pflegefachkräfte nur noch die Möglichkeit, sich um eine Bildungsprämie zu bemühen. Dieses vom Bund aufgelegte Programm übernimmt aber nur 50 % der Kosten und ist begrenzt auf maximal 2.000 €.
Angesichts der wichtigen und wertvollen Arbeit, die die Pflegekräfte hier leisten, dürfen wir diese aber nicht länger zu Bittstellern machen. Deshalb mache ich uns zu einem Bittsteller. Ich bitte Sie nämlich um breite Unterstützung für unseren Antrag, damit die Landesregierung zur Übernahme der Kosten durch das Land die berufsbegleitende Palliative-Care-Weiterbildung von Pflegekräften entwickeln kann.
Der vorgelegte Alternativantrag zeigt vor allem, dass wir mit unserem Antrag offensichtlich anregend gewirkt haben. Im Ergebnis aber wird dieser doch zur Folge haben, dass bei Übernahme der Fortbildungskosten durch den Kostenträger dieser die damit steigenden Personalkosten wiederum an die Pflegebedürftigen und deren Angehörige durchreichen wird. Das ist privatwirtschaftlicher Brauch, und das ist uns doch allen bekannt. Genau das wollen wir aber eben nicht. Der Antrag ist daher kein
Alternativantrag, sondern im Grunde genommen ein Gegenantrag, dem wir in dieser Form so nicht zustimmen können.
Dagegen würde durch die Übernahme der Kosten die Attraktivität des Berufs des Kranken- und Altenpflegers weiter gesteigert und qualifiziertes Pflegepersonal, gerade auch im Hinblick auf den Personalmangel in der Pflege, im Beruf gehalten und auch neu hinzu gewonnen.
Meine Damen und Herren, die generalistische Ausbildung ist nach Auffassung der AfD-Fraktion tatsächlich die richtige Antwort auf die sich verändernden Anforderungen der Pflegeberufe. Sie qualifiziert für alle Bereiche der Pflege auf gleichem Niveau, schafft dadurch mehr Flexibilität im Berufsleben und macht die Pflege zukunftssicher. Es ist sinnvoll, dass für die Pflegehelferausbildung die Anpassung an die Pflegeberufereform nachvollzogen wird. Zu guter Letzt ist die generalistische Ausbildung als anerkannter Berufsabschluss endlich auch europaweit anschlusswürdig. Diesen Antrag werden wir daher unterstützen.
Ich bitte noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns bitte gern im Ausschuss darüber reden; denn es ist ein wichtiges Thema, die Palliative-Care-Versorgung auch durch Fortbildung zu begleiten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fachkräftemangel in der Altenpflege ist allgegenwärtig, leider auch bei uns hier in SchleswigHolstein. Fachkräfte werde händeringend gesucht. Deshalb haben wir als Politik die Aufgabe, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir wollen alle Chancen nutzen, Menschen für diesen Beruf zu begeistern und auch zu qualifizieren.
Bei uns im Land haben sich bisher viele, vor allem auch ältere Frauen, durch Weiterbildungsinitiativen der Bundesagentur für Arbeit qualifiziert. Das ist
Mit der bisherigen Ausbildung zur Altenpflegehelferin konnten sich zahlreiche Menschen so qualifizieren und möglicherweise auch zu examinierten Altenpflegefachkräften weiterbilden. Derzeit wird in Schleswig-Holstein allerdings nur die Ausbildung zur Altenpflegehilfe angeboten. Die Krankenpflegehilfeausbildung fand nicht statt. Das wollen wir ändern.
Im Sozialministerium gibt es eine neue Landesverordnung, die im nächsten Jahr zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. An diese Helferausbildung kann dann eine Fachkraftausbildung, die generalistische Pflegeausbildung, angeknüpft werden. Diese Art der bestehenden Qualifizierung ist ein Erfolgsmodell in der Bundesrepublik Deutschland, und das muss es bleiben, auch bei der neuen generalistischen Ausbildung in der Pflege, also ab nächstem Jahr. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass die Landesregierung diesen modifizierten Ausbildungsgang formell auf den Weg bringt. Es wurden grundlegende Voraussetzungen geschaffen, damit sich durch die Regelungen dieser einjährigen Pflegehelferinnenausbildung Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen für eine dreijährige Ausbildung nicht von Anfang an infrage gekommen sind, trotzdem qualifizieren können - eben über diesen anderen Weg.
Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind aber nur ein erster Schritt, da sich zum 1. Januar 2020 die Ausbildungslandschaft in den Pflegebereichen, wie wir alle wissen, umfassend verändern wird. Alle notwendigen Maßnahmen für den fließenden Übergang in die Generalistik hat unser Land bereits auf den Weg gebracht, und das ist ganz hervorragend. Da danke ich dem Herrn Minister und seinem Ministerium.
Mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung ist der Bereich der Helferausbildung jedoch keineswegs automatisch mit überführt. Diesen Weg wollen wir jetzt gehen. Den wollen wir auch gesondert gehen, weil wir keinen zurücklassen wollen, weil wir die Möglichkeiten nicht schleifen lassen wollen, dass sich Menschen durch diesen Übergang in eine Generalistik für eine gewisse Zeit nicht weiterbilden können oder nicht in die Pflege hineinfinden. Deshalb möchten wir diese Chancen nutzen, Hilfskräfte zu motivieren und sie zu qualifizieren. Das ist uns ganz besonders wichtig.
Es ist nur logisch, dass wir auf die Voraussetzungen bauen, die die Landesregierung mit der gemeinsamen Verordnung zur Schaffung der Krankenpflegehilfeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung zunächst auf den Weg gebracht hat. Darauf bauen wir auf. Auch hier ist eine einheitliche Generalistik geschaffen worden, weil es dem neuen Berufsbild entspricht und weil es einen erleichterten Zugang zur Weiterbildung als Fachkraft bieten wird. Wir wollen diese beiden einjährigen Hilfeausbildungen in eine generalistische Pflegehilfeausbildung überführen. Es ist daher wichtig, dass der Bund künftig die Finanzierung dieser Pflegehilfeausbildung einheitlich klärt, um zukünftigen Fachkräften in diesem Land hervorragende Ausbildungsvoraussetzungen bieten zu können.
Abschließend möchte ich noch einige Worte zu unserem Alternativantrag zu Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Hospiz- und Palliativpflege ansprechen. Durch meine Ausführungen zu den Ausbildungsmöglichkeiten ist hoffentlich sehr deutlich geworden, dass uns der Bereich Pflege sehr, sehr bewegt und dass wir an vielen Bereichen arbeiten, steuern, an Stellschrauben drehen und auch nachsteuern müssen, um für mehr Attraktivität wirklich besser zu werden. Uns eint das Ziel, dass all unsere Maßnahmen dazu führen müssen, dass es in der Pflege künftig besser aussehen muss. Für uns ist es wichtig, dass die Weiterbildungsquoten erhöht werden sollen. Dabei wollen wir prüfen, ob die Weiterbildungskosten durch eine ergänzende Regelung übernommen werden können. Es ist zweifelsfrei notwendig, für eine fachliche Weiterbildung bei den Pflegefachkräften zu sorgen und diese zu ermöglichen. Deshalb bitten wir die Landesregierung, uns Wege aufzuzeigen, wie das aktuell geschieht und in Zukunft geschehen kann. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da hat die AfD mal wieder von irgendwoher einen Antrag kopiert. Ich finde, Sie liefern hier Sitzung für Sitzung ein Armutszeugnis ab. Hätten Sie beim Kopieren zumindest
nachgedacht, wären Sie eventuell auf die Idee gekommen, bei der Landeskoordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit des Landes SchleswigHolstein anzurufen und sich dort zu erkundigen. Dann hätte man Ihnen gesagt, dass das, was Sie hier als angebliches Problem ansehen, gar kein Problem ist.
Da ich keine Lust habe, mich über nicht vorhandene Probleme zu unterhalten, nutze ich stattdessen die Möglichkeit, die sehr gute Arbeit der Landeskoordinierungsstelle an dieser Stelle aufrichtig zu loben.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung? - Ist es möglich, die dringenden Gespräche des Finanzministeriums draußen zu führen?
Und meine Zeit dafür anzuhalten. Danke schön. Die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativarbeit ist während der Küstenkoalition beschlossen worden. Sie war Ergebnis des Runden Tisches Hospiz- und Palliativarbeit, den unser damaliger Sozialausschussvorsitzender Peter Eichstädt initiiert hat und auf dessen Fortführung wir trotz Beschlusses bis heute vergeblich warten. Das exzellente Angebot der Koordinierungsstelle erhöht die Nachfrage in einem immer mehr wachsenden Bereich. Die Geschäftsstelle platzt mittlerweile aus allen Nähten. Die Arbeitsbelastung ist hoch, und ich fordere die regierungstragenden Parteien auf, diese Umstände bei den Haushaltsberatungen bitte zu berücksichtigen und die Mittel aufzustocken.
