Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Herr Harms, ich kann das, was Sie hier vortragen, in unserem Gesetzentwurf nicht finden. Es steht hier auch: „oder aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“-

Können Sie bitte einmal näher an das Mikrofon herangehen. Man versteht sie akustisch nicht.

- Ist das jetzt besser?

Ich verstehe alles, aber die anderen nicht, weil sie zu weit weg sind.

Das ist gut, wenn Herr Harms alles versteht. Ich weiß nicht, ob der Rest das dann auch versteht.

Ich habe eben allerdings die Äußerung des Kollegen Harms nicht verstanden, inwieweit wir die Beauftragung von Hilfsorganisationen außerhalb der Feuerwehr durch unser Gesetz ausschließen. Denn darin ist ausdrücklich genannt, dass das durch öffentlichrechtliche Vereinbarung geschehen kann. Wie kommen Sie darauf?

- Ich habe ja gerade eben gesagt, dass ich vermute, dass das der Hintergrund derjenigen ist, die diesen Gesetzentwurf geschrieben haben. Das waren ja nicht Sie, sondern jemand anders. Sie haben ja nur geklaut.

(Beifall Peer Knöfler [CDU])

Ich weiß gar nicht, ob diese Befürchtung überhaupt realistisch ist. Ich habe sogar noch gesagt: Ich weiß gar nicht, ob sie stimmt. Das habe ich extra gesagt. Das war meine Vermutung. Dann habe ich gesagt, dass es für mich wichtig ist, wenn man schon diesen Unterschied zwischen der zuständigen Feuerwehr und allen anderen, die zuständig gemacht werden können, macht, dass es dann nicht so sein kann, dass die einen es dann automatisch immer sind, die anderen möglicherweise es aber auch sein können, wenn die anderen nicht wollen.

Mir geht es darum, dass wir uns in jeder Gemeinde angucken: Was ist das Beste für die Wasserrettung? Was ist das Beste für die Menschen? Dabei ist es mir egal, wer die Leute aus dem Wasser zieht, Hauptsache, sie werden aus dem Wasser gezogen. Das ist für mich das Entscheidende.

(Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich glaube, es ist wirklich wichtig, ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten im Rahmen der Ausschussberatungen hinzubekommen. Wahrscheinlich werden wir sowieso eine schriftliche Anhörung durchführen. Wir müssen aber auch mit den Beteiligten ins Gespräch kommen.

Ich glaube immer noch - auch das ist so eine Konjunktivformulierung -, dass unser Gesetzentwurf der bessere ist.

(Beifall Jörg Hansen [FDP])

Das schließt aber nicht aus, dass man auch Ideen aus anderen Vorlagen übernehmen kann. Das müssen wir sehen. Das geht aber nur im Gespräch.

Für uns als SSW ist es ganz, ganz wichtig, dass alle Verbände am Ende hinter dem stehen, was wir beschließen. Ich glaube, da sind wir uns einig - auch mit der Jamaika-Koalition. - Vielen Dank.

(Lars Harms)

(Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Wir kommen zu den Dreiminutenbeiträgen. - Das Wort hat die Abgeordnete Barbara Ostmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Sehr geehrte Frau Raudies, ich kann im Protokoll nicht so stehen lassen, dass der Gesetzentwurf in einer Nacht- und Nebelaktion im Innen- und Rechtsausschuss durchgewunken worden sei. Das war ein sehr transparentes Verfahren,

(Vereinzelter Beifall CDU)

in dem nicht nur der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen, sondern auch der Gesetzentwurf der SPD, der nachgereicht wurde, im Wege der Selbstbefassung im Innen- und Rechtsausschuss beraten worden ist. Das hat in einem sehr transparenten und einvernehmlichen Verfahren stattgefunden. Das alles konnte man auch über ParlaRadio verfolgen. Es wurde einstimmig von allen Ausschussmitgliedern so abgestimmt, dass wir so verfahren.

(Zurufe CDU: Hört, hört!)

Warum waren alle einverstanden zu versuchen, noch das September-Plenum für die zweite Lesung zu erreichen? Weil es natürlich, wenn es um Badesicherheit geht, für die Menschen, die in Not geraten, schon einen Unterschied macht, ob der Gesetzentwurf schon im September seine Wirkung entfaltet oder erst im November.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Beate Raudies.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Ostmeier, ich glaube, dann haben wir unterschiedliche Vorstellungen von einem ordentlichen parlamentarischen Verfahren.

