(Klaus Schlie [CDU]: Das ist vielleicht auch besser! - Zuruf CDU: Nein, besser ist das nicht! - Klaus Schlie [CDU]: Doch, für ihn!)
Straftäter unser Land als Beutegrund betrachten und dann hier auch noch Kost und Logis zulasten derer erhalten, die zuvor Opfer geworden sind.
- Kommen Sie gerne mit den alten Erklärungen. Hier geht es um die Anwendung von deutschem Recht und Gesetz, und das muss auch in Ihren Kreisen mal wahrgenommen werden.
Personalstrategien für den Justizvollzug auch im Hinblick auf demografische Einflüsse in den Blick zu nehmen, ist eine gute Sache, wenn sie denn endlich auch mal in einen spürbaren Personalaufwuchs münden. Alle Konzepte, Evaluationen und Strategien müssen irgendwann auch einmal zu einem Ergebnis führen. Darauf warten die Männer und Frauen im Justizvollzug, und sie warten schon sehr lange.
Noch ein Wort zu dem weiteren TOP, in dem es um funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz geht. Die Straffung von Aufgaben in der Justiz und die Bündelung beim Rechtspfleger begrüßen wir ausdrücklich; denn das ist ein richtiger Schritt. Aber dies darf nicht zulasten des Berufsstandes der Rechtspfleger gehen. Erweiterte Aufgabenfelder und in diesem Zuge sogar ansteigende Anforderungen, etwa bei der Berufsqualifikation, müssen in diesem Tätigkeitsfeld durch mehr und besser vergütetes Personal eine Balance finden. Geschieht das nicht, meine Damen und Herren, werden wir in absehbarer Zeit die nächste Personalproblematik hier im Landtag thematisieren müssen. Das wäre schon jetzt erkennbar zu vermeiden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, dass man die Rede des Kollegen Schaffer so nicht stehen lassen kann. Herr Schaffer, Sie machen nach meiner Auffassung einen Grundsatzfehler. In Deutschland ist es so, dass Vergehen oder Straftaten - egal, woher man kommt - im Grundsatz gleich zu behandeln sind. Das ist das Wesen und der Kern unseres Rechtsstaats.
Es geht nicht darum, deutsche und ausländische Mitbürger ungleich zu behandeln und ungleich zu bestrafen. Dagegen wehre ich mich. Wenn in Deutschland jemand Mist baut, ist egal, woher diejenige oder derjenige kommt was für einen Hintergrund die Person hat. Die Person muss ganz normal vor Gericht kommen, das Gericht entscheidet in seiner Unabhängigkeit. Ich erwarte von unseren Gerichten - und ich weiß, dass sie das auch tun, dass sie die Leute bei der Strafzumessung gleichbehandeln.
Das ist das Wesen und der Kern unseres Rechtsstaats. Sie haben mit Ihrer Rede eben deutlich gemacht, dass Sie hinter diesem Wesen und Kern nicht stehen.
Sie benutzen selbst das Justizsystem dafür, Ihre ausländerfeindliche Politik weiterzuführen. Ich finde das nicht in Ordnung, und das muss auch so gesagt werden.
Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Lars Harms, vielen Dank, dass Sie einige wichtige grundsätzliche Ausführungen zum Rechtsstaat in unserem Land gemacht haben. Ganz herzlichen Dank!
Der Justizvollzug nimmt hoheitliche Aufgaben von besonderer Bedeutung wahr. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat viele Aspekte, denen mit vielschichtigen Ressourcen begegnet werden muss. Der im Vordergrund stehende Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und die Resozialisierung der Gefangenen sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben stellt jeden Tag erhebliche Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür danke ich ganz ausdrücklich.
Hinzu kommt, dass die Vollzugsbediensteten durch den Wechselschichtdienst besonderen gesundheitlichen Anforderungen ausgesetzt sind. Attraktive Arbeitsplatzmerkmale wie Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten und vor allem die eines Heimarbeitsplatzes bestehen im Vollzug naturgemäß nicht. Insofern sind wir darauf angewiesen, gerade vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktentwicklung, die Attraktivität des Allgemeinen Vollzugsdienstes zu steigern. Wie kann das geschehen, meine Damen und Herren?
Die Landesjustiz hat bereits einige Maßnahmen wie zum Beispiel die Reduzierung der Wochenarbeitszeit aufgrund langjährigen Wechselschichtdiensts ergriffen. Diesen Weg der Attraktivitätssteigerung müssen wir weitergehen. So wollen wir die Anwärtersonderzuschläge erhöhen, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Die jetzt, am 20. Januar, vorgelegte Personalbedarfsanalyse hat einen Mehrbedarf - und damit ein Ergebnis, Herr Schaffer - von 84,86 Stellen ermittelt. Dies entspricht einem Anstieg der Zahl der Personalstellen um durchschnittlich 9,63 % in den Vollzugseinrichtungen. Der Personalbedarf ist also derzeit zu 91,22 % gedeckt.
