Im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn, angelehnt an meine vorausgegangene Argumentation und auch an die Wertschätzung gegenüber Auszubildenden und Arbeitnehmern, für die ein Job nicht ein netter Zuverdienst ist, sondern ihr tägliches Brot, mit dem sie eventuell sogar eine Familie ernähren müssen, finde ich: Ein Arbeitgeber sollte nach wie vor selbst entscheiden dürfen, wieviel ihm eine Unterstützung in Form einer jugendlichen Hilfskraft ohne fachliche Profession wert ist. Er wird sicherlich auch immer das Thema Nachwuchsgewinnung bedenken.
Eine ungelernte Aushilfskraft darf nicht mit einer ausgebildeten Fachkraft verglichen werden, finanziell nicht, in der Ausführung ihrer Tätigkeit nicht und auch nicht, weil sie noch keine 18 Jahre alt ist. Der Vergleich findet für die Schülerinnen und Schüler in der Lohnzahlung ihrer Arbeitgeber statt. Und die tun es auch untereinander und tauschen sich darüber aus.
Den Ruf einer zu geringen oder geringeren Entlohnung kann sich branchenintern kaum ein Arbeitgeber leisten. Hier muss nicht die Politik regulieren; da stehen die Arbeitgeber dann logischerweise selbst in Verantwortung, ob sie Hilfskräfte finden oder nicht.
Genau deshalb spricht sich die CDU-Fraktion für die Ablehnung des Antrags des SSW mit dem Titel „Mindestlohn auch für Jugendliche“ aus. Aber ich lasse mich gern im Wirtschaftsausschuss von einer konstruktiven und nachvollziehbaren Argumentation überzeugen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus dem allgemeinen Mindestlohngesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, wurden Jugendliche ausgenommen, um zu verhindern, dass Jugendliche anstelle einer Ausbildung einen Job ergreifen, in dem der Mindestlohn gezahlt wird.
Stolz sagen: Die SPD hat sich bei der Mindestausbildungsvergütung durchgesetzt. Im Oktober hat der Bundestag den Azubi-Mindestlohn beschlossen.
Mit der Mindestausbildungsvergütung wird die Verpflichtung für angemessene Ausbildungsvergütungen endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und vor allem eine ordentliche Bezahlung.
Durch die Einführung der Mindestausbildungsvergütung können wir nun die Ausnahme von Jugendlichen beim Mindestlohn streichen. Das ist jetzt auch aktuelle Beschlusslage der Sozialdemokratie.
Kolleginnen und Kollegen, das Mindestlohngesetz hatte zunächst einen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde vorgesehen. Heute liegt der Mindestlohn bei 9,19 € pro Stunde und steigt zum 1. Januar auf 9,35 € pro Stunde. Nach einer Studie von Arbeitsmarktexperten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat der flächendeckende Mindestlohn zu einer Lohnsteigerung von rund 10 % für die betroffenen Beschäftigten geführt. Die von vielen Lohndumpingexperten errechneten Arbeitsplatzverluste sind dagegen sehr gering ausgefallen und vor allem ausschließlich bei Minijobs aufgetreten. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und notwendig, die Ungleichbehandlung von Jugendlichen unter 18 Jahren in Bezug auf den Mindestlohn zu beenden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss dabei weiterhin streng eingehalten werden. Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland war eine überfällige Reform unserer Arbeitsmarktpolitik. Sie hat sich bewährt. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, muss auch regulär gezahlt werden. Deshalb muss der Mindestlohn auch unabhängig vom Lebensalter gelten.
