„In vielen Tiefgaragen sind die baulichen Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit E-Autos nicht geschaffen worden. Dort muss die Entrauchung besonders gut funktionieren, und das brennende Fahrzeug muss
Das ist der Fakt; das ist die Problematik, die die Feuerwehr zu bewältigen hat. Und darauf wollte ich hinweisen. Es ist schade, dass Sie das ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da war es doch wieder, das Beispiel: Die AfD erweckt den Eindruck, nur sie alleine habe die Sachkenntnis gepachtet. Wir anderen seien - Entschuldigung, Frau Präsidentin - dämlich und hätten keine Ahnung. Alle Verweisungen auf die Feuerwehr, alle, die sich in diesem Land mit Brandschutz, mit Elektromobilität und alternativen Antrieben auseinandersetzen, hätten keine Ahnung. Sie seien die Einzigen, denen dieses Thema jetzt aufgefallen sei. Sie beantragen allen Ernstes, hier im Landtag über eine Verordnung zu debattieren. Hallo, geht es denn noch?
Dann werfen Sie uns vor, den jungen Leuten Angst zu machen. Sie reden doch hier von Kettenreaktionen, von Explosionen und Flusssäure. Wer macht denn den Leuten Angst? Das haben doch Sie gerade gemacht! Tun Sie doch nicht so, als ob Sie sich mit dem Thema auskennen!
Um immer schön bei der Wahrheit zu bleiben: Ich habe gesagt, Sie hätten die Auskunft des Deutschen Feuerwehrverbandes verschwiegen. Und bei dieser Aussage bleibe ich. Der Deutsche Feuerwehrverband, das oberste Dachorgan aller Feuerwehren in diesem Land, sagt: Eine auffällig hohe Anzahl von Fahrzeugbränden mit alternativen Antrieben lässt sich bisher nicht erkennen. Punkt!
Dass die Technik, dass die Bauaufsicht, dass die Baufortschritte sich an neue technische Gegebenheiten anpassen müssen, ist auch nichts Neues.
Ist Ihnen einmal aufgefallen, dass wir überall an den Türen grüne Lampen haben? Wissen Sie, warum die dort sind? Die sind dahingekommen, weil bei einem Brand viele Menschen gestorben sind, weil es dieses Licht nicht gab. Ich finde garantiert
Das ist Ihre Politik. Sie machen Angst. Sie verbreiten Angst und Schrecken und erzählen den Leuten etwas vom Pferd.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich kann ich es relativ kurz machen. Alle Fahrzeuge, egal ob mit zwei, drei oder vier Rädern, brauchen eine Typengenehmigung, in Europa und auf nationaler Ebene. Ohne Typengenehmigung wird es keine Zulassung von Fahrzeugen geben. Diese Zulassung regelt die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften.
Diese Sicherheitsvorschriften gelten für bewegte Fahrzeuge und für abgestellte Fahrzeuge. Folglich ist das Abstellen von Fahrzeugen in Garagen durch diese Betriebsgenehmigung automatisch mit genehmigt. Sonst würde es die Typengenehmigung nicht geben.
Ich war zwei Jahre lang Vorsitzender der Bauministerkonferenz. Nirgendwo ist dieses Thema in Fachkreisen problematisiert worden. Es ist weder durch die Feuerwehr noch durch Bauaufsichtsbehörden zum Thema gemacht worden. Es sind diesbezüglich keinerlei Anträge auf den Weg gebracht worden.
Das, was momentan bei Bränden in Garagen belastet, ist nicht primär eine Frage des batteriebetriebenen Fahrzeugs, sondern der immer höher werdenden Anteile an Kunststoff in den Fahrzeugen. Das ist das eigentliche Problem; denn dadurch entstehen bei Fahrzeugbränden höhere Wärmefreisetzungen.
Was das Thema batteriebetriebene Fahrzeuge angeht, so hat Norwegen inzwischen effektive Löschdecken entwickelt, die auch auf Schiffen seit Jahren eingesetzt werden. Diese werden gerade in Deutschland zertifiziert, und sie werden dann zum Portfolio der Feuerwehren genommen.
Wenn sich in Zukunft etwas ergibt, meine Damen und Herren, dann werden wir die Garagenverordnung - das ist dann meine Aufgabe als Bauminister - anpassen. Es gibt momentan keinerlei Notwendigkeit, dies zu tun.
Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis: Wenn wir ohne Notwendigkeit die Standards im Baurecht erhöhen, schaffen wir automatisch neue bürokratische Normen und damit vor allen Dingen höhere Kosten beim Bauen. Auch das sollten wir berücksichtigen. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, dem Antrag zuzustimmen.
