Sehr geehrte Frau Präsidentin, danke für die Worterteilung. - Gerade just die letzten Äußerungen der Kollegin Jette Waldinger-Thiering haben mich animiert, eine Sache noch einmal auf den Punkt zu
bringen. Diese ist erst am Ende der Debatte - wie das oft so ist - angeklungen. Es geht um das Problem oder die Fragestellung des Zeitpunkts der Diagnostik.
Ich glaube, uns allen ist klar, keiner würde eine Therapie - um etwas Vergleichbares aus dem medizinischen Bereich zu nehmen - ohne eine Diagnostik machen. Niemand käme darauf, erst einmal abzuwarten. Das passiert aber leider; nicht generell, aber in Einzelfällen, und jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Es passiert viel zu oft. Das Problem aber, das hinter dem Denken steht, das Frau Waldinger-Thiering hier gerade noch einmal dargelegt hat, ist, dass jede Differenzierung in der Förderung, die auf Grundlage einer vorangegangenen Diagnostik geschieht, per se als Kategorisierung, als Ausgrenzung, als Diskriminierung und als Spaltung gesehen wird, die dann zu Chancenungleichheit führt. Das ist der springende Punkt.
Aber das genau ist nicht der Fall. Das führt nicht zu Chancenungleichheit, das Gegenteil ist der Fall. Vielleicht wäre das eine ganz konkrete Fragestellung, über die wir uns im Ausschuss einmal unterhalten können, nämlich über den Zeitpunkt der Diagnostik. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 19/2105, an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Jetzt gibt es Verwirrung. Also: Sollte die Antwort der Landesregierung an den Ausschuss überwiesen werden? - Ja, nicht wahr? -
- Doch, das wurde beantragt. - Das wurde jetzt aber mehrheitlich abgelehnt. Sie wird einfach zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1913. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1913, zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2342 (neu) - 2. Fassung
b) Antrag auf Zustimmung des Landtages zum Entwurf einer Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie) (LEP-Teil- fortschreibung-VO) gemäß § 5 Absatz 10 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bringen eine fünfjährige Debatte über die Auswahlkriterien der Windplanung zum Abschluss. Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans legen wir als Landesregierung die Ziele und die Grundsätze der Raumordnung für die Windplanung fest. Insbesondere legen wir den Kriterienkatalog für die Auswahl der Vorranggebiete fest.
In den letzten fünf Jahren haben wir alle in unterschiedlichen Rollen debattiert. Wir haben miteinander gerungen und gestritten. Wir haben abgewogen und hin und her überlegt. Heute biegen wir auf die Zielgerade ein. Unsere Planungen sind ein Marathon. Wir wollen nicht den kurzfristigen Erfolg. Wir wollen Rechtssicherheit. Heute kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, haben wir im Dezember 2019 den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan und jeweils den dritten Entwurf der
Bisher haben wir Planaufstellungen parallel betrieben. Das ändert sich jetzt. Wir bringen die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans vorzeitig zum Abschluss. In der dritten Anhörung sind bis März 2020 rund 3.200 Stellungnahmen eingegangen. Davon bezogen sich 130 auf den Landesentwicklungsplan. Wir haben die Auswertung dieser Stellungnahmen vorgezogen. Aus den Stellungnahmen ergab sich kein wichtiger Änderungsbedarf. Deswegen können wir diesen Teil des geänderten Landesentwicklungsplans früher in Kraft setzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann Ihnen heute auch berichten, dass die über 3.000 Stellungnahmen zu den Wind-Regionalplänen inzwischen auch ausgewertet sind. Einzelne Sachverhalte erfordern Änderungen oder Korrekturen in den Regionalplänen, denn die Welt dreht sich weiter, zum Beispiel durch Wohnbebauung, durch Bauleitplanungen oder auch durch Großvogelhorste. In der dritten Anhörung sind uns zu etlichen Vorrangflächen einzelne Sachverhalte erstmalig mitgeteilt worden; Sachverhalte, die wir bis jetzt nicht kannten.
Die Anhörungen sind ergebnisoffen. Deswegen müssen wir jetzt mit diesen neuen Erkenntnissen umgehen. Um eine endlose Anhörungsschleife zu vermeiden, kann und soll die vierte Öffentlichkeitsbeteiligung auf die geänderten Teile der Regionalpläne beschränkt werden. Den vierten Entwurf legen wir bis Mitte September 2020 vor. Die Anhörung legen wir auf einen Zeitraum von vier Wochen fest. Wir arbeiten mit Hochdruck, um die Pläne noch vor Ablauf des Moratoriums am 31. Dezember 2020 unter Dach und Fach zu bringen.
- Meine Damen und Herren, diesen Applaus nehme ich mit ins Haus, denn der Dank gebührt wirklich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch denjenigen aus den anderen Häusern, die uns unterstützen.
Oft höre ich Kritik, dass wir den Windkraftausbau verschleppten. Einigen geht unsere Arbeit nicht schnell genug voran. Ich weiß auch um die schwierige Situation in der Branche. Deswegen haben wir im Dezember 2019 entschieden, auf Grundlage des dritten Planentwurfs bereits 1,9 % des Landes für Ausnahmen freizugeben. Das war ein wichtiger Schritt, um das Ausbauziel des Koalitionsvertrages zu erreichen.
Bis Ende 2025 wollen wir eine Windenergie-Leistung in Höhe von 10 GW an Land erreichen. Unser Vorgehen trägt auch schon erste Früchte. Für 2020 liegen wir mit bisher im Umfang von 380 MW erteilten Ausnahmen gut im Plan. Bis Ende des Jahres wollen wir den Marathonlauf zum Abschluss bringen - die Rechtssicherheit der Pläne dabei stets im Blick.
