- Ich gehe darauf ohnehin noch ein. Ich bin Ihnen aber dankbar für Ihre Frage. Natürlich wollen wir Ihren Antrag, der durchaus zielführend ist, im Ausschuss diskutieren. Wir werden deshalb garantiert für die Ausschussüberweisung stimmen. Insofern bin ich Ihnen dankbar für die Frage. Sie haben recht; aber das hätte ich noch gesagt. Herzlichen Dank.
Festzuhalten ist auch, dass wir in der jetzigen Koalition, der Jamaika-Koalition, mehr Geld für den Tierschutz für Tierheime zur Verfügung stellen als je zuvor. Das diese Mittel nicht abgerufen werden, ist misslich. Ich kann durchaus auch diejenigen verstehen, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz engagieren und das System nicht ganz verstehen. Aber wir dürfen ihnen doch nicht den Eindruck aufzwingen, dass wir in irgendeiner Form gar nicht wollten, dass die Mittel abgerufen werden. Das Gegenteil ist doch der Fall: Wir wollen, dass das Geld ausgegeben wird.
Der Minister wird auch noch bestätigen: Die Betreffenden werden an die Hand genommen. Wer heute noch nicht weiß, weil die Richtlinie erst im Jahre 2019 herauskam, wie die Mittel abgerufen werden können, wird morgen darüber informiert
werden. Deshalb ist die Idee, darüber im Ausschuss noch einmal zu diskutieren und die Betroffenen einzuladen, Werbung für die Projekte zu machen, um am Ende dem Tierschutz, den Kommunen und den Tierheimen dienlich zu sein, genau richtig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die bisherige Debatte.
Zum Stichwort Dank: Ich glaube, zu Beginn muss man auch einmal Danke sagen an die vielen ehrenamtlich Tätigen in den Tierheimen; denn das, was dort an Arbeit geleistet wird, verdient unser aller Respekt. Das ist sehr wichtig für die Tiere und unsere Gesellschaft.
Ich bin auch deshalb sehr dankbar für die bisherige Debatte, weil wir hier nicht darüber diskutieren, dass wir Mittel streichen wollten, weil diese nicht abgeflossen sind, sondern weil wir darüber diskutieren, wie wir dazu beitragen können, dass Mittel künftig besser abfließen. Das ist genau die richtige Stoßrichtung der Debatte, die wir auch im Ausschuss noch werden fortsetzen können.
Lassen Sie mich noch kurz auf die drei Punkte eingehen, die Sie konkret vorgelegt haben und über die wir diskutieren müssen und sollen.
Zum Stichwort 28 Tage ist bereits alles gesagt worden. Ich finde, es gehört in der Explizität auch dazu, dass wir in diesem Hause eben nicht versprechen, dass wir die Aufbewahrungsfristen einfach auf 90 Tage verlängern können. Das können wir nicht beziehungsweise wenn wir es machen, dann löst dies Konnexität aus. Wir müssen gemeinsam mit den Kommunen darüber nachdenken, ob und welche Möglichkeiten es gibt, diese Frist zu verlängern, die dann im Sinne aller ist, ohne Konnexität auszulösen.
Was die Frage nach der Entbürokratisierung anbetrifft, bin ich tatsächlich etwas kritischer. Entbürokratisierung ist ja immer so ein schönes Schlag
wort; das klingt irgendwie nach dem Zug, der mich in die nächste schöne Urlaubsdestination bringt. In diesem Falle aber müssen wir tatsächlich feststellen: Die Reise wird nicht sonderlich lang sein, weil die Reise bei dieser Förderlinie weitestgehend schon entbürokratisiert ist.
Das bedeutet nicht nur, dass die Förderrichtlinie, gerade auch bei den von Ihnen angesprochenen Negativbescheiden, Kollege Weber, richtig ist. Insoweit wird auch bereits sehr weitgehend unbürokratisch und pragmatisch mit der Frage umgegangen, wie die Kommunen ihre Negativbescheide vorbringen können.
Aber nicht nur die Frage der Negativbescheide, sondern auch die Frage, welche Servicedienstleistung die Verwaltung den Tierheimen anbietet, sind von Bedeutung. Wenn man mit den Tierheimen spricht, bekommt man das mit. Alle Tierheime wurden proaktiv angesprochen, als die Förderrichtlinie herauskam. Es wurde Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge angeboten. Das ist für das Handeln eines Ministeriums wirklich sehr weitgehend. Dafür, finde ich, sollten wir dankbar sein.
Lassen Sie mich abschließend noch auf das Animal Hoarding eingehen. Dies ist heutzutage tatsächlich eine der größten Herausforderungen. Das ist nicht nur für uns als Gesellschaft eine Herausforderung, sondern auch für die Tierheime, weil sie plötzlich in eine Situation kommen, in der auf einen Schlag 50, 60 oder 70 Tiere in ein Tierheim kommen. Natürlich überlastet das die vorgesehenen und vorgegebenen Strukturen, die wir dort haben. Deshalb müssen wir schauen, wie wir mit diesem Problem umgehen.
Die schwierige Herausforderung dabei ist, dass wir natürlich nicht bei jedem Tierheim für die Zukunft Strukturen werden vorhalten können, die darauf ausgelegt sind. Vielmehr brauchen wir in irgendeiner Form agilere Strukturen. Dafür, welches die beste Lösung ist, hat bisher noch niemand das beste Rezept. Deshalb ist der Diskurs so wichtig, den wir darüber fortsetzen werden.