Die SPD wird das auf jeden Fall beantragen und bedankt sich in dieser Situation bei den Mitarbeitenden der Koordinierungsstelle, aber natürlich auch bei allen anderen, die im Bereich Hospiz- und Palliativarbeit unterwegs sind, ganz herzlich.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung der Pflegeberufe-Reform beginnt im Januar. Wir Sozialdemokraten haben bereits im Juni 2018, also sehr, sehr rechtzeitig, einen Antrag auf Einführung einer generalistischen Pflegehelferausbildung gestellt. Unser Ziel war und ist es, parallel zur neuen dreijährigen generalistischen Pflegefachausbildung die Helferausbildung so zu organisieren, dass sie von
Nach Empfehlungen der Experten sollte diese Ausbildung mindestens 18, bestenfalls 24 Monate dauern, um die nötigen Belastungen für das Arbeiten im Pflegeteam zu gewährleisten. Die Jamaika-Koalition hat unseren Antrag damals ohne Fachdiskussion abgelehnt. Wir hätten damals gern im Ausschuss weiter debattiert.
Aus der Debatte zu unserem Antrag hier möchte ich aber gern Herrn Minister Garg zitieren, mit Erlaubnis:
„Glauben Sie im Ernst, dass diese Landesregierung eine Pflegehelferausbildung auf den Weg bringt, die nicht mit der Umsetzung der Pflegeberufereform kompatibel ist?... Das wird diese Landesregierung selbstverständlich nicht tun … Da brauchen Sie keine Sorgen zu haben.“
Herr Dr. Garg, meine Sorgen waren sehr begründet, denn das Ministerium legte im August einen Verordnungsentwurf vor, der genau das Gegenteil einer generalistischen Pflegehelferausbildung vorsieht. Der Entwurf sieht ganz klar eine Trennung von Altenpflege- und Krankenpflegehilfe vor. Zwar schreiben Sie die Richtlinien für die Ausbildung in eine Verordnung auf einem Stück Papier, trennen die Ausbildungsbeschreibung aber klar zwischen ambulanter, stationärer Altenpflege- und Krankenpflegehilfe im Akutbereich. Das hat nichts mit einer generalistischen Ausbildung zu tun.
Eine qualitativ hohe, generalistische und durchlässige Pflegehelferausbildung wird mehr Menschen ansprechen, die in einem ersten Schritt den schulischen Zugang zur Fachausbildung zwar nicht mitbringen, aber sehr wohl die soziale Kompetenz besitzen und sich weiterbilden können. Eine Durchlässigkeit in die dreijährige Fachausbildung würde die Attraktivität selbstverständlich steigern.
Was der Minister aber jetzt anbietet, ist eine Schmalspur-Sackgassen-Ausbildung und wird dem Anspruch einer modernen, durchlässigen und gut aufgestellten Pflegehelferausbildung absolut nicht gerecht. Auch die Pflegehilfe hat eine moderne Ausbildung verdient, die sie entweder als Grundlage für eine Weiterbildung nutzen oder aber auch als eigenständigen Beruf dauerhaft ausüben kann. Das Ministerium setzt hier auf Quantität statt auf Qualität, und einmal mehr schieben Sie in Ihrer Begrün
dung für die Halbherzigkeiten die Verantwortlichkeit in Richtung Bund. Dass Grüne und FDP daran Spaß haben, kann ich verstehen, aber dass die CDU hier fast bei jedem Antrag ihren eigenen Bundesminister kritisiert, ist schon befremdlich und zeugt von der Uneinigkeit der Jamaika-Koalition.
- Alle wach? - Außerdem lassen Sie andere Möglichkeiten, die Pflegefachpersonen zu entlasten, ungenutzt. Auch im OP-Bereich der Krankenhäuser ist der Arbeitsdruck sehr hoch. Eine zusätzliche Ausbildung - zum Beispiel eine Operationsdienstassistenz, die sogenannte ODA - könnte im multiprofessionellen Team zusätzlich zu den operationstechnischen Angestellten für Entlastung sorgen.