Ich komme direkt zur Schleier-Debatte. Nun ist es so, dass es nicht nur um ein Stück Stoff geht, um Niqab oder Burka, sondern es werden zwei ganz zentrale Fragen berührt: Können wir es dulden, dass dem politischen Islam, der unsere Konventionen ablehnt, der nicht in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz zu bringen ist, an öffentlichen Einrichtungen eine Bühne geboten wird?
Und können wir es dulden, dass der politische Islam durch die Burka, dem Symbol der Unterdrückung von Frauen schlechthin, in unserer Gesellschaft salonfähig gemacht wird? - Als AfD sagen wir natürlich ganz klar Nein zu beiden Fragen. Denjenigen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit hier einen wahren Islam etablieren wollen, mitten in Deutschland, darf kein Raum gegeben werden - nicht an Schulen, nicht an Universitäten, nirgends in der Öffentlichkeit.
Denn durch Burka und Niqab sollen Frauen samt ihrer gesamten Persönlichkeit aus dem öffentlichen Blickfeld verschwinden, sie sollen unsichtbar gemacht werden. Das ist ein unerträglicher Gedanke.
Ich bin ohne jede Übertreibung erschüttert, dass darüber offensichtlich - das merke ich an Ihren Reaktionen - in diesem Haus kein Konsens besteht. Am deutlichsten ist das schlicht und einfach daran zu erkennen, dass wir heute nur über den JamaikaGesetzentwurf vom März dieses Jahres sprechen, der Schulen betrifft, und nicht zum AfD-Gesetzentwurf zum Verschleierungsverbot an Hochschulen vom 20. Februar 2019, über den Gesetzentwurf, der nötig wurde, weil sich die Universität Kiel ausdrücklich an die Politik gewandt hatte, um eine rechtliche Grundlage dafür zu bekommen, dass sie
für ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb ein entsprechendes Verbot rechtssicher anordnen und durchsetzen kann.
Dafür, dass heute also ein Verschleierungsverbot an Schulen und nicht gleich mit eins für Hochschulen beschlossen wird, kommen eigentlich nur zwei Gründe infrage. Der erste lautet: Es reicht Ihnen, dass die AfD das Verbot beantragt hat, um reflexhaft dagegen zu sein. Damit wären dann Ihre Prioritäten klar.
Der zweite Grund lautet: Sie sind sich innerhalb Ihrer Koalition nach wie vor uneinig. Dass sich die grüne Fraktion intern gegen ein Verschleierungsverbot an Hochschulen ausgesprochen hat, ist kein Geheimnis. Es ist auch kein Geheimnis, wer in Jamaika in dieser Frage den Ton angibt.
Um genau dies wenn irgendwie möglich zu kaschieren, lenkt man mit dem Jamaika-Antrag vom eigentlichen und tatsächlich vorhandenen Problem an Hochschulen ab und zaubert einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf zum Verschleierungsverbot an Schulen aus dem Hut.
Während Sie also das Verschleierungsverbot an Schulen innerhalb von drei Monaten beraten und beschließen können, verhindern Sie unseren Gesetzentwurf seit nunmehr 15 Monaten. Im Bildungsausschuss heißt es dann dazu immer: Jamaika hat noch Beratungsbedarf. Wenn es nur darum ginge, dass sich CDU und FDP damit unglaubwürdig machen, aber tatsächlich sendet diese Aufschieberitis ein fatales Signal aus, es signalisiert: Es wird toleriert, wenn Frauen unter die Burka gezwungen werden, der deutsche Staat ist sich zumindest unsicher, wie er darauf reagieren soll.
Genau das kann von den islamischen Fundamentalisten nur als Schwäche gedeutet werden. Für sie ist es nämlich auch in Zukunft möglich, die Freiheitsrechte von Frauen einzuschränken, sie zu degradieren, je nachdem, ob sie einen Schleier tragen oder nicht, dann in Ehrbare und nicht Ehrbare zu unterteilen.
Wir tragen das Gesetz zur Vollverschleierung an Schulen aus Überzeugung mit. Eine klare Ansage an die fundamentalistischen islamischen Kräfte, die versuchen, ihre Ideologie bei uns voranzutreiben, ist sie aber nicht. Die hätte es sein können, wenn wir heute sowohl ein Verschleierungsverbot an
Hochschulen als auch an Schulen beschlossen hätten. Diese Möglichkeit haben Sie heute ungenutzt gelassen, allein um Ihren Jamaika-Scheinfrieden nicht zu gefährden.
Wir dagegen sagen in aller Deutlichkeit: Wer die Vollverschleierung duldet, der schützt nicht die Religionsfreiheit, sondern der stärkt den Einfluss von Fundamentalisten - auf Kosten der betroffenen Frauen und aller Frauen. Das ist inakzeptabel, und genau aus diesem Grund werde ich das Thema in der nächsten Bildungsausschusssitzung wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir widmen uns mit dieser Änderung des Schulgesetzes zwei Themenbereichen, die nichts miteinander zu tun haben. Ich möchte mit dem beginnen, den ich schneller abhandeln kann.
