Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zum

Thema Wasserrettung legen wir einen Zwischenstopp eines langen Törns ein. Wie Sie wissen, liegt mein Wahlkreis direkt an der Ostsee. Das Thema Sicherheit ist seit knapp 40 Jahren mein Metier. Ich habe mir lange nicht vorstellen können, dass es beim Thema Wasserrettung zu irgendwelchen Problemen kommen könnte. Ich sehe, mit wie viel Eifer und ehrenamtlichem Engagement Retterinnen und Retter bei der Sache sind. Ihnen gehört unser Dank statt Gezank.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Zur Wasserrettung gehören nach Wikipedia „sämtliche Erste-Hilfe-Leistungen, welche in unmittelbarer Nähe zum Wasser erforderlich sind“. Allein diese simple Einstiegsdefinition zeigt die hohe Komplexität des Themas. Alle Beteiligten haben sich dem Ziel verschrieben, Menschen zu helfen und Leben zu retten. Das gemeinsame Ziel und alle Erste-Hilfe-Leistungen verbinden alles.

Jahrelang wurde um eine Lösung gerungen. Es zeigte sich, dass neben den vielen Themenfeldern die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Beteiligten Auswirkungen zeigten. Dies gehört zur Vorgeschichte dazu. Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Stellen wir also fest: Die Wasserrettung ist ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten, die trotz der Vorgeschichte aber ein gemeinsames Ziel haben.

Wir konnten uns in der Jamaika-Koalition auf den Entwurf einer Gesetzesänderung einigen und auch auf ein Verfahren dazu. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir mit allem Ruckeln bei der Entstehung ein solides Fundament für die weiteren Beratungen gelegt haben. Gleichwohl überraschte die SPD mit einem eigenen Antrag. Liebe SPD, ich muss um Worte ringen.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Wenn uns die Vergangenheit eines gelehrt hat, dann doch die Tatsache, dass wir Verbindendes suchen müssen und nicht einen Beteiligten gegen einen anderen ausspielen sollten.

(Beifall FDP und CDU - Zuruf Beate Rau- dies [SPD])

Genau das macht die SPD aber mit ihrem Antrag jetzt und auch mit Ihrem Redebeitrag, der nicht gerade zur Beruhigung der Situation beigetragen hat. Anders ausgedrückt: Es war in letzter Zeit sehr ermutigend, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Wir sollten uns aber aufeinander zubewegen

(Eka von Kalben)

und nicht voneinander entfernen. Ich bin sehr optimistisch, dass wir das hinbekommen.

Frau Raudies, ich weiß nicht, was Sie bei Ihrer Redevorbereitung genommen haben.

(Heiterkeit)

Auch wir haben das Schreiben des Landesfeuerwehrverbands erhalten und setzen uns inhaltlich damit auseinander. Ich lasse mir von Ihnen nicht öffentlich unterstellen, dass ich mich mit solchen Schreiben nicht befasse. Das haben Sie getan, und das finde ich nicht in Ordnung.

(Beifall FDP, CDU, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einige Elemente sind durchaus diskussionswürdig, aber es steht auch die Frage im Raum, was man untergesetzlich regeln und was man schlanker regeln kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, als jemand der wenigen, die mit am Tisch gesessen haben und unvorbelastet in diesen Vorgang eingestiegen sind, hielt ich manche Aufregung für nicht berechtigt. Ich halte aber auch das Eintreten für eigene Interessen für legitim. Das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen.

Den guten Gesprächsfaden sollten wir wieder aufnehmen. Das wird durchaus Zeit in Anspruch nehmen, denn die Beteiligten müssen auch die Möglichkeit erhalten, Rückmeldung aus ihren Unterorganisationen zu erhalten. Eine Regelung zur Wasserrettung ohne Einbindung aller maßgeblichen Akteure ist für mich die schlechteste aller Lösungen.

Ich habe mit dem Bild begonnen, dass wir uns auf einem langen Törn befinden. Wenn wir uns mit allen Kräften an Bord nach vorn bewegen, kann es für die Wasserrettung nur lauten: Land in Sicht. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lars Harms [SSW])

Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Schaffer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Wenn Menschen in oder auf Binnengewässern in Not geraten, handelt es sich bei Handlungen zu ihrer Rettung um Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr, und im Be

reich der Binnengewässer sind die Gemeinden als Ordnungsbehörden für Gefahrenabwehr zuständig und dazu verpflichtet. Zur Verhinderung von Badeunfällen oder Rettung Ertrinkender beauftragen die Gemeinden Wasserrettungsorganisationen. Aktuell findet die Wasserrettung in Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienstträgern, Wasserrettungsorganisationen und Feuerwehren ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung statt. Hier wird - höchst erfolgreich und großartig - in einer rechtlichen Grauzone agiert.

