Erstens. Wie schaffen wir es, dass die E-Scooter nicht primär als Freizeitbeschäftigung von Touristen genutzt werden, sondern als ernstzunehmender Ersatz für Kurzstreckenfahrten mit dem Auto? Da müssen wir die Statistik noch einmal gegenlesen, ob ich nun die richtigen gelesen habe oder der Kollege Tietze die richtigen gelesen hat. Das kann ich im Augenblick nicht beurteilen.
Zweitens. Wie steht es um die Mengen von zusätzlichem Elektroschrott? Ein öffentlich eingesetzter E-Scooter hält im Schnitt nur ein Jahr. Kollege Tietze sprach jetzt von 24 Monaten. Nach dem was ich gelesen habe, sagen alle, der hält nur zwölf Monate. Dazu sollten wir uns noch einmal im Ausschuss beraten lassen.
Drittens. Das tägliche Einsammeln von E-Scootern durch Kleinsttransporter erzeugt viel zusätzliches CO2. Die Personen, die die E-Scooter zum Aufladen einsammeln, arbeiten unter katastrophalen Bedingungen, die wirklich nicht als gute Arbeit be
zeichnet werden können, und so weiter. Es gibt eine ganze Reihe an Dingen, auf die man sehr kritisch gucken sollte. Es ist an uns, dass der Einstieg in Kiel und in anderen Städten in Schleswig-Holstein denn er wird sicherlich erfolgen - nicht unkontrolliert vollzogen wird. Daran sollten wir nun arbeiten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin schon überrascht nach der Rede der SPD-Fraktion. Damit hatte ich - ehrlich gesagt - nicht gerechnet. Herr Kollege Vogel, ich stimme Ihnen zu: Schleswig-Holstein ist ein sehr schönes Land, und man kann hier sehr viel Zeit verbringen.
Wenn man sich auf ein Thema vorbereitet, das in Schleswig-Holstein vielleicht noch nicht ganz so verbreitet ist, dann empfiehlt es sich, ab und zu die Landesgrenzen zu verlassen und sich in anderen Städten umzugucken. Sie haben hier vorgetragen, dass im Endeffekt besoffene Jugendliche mit diesen Scootern durch Innenstädte fahren und dass diese die Hauptnutzer von E-Scootern seien. Es tut mir leid, das erinnert mich an einen sehr alten Mathelehrer, der ab und zu aus seiner Jugend berichtet hat.
Das ist nicht die Realität. Sowohl in Hamburg als auch in Berlin sowie in anderen deutschen Großstädten, in denen diese Elektroscooter auch im Leihverkehr benutzt werden, werden sie gerade und sinnvollerweise für die letzte Meile eingesetzt. Sie werden ganz oft von Menschen in der Altersklasse, die der Kollege Tietze genannt hat, nämlich Mitte 30 bis 40, für den Arbeitsweg eingesetzt.
Ganz im Ernst, wir können uns lange im Ausschuss darüber unterhalten, für wie sinnvoll wir Elektrokleinstfahrzeuge in Schleswig-Holstein halten. Aber es gibt eine bundesgesetzliche Regelung. Die Teile sind zugelassen. Wir sollten uns deshalb Gedanken darüber machen, wie wir in Schleswig-Holstein sinnvoll mit diesen Teilen arbeiten.
Meines Erachtens muss es darum gehen, sie in unseren Verkehr sinnvoll zu integrieren. Ehrlich gesagt, wenn wir über neue Gewerbegebiete und Verkehre in neuen Gewerbegebieten diskutieren, dann sollten wir durchaus darüber reden, dass es vom Bahnanschluss bis in das Gewerbegebiet Möglichkeiten gibt, solche Elektrokleinstfahrzeuge abzustellen und möglicherweise auch zu laden. Dann haben wir nämlich den Pendelweg zwischen Gewerbegebiet und Bahnhof hervorragend erschlossen. Es ist genau diese letzte Meile, die sinnvoll ist.
Sie sagen, das sei ein sinnvoller Weg für Fahrräder. Frau Kollegin, ganz im Ernst, überlegen Sie sich einmal das Folgende: Im Berufsverkehr kommt jeder mit seinem eigenen Fahrrad in die Bahn. Das ist ein Riesenproblem. So würde das in den Bahnen eben nicht funktionieren. Ich halte es für sinnvoll, dass man sich dort spontan so ein Gerät leihen kann und damit zur Arbeit fährt.
Dieser Ausspruch wird Henry Ford zugesprochen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass moderne Verkehrspolitik von Ihnen so bewertet wird.
