Herr Kollege Vogt, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Fürstin von Sayn-Wittgenstein?
Herrn Stegner möchte ich sagen: Wir können uns in vielen Punkten streiten. Ich habe mich aber an einem Punkt geärgert und deshalb auch die Zwischenbemerkung gemacht, und zwar nach der Aussage nach dem Motto, Herr Lindner wolle Menschen, die gut integriert seien, nach Hause
schicken. Er hat die Rechtslage von Kindern von Menschen mit einem Schutzstatus, der zeitlich befristet ist, umschrieben. Aber darum geht es doch eigentlich, nämlich darum, dass wir gemeinsam ein modernes Zuwanderungsrecht wollen, dass wir Menschen aus dem Ausland, die noch nicht hier sind, sich aber eine Zukunft in Deutschland vorstellen können und bestimmte Dinge mitbringen, eine vernünftige Zukunftsperspektive geben.
Gleichzeitig geht es darum, dass wir den Menschen, die einen befristeten Status haben, die Perspektive geben: Wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, dann können sie - wie es genannt wurde - einen Spurwechsel und eine klare Perspektive bekommen. Das ist doch das, was wir gemeinsam brauchen. Ich erkenne an, dass die Union das mittlerweile auch so sieht und dass Jamaika gute Lösungen anbietet.
Herr Dr. Stegner, ich sage es in aller Höflichkeit: Wir sollten ein bisschen aufpassen, wem wir die Stichworte liefern. Herr Nobis - nach seiner Rede hat nicht einmal seine eigene Fraktion vernünftig applaudiert, was ein ganz kleiner Lichtblick ist - hat so getan, als schwinge Herr Lindner rechte Parolen und sei im Hintergrund ebenfalls links-grün versifft. Das ist das, was Sie versucht haben, hier zu erklären. Nein, Herr Kollege, die FDP hat ein ganz klares Konzept. Das haben wir schon in der vergangenen Wahlperiode hier in den Landtag eingebracht. Es lautet: Asylschutzstatus und eben auch Zuwanderungsmöglichkeiten. Dieses klare Konzept haben wir mit der Küstenkoalition gemeinsam verabschiedet, und das ist genau das, was Herr Lindner vorträgt.
Wenn Sie sich ärgern, dass Herrn Lindner kein Rechtspopulismus vorgehalten wird, dann zeigt dies, dass Sie, Herr Nobis, versuchen, den Protest aufzufangen und dass Sie keine Lösung anbieten wollen. Es ist wirklich widerlich, wie Sie sich hier teilweise äußern.
Lieber Herr Kollege Vogt, ich hatte mich eigentlich für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. Diesen möchte ich streichen und an dieser Stelle lieber sagen: Die Kritik an dem, was Herr Lindner gesagt hat, bezog sich auf die Abgrenzungsrhetorik, die in der Schlussphase des Wahlkampfs geführt wird und die ich falsch finde. Darüber setzen wir uns unter demokratischen Parteien kritisch auseinander. Das muss man auch dürfen.
Das hat aber nichts mit dem gemein, was hier im Anschluss vorgetragen worden ist. Deswegen tut es mir leid, dass dies so verwendet worden ist, denn das, was hier im Anschluss vorgetragen worden ist, ist keine Alternative für Deutschland, sondern eine Schande für dieses Land, und damit haben wir nichts zu schaffen.
Wir müssen über vernünftige Lösungen der Probleme diskutieren. Daher brauchen wir klare Konzepte zum Asyl- und Schutzstatus und klare Zuwanderungsmöglichkeiten. Insofern freue ich mich, dass wir in dieser schwarz-grün-gelben Koalition vernünftige Vorschläge machen und diese auch in Anträgen hier ins Parlament einbringen, dass wir uns abgrenzen von denen, die nur mit der Angst und dem Schicksal von Menschen spielen wollen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird immer wieder kolportiert, auch hier und heute wieder, dass sich die AfD ausländerfeindlich, fremdenfeindlich, gegen ein Asylrecht und gegen Flucht und Schutz vor Flucht äußere. Das ist mitnichten der Fall. Die AfD steht uneingeschränkt hinter der Wirkung des Asylrechts. Die AfD steht uneingeschränkt dafür ein, Menschen,
Die rechtlichen Hintergründe des subsidiären Schutzgedankens werden durch uns an keiner Stelle bezweifelt. Aber das, was wir zurzeit treiben, und das hat auch das Beispiel der Familie aus Kirchbarkau gezeigt, ist, dass wir unser Rechtssystem nicht vollständig und vernünftig und konsequent umsetzen.
Nein, ich würde meinen Redebeitrag gern zu Ende führen. Danke. - Kirchbarkau ist ein Paradebeispiel dafür, dass die Behörden, die darüber zu entscheiden haben, ob ein Asylantrag berechtigt ist und vernünftig umgesetzt wird, nicht wirklich funktioniert haben. Über Jahre hinweg wurde dieser Familie vorgegaukelt, dass sie mit ihrem Asylantrag hier eine Aussicht auf Erfolg hat. Diese Familie hat geglaubt, dass sie hierbleiben kann, und das ist ein Versagen unserer Behörden und der Umsetzung geltenden Rechts.