Der Gesetzentwurf ist in der Tat seit Langem überfällig, und wir begrüßen ihn ausdrücklich, denn endlich können die anerkannten Einheiten der Wasserrettung in die örtliche Gefahrenabwehr mit dem Katastrophenschutz, den Feuerwehren und den Rettungsdiensten gleichgestellt eingebunden werden. Die meist privatrechtlich als Verein organisierten Wasserrettungseinheiten in Schleswig-Holstein arbeiten ehrenamtlich, und sie leisten bei Badeunfällen schnell und professionell Hilfe. Das machen sie sehr gut, und ohne sie wäre der Badespaß und Sommertourismus in unserem Land nicht sicher zu gewährleisten.

Die neue Vorschrift bringt die Möglichkeit, die ohne jeden Zweifel vorliegenden Fachkompetenzen in die Bewältigung von Einsätzen im und auf dem Wasser einzubringen, ohne dafür aufwendige Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Ein Beispiel, mit welchen Problemen die Organisationen unter anderem zu kämpfen haben: Einheiten der DLRG werden oftmals erst nach Eintreffen der Feuerwehr benachrichtigt, wenn etwa nach einem Unfall ein Boot zur Rettung benötigt wird. Die Eingliederung in die Strukturen der Gefahrenabwehr würde einen Zeitvorteil für die Rettung mit sich bringen.

Die Einbindung privater Wasserretter in den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist ein wichtiger Schritt. Feuerwehren, Rettungsdienste und die im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen kommunizieren mit einem einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystem. Mit der Teilnahme am BOS-Funk wird ein erheblicher Mehrwert für die Badesicherheit geschaffen. Hier kann rascher gehandelt werden, und das wird Leben retten.

Auch die Gleichstellung hinsichtlich der Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung wird zu einer deutlichen Verbesserung der Reaktions- und Ausrückzeiten führen, aber - und das ist vielleicht

(Jörg Hansen)

nicht zu vernachlässigen - auch zu einer Sicherheit der anfahrenden Kräfte.

Nach dem Gesetzentwurf kann das Land - das hörten wir bereits - für die Vorhaltung von Wasserrettungseinheiten Zuschüsse im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel außerhalb der Mittel der Feuerschutzsteuer und des Katastrophenschutzes gewähren. Eine solche Zahlung von Zuschüssen würde für ehrenamtliche und unentgeltlich erbrachte Leistungen eine höhere gesellschaftliche Anerkennung in Form eines Anerkennungsbeitrags bedeuten. Das ist die Wertschätzung des Ehrenamtes auch in diesem Feld.

Die Arbeit der Rettungsdienstorganisationen ist nicht nur wichtig, sie ist für unser Land unentbehrlich. Eine Gleichstellung der Organisationen in den genannten Punkten wird von uns daher ausdrücklich unterstützt.

Der Gesetzentwurf der SPD sieht im Grunde vor, für einen relativ überschaubaren Zuständigkeitsbereich quasi ein Gesetz im Gesetz zu schaffen. Das bringt weder Praktikabilität noch einen Mehrwert. Frau Raudies, wenn Sie Transparenz und Partizipation im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren anmahnen, dann werde ich Sie das nächste Mal daran erinnern, wenn Sie mal wieder ein von der AfD beantragtes Anhörungsverfahren ablehnen. Da ist es Ihnen offensichtlich nicht so wichtig, dass alle parlamentarischen Mitspieler daran teilnehmen dürfen.

(Beifall AfD)

Wir freuen uns auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss und darauf, die rechtliche Grauzone für unsere privaten Wasserretter endlich in ein rechtliches Fundament umzuwandeln. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat deren Vorsitzender, Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute legen wir Ihnen gemeinsam mit den Jamaikafraktionen in erster Lesung einen Entwurf für ein Badesicherheitsgesetz vor, das die Kompetenzen und Strukturen der einzelnen Beteiligten besser strukturieren soll. Der Gesetzentwurf ist somit nicht als Kritik an der Arbeit der Beteiligten zu verstehen, sondern vielmehr als Hilfestellung für die Beteiligten.