Wohin sollen die Stellen? Mit 71 Stellen ist der Nettomehrbedarf im Allgemeinen Vollzugsdienst beziehungsweise Werkdienst am größten. Dieser Bedarf ergibt sich vor allem aus den notwendigen Kontrollen und Revisionen der Haft- und Nebenräume und den verpflichtenden Teilnahmen an Fortund Weiterbildungen für Vollzugsbedienstete. Das bedeutet nicht, dass diese Aufgaben bisher nicht wahrgenommen worden sind, sie konnten nur nicht in dem geforderten Umfang wahrgenommen werden.
Ein weiterer Bedarf wurde auf Leitungsebene ermittelt. Dort verbleibt zu wenig Zeit für Personalführungsaufgaben. Das wiederum hat Probleme im Controlling sowie der Anleitung und Mitarbeiterbetreuung zur Folge. Der Mehrbedarf wird hier auf 7,18 Stellen beziffert.
Im Zuge der Personalbedarfsanalyse wurde auch festgestellt, dass die Diagnose- und Risikoprognoseverfahren in allen Anstalten deutlich kürzer bearbeitet werden, als das durch uns vorgesehen ist. Für den Psychologischen Dienst resultiert daraus ein Mehrbedarf von 6,48 Stellen. Die Analyse zeigt grundsätzlich: Ja, es besteht ein Personalmehrbedarf.
Die Vollzugsaufgaben werden erfüllt, nur nicht in der gebotenen Tiefe und Intensität. Die sich aus der Personalbedarfsanalyse ergebenden Personalanforderungen müssen sukzessive durch den Haushalt gedeckt werden. Für 2021 halten wir einen Stellenbedarf von fünf Stellen im Leitungsbereich und im Psychologischen Dienst für angemessen. Im Gegensatz zu den Vollzugsbeamten - das haben wir schon gehört -, die erst über zwei Jahre ausgebildet werden müssen, können Bedienstete des Psychologischen Dienstes und auf Ebene der Vollzugsleitung unmittelbar eingestellt werden. Wir steuern hier sofort nach. In diesem Bereich decken wir dann schon ein Drittel des Bedarfs an Stellen, die in der Personalbedarfsanalyse ausgerechnet worden sind.
Daneben ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der Stundenreduzierung im Wechselschichtdienst weitere 30 Stellen im Allgemeinen Vollzugsdienst geschaffen und besetzt werden sollen. Dies entspricht den Ausbildungskapazitäten der Justizvollzugsschule.
Meine Damen und Herren, ausreichende Ausbildungskapazitäten, genügend Raum für Fort- und Weiterbildung und länderübergreifende Zusatzausbildungen - das ist die Basis für einen gut aufgestellten Justizvollzug. Die absehbaren altersbedingten Abgänge und die personelle Stärkung des Justizvollzugsdienstes führen zu einem höheren Bedarf an Ausbildungskapazitäten. Mit dem Umzug der Justizvollzugsschule auf das Gelände der RantzauKaserne Boostedt hat das Ministerium die Ausbildung der Vollzugsbediensteten deshalb neu aufgestellt. Der neue Standort bietet Kapazitäten für den Start von zwei bis drei Lehrgängen statt bisher einem Lehrgang pro Jahr. Für den Bereich des Justizvollzugs verdoppelt sich damit die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter von jährlich 25 auf 50. Die darüber hinausgehenden Kapazitäten dienen der Ausbildung von Kräften für die geplante Abschiebehaftvollzugseinrichtung in Glückstadt.
Die gute Qualität der Ausbildung garantieren sechs hauptamtliche und circa 25 nebenamtliche Lehrkräfte aus Polizei, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften, von freien Trägern wie der Sucht- und Schuldnerberatung und auch der Forensik.
Um die Qualität gut ausgebildeten Personals zu sichern, ist aber eine dauerhaft angelegte Qualitätssicherung durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und die stetige Weiterentwicklung des Angebots erforderlich. Es ist deshalb besonders erfreulich, dass der neue Standort für die Hälfte der rund 400 Veranstaltungen im Bereich
Fort- und Weiterbildung des Landesvollzugsdiensts Raum bietet, für Sprachkurse, Deeskalationstrainings, Fachtagungen oder auch länderübergreifende Zusatzausbildungen. Aufgabe der Landesjustiz ist es jetzt, die Vollzugsschule, die bis 2024 auf dem Gelände der Rantzau-Kaserne beheimatet sein soll, dauerhaft dort zu erhalten.
Sie sehen, es gibt viel zu tun. Die Ergebnisse der Analyse haben Klarheit und Ergebnisse geschaffen. Wir müssen die Ausbildung in Justizvollzug und Personalentwicklung zeitgleich konsequent voranbringen. Das packen wir gerade an. - Vielen Dank.
Durch die erweiterte Redezeit der Ministerin steht den Fraktionen eine zusätzliche Redezeit von 2 Minuten zur Verfügung. - Ich sehe jedoch nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird.
Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1985 (neu). Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1209, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag in der Fassung der Drucksache 19/1980 mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW, CDU und AfD bei Enthaltung der SPD angenommen.