Zu diesem Gesetzentwurf lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Reform mit Augenmaß vorgenommen wurde. Die Regelungen sind angemessen ausgestaltet worden, auch und gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern. Das stellen wir fest, wenn wir uns die Tabellen in dem Bericht anschauen. Insofern liegen wir wirklich am unteren Ende. Auch das kann man gern einmal erwähnen.
Wichtig ist auch der Hinweis, dass eine angemessene, zukunftsfähige Alterssicherung und Hinterbliebenenversorgung wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung ist, wie es auch in der Landesverfassung steht. Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetz
Nun will ich gern noch ein paar Sätze zu dem Thema Diätenentwicklung sagen. Die Diäten sind ja an die allgemeine Einkommensentwicklung der Bürgerinnen und Bürger im jeweils vorausgegangenen Jahr gekoppelt. Die Übernahme erfolgt also immer mit Verzögerung. Dafür bedarf es keines separaten Parlamentsbeschlusses in jedem Jahr. Die jetzt anstehende Anpassung bezieht sich also noch auf den Index 2019. Auch dieses System ist sinnvoll und transparent.
Man muss natürlich davon ausgehen, dass die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr deutlich geringer ausfallen wird als 2019, sodass sich - die Kollegin sagte es schon - die Wirtschaftskrise auch in der weiteren Diätenentwicklung widerspiegeln wird.
Ich ahne, was kommt, die AfD will wieder eine Symboldebatte über die demokratischen Parteien, die sich selbst bereichern, führen. Ich sage Ihnen eins, das gebe ich Ihnen auf den Weg, genauso wie der Kollege Arp Ihnen bereits etwas mit auf den Weg gegeben hat. Ihre Initiative und vor allem Ihr Gerede: rettet keine Kranken, rettet keine Unternehmer in Existenznot, rettet keinen Angestellten in Kurzarbeit! - Die Zukunft dieser Menschen hängt von der Entscheidung fähiger Politiker ab, die gerade rund um die Uhr damit beschäftigt sind, die Pandemie einzudämmen und die Folgen abzufedern. Bei diesen Themen halten Sie sich komplett zurück, lehnen sich zurück und schauen sich das an, während andere rund um die Uhr arbeiten.
Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns als demokratisch engagierte und verantwortungsvolle Fraktionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Wir Abgeordneten haben viele Privilegien. Ein Privileg ist es, dass wir unsere Abgeordnetenentschädigung und unsere Altersvorsorgebezüge selbst festlegen können. Das ist
auch kaum anders darstellbar oder lösbar, führt aber auch zu einer besonderen Verantwortung, die wir alle gemeinsam tragen. Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung wäre schon zu normalen Zeiten eine Rechtfertigung oder Begründung im Rahmen einer Plenardebatte angebracht. Doch mit der gesetzlich verankerten automatisierten Erhöhung der Diäten haben Sie sich dieser Debatte entledigt. Sie meiden die Rechenschaft gegenüber dem Souverän, den Bürgern Schleswig-Holsteins. Aber lassen Sie es sich mit aller Deutlichkeit sagen: In diesen Krisenzeiten, die wir gerade haben, ist eine automatische Erhöhung der Diäten inakzeptabel.
Meine Damen und Herren, in diesem Haus wurden in den vergangenen Wochen Corona-Rettungspakete geschnürt, zigtausend Schleswig-Holsteiner sind in Kurzarbeit und müssen den Gürtel deutlich enger schnallen. Einzelhändler, Gastronome und Dienstleister, die auf regelmäßigen Kundenkontakt angewiesen sind, mussten wochenlang auf einen Großteil ihres Umsatzes, wenn nicht sogar auf den kompletten Umsatz bei weiterlaufenden Kosten verzichten. Doch auch jetzt, wo sie ihre Geschäfte wieder betreiben können, bleiben die Umsätze häufig aus. Auch dem Staat brechen die Steuereinnahmen in nie geahnter Höhe weg. Darüber wollen wir vielleicht ja noch am Freitagmittag reden.
In dieser schwierigen Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen Sie möglichst heimlich, still und leise von der automatischen Diätenanpassung profitieren.