Mir behagt die Debatte um Schleierverbote an Bildungseinrichtungen nach wie vor nicht. Für mich bleibt sie eine Stellvertreterdebatte, bei der man wirklich vorsichtig in der abwägenden Argumentation bleiben muss, auch an Schulen. Denn weder das wissen wir aus der Anhörung - in schulrechtlichen Belangen noch bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes hat es bisher Fälle der Gesichtsverhüllung in Schleswig-Holstein gegeben.
Neben der rechtlichen Situation sind Schule und Universität für mich - auch aus meiner eigenen Berufstätigkeit heraus - ganz klar voneinander zu unterscheidende Einrichtungen. Wir haben an Schulen einen staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag, andere pädagogische Mittel und andere Formen der Kommunikation. Deswegen kann ich mit einem Verhüllungsverbot an Schulen leben.
Damit möchte ich zur anderen Frage kommen, zur Errichtung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung. Es ist wirklich an der Zeit, die berufliche Bildung zu stärken und sie zukunftsfest aufzustellen. Die Interessen der beruflichen Bildung sollten einheitlich vertreten werden. Wird das mit dem SHIBB, wie Jamaika es umsetzt, gelingen? - Ich habe da so meine Zweifel.
Ein SHIBB nach Hamburger Vorbild, wie wir es uns damals vorgestellt haben, das wäre es gewesen! Berufliche Bildung im Bildungsministerium! Das, was Jamaika präsentiert, ist praktischer Koalitionsproporz, wie er im Buche steht.
„§ 129 Schulaufsichtsbehörden (1) Untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt. Obere Schulaufsichtsbehörde ist das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB). Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das für Bildung zuständige Ministerium; es führt den Begriff Bildung in der Ressortbezeichnung.“
So ein Durcheinander! Sie verfolgen hier nicht die Interessen der beruflichen Bildung. Berufliche Bildung und Ausbildung gehören ins Bildungsministerium und nicht zur Wirtschaft.
Das SHIBB sollte effizient sein, anpassungsfähig und schnell auf unterschiedliche Bedarfe nach Region und Berufssparte reagieren können. Die vielen verschiedenen Ausbildungen bei uns im Land verändern sich so schnell, sei es zum Erzieher oder zur Mechatronikerin. Da braucht es Schlagkraft, da braucht es Kampagnenfähigkeit.
Wie soll das mit den Doppelstrukturen gehen, die Sie schaffen? Wie soll das gehen, wenn das Wirtschaftsministerium nichts alleine entscheiden darf? Oder auch: Wie soll das funktionieren, wenn schon jetzt klar ist, wie viele Betroffene sich von Ihnen nicht mitgedacht fühlen? Das muss Ihnen doch spätestens seit der mündlichen Anhörung klar sein, und es ist mir unbegreiflich, warum Sie hier die Hände in den Schoß legen.
Auch die Besetzung des Kuratoriums haben Sie nicht regeln können. Was Sie wirklich sicherstellen wollten, war, dass jede Koalitionspartei einen Sitz bekommt. Sie verfolgen hier nicht die Interessen der beruflichen Bildung, sondern Ihre eigenen. Das ist zwar typisch für Jamaika, aber so sollte Politik nicht funktionieren.
An Ihrer Stelle hätte ich mich für eine Sache besonders starkgemacht, die ich so nur aus der Opposition heraus einbringen kann: Unser Beauftragter für Menschen mit Behinderung muss in diesem Kuratorium einen Platz haben. Ausbildung und vor allem
Ich kann einfach nur sagen: Wir sind hier noch nicht fertig. Es gibt zu viele Widersprüche, zu viele offene Fragen, zu viele ungehörte Expertisen. Wir brauchen eine dritte Lesung, und wir brauchen eine Politik für die berufliche Bildung und nicht für den Koalitionsfrieden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe drei Gäste! Eigentlich sind die Grünen gegen das Gesetz, sie stimmen nur aus Gründen des Koalitionsfriedens zu. Liebe Ines, ich finde das bemerkenswert. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sich in den fünf Jahren der Küstenkoalition irgendeiner der Koalitionäre jemals hat so verbiegen lassen.
- Eka, das magst du anders beurteilen. Bei Anträgen mag das hier und da so gewesen sein, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass das bei Gesetzesvorhaben in dieser Art und Weise öffentlich so dargestellt worden ist; vielleicht bin ich im entscheidenden Moment nicht dabei gewesen.
Nichtsdestotrotz, der Änderungsantrag der Koalition zum Schulgesetz - so empfand ich es - kam durch die Hintertür, eine Stunde vor der Ausschusssitzung, ohne dass es dazu vorher Beratungen gegeben hat. In dem Moment war es nicht möglich, Stellungnahmen der Betroffenen zu erhalten. Und bei der Änderung zur Notenbildung hätte man doch zwingend die Schülerinnen und Schüler fragen müssen, was die darüber denken.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen in der Osterpause und in den letzten Wochen ging, da haben ja eine Menge Videokonferenzen stattgefunden. Da konnte man auch innerhalb der Fraktion feststellen, wie die einzelnen Kolleginnen und Kollegen mit Endgeräten aufgestellt sind, wie einzelne Kolleginnen und Kollegen mit Übertragung und Breitbandversorgung aufgestellt sind.