Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, Herr Kollege, dann möchten Sie die Verdienstgrenze nicht nur für die Jugendlichen anheben, sondern das generell machen; denn es würde ja eine Lohnkürzung für alle Geringverdiener bedeuten, wenn man zwar den Stundenlohn, aber nicht gleichzeitig die Verdienstgrenze anhebt.
- Nein, die Verdienstgrenze ist starr. Sie gilt jetzt schon für über 18-Jährige bis hin zum Tode. Wenn man aber für jüngere Menschen
das Lohnniveau auf das Niveau anhebt, das ein 18Jähriger jetzt schon bekommt, muss dieser junge Mensch weniger arbeiten, um das gleiche Geld zu bekommen. Damit wird er mit all denjenigen gleichbehandelt, die 18 Jahre oder älter sind. Das ist das Ziel des Antrags.
Meine Damen und Herren, ich finde auch, dass das Beispiel aus Frankreich hinkt, dass die Leute da Schwierigkeiten haben, in irgendeiner Art und Weise eine Ausbildung zu kriegen. Das liegt nämlich einfach daran, dass das dortige Ausbildungssystem, wenn man denn überhaupt von einem solchen sprechen kann, nicht so aufgebaut ist wie unseres. Deswegen kann man Frankreich auch nicht mit Deutschland vergleichen.
Es gibt sicherlich andere Länder, da könnte man das vergleichen. Ich würde immer Dänemark nehmen; denn da gilt für jeden der Mindestlohn, und das ist richtig Kohle.
Da reden wir dann über zweistellige Beträge in Euro. Das wäre natürlich meine Idealvorstellung. Aber ich fange erst einmal ganz klein an. Wenn wir erreichen könnten, dass die jungen Leute den deutschen Mindestlohn erhalten, dann wäre das, glaube ich, schon ganz schön.
Und noch einmal: Ich glaube, wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass es sicherlich nicht mehr lange dauern wird, bis diese Regelung rechtlich hinterfragt wird; denn sie verstößt eindeutig gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Wir denken bei dieser Frage immer nur an alte Menschen, die diskriminiert werden. Natürlich gibt es das in vielen Fällen. Aber hier geht es um einen Fall, in dem junge Leute diskriminiert werden, indem sie ungleich gegenüber denjenigen behandelt werden, die das 18. Lebensjahr schon erreicht haben und die gleiche Arbeit machen. Ich finde, auch das müssen wir berücksichtigen.
Wir sind natürlich damit einverstanden, dass wir das in den Ausschuss überweisen. Aber wir sollten irgendwann auch den Mumm haben, darüber abzustimmen. Ich glaube immer noch, dass es sinnvoll ist, dass junge Leute vernünftiges Geld verdienen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das 450-€-Beispiel ist ein besonderes Beispiel liberaler Rechenlogik. Wenn man Schüler davor schützen möchte, zu viel zu arbeiten oder ihre Ausbildung nicht richtig weiterzumachen, dann wäre es doch gerade richtig, ihnen den Mindestlohn zu zahlen; denn dann müssen sie weniger arbeiten und nicht mehr.
Genau das Gegenteil dessen würden Sie erreichen, Herr Richert, wenn ihnen kein Mindestlohn gezahlt würde, aber die Verdienstgrenze hochgesetzt würde.
Dann würden die Betreffenden nämlich mehr Stunden arbeiten. Das ist einfache Mathematik, Dreisatz. Das heißt, mit dem, was Sie erreichen wollen, erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie sagen. Bei einem Mindestlohn auch für unter 18Jährige müssen diese weniger arbeiten und können sich mehr um die Schule kümmern. Es gibt genügend Jugendliche, die den 450-€-Job auch deshalb brauchen, weil sie aus prekären Verhältnissen kommen und sich zum Beispiel die Klassenfahrt oder den Abiball sonst nicht leisten können. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Ich bin ja richtig froh, dass sich die FDP von Westerwelle - „die Gewerkschaften sind die Plage Deutschlands“ - hin zu einer FDP entwickelt hat, die eine flammende Rede pro Gewerkschaft hält. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Hut ab. Wir sind alle lernfähig.
Der DGB und die DGB-Jugend kritisieren die Ausnahmen für Jugendliche. - Ja, jetzt ist es nicht mehr richtig, was der DGB sagt; das dachte ich mir.