Ich glaube, wir müssen auch schauen: Welches sind eigentlich die gesellschaftlichen Ursachen dafür, dass es zu diesen Fällen von Animal Hoarding
kommt? Das hat ja auch immer etwas mit den Menschen zu tun, die die Tiere bei sich zu Hause einquartieren. Das hat auch etwas mit Verwahrlosung und Vereinsamung in unserer Gesellschaft zu tun.
Das heißt, die Antwort auf die Herausforderungen und Missstände muss gegebenenfalls nicht nur beim Symptom, bei den Tieren, gegeben werden, die dann in den Tierheimen landen, sondern wir müssen auch als Gesellschaft gucken, wie wir es verhindern können, dass Menschen überhaupt in eine Situation kommen, in der sie beginnen, Tiere bei sich zu Hause in dieser Form und in dieser Masse aufzubewahren.
Insofern bedarf es einer breiteren - auch gesellschaftlichen - Debatte. Wir können die offenen Fragen nicht mit einem einfachen Satz in einem Antrag beantworten. Deshalb finde ich es richtig, dass wir miteinander noch einmal darauf schauen. Ich bin sehr guter Dinge, dass wir fraktionsübergreifend zusammenkommen können, um den Herausforderungen zu begegnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jamaika fördert seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen, und das ist erst einmal gut so.
Wir Freie Demokraten haben zudem erreicht, dass seit 2019 endlich auch Wildtierstationen finanziell unterstützt werden. Glauben Sie mir: Es ist unser fester Wille, dass diese Haushaltsmittel insgesamt vor Ort ankommen, denn die Not der Tierheime ist unbestritten groß. Wir wollen die ehrenamtlich Tätigen sinnvoll unterstützen und natürlich auch dringende Baumaßnahmen ermöglichen.
Dass wir Freie Demokraten uns für den Abbau der bürokratischen Hürden einsetzen, konnten Sie bereits meiner Kleinen Anfrage, die ich vor Weihnachten gestellt habe, entnehmen. Ich danke der SPD, dass sie meine Anfrage und die unseres geschätzten Kollegen Lars Harms in einen Antrag gegossen hat.
Was hat die Landesregierung im vergangenen Jahr unternommen? Eine ganze Menge: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden von 25.000 € auf 50.000 € je Maßnahme verdoppelt. Mittlerweile werden drei Maßnahmen pro Jahr als förderungsfähig angesehen, nicht mehr nur eine. Bei der Beantragung - der Kollege sagte es bereits wird massiv unterstützt.
Wir arbeiten permanent daran, diese Richtlinie weiter zu entbürokratisieren, und zwar auf das rechtlich erforderliche Minimum. In diesem Ziel sind wir uns in diesem Hause sicherlich alle einig.
Jetzt ist es aber an der Zeit, dass sich auch die Kommunen ihrer Verantwortung stellen. Die Versorgung von Fundtieren stellt für die Tierheime eine große finanzielle Belastung dar. Die Erstattungen der Gemeinden als Fundbehörden sind meistens nicht auskömmlich. Dabei ist und bleibt die Fundtierversorgung - Obacht! - eine kommunale Pflichtaufgabe. Das Problem ist, dass viele Gemeinden nur in den ersten 28 Tagen die Versorgung der Fundtiere finanzieren, obwohl die Tiere durchschnittlich über 90 Tage bis zur Weitervermittlung im Tierheim verbleiben. Die Frist von 28 Tagen stammt aus der Ende 2013 außer Kraft getretenen Fundtierrichtlinie des Landes.
Aber wie kam es dazu? Die damalige Fundtierrichtlinie fußte auf der Annahme, dass nach Ablauf der besagten 28 Tage von einer Eigentumsaufgabe des Tierhalters auszugehen sei. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das Tier herrenlos und kein Fundtier mehr wäre. Die Vermutung der Eigentumsaufgabe ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Das Tier bleibt also nach 28 Tagen das, was es war: ein Fundtier.
Der Eigentumserwerb des Finders beziehungsweise der zuständigen Fundtierbehörde erfolgt erst sechs Monate nach Erstattung der Fundanzeige. Die alte Fundtierrichtlinie, aus der immer noch eine kommunale Finanzierungspflicht von lediglich 28 Tagen abgeleitet wird, ist rechtlich falsch. Daher ist eine Klarstellung der Rechtslage durch eine neue Fundtierrichtlinie meines Erachtens zwingend geboten.
Fakt ist: Mit der Ablieferung des Fundtieres entsteht die Versorgungspflicht der Gemeinde. Diese Versorgungspflicht kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden, lieber Kollege Rickers. Daher hat eine Fundtierrichtlinie immer nur - ich habe versucht, es deutlich zu machen empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch sinnvoll, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Übereinkünfte zu geben. Das hätte ich auch gern heute hier in einem eigenen Antrag zementiert. Aber wir haben jetzt Gelegenheit, im Ausschuss über eine neue Fundtierrichtlinie zu beraten. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine solche ein.
Und nein, liebe Koalitionskollegen, damit würden wir den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Eine neue Richtlinie würde lediglich bereits bestehende Verpflichtungen der Kommunen klarstellen und die Position der Tierheime stärken. Ich würde es begrüßen, wenn wir eine pauschale Kostenübernahme für mindestens 90 Tage - Obacht! - als neuen Richtwert in die Fundtierrichtlinie aufnehmen und damit die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden würden.