Ich weiß, dass aus den Fragen und den Gedanken des Niederlassens und des Integrierens heraus natürlich auch der Wunsch nach einem Spurwechsel auftritt. Ich kann das gut verstehen. Herr Richert, ich fand Ihren Beitrag dazu sehr gut. Der Antrag gefällt mir in Teilen auch sehr gut, aber wir öffnen damit eine weitere Tür im Schatten des Asylrechts, und das sollten wir nicht tun. Die AfD wird sich gern mit Ihnen an einen Tisch setzen und an einem Einwanderungsgesetz arbeiten, denn die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz ist seit unserem Bestehen Kernbestandteil unserer politischen Idee. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, Claus, für diese Richtigstellung. Ich stelle fest: Sie sind mehrheitlich eigentlich Realitätsverweigerer; nicht nur bei den Problemen, die Europa betreffen. Wir diskutieren hier über Pizzagrößen und über Käse und was sonst noch alles kam, aber die wahren Probleme Europas wollen Sie ausblenden. Hier findet keine sachliche Debatte statt. Gleiches gilt jetzt für den Familiennachzug. Nicht ich habe gesagt, der Krieg sei vorbei. Ich war noch nicht in Syrien. Es war aber der UN-Sonderbotschafter. Vielleicht ist das aus meiner Rede nicht klar geworden. Der UN-Sonderbeauftragte de Mistura hat gesagt, er rechne mit einem baldigen Ende des Krieges. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Das waren die UN.
Ob Herr Assad weiter regiert, ist nicht unser Problem. Das ist das Problem vor Ort. Zur Frage nach Krieg oder Frieden und ob Kriegshandlungen stattfinden: Wenn keine Kriegshandlungen mehr stattfinden, dann ist der Krieg beendet. Wenn die syrische Armee dann gegen Separatisten, Rebellen oder den IS den Krieg gewonnen hat, dann ist das so. Wenn nicht mehr geschossen wird, dann ist der Krieg vorbei. Nehmen Sie das zur Kenntnis. Dann müssen wir mit den Familien und über die Heimkehr der Flüchtlinge reden, denn dann erlischt der Schutzstatus.
Es ist jedenfalls gut, zur Kenntnis zu nehmen, dass sich alle Fraktionen hier einheitlich für den Familiennachzug aussprechen. Dann weiß der Wähler am Sonntag wenigstens, woran er ist. - Vielen Dank.
Herr Kollege, Sie hätten noch die Möglichkeit, eine Zwischenfrage entgegenzunehmen. - Das tun Sie nicht? - Gut.
Aus dem Parlament liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Herrn Hans-Joachim Grote.
in Gänze analysiert worden, aber lassen Sie mich zwei Dinge dazu sagen, die sich immer einschleichen: Krieg ist nicht vorbei, wenn nicht mehr geschossen wird. Krieg geht wesentlich weiter.
Sie haben es gerade eben wieder gesagt, und in den Publikationen der AfD sprechen Sie von einem möglichen Familiennachzug von 1,2 Millionen bis 2 Millionen Menschen. Diese Zahlen haben Sie vorhin genannt. Ich habe gerade eben noch einmal mit dem Kollegen aus der Fachabteilung aktuelle Zahlen rückgekoppelt: Das Innen- und Außenministerium erklärt, dass es momentan davon ausgeht, dass maximal 200.000 bis 300.000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs von Menschen im subsidiären Schutz zu erwarten sind. Das sind die aktuellen Zahlen für dieses Jahr. Wir haben derzeit keine subsidiär Schutzberechtigen, die Familiennachzug erleben dürfen. In diesem Jahr sind bislang 17.000 Menschen in Deutschland als Familie im Rahmen des Familiennachzugs angekommen. Sie spielen vor, es kämen Massen, die Deutschland überfluten, wie Sie es zu sagen pflegen. Meine Damen und Herren, das stimmt nicht.
In unserem Land stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz. Artikel 6 des Grundgesetzes gilt für alle Menschen in Deutschland, auch für diejenigen, die bei uns Schutz gefunden haben.
Denn natürlich erschwert die Sorge um Familienmitglieder, die man im Krieg zurücklassen musste, jegliche Integrationsbemühungen und die Konzentration auf Ausbildung und auch auf Beruf. Für Personen, die im Asylverfahren - wir haben es vorhin hier gehört - einen Schutzstatus erhalten haben, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Familiennachzugs umfangreich geregelt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen zielt vor allem auf den Familiennachzug - § 104 Absatz 13 des Aufenthaltsgesetzes - ab.
Das betrifft insbesondere viele in den vergangenen beiden Jahren zu uns geflohene Syrer, denen im Asylverfahren subsidiärer Schutz gewährt worden ist. Derzeit ist der Familiennachzug für sie bis zum 17. März 2018 ausgesetzt. Diese Angelegenheit nehmen wir absolut ernst. Deswegen haben wir auch schon im Koalitionsvertrag festgelegt: Im Falle einer entsprechenden Initiative des Bundes - da
von gehe ich fest aus - setzen wir uns für eine Verkürzung der Wartezeit definitiv ein - so wie es der Antrag heute auch vorsieht.
Zum Nachzug minderjähriger Geschwister nach Schleswig-Holstein weise ich auf die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen hin. Hier können Zuwanderungsbehörden bereits heute humanitäre Ausnahmeregelungen gewähren. Das erlaubt die Anwendung der §§ 22 und 23 des Aufenthaltsgesetzes. Selbstverständlich ist das den Behörden bekannt und wird auch von dort so angewandt.
Allerdings gibt es durchaus noch in anderer Hinsicht Regelungsbedarf. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, uns für ein zeit- und sachgemäßes Einwanderungsgesetz eigenständig einzusetzen. Im Hinblick auf den zunehmenden Fachkräftemangel müssen wir unser Einwanderungsrecht modernisieren. Wir müssen es erweitern. Wir müssen vor allen Dingen unnötige bürokratische Hürden abbauen.
In den vergangenen Wochen wurde uns durch die Abschiebung der Familie aus Kirchbarkau noch einmal vor Augen geführt, wie notwendig diese Initiative ist. Auch unsere Gesellschaft kann es sich angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels nicht leisten, gut integrierte lern- und arbeitswillige Zuwanderinnen und Zuwanderer abzuschieben.