Ohne Mindestlohn besteht die Gefahr, dass Menschen ausgebeutet werden. Die Kreativität von Arbeitgebern, die den Mindestlohn umgehen wollen, ist sehr beeindruckend. Natürlich halten sich die meisten Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Aber die Realität am Arbeitsmarkt kennt auch die Umgehung von Mindestlöhnen: durch gestrichene Zuschläge, durch weni
Aber auch Jugendliche sind heute schon bei der Umgehung des Mindestlohns von Tricks der Arbeitgeber betroffen. Da gibt es zum Beispiel den Praktikumstrick, in dem Arbeitsverhältnisse zu Praktika oder Volontariaten deklariert werden, obwohl es sich um Arbeitsverhältnisse handelt. Da gibt es aber auch den sogenannten SohnemannTrick. Da werden Minijobber angehalten, Familienangehörige unter 18 Jahren bei ihrem Arbeitgeber anzumelden, um die Ausnahmen für Minderjährige zu nutzen.
Diese Liste lässt sich fortsetzen, sind doch Arbeitgeber sehr findig darin, wenn es darum geht, die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn zu umgehen. Auch darum ist es wichtig, die Ausnahmen für Jugendliche unter 18 Jahren zu beenden.
Dennoch muss klar sein: Mindestlöhne sichern nur das Mindeste. Gute Arbeit geht nur mit Tarifvertrag. Deshalb braucht es konkrete Maßnahmen und den politischen Willen, um die Tarifbindung in Deutschland zu erhöhen. Wir brauchen umfassende Tariftreueregelungen und eine wirksame Erleichterung von Erklärungen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Das eine geht auf Bundesebene, das andere haben wir leider kontraproduktiv durch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein erlebt. Das Schwächen des schleswig-holsteinischen Tariftreue- und Vergabegesetzes war ein Riesenrückschritt im Kampf für gerechte Löhne
und für die Stärkung der Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier muss die Landesregierung endlich umsteuern. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören nicht geschwächt, sondern gestärkt.
Die SPD tut es jedenfalls. Wir wollen die perspektivische Anhebung des Mindestlohns auf 12 €. Hier sollte die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür wollen wir auf Bundesebene ein Tariftreuegesetz mit einem Mindestlohn von 12 € schaffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr werten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin und Kollegen des SSW, vielen Dank für diesen Antrag. Ich finde es richtig und es ist auch wichtig, dass wir uns auch hier im Landtag mit den Ausnahmen vom Mindestlohn auseinandersetzen. Gerade die Ausnahme der Jugendlichen vom Mindestlohn gehört diskutiert. Man muss doch wirklich fragen, mit welchem Recht es sich der Gesetzgeber herausnimmt, Menschen, die gleiche Arbeit erbringen, nur aufgrund ihres Alters von der Mindestlohnregelung auszunehmen.
Oft heißt es - und das haben wir heute auch schon gehört -, ein Mindestlohn halte Jugendliche davon ab, eine Ausbildung zu beginnen. Das Argument zieht einfach nicht. Jugendliche können sich eben nicht mit 16 Jahren einfach überlegen, was sie machen und auf jegliche Form der schulischen und beruflichen Bildung verzichten. Das wird oft vergessen. In Schleswig-Holstein gilt auch nach neun Schuljahren bis zum 18. Lebensjahr noch eine Teilzeitschulpflicht. Damit kommen die Jugendlichen doch gar nicht dazu, sich nur auf einen Job zu konzentrieren. Sie müssen sowieso in berufsorientierende Kurse gehen oder mit einer Ausbildung beginnen. Und gute Arbeitsbedingungen und attraktive Ausbildungsplätze werden in Zukunft auch weiterhin die viel wichtigeren Faktoren sein, wenn es darum geht, sich für oder gegen eine Ausbildung zu entscheiden.