Dabei geht es zu allererst darum, die verwaltungsmäßigen Strukturen so aufzustellen, dass sie von den Beteiligten nicht mehr als Hindernis angesehen werden. Dabei muss man allerdings ehrlich sagen, dass es scheint, als ob jeder in diesem Bereich sehr genau auf seine Claims achtet. Bei aller guten Zusammenarbeit vor Ort scheinen die einzelnen beteiligten Verbände doch eher misstrauisch gegenüber den anderen zu sein.

Das hat womöglich dazu geführt, dass wir schon in der letzten Wahlperiode nicht in der Lage waren, hier den Knoten durchzuschlagen. Umso mehr freut es mich, dass es uns gemeinsam mit den Jamaikafraktionen gelungen ist, hier einen gemeinsamen Aufschlag zu wagen, von dem wir überzeugt sind, dass er die Lösung sein kann. Dieser Aufschlag beruht außerdem auf den Gesprächen mit den Beteiligten. Es ist mir ganz, ganz wichtig, das noch einmal festzustellen, weil vorhin gesagt wurde, dass das nicht geschehen sei.

(Vereinzelter Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Nun haben wir alle durch den Landesfeuerwehrverband eine weitere Diskussionsgrundlage zugesandt bekommen. Gedacht war das als Anstoß für die Debatte in den Ausschüssen, die noch ansteht. Die Sozialdemokraten haben nun dieses Diskussionspapier eins zu eins als Gesetzentwurf eingebracht, sodass dieser nun kein Arbeitsentwurf mehr ist, wie es sich die Feuerwehr und womöglich auch die kommunalen Spitzenverbände gedacht haben, sondern ein offizieller Gesetzentwurf. Ob das klug und im Sinne der Beteiligten war, das werden wir in den Beratungen sehen.

Betrachtet man beide Gesetzentwürfe, so gibt es in vielen Einzelpunkten kaum bis gar keine Unterschiede. Insbesondere, dass die Gelder des Katastrophenschutzes und aus der Feuerschutzsteuer nicht entnommen werden sollen, steht in beiden Gesetzentwürfen. Die größte Angst der Feuerwehr ist damit genommen. Und auch, dass gemeindliche Aufgaben in diesem Bereich gemeinsam bewältigt werden können und dass sogar die Wasserrettung von gemeindlichen Küsten und Küstenabschnitten des Landes gemeinsam an eine einzige Organisation übertragen werden können, steht ebenfalls in beiden Gesetzentwürfen.

Das ist bisher zumindest administrativ ein größeres Problem. In den Ausschussberatungen müssen wir noch schauen, ob auch dann, wenn es eine gemeindliche Grenze gibt und auf der anderen Seite, bei der Nachbargemeinde, jemand anderes zustän

(Claus Schaffer)

dig ist, man trotzdem unbürokratisch Hilfeleistungen miteinander abrechnen kann, wenn man nicht auf seiner Seite der Gemeindegrenze tätig war. Über allem muss schließlich die schnelle Hilfe stehen.

Ein gravierender Unterschied der Gesetzentwürfe scheint aber die grundsätzliche Stellung aller Rettungsorganisationen zu sein, wie es auch die DLRG sieht, die uns auch angeschrieben hat. In unserem gemeinsamen Gesetzentwurf ist klar, dass in einer Notsituation alle Rettungseinheiten gleichberechtigt informiert und eingebunden werden müssen. Wir haben das als Grundsatz so festgelegt, und das scheint mir auch immer noch richtig zu sein. Der andere Gesetzentwurf macht hier wieder einen Unterschied zwischen den Feuerwehren auf der einen Seite und den Beauftragten auf der anderen Seite. Der Unterschied ist für mich nur so zu erklären, dass per Gesetz schon ausgeschlossen werden soll, dass andere als die Feuerwehr in einem Gemeindegebiet mit der Wasserrettung beauftragt werden. Ich weiß gar nicht, ob diese Befürchtung überhaupt realistisch ist. Aber sollte im Einzelfall die Beauftragung einer anderen Organisation für mehr Sicherheit im Badewesen sorgen können, dann finde ich, dann sollte dies auch geschehen.

Erlauben Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Harms?

Selbstverständlich, gern.

Herr Harms, ich kann das, was Sie hier vortragen, in unserem Gesetzentwurf nicht finden. Es steht hier auch: „oder aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“-