(Zurufe CDU)

Ich dachte, wir diskutieren den Gesetzentwurf erst im Plenum, dann wird er in den Ausschuss überwiesen, und dann verständigt sich der Ausschuss über das Verfahren. Hier ist es anders gelaufen. Das hat mich befremdet. Vielleicht hat mich das auch wütend gemacht. Vielleicht war das auch der Grund dafür, dass ich hier ein bisschen schärfer geredet habe als es Ihnen offensichtlich angemessen erschien.

Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ostmeier?

Ja, selbstverständlich.

Ich wollte nur fragen, ob Sie zwischendurch einmal mit Ihrem Kollegen Rother sprechen, wie dort im Innenausschuss beraten wird. Als Ausschussvorsitzende habe ich die Wahrnehmung gehabt, dass wir im Ausschuss in Kenntnis der problematischen Situation eine sehr konstruktive gemeinsame Verfahrensweise besprochen haben.

Nun kann ich mir vorstellen, dass Sie eine andere Wahrnehmung haben. Das ist bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern oft so, dass man andere Wahrnehmungen hat. Haben Sie mal mit Herrn Rother gesprochen, wie das da gelaufen ist?

- Sehr geehrte Frau Ostmeier, ich habe sowohl vor der Sitzung als auch nach der Sitzung mit Herrn Rother gesprochen. Ich habe in meiner Rede vorhin auch mehrfach gesagt, dass ich ein Problem mit der Reihenfolge habe und dass ich die Koalition an ihre Zusage erinnert habe, die diese in der Sitzung vor den Ferien gemacht hat, nämlich dass wir nach den Ferien in ein ordentliches Verfahren gehen.

(Zurufe CDU)

- So, wie es jetzt gewählt wurde, fand ich es nicht ordentlich.

(Zurufe)

- Meine Güte! Ich freue mich -

Okay, jetzt ist Beate Raudies dran, alle anderen nicht.

(Lars Harms)

Ich freue mich sehr auf die hier zugesagte ausführliche Beratung im Ausschuss, wo wir Vor- und Nachteile aller Regelungen besprechen. Ich habe die meisten Redner - auch der Koalitionsfraktionen - so verstanden, dass wir das auch gemeinsam mit allen Hilfsorganisationen so machen. Nichts anderes war mein Ziel, und nichts anderes wollte ich erreichen. Das Thema brennt seit Jahren auf den Nägeln. Vielleicht ist da mit mir ein wenig der Gaul durchgegangen, ich bitte um ein wenig Nachsicht.

Erlauben Sie noch eine zweite Nachfrage der Frau Abgeordneten Ostmeier?

Nein, es ist nur eine kurze Bemerkung. - Ich bin mir sicher, dass der Ausschuss dies auch in der mündlichen Anhörung mit vielen Beteiligten, die schon angedacht worden ist, genauso transparent bearbeiten wird. Wenn Sie dabei sind, dann freuen wir uns sehr.

- Ich werde dabei sein!

Ich freue mich, wenn wir einen konstruktiven Austausch haben. Unterschiedliche Meinungen wird es immer geben, und das muss ich als Ausschussvorsitzende respektieren, und Sie auch, denn es gibt Mehrheitsentscheidungen. Wir sind in einem sehr geordneten Verfahren, wollen aber schon gern - und das sage ich jetzt als Parlamentarierin und nicht als Ausschussvorsitzende - noch möglichst in der Badesaison die erforderliche Sicherheit schaffen. - Danke schön.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Frau Abgeordnete Ostmeier, es gibt noch eine Antwort. Sie müssen noch einmal aufstehen.

Liebe Frau Ostmeier, wir haben das Thema schon in der letzten Legislaturperiode gemeinsam durchgefochten, damals noch mit anderen Rollen, also auf unterschiedlichen Seiten stehend. Das Interessante an dem Verfahren ist, dass Akteure aus dem

damaligen Verfahren uns jetzt auf durchaus unterschiedlichen Seiten begegnen. Insofern habe ich die große Hoffnung, dass wir das gemeinschaftlich hinkriegen.

(Zuruf)