Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Sie sich jetzt bemühen, lieber Kollege Andresen, der erste Satz des gemeinsamen Antrags lautet:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird dem paraphierten Zweiten Glücksspielstaatsvertrag nicht zustimmen“.
Ich fordere Sie auf, einmal so einen Antrag aus den letzten 30 Jahren im Landtag zu zeigen, bei dem der Landtag mit Mehrheit der Regierungsfraktionen, noch bevor der Staatsvertrag zugeleitet ist, gesagt hat, man beschließe den nicht. Das ist eine ganz besondere Maßnahme. Das mit den Nachverhandlungen wissen Sie selbst. Sie können vielleicht auch eine Erklärung zum Staatsvertrag abgeben. Der Staatsvertrag ist ausgehandelt.
Mit anderen Worten: Sie wissen genauso gut wie meine Wenigkeit: Der Staatsvertrag ist damit tot. Das können Sie aber auch im normalen parlamentarischen Verfahren machen. Das ist der Kritikpunkt.
Ich werde meine Redezeit nicht dafür aufwenden, die inhaltlichen Unterschiede, die wir auch letztes Mal besprochen haben, noch großartig zu erzählen. Das wissen Sie alle, das können Sie nachlesen.
Aber Herr Kollege Andresen, was Sie hier nicht verdecken können, ist, dass Sie vorher auch gesagt haben - bei allen Unterschieden -: Was nicht geht, ist, dass wir anderen Bundesländern unseren Weg aufzwingen. - Vier ist auch nicht die Mehrheit. Sie zwingen damit anderen Bundesländern den Willen auf.
Damit es nicht heißt, Sie hätten das aus Koalitionsdisziplin gesagt, zitiere ich Monika Heinold, als wir noch gemeinsam in der Opposition waren: Außerdem muss Schleswig-Holstein bereit sein, im Interesse einer gemeinsamen Lösung Kompromisse einzugehen, statt der Glücksspiellobby im Alleingang Tür und Tor zu öffnen.
Der Begriff „Las Vegas im Norden“ kam übrigens auch von Frau Heinold. Damals hat die grüne Fraktion ein schönes Leuchtschild „Las Vegas im Norden“ gemacht. Sie achten ja immer so ein bisschen auf Bilderproduktion. Also tun Sie nicht so, als ob wir -
- Ja, jetzt wollen Sie genau der gleichen Sache zustimmen. Wenn Sie schon von Richtungsänderung sprechen, die Sie konstatiert haben: Sie haben eine Richtungsänderung gemacht. Sie finden es jetzt richtig, unabhängig von inhaltlichen Differenzen, dass das Glücksspiel in Deutschland unterschiedlich geregelt wird. Das finden wir falsch. Das war der Konsens.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki?
Herr Kollege Dr. Dolgner, wir kennen uns lange und gut. Habe ich Sie jetzt dahin gehend richtig verstanden, dass, wenn Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag ausgehandelt haben, die Parlamente diesen Staatsverträgen immer zustimmen müssen, weil ansonsten ja ein, zwei oder drei Länder, die dem nicht zustimmen würden, den anderen ihren Willen aufzwingen würden? Müssen wir jetzt Staatsverträge immer zustimmend abnicken, oder hat das Parlament noch Entscheidungsmöglichkeiten?
- darauf aufmerksam machen, dass der Antrag, den die Koalitionsfraktionen zusammen mit den Abgeordneten des SSW eingebracht haben, nicht nur aus einem Satz besteht, sondern sehr klare Kriterien definiert, und wir das haben mehrere Redner in der Debatte gesagt, ich selbst nicht, aber beispielsweise die Kollegen Harms und Kubicki - in einer Situation sind, wo diese Fragen diskutiert werden und dass es vor einer Ministerpräsidentenkonferenz und bevor der Staatsvertrag hier im Parlament landet - in einer Situation, in der andere Parlamente schon weiter in der parlamentarischen Beratung sind -, durchaus auch sinnvoll sein kann, einen Antrag zu beschließen, der noch einmal deutlich macht, in welche Richtung es gehen soll. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wir bekommen sehr viele Anfragen auch aus anderen Ländern, durch die noch einmal unsere Position
hier in Schleswig-Holstein abgefragt wird. Deshalb glauben wir, dass ein Antrag jetzt hier ein gutes und richtiges Signal ist, weil wir die Richtung für die Ministerpräsidentenkonferenz beschreiben. Danach geht es dann natürlich im normalen Verfahren mit den Staatsverträgen weiter, wie Sie es auch zitiert haben. Das ist aber kein Gegensatz, sondern ganz im Gegenteil: Das kann man ganz gut zusammen so machen.