Es geht um die letzte Meile. In unserem Antrag geht es darum, sichere Abstellmöglichkeiten für diese Teile zu schaffen, denn - das ist in der Tat oft ein Problem - sie liegen oft im Weg herum. In Berlin, Hamburg und anderen Großstädten ist das tatsächlich ein Problem. Sie liegen oft im Weg herum, sie werden kreuz und quer abgestellt.
Dabei gibt es auch dafür schon eine Regelung. Es gelten nämlich für Elektrokleinstfahrzeuge genau die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. Manche wissen gar nicht, dass es für Fahrräder Parkvorschriften gibt. Nein, man darf sie auch nicht einfach auf dem Gehweg ablegen. Genau das, was ein sinnvoller Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrrad macht, sollte er auch mit einem Elektrokleinstfahrzeug machen. Dann liegt es nicht im Weg herum, dann stolpert man nicht darüber.
Wenn wir an zentralen Orten, zum Beispiel an unseren Bahnhöfen oder anderen Landesliegenschaften, Möglichkeiten bieten, solche Elektrokleinstfahrzeuge abzustellen, gehen wir ein gutes Stück voran. Wenn die Teile kommen, liegen sie bei uns nicht rum, sondern werden an den richtigen Stellen abgestellt.
Was Sie zum Thema Verkehrssicherheit gesagt haben, stimmt ja. Es gibt durchaus Probleme bei der Verkehrssicherheit. Man hat den einen oder anderen übermütigen Jugendlichen, der mit 20 km/h elektromotorisiert über den Radweg heizt. Deswegen greifen wir das Thema in unserem Antrag auf. Deswegen sprechen wir davon, dass die Verkehrssicherheit in der Verkehrserziehung angesprochen werden muss. Wir setzen also auch da einen deutlich weiteren Blick an als viele andere, die in den Bundesländern bisher zum Teil davon überrascht wurden, was passiert.
Lassen Sie uns doch das Thema positiv aufgreifen und die Chancen und Möglichkeiten, aber auch die Gefahren in der Verkehrserziehung aufgreifen, damit es eben nicht zu solchen Unfällen kommt. Ich glaube, mit Verkehrserziehung kann man da viel erreichen.
Zu guter Letzt glaube ich, dass man auch an unseren Touristenorten, und Schleswig-Holstein ist ein Touristenland, auf vielen kurzen Wegen zwischen den einzelnen Destinationen mit Leihmodellen von Elektroscootern hin und her pendeln kann. Ich halte das für einen sinnvollen Weg. Wer das nicht will, muss nicht mit einem Auto durch die Gegend fahren. Meines Erachtens ist es auch eine Attraktivitätssteigerung für unseren Tourismusstandort, wenn es entsprechende Leihmodelle gibt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag und danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Diese PLEV, Personal Light Electric Vehicles, Elektrokleinstfahrzeuge, sind heute bereits Bestandteil des Verkehrsalltags. Darüber können wir in der Diskussion nicht mehr hinwegsehen. Deshalb sollten wir uns ernsthaft damit befassen, wie wir diese bestehende Lage gestalten.
die Menschen einfach viele Vorteile bieten. Man kann mit diesen Fahrzeugen Entfernungen zurücklegen, die zum Laufen zu weit sind, aber für eine Autofahrt zu kurz. Die meisten dieser Fahrzeuge sind klein genug, dass man sie bei der Reise mit anderen Beförderungsmitteln mitnehmen kann. Bei der Reise mit dem Zug ist das zum Beispiel ideal für die Zu- und Abwegung zwischen Bahnhof und Reiseziel. Es macht auch einfach Spaß, mit so einem PLEV zu fahren.
Natürlich gibt es Aspekte, die nicht so schön sind. Beispielsweise wird immer wieder davon berichtet, dass Fahrerinnen und Fahrer von PLEV, dieser Elektrokleinstfahrzeuge, unzulässigerweise auf Gehwegen fahren und nicht genügend Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nehmen. Es nehmen auch Fahrzeuge am Straßenverkehr teil, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Viele Fahrerinnen und Fahrer können Geschwindigkeit und Fahrverhalten nicht richtig einschätzen, das Verletzungsrisiko ist hoch. Ehrlich gesagt, das sind die gleichen Probleme wie bei den E-Bikes.
Sie sprachen davon, dass viele zu zweit darauf fahren und alkoholisiert auf den Geräten unterwegs sind. Das ist bereits verboten. Das ist aber auf dem Fahrrad genauso verboten. Nach der Argumentation, die Sie gebracht haben, könnten wir auch Fahrräder kritisch diskutieren, und ich glaube, das wollen wir nicht.