Geld ist nicht alles. Wenn der Mensch seine Entscheidungen immer nur vom Geld abhängig machen würde, würden viele Erwerbsbiografien anders aussehen. Eine fundierte Ausbildung, die einen Weg zur qualifizierten Weiterbildung ebnet, ist ein eigener Wert, unabhängig vom Geld. Diesen ideellen, immateriellen Wert müssen wir den Jugendlichen deutlich besser vermitteln. Eine Ausnahme vom Mindestlohn treibt mich als jungen Menschen nicht in eine Ausbildung, denn - da müssen wir uns die Realität einmal anschauen - schon heute liegen die gezahlten Löhne für Jugendliche oftmals sogar über der Ausbildungsmindestvergütung. Menschen sind komplexere Wesen mit differenzierteren Entscheidungsmustern. Das müssen wir auch in der Mindestlohndebatte endlich anerkennen.
Warum soll eine 17-jährige Auszubildende, die am Sonntag im Café arbeitet, um ihre Auszubildendenvergütung etwas aufzubessern, weniger verdienen müssen, als die 19-jährige Studentin, die ihr BAföG aufbessert?
Welchen Qualifikationsunterschied gibt es zwischen diesen beiden, der diese unterschiedliche Bezahlung rechtfertigen würde? Das widerspricht meinem Begriff von Gerechtigkeit, meine Freundinnen und Freunde.
Dass wir Ausnahmen vom Mindestlohn haben, beispielsweise bei der Mindestvergütung von Auszubildenden, daran wollen wir grundsätzlich gar nicht rütteln, das ergibt aus meiner Sicht, wie ich es bereits erläutert habe, auch Sinn. Andere Ausnahmen ergeben jedoch keinen Sinn, und dann müssen wir gemeinsam darüber sprechen, ob wir sie beibehalten oder ändern können, meine werten Kolleginnen und Kollegen. Dabei sage ich nicht, dass die pauschale Aufhebung der Ausnahme der einzig richtige Weg ist. Womöglich müssen weitere Argumente gesichtet und gegeneinander abgewogen werden. Deshalb ist es richtig, dass wir die Initiative im Ausschuss weiter beraten. Aber klar ist, dass wir Handlungsbedarf sehen, meine Kolleginnen und Kollegen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Eine Mindestlohnregelung war ja schon über Jahre hinweg Diskussionsgegenstand aller Parteien und ist mittlerweile akzeptierter Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik. Der Untergang des Abendlandes ist ja nichts weiter als die Kampfrhetorik der Befürworter der jetzigen Regelung gewesen.
Regelung in erster Linie dadurch, dass wir die Tarifpartner, also die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, aktiv mit einbinden wollen. Das hätte die Tarifautonomie gestärkt. Es ist jetzt anders gekommen. Der Gesetzgeber hat dirigistisch eingegriffen, und eine Expertenkommission befindet über die Ausgestaltung des Mindestlohns. Das ist auch eine sehr kluge Regelung, denn so bleibt der Mindestlohn - jedenfalls in der Theorie - dem politischen Überbietungswettbewerb entzogen. Wie klug das ist, sieht man aktuell gerade wieder am durchschaubaren Überbietungswettbewerb der linken Parteien auf ihren neuesten Parteitagsbeschlüssen. Das ist reine Effekthascherei, ohne Anspruch auf Verbesserung für die Betroffenen.
Die Rechtsgrundlage für den Mindestlohn ist das Mindestlohngesetz, MiLoG. Im persönlichen Geltungsbereich des MiLoGs werden Ausnahmen für Gruppen definiert, für die der Mindestlohn nicht gilt. Das sind Azubis, Ehrenamtliche und unter bestimmten Bedingungen auch Praktikantinnen und Praktikanten, Jugendliche und ehemalige Langzeitarbeitslose.
Nun kann man natürlich „Skandal“ rufen und mit Buzzwords wie „unfair“, „vorenthalten“, „ungerecht“, „Ungleichbehandlung“, „Gerechtigkeit“, „Diskriminierung“ oder „Benachteiligung“ um sich werfen. Dadurch bekommt man die Sache schön emotional und muss sich nicht mit störenden Vernunftargumenten aufhalten.
Witzigerweise kommen solche Scheinargumente meist von denen, auf deren Mist das MiLoG gewachsen ist.