- Ich wäre beunruhigt, wenn Sie es anders sehen würden. Der DGB sagt - die DGB-Jugend sagt das zumindest für Dänemark; das kann ich jetzt nicht so schnell nachvollziehen -, dass dort, weil es, in Kronen umgerechnet, ungefähr 6 € weniger gibt, im Einzelhandel vollwertige Arbeitskräfte durch Jugendliche ersetzt worden sind. Das ist keine Sozialpolitik, wie sie sich meine Partei vorstellt. Ich glaube, dass die Grünen und der SSW das genauso sehen.
16-Jährige können übrigens nicht einfach so einen Arbeitsvertrag abschließen. Dem müssen die Eltern zustimmen. Das ist doch immer die Schimäre: Die Jugendlichen würden die Schule abbrechen und lieber arbeiten. Das können sie allerdings nicht ohne die Zustimmung der Eltern.
Wenn die Verlockung des schnellen Geldes so groß ist, warum soll sie kurz darauf mit 18 nicht mehr gegeben sein? So ein großer Unterschied in der Vernunft besteht zwischen Jugendlichen mit 17 oder 18 Jahren nicht. Schauen Sie sich die Schulabbrecher an: Die meisten davon sind bereits 18 Jahre alt,
Wer glaubte, es gebe gebrochene Erwerbsbiografien, weil jemand 1 € mehr pro Stunde bekommt, der verkennt die sozioökonomischen Hintergründe dieser benachteiligten jungen Menschen. Das bin ich von der liberalen Seite gewohnt; aber Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dass Menschen ihr Leben, ihre Ausbildung nicht in den Griff bekommen, weil sie, wenn sie stattdessen in einer Eisdiele arbeiten, 2 € mehr pro Stunde bekommen. Das ist wirklich sehr kurz gesprungen. Ich lade Sie dazu ein, sich Gebiete mit hoher Jugendarbeitslosigkeit anzuschauen. Diese hat ganz andere Ursachen, die nicht mit dem Mindestlohn bekämpft werden müssen, sondern mit aufsuchender Sozialarbeit et cetera. Ich habe nicht genügend Zeit, Ihnen das entsprechend darzustellen.
Die arbeitslosen Jugendlichen in Frankreich haben Hintergründe, die noch dramatischer sind als die der Jugendlichen hier.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine differenzierte Debatte, die wir im Ausschuss sicherlich fortsetzen werden. Sie ist das Zeichen dafür, dass der Antrag gut gemeint ist, aber im Ergebnis nicht gut sein muss.
Lieber Lars Harms, der Antrag basiert auf einer Annahme, für die Sie keinen Beleg haben. Ich zitiere die Begründung der ehemaligen SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, die Begründung, die für diese Ausnahmen ursprünglich im Gesetz gegeben worden ist - mit freundlicher Genehmigung der Präsidentin -:
„Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen.“
Das ist das zentrale Argument für die Ausnahme. Die Frage ist: Ist diese Ausnahme heute noch gerechtfertigt oder nicht? Herr Kollege Baasch erklärt, weil wir eine Ausbildungsvergütung eingeführt hätten, sei dies nicht mehr nötig. Die Ausbildungsmindestvergütung liegt ab dem 1. Januar im ersten Lehrjahr bei 515 € pro Monat, die Vergütung einer Tätigkeit in Vollzeit bei 1.550 € bis 1.600 €, wenn die Person den Mindestlohn erhält. Wir reden also über den dreifachen Betrag. Die Frage ist doch, meine Damen und Herren: Können wir es uns leisten, einen Fehlanreiz zu schaffen, statt den jungen Leuten eine Qualifizierungsperspektive zu bieten, weil sie ansonsten ohne Qualifikation letztlich in die Altersarmut rutschen, die Sie zu Recht kritisieren? Das, denke ich, würde ich versuchen, abzuwenden.
Vielleicht können Sie mich erleuchten; Frau Nahles konnte es bei diesem Punkt nicht. Ich versuche Sie mitzunehmen. Begründungspflichtig ist derjenige, der die Ungleichheit begründen will, richtig?
- Genau. Die Begründung von Frau Nahles, die Sie wiederholt haben und wir widerlegen wollen, hat allerdings keinerlei empirische Grundlage. Es gibt nicht eine einzige Studie, die das nachweist. Somit ist die Grundthese nicht begründet und auch nicht falsifiziert. Man muss die Ungleichbehandlung begründen.
Schauen wir uns jetzt schlicht das Problem an. Lassen Sie uns die Zeit nehmen, differenziert darüber