Um diese Schattenseiten kümmern wir uns. Wenn die Verkehrserziehung zur Rücksichtnahme und verbesserter Selbsteinschätzung einen noch höheren Stellwert bekommt, wenn sich also zukünftig alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unabhängig vom Fortbewegungsmittel wieder stärker auf Rücksichtnahme als zentralen Grundsatz unseres Miteinanders besinnen, dann ist das für alle Verkehrsteilnehmer gut.
Wir wollen die Chancen befördern, die uns dieses neue Verkehrsmittel bietet. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses schönen Landes Elektrokleinstfahrzeuge für die letzte Meile nutzen können, wenn sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren wollen. Dafür ist entweder die Mitnahme oder eine sichere Abstellmöglichkeit erforderlich, schließlich sind die PLEV ja nicht ganz billig.
Natürlich freuen wir uns auch, wenn unsere Gäste unser schönes Land Schleswig-Holstein mobil und emissionsarm erkunden können. Ob wir dafür allerdings den öffentlichen Verkehrsraum neu aufteilen müssen, wie es hier angeklungen ist, stelle ich ein
Sehr geehrte Damen und Herren, 1865 wurde in Großbritannien der Red Flag Act erlassen. Autos durften maximal vier Meilen pro Stunde schnell fahren, sie mussten mit zwei Personen besetzt sein, und es musste ein Fußgänger mit einer roten Fahne vorweglaufen. 31 Jahre später erkannten die Briten, dass diese Regelung zum Verkehrsmittel Auto irgendwie nicht so richtig passte und schafften das Gesetz ab. Was lernen wir daraus? Regeln für neue Verkehrsmittel müssen manchmal an die Erfahrungen angepasst werden, die man mit diesen neuen Verkehrsmitteln macht.
Deshalb wollen wir, dass alle Regelungen regelmäßig evaluiert werden. Das steht in unserem Antrag, und das halte ich für einen wichtigen Punkt.
Wie bei jeder Neuerung, so gibt es auch bei den PLEV etwas zu meckern. Wir nehmen uns dieser Bedenken und der Probleme im Umfang unserer Möglichkeiten an. Das ist für uns selbstverständlich. Aber diese neuen Verkehrsmittel bieten Vorteile, und diese Vorteile wollen wir haben: Erleichterung beim Pendeln, Substituieren anderer Verkehrsmittel und dadurch Entzerren des meist innerstädtischen Verkehrs, Schnelligkeit, Bequemlichkeit und Freude beim Zurücklegen kurzer Entfernungen.
Ich finde, unser Antrag ist so gut, darüber können wir auch in der Sache abstimmen und ihm zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen die Aufnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in eine Verkehrskonzeption für Leichtmobilität ist grundsätzlich nichts einzuwenden, solange dabei aufrichtig und pragmatisch mit den Risiken umgegangen wird. Elektroroller sind auf die Nutzung für kurze Entfernungen ausgerichtet und werden seit ihrer Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr deshalb vorrangig in Großstädten eingesetzt. Das Ziel lautet: E-Scooter sollen dazu dienen,
den Weg vom Bahnhof oder vom Pkw-Stellplatz zum Arbeitsplatz und zurück zu überbrücken. Die Politik erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Autoverkehrs in den Innenstädten und damit einhergehend eine Entspannung beim ständigen Kampf um Parkplätze. So weit, so gut.
Die meisten E-Scooter befinden sich gleichwohl nicht im Individualbesitz, wie wir wissen, sondern werden durch Leihfirmen in den öffentlichen Raum gestellt. Hier witterte eine ganz neue Branche sogleich das große Geschäft. Allein in Berlin gingen im vergangenen Sommer fünf Unternehmen an den Start, und inzwischen sollen sich mehr als 15.000 E-Scooter auf den Straßen der Hauptstadt befinden, entweder in Betrieb oder irgendwo abgestellt. Die Anbieter haben hier zu sehr auf schnelle Marktpräsenz und zu wenig auf Kooperation mit den Behörden gesetzt, wie wir finden.
Damit Elektroroller die ihnen angedachte Funktion zur Ergänzung der Leichtmobilität überhaupt erfüllen können, bedarf es doch zuallererst einer entsprechenden Infrastruktur durch breitere Radwege und angemessene Parkflächen. An beidem fehlt es bisher. Deshalb stellen derzeit wild parkende EScooter in zahlreichen Innenstädten ein echtes Problem dar. Die im vorliegenden Antrag propagierten sicheren Abstellmöglichkeiten an zentralen Orten sind zumindest in unseren Städten derzeit größtenteils reines Wunschdenken - typisch grün, würde ich ergänzen.