- Herr Kollege Andresen, ich bin Ihnen äußerst dankbar für diese Erläuterung. Jetzt habe ich es wenigstens verstanden.
Ich dachte ja, es ginge nur um die 100-Tage-Bilanz. Jetzt habe ich verstanden, dass die Kollegen aus den anderen Ländern Ihrem Koalitionsvertrag offenbar nicht trauen, in dem das enthalten ist, und offenbar noch einmal Ihren parlamentarischen Schwur benötigen.
Denn anders ist es nicht zu erklären, dass offensichtlich Ihr Koalitionsvertrag für die Verhandlungen nicht ausreicht und Sie unbedingt heute einen Parlamentsbeschluss herbeiführen wollen.
- Allen Zwischenrufern kann ich sagen: Sie haben ein Parlamentsverständnis, ich habe ein Parlamentsverständnis, das können wir gern ein anderes Mal ausdiskutieren.
Wenn das ein übliches Prozedere ist, schmeißen Sie jetzt alle einmal Ihre Suchmaschine an, und gucken Sie einmal, ob Sie so einen Antrag mit dem ersten Satz finden!
- Herr Andresen, ich habe mich auf den ersten Satz bezogen. Mein Konstatieren, dass man inhaltlich darüber reden kann, haben Sie dazu benutzt, mir vorzuwerfen, dass ich die Geschichte des Glücksspiels in Deutschland, die Suchtgefahren, die Fragen der Live-Wetten oder Möglichkeiten von leichteren Verschiebungen von Sportveranstaltungen hier in fünf Minuten nicht thematisiert habe. Das können wir alles gern in einem Ausschussverfahren
tun, das Sie immer angekündigt haben, 2012, 2013. In jeder Pressemitteilung sagen Sie: Beim Thema Glücksspiel muss alles sorgfältig abgewogen werden. - Es ist ja schön, dass Sie in Ihrer neuen Koalition alles sorgfältig abgewogen haben.
Das normale Verfahren ist, dass man einen Staatsvertrag zuleitet, Herr Kollege Kubicki, dass man eine erste und zweite Lesung durchführt. Natürlich kann das Parlament einen Staatsvertrag auch ablehnen. Sie kennen die Auswirkungen der Ablehnung eines Staatsvertrags. Das Verfahren bei Staatsverträgen ist schwierig. Wir könnten lange darüber reden, ob wir das Prozedere bei Staatsverträgen ändern. Da ist es nun einmal so, dass man am Ende nur ablehnen oder zustimmen kann.
Es gibt natürlich einige Zustimmung, zum Beispiel zu der Paketlösung, die wir hatten, bei der plötzlich der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag mit drin war, den wir beide so nicht wollten.
Das wissen Sie alles ganz genau. Trotzdem haben Sie es nötig, heute, hier und jetzt so einen Antrag zu stellen, weil angeblich - das haben auch Sie gesagt, Herr Kubicki - Kollegen aus anderen Bundesländern Angst haben, dass Schleswig-Holstein zurückzuckt. Wie soll das denn passieren? Durch Neuwahlen? Sie haben hier eine breite Mehrheit. Das reicht nicht aus, das anderen zu versichern?
Das werde ich auch heute nicht begreifen, auch mit dem fünfzigsten Zwischenruf des Kollegen Kubicki nicht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, das Wort.