Unser Ziel: Wir wollen so viel Windenergie, wie für die Energiewende erforderlich ist, mit so wenig Belastungen wie möglich. - Vielen Dank.
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit eingehalten. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht unter diesem Tagesordnungspunkt um zwei Themen. Das eine ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans. Die Ministerin hat eben schon ausgeführt, welche Bedingungen dort verknüpft sind. Es geht im Wesentlichen darum, dass wir dem Ausbau der Windenergie einen Rahmen und damit auch Grundsätze geben. Diese Grundsätze, die zu beachten sind, verbinden die Menschen, die Siedlungen, die Infrastruktur, die Natur, den Artenschutz, den Tourismus, die Erholung, die Landwirtschaft, den Denkmalschutz, die Nachbarschaft und viele weitere Dinge, die unter einen Hut gebracht werden müssen. Es geht sozusagen um das verbundene Potenzial, öffentliche Belange abzuwägen und das Thema in unserem Land voranzubringen. Es geht darum, uns technologisch und wirtschaftlich voranzubringen.
Auf der anderen Seite geht es bei der Clearingstelle Wind darum, dass wir eine unabhängige Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und für Kommunen schaffen, die beim Präsidenten des Landtags eingerichtet werden soll. Diese Clearingstelle soll Empfehlungen aussprechen und Verfahrensvorschläge erarbeiten. Sie soll Konfliktmanagement betreiben, Beratung und Mediation leisten und so mehr Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden hervorbringen.
Was wollen wir mit diesem Gesamtkonstrukt? - Wir wollen, dass wir den Wind, den wir in SchleswigHolstein vermehrt haben - insbesondere an den Küsten, aber auch im Binnenland -, sozusagen ern
ten können. Wir wollen Windenergie, Windkraft und erneuerbare Energien generell nutzbar machen. Das ist das Ziel, das wir verfolgen. Das ist eine gute Form der Energieversorgung in unserem Land, und wir wissen, dass wir damit auch bundesweit gut dastehen.
Wir brauchen erneuerbare Energien vor allen Dingen deshalb, weil wir aus den anderen Formen der Energieerzeugung herausmüssen. Sie alle wissen, wie die CO2-Bilanzen der bisherigen Formen der Energieerzeugung aussehen. Als Antwort darauf haben wir unsere Klimaschutzziele formuliert. Deshalb ist es unser Ziel, auch die Windkraft für die Energieerzeugung nutzbar zu machen. Mit diesem Ziel haben wir schon in der Vergangenheit viele Anträge eingebracht und auch Maßnahmen ergriffen.
Wir wollen die Windenergie in verschiedenen Bereichen nutzbar machen, zum Beispiel Data-Center und Elektromobilität. Wir denken an die Speicherung von Energie in verschiedenen Form, etwa Power-to-X. Wir müssen endlich die Sektorenkopplung hinbekommen, um auch den Abtransport des in Schleswig-Holstein erzeugten Stroms sicherzustellen. Leider ist dies bisher nicht gut gelungen. Im vergangenen Jahr haben Betreiber von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein 380 Millionen € erhalten, weil über 3.000 GWh nicht abtransportiert werden konnten. Ich habe gelesen, dass es im ersten Quartal dieses Jahres bereits über 1.500 GWh beziehungsweise über 150 Millionen € gewesen sind. Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir Lösungen. Dafür kämpfe ich schon die ganze Zeit, seit ich im Landtag bin.
Denn dieser ist das verbindende Element, mein lieber Kollege Oliver Kumbartzky, zwischen unserer Stromerzeugung und den anderen Sektoren. Davon bin ich fest überzeugt. Wir haben ja in den vergangenen Monaten den Hype um das Thema mitbekommen. Das ist eine Möglichkeit, unseren Strom in die anderen Sektoren zu bekommen, vor allem in die Wärmeversorgung und den Verkehr.
Ich erinnere an das schöne Beispiel aus Heide. Dort konnten wir das erste Reallabor der Energiewende für den Bereich Wasserstoff und Sektorenkopplung in Deutschland errichten. Darauf sind wir als Land Schleswig-Holstein sicherlich zu Recht ein bisschen stolz. Wir wollen diesen Bereich weiter ausbauen und es im weiteren Verfahren hinbekommen,
dass unter Nutzung unserer Windenergie auch Flugzeuge klimaneutral fliegen können. Das ist durchaus ein Grund, mit dem Ziel des weiteren Ausbaus ins Rennen zu gehen. Die Sektorenkopplung wird uns in die Zukunft bringen.
Wir wollen bei den Plänen, die wir auflegen, die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Wir wollen sie auch deswegen mitnehmen, weil wir Akzeptanz für diese Maßnahmen brauchen. Klar ist auch, dass wir unsere Wirtschaft stärken und die Ansiedlung neuer Wirtschaftszweige fördern wollen. Das sind die Ziele, die wir insgesamt verfolgen.
Ein Lob geht an unsere Landesregierung, die das in den vergangenen Monaten hervorragend begleitet hat, aber auch an die Parteien, die dabei mitgewirkt haben. Wenn es uns gelingt, unsere Regularien entsprechend anzupassen, dann sind wir auf dem richtigen Weg.
Ich bitte darum, den Gesetzentwurf zur Clearingstelle Wind in den Ausschuss zu überweisen. Zu dem Antrag auf Änderung des Landesentwicklungsplans bitte ich um Zustimmung. - Herzlichen Dank.