- Ja genau, ich kenne mich mit Schiffen aus, Herr Tietze, völlig korrekt. Am 1. Mai 2013 gab es einen Schiffsbrand im Hamburger Hafen, nämlich auf der Atlantic Cartier, ein ConRo-Schiff.
- Das war letztlich ein Parkhaus. Da waren ganz viele Fahrzeuge drauf, und ich war als nautischtechnischer Sachverständiger live vor Ort, als die Hamburger Feuerwehr versucht hat, diesen Brand unter Kontrolle zu bekommen.
Herr Grote, Sie haben gesagt: Da kaufen wir mal ein paar schöne Löschdecken. Da gibt es gute Erfahrungen in Norwegen, und dann packen wir da mal eine Löschdecke drauf. - Das jedoch funktioniert nicht auf einem Schiffsdeck oder in Parkgaragen, wo Sie eine Höhe von 1,50 m haben. Ein konventioneller Löschangriff war auf der Atlantic Cartier nicht mehr möglich. Man konnte das Feuer dort nur noch dadurch unter Kontrolle bekommen, dass man den Bereich komplett abgeschottet und CO2 eingeblasen hat. Nur dadurch konnte man das Feuer ersticken. Und das waren normale Verbrennungsfahrzeuge und keine Elektrofahrzeuge, bei denen diese hohen Temperaturen entstehen.
Ich habe das Schiffsdeck hinterher begutachtet und gesehen, wie sich der Stahl gewölbt hat. Wir waren auch in großer Gefahr, wie es damals in der Zeitung stand. Es standen nämlich noch entsprechende Ethanol-Container an Deck. Das heißt: Warten wir doch auf den ersten Präzedenzfall, indem sich mal ein E-Auto in einer Tiefgarage entzündet. Ich bin gespannt, ob die Löschdecke dann ausreichen wird. Ich sage Ihnen: Sie wird nicht ausreichen. - Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/1999, dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss mitberatend zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag, Drucksache 19/1999, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Abgeordneten des SSW, der FDP und der CDU gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für angehende Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Peer Knöfler.
rem. Stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor: Eine Familie auf dem Land, Mutter, Vater, Kind, das Kind im Teenie-Alter, also um die 15 Jahre alt, sitzen gemeinsam am Mittagstisch. Das ist in einigen Familien sicherlich schwer vorstellbar, aber das gibt es trotzdem. Die Familie isst gemeinsam und unterhält sich über die Zukunft des Sprösslings, nämlich über den anstehenden Führerschein, für den in anderthalb Jahren mit der Ausbildung begonnen werden kann. Im Laufe des Gesprächs stellt sich heraus, dass die Finanzierung des Führerscheins noch unklar ist. Die Familie einigt sich auf Folgendes: Der Nachwuchs sucht sich einen Job. Seinen Verdienst spart er für den Führerschein, und die Eltern sagen ihm für die nächsten zwei Jahre einen monatlichen Beitrag zu, um das Ziel zu erreichen.
Ein Jahr später sitzen alle wieder gemeinsam am Mittagstisch. Die Eltern eröffnen dem inzwischen 16 Jahre alten Sohn, der in einem halben Jahr mit der Führerscheinausbildung anfangen könnte, dass sie den vereinbarten monatlichen Betrag nicht mehr bezahlen werden.
Viele von Ihnen haben Kinder. Wenn nicht, so waren auch Sie alle mal Teenager. Wie dieses gemeinsame Mittagessen vielleicht enden könnte, lasse ich jetzt einmal offen.
Nun komme ich zu dem Antrag „Förderung der praxisintegrierten Ausbildung für angehende Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen“. 300 Millionen € wurden für den Zeitraum von 2019 bis 2022 von der Bundesfamilienministerin zugesagt, um konkrete Verbesserungen zu erreichen: für 5.000 Fachschülerinnen und -schüler durch eine zusätzliche Ausbildungsvergütung, für 2.500 Anleiterinnen und Anleiter durch bessere Arbeitsbedingungen und für 2.500 besser bezahlte Erzieherinnen und Erzieher durch einen Aufstiegsbonus. Damit wollte Frau Giffey an die Aufwertung des Erzieherberufs, an die Maßnahmen der Länder zur Fachkräftesicherung, an das Gute-KiTa-Gesetz und an den Ausbau der Ganztagsbetreuung der Grundschulen anknüpfen lassen. - Und nach einem Jahr soll das nun nicht mehr gelten?