Protokoll der Sitzung vom 21.02.2020

Widersprüchlich ist doch auch, Herr Kollege, wenn Sie auf der einen Seite immer die Akzeptanzprobleme bei der Windenergie beklagen, es aber auf der anderen Seite ablehnen, die Landesregierung dazu aufzufordern, etwas zu tun, wie andere Länder das auch ma

(Thomas Hölck)

chen. Sie verweisen auf den Bund. Wo ist da die Logik Ihrer Behauptung?

Man kann doch nur feststellen: Sie sind sich darin einig, wenn es darum geht, gegen den Bund zu klagen, Sie tun selbst aber nichts. Das ist das, was wir hier festzustellen haben, und das zeigt auch Ihr Beitrag.

- Nein, auch das ist falsch. Erstens bin ich nicht derjenige, der Fackelzüge veranstaltet.

(Beifall CDU und FDP)

Zweitens haben wir die Situation in der ganzen Bundesrepublik, dass die Akzeptanz nicht gegeben ist, weil sich die Bürger mit gerichtlichen Verfahren gegen die Windkraft wehren. Sie müssen doch feststellen, dass das ein ganz wesentliches Hemmnis ist.

(Beifall CDU und FDP)

Uns liegt doch hier ein Antrag vor, mit dem wir gerade versuchen wollen, eine Beteiligung der Kommunen und der Betroffenen herzustellen. Das ist doch ein Ansatz, den wir verfolgen wollen.

Ich wehre mich dagegen, dass Sie so tun, als ob wir in dieser Situation, die in der ganzen Bundesrepublik nicht gut ist, mit unserer Aufnahme der Planung dazu etwas beigetragen hätten. Das ist schlicht falsch.

(Beifall CDU und FDP)

Erlauben Sie noch eine zweite Zwischenfrage?

Dann lassen Sie mich versuchen, Ihnen das noch einmal zu erklären.

Als das Gerichtsurteil kam, in dem leider gegen unseren Willen gesagt worden ist, der Bürgerwille sei nicht entscheidend, hat die Regierung Albig eine Planung vorgelegt, die damit umgegangen ist, indem sie sagt, wir brauchen objektive Kriterien, die auch landesweit gelten, damit wir keinen Wildwuchs haben.

In der Tat, diese Planung ist sehr sorgfältig im Rahmen des größten Beteiligungsverfahrens, das wir jemals hatten, diskutiert worden. Das haben Sie über den Haufen gewor

fen, weil Sie gesagt haben, das passe nicht mit Ihrem Versprechen zusammen.

Jetzt kommen Sie aber nicht mit den anderen Dingen auf die Reihe, es passiert also nichts. Deswegen ist es in Schleswig-Holstein schlechter. Es ist noch nicht einmal absehbar, dass Sie das jetzt hinkriegen. Denn wenn Sie Pech haben, wird das wieder beklagt und wir haben von vorne bis hinten Chaos. Das ist unsere Kritik. - Punkt 1.

(Beifall Lars Harms [SSW])

Punkt 2, wenn Sie mir auch das noch zu sagen erlauben, ist dieser: Kein Mensch braucht eine bundesweit einheitliche Regelung zur Akzeptanz von Windenergieanlagen. Da gibt es Landesgesetze in MecklenburgVorpommern und Brandenburg; und es gibt andere Vorschläge. Warum können wir nicht eigene Vorschläge machen, zumal wir nicht mehr warten können, sondern etwas für die Akzeptanz tun müssen? Wenn wir das wollten, könnten wir das doch per Landesrecht regeln. Sagen Sie doch, dass Sie das nicht wollen, und sagen Sie nicht, wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung. Die brauchen wir nämlich gar nicht, sondern wir können zur Akzeptanz auch hier im Land etwas tun.

Das sind unsere beiden Kritikpunkte. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis. Das tun Sie aber nicht. Sie geben sich damit zufrieden, auf den Bund zu schimpfen. Wir begleiten Sie in dieser Kritik und teilen diese ja sogar. Aber in dem anderen Teil, in dem Sie selber etwas tun können, machen Sie eben nichts. Das ist Ihr Problem, und das ist leider auch unser Problem.

- Wenn Sie das Beteiligungsverfahren, das jetzt für die Planung der Windenergie läuft, als ein Nichts bezeichnen, dann finde ich schon das abenteuerlich, weil wir auch in diesem Verfahren eine tausendfache Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern haben, um diese Themen zu erarbeiten. - Erstens.