Die Aussetzung der automatischen Diätenanpassung wäre ein überschaubarer Beitrag, Herr Dr. Stegner, angesichts von Kurzarbeit, Unsicherheit und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in unserem Land. Die Aussetzung der automatischen Diätenanpassung wäre ein wichtiges Zeichen der Solidarität, aber auch der Demut.
Wir als AfD wissen, wie schwer getroffen viele Menschen in Schleswig-Holstein sind, wie viele sich um ihre berufliche und finanzielle Zukunft sorgen, selbst wenn sie heute noch nicht direkt und unmittelbar betroffen sind. Aber Ihnen scheinen derartige Überlegungen nicht einmal im Ansatz in den Sinn zu kommen.
So ist es auch üblich, dass in der Ausschussberatung zu Gesetzentwürfen zumindest eine schriftliche Anhörung bewilligt wird. Diesen parlamentarischen Usus, der bislang in der Regel auch bei unseren Gesetzentwürfen eingehalten wurde, haben sämtliche Fraktionen in diesem Haus dieses Mal verweigert. Das nehmen wir zur Kenntnis. Es sagt doch einiges über Ihr Selbstverständnis aus. Doch wahrlich entlarvend war die Kommentierung durch Sie, Herr Brockmann. Sie fragten höhnisch, wen wir denn fragen sollten. Etwa die Abgeordneten? Nein, Herr Brockmann, gerade nicht die Abgeordneten, aber sehr wohl den Bund der Steuerzahler, die diversen Gewerkschaften,
Ihre Meinung, Herr Brockmann, und die der CDU kennen wir ja: Möglichst still und leise die eigenen Bezüge erhöhen, ohne dass es die Öffentlichkeit groß bemerkt.
Noch haben Sie die Chance zu zeigen, dass Sie alle bereit sind, etwas, auch nur einen kleinen Teil beizutragen, zumindest einen mehr oder weniger symbolischen Beitrag zu leisten. Noch haben Sie die Chance zu zeigen, dass Ihnen Gemeinsinn wichtiger ist als das eigene Portmonee, dass Sie nicht vollends die Bodenhaftung verloren haben. Noch haben Sie die Chance, es den Kollegen im Bundestag und einiger Landtage gleichzutun. In Hessen und NRW wurden mit großen Mehrheiten die automatischen Erhöhungen ausgesetzt, im Übrigen zum Teil ebenfalls auf Initiative der jeweiligen AfDFraktion.
Politisches Fingerspitzengefühl statt ideologischer Verbohrtheit ist dafür nötig, meine Damen und Herren Kollegen. Es ist ganz einfach: Stimmen Sie unserem Antrag zu, und setzen Sie die automatische Diätenerhöhung bis zum Ende der Legislaturperiode aus! Das sind noch zwei Jahre.
Da Sie uns eine schriftliche Anhörung im Ausschuss verweigert haben, greife ich hiermit den Vorschlag des Kollegen Herrn Brockmann wieder auf, die Abgeordneten zu befragen, und beantrage
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Sache gleich ganz kurz abhandeln: Dass sich die Abgeordnetendiät an den Bezügen eines Richters orientiert, halte ich immer noch für richtig, zumal man ja sagen muss, dass die Abgeordnetendiät im Gegensatz zu den Richterbezügen nicht nur die Entlohnung eines Landtagsabgeordneten beinhaltet, sondern dieses Geld auch zur Abgeltung von Ausgaben im Rahmen des Abgeordnetenmandates dient. Das heißt, hiervon werden Raummieten für Büros, Sachkosten für Mitarbeiter, Gehaltskosten für zusätzliche Mitarbeiter und vieles mehr bezahlt.
Wenn man das berücksichtigt, weiß man, dass der Antrag der AfD, die Abgeordnetenentschädigung einzufrieren, reiner Populismus ist.
Noch vor zwei Jahren hatte die AfD sogar gefordert, die Entschädigung um 20 % zu senken. Ich habe nicht gehört, dass die fünf AfD-Abgeordneten seitdem die 20 % monatlich an das Land zurückerstattet hätten, ohne dies natürlich als Spende zu deklarieren; denn ansonsten würde man ja die Hälfte des Geldes vom Staat zurückbekommen. Konsequenterweise hätten sie das ja tun können. Man sieht also, dass solche Anträge wie der heutige nichts als reine Show sind.
Ich kann Ihnen ankündigen, am 31. Dezember dieses Jahres werde ich eine Kleine Anfrage stellen, ob denn die Rückerstattungen sowohl 20 % der Diäten seit Beginn dieser Wahlperiode als auch die Erstattung der Aussetzung der Erhöhung in diesem Jahr und in den Folgejahren eingegangen sind, damit wir wirklich einmal erfahren, ob das, liebe Kolleginnen und Kollegen - „lieb“ darf man ja nicht sagen -, also Kollegin und Kollegen von der AfD, was Sie immer fordern und wo Sie den Leuten Sand in die Augen streuen, ob das auch wirklich passiert. Sie haben glücklicherweise von mir noch eine Frist von ein paar Monaten eingeräumt bekommen, damit Sie alle fünf die Gelegenheit haben, die mehr als
50.000 € nicht als Spende deklariert, sondern ganz normal an das Land zurückzuerstatten. Die Kleine Anfrage kommt, ziehen Sie sich schon einmal warm an!
Ich komme nun aber zum eigentlichen Thema. Vor einigen Jahren haben wir beschlossen, die Altersversorgung der Abgeordneten auf eine rein private Grundlage zu stellen. Wir können feststellen, dass dieser Weg der falsche war. Wir sind seinerzeit von grundlegenden Prinzipien, die für alle in unserer Gesellschaft gelten, abgewichen. Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Menschen und zu Menschen im Beamtenstatus, die alle durch staatliche Systeme abgesichert sind, war die Alterssicherung der Abgeordneten ausschließlich ihnen selbst und dem Markt überlassen. Das kann gut gehen, das kann aber eben auch schiefgehen. Einerseits, weil nicht jeder immer die klügste Entscheidung bei der Anlage trifft, deswegen haben wir für die normalen Menschen solche Hilfesysteme staatlicherseits, und andererseits, weil natürlich auch der Markt aus dem Ruder laufen kann, und genau das ist passiert.
Eine Altersvorsorge ausschließlich diesen Risiken zu überlassen, gibt es sonst nirgendwo in der Republik. Als Ergänzung zu einer gesetzlichen oder beamtenrechtlichen Altersvorsorge ist dies okay, weil dann das Grundrisiko abgesichert ist, aber als alleiniger Baustein ist dies nicht geeignet.
Deshalb ist es richtig, dass wir wieder eine gesetzlich abgesicherte Altersversorgung beschließen, die diese Risiken nicht hat. Dass wir uns dabei wieder an der Altersversorgung von Richtern orientieren, ist nur konsequent. Hier möchte ich mich im Namen unserer Fraktion ausdrücklich bei der von uns eingesetzten Kommission und beim Wissenschaftlichen Dienst bedanken, die uns auf diesem Weg geholfen haben.
Ab der neuen Wahlperiode werden wir somit eine neue Altersversorgung haben und darüber hinaus diese Altersversorgung durch einen Fonds absichern. Damit schaffen wir Grundlagen, die den Abgeordneten, aber auch dem Land Sicherheit geben. Und - auch das sei gesagt -: Wir liegen auch dann bei der Versorgung der Abgeordneten eher am unteren Ende der Skala. Wenn man es so sagen will: Das ist dann schon wirklich die Untergrenze dessen, was vertretbar ist.
Da kommen wir zu einem Problem, das wir nicht gelöst haben: Die Abgeordneten, die aufgrund der derzeitigen Altersvorsorge erhebliche Einbußen ha
ben hinnehmen müssen und dieses aufgrund ihres vergleichsweise fortgeschrittenen Alters nicht mehr aufholen können, werden für die Jahre, die sie hier im Landtag waren, Altersbezüge erhalten, die teilweise erheblich unterhalb der eben beschriebenen Grenze liegen. Hier haben wir das Problem, dass Abgeordnete - zumindest in der Tendenz - eigentlich gleichbehandelt werden müssen.