Zweitens. Wir waren doch noch gar nicht zu Ende mit der Planung, als das Oberverwaltungsgericht das Ganze gekippt hat. Da lagen doch die Einwendungen alle noch zugrunde; die waren doch noch gar nicht alle abgearbeitet. Insofern müssen wir etwas machen, das sowieso gemacht werden musste, nämlich alle diese Einwendungen aufzuarbeiten und einen neuen Plan zu entwickeln.

(Claus Christian Claussen)

Hinzu kommt, dass wir von dieser Ausnahmeregelung, die es ja gegeben hat, Gebrauch machen. Das ist doch eine sinnvolle Maßnahme gewesen, um überhaupt mit dieser Situation umzugehen, die durch das Urteil entstanden ist.

Die andere Situation müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, nämlich dass diese Regelung beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls mit Verfassungsbeschwerden beklagt worden ist, wie man die Leute daran beteiligen kann. Wir reden doch nicht über irgendwelche Luftschlösser oder irgendwelche Bonbons, die wir verteilen, sondern es geht hier um den Eingriff in Eigentumsrechte, die grundrechtlich geschützt sind.

Zu der Frage, wie die Akzeptanz hergestellt werden kann, sollte der Kollege Hölck auch einmal Folgendes überlegen: Wenn wir in Nordfriesland eine Modellregierung haben, dann liegt das doch daran, weil sich die Leute dort freiwillig daran beteiligen können und nicht irgendwelche Zwangsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

(Beifall CDU)

Insofern sind wir hier nach wie vor auf einem guten Weg.

Das Märchen, dass wir in Schleswig-Holstein viel schlechter dastehen als irgendwo sonst, ist schlicht und ergreifend nicht richtig. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe -

(Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- Ach, okay. Zu einem weiteren Wortbeitrag hat sich der Abgeordnete Bernd Voß gemeldet.

Vielen Dank. - Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich doch noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich eines so nicht stehen lassen kann.

Wir verbreiten in unseren Beiträgen immer so ein bisschen die Auffassung, es bestehe überhaupt keine Akzeptanz. Wenn ich die bundesweiten Umfragen betrachte, dann liegen wir irgendwo jenseits von 90 % der Akzeptanz für Erneuerbare und der Akzeptanz dessen, dass wir den Klimawandel massiv bekämpfen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, es besteht auch kein Widerspruch, wenn wir uns fragen, welche Regelungen wir im Land treffen können. Wir haben uns in der Küstenkoalition auch bereits in Mecklenburg-Vorpommern umgesehen, wo ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Das ist durchaus kein schlechtes Gesetz; der Gesetzgeber von Mecklenburg-Vorpommern hat sich darum auch sehr bemüht. Aber wir sehen gerade, weil das ein Landesgesetz ist, wie hoch die Gefahr ist, dass das weggeklagt wird - mit all den Folgen. Ich bin ja kein Jurist, wie man so schön sagt, aber es sieht nicht besonders gut damit aus.

Das, was viele von uns heute im Landtag vorgetragen haben, zeigt doch: Der Vorstoß Sachsen-Anhalts wird auch von dieser Landesregierung im Bundesrat unterstützt. Genau dieser Vorschlag, bei dem es um die Gewerbesteuerteilung geht, ist ein Vorschlag, der besagt: Wir brauchen hier eine bundesweite Regelung.

Es ist ja richtig, was immer wieder gesagt wird: Bestimmte Regionen müssen vorangehen. Die Nordfriesen - nicht mal ein Land, nur ein Kreis - haben es geschafft, das aufzugreifen, was rechtlich möglich war. Das wird seit Jahren wieder abgebaut und muss wieder stärker geschaffen werden. Es geht nicht darum, das, was möglich ist, im Land zu verhindern, sondern es geht darum, dass wir bundesweit eine starke Regelung in der Beteiligung, in den Beteiligungsmöglichkeiten brauchen, um zügig voranzukommen. Es reicht einfach nicht, wenn man allein auf Landesebene ein wenig herumbastelt. Ich glaube, beides muss sich gegenseitig bedingen. Darum geht es in der Debatte, und insoweit müssen wir vorankommen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1989 sowie den Alternativantrag Drucksacke 19/2022 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf: Direkt abstimmen!)

- Das steht hier so bei mir. Es hat also keiner beantragt, das zu überweisen. Alles klar.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD,

(Claus Christian Claussen)

Drucksache 19/1989, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag gegen die Stimmen von SPD und SSW mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD abgelehnt.

Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2022, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen von SPD und AfD angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Einträge früher messen - Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen