Also lautet mein Appell: Ich hoffe, dass wir uns sehr bald und auch in dieser Zeit Gedanken darüber machen, wie wir das hinkriegen können, dieses wichtige Infrastrukturprojekt in diesem Bereich voranzubringen. Das wäre ein Riesenfortschritt für die Metropolregion.
Andreas, im Übrigen: Das war Tornesch. Das gehört zum Ring C, dem Gebiet mit drei Ringen, also zu dem Gebiet mit höherem Tarif, von dem der Kollege Habersaat eben erzählt hatte. - Danke.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/2191, zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Er ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienände- rungsstaatsvertrag)
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr darüber, dass eine breite Mehrheit des Ausschusses Zustimmung zu dem Gesetzentwurf empfiehlt. Das ist ein klares Be
kenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, über das ich mich sehr, sehr freue, meine Damen und Herren.
Es gibt hier im Hause wenige Gegner. Aber die haben ohnehin ein Problem mit Pressefreiheit. Von daher ist es an dieser Stelle geradezu konsequent, sich hier so zu verhalten. Ich bin froh darüber, dass es hier im Parlament eine so breite Mehrheit gegen diese Umtriebe gibt, meine Damen und Herren.
Gerade in diesen Monaten merken wir, wie wichtig eine sachliche, zuverlässige, unabhängige Berichterstattung ist. Ich habe von dieser Stelle aus schon einmal die Arbeit der Medien gelobt und will auch diesmal ausdrücklich sagen: Die öffentlich-rechtlichen Medien haben in diesen Zeiten einen großartigen Job gemacht. Sie sind unverzichtbar für unsere Demokratie. Ich bin stolz auf die Arbeit, die von so vielen Menschen hier in den vergangenen Monaten geleistet wurde, meine Damen und Herren.
Das hat sich ausgezahlt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde verstärkt eingeschaltet. Allein die Fernsehinhalte wurden im ersten Halbjahr 2020 20 % länger angeschaut. Wer sich fragt, ob es in der Bevölkerung eigentlich Skepsis gegenüber öffentlich-rechtlichem Rundfunk gibt, sollte sich die Umfrageergebnisse angucken: 84 % aller Menschen über 14 Jahre in ganz Deutschland vertrauen auf dessen Qualität. Sie halten es für wichtig beziehungsweise sehr wichtig, dass es die öffentlichrechtlichen Medien gibt. Das ist eine breite Zustimmung, über die ich mich genauso sehr freue, meine Damen und Herren.
Wenn wir öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen, müssen wir ihn auch auskömmlich finanzieren. Ich will an dieser Stelle keinen Hehl daraus machen, dass wir uns im Rahmen der Beratungen durchaus auch andere Modelle der Finanzierung hätten vorstellen können. Ein Modell sah vor, mehr programmatische Freiheiten zu geben, dafür aber eine verlässliche Finanzierung auch für die nächsten Jahre zu sichern. Dafür hatten wir breite Unterstützung von vielen Ländern. Am Ende haben wir uns mit diesem Vorschlag noch nicht durchgesetzt. Deshalb
sind wir noch bei dem alten Modell. Aber ich sage an dieser Stelle sehr klar: Ich freue mich auf jeden Fall darüber, dass es eine breite Mehrheit für den vorliegenden Gesetzentwurf geben wird. Im Moment stehen wir unter den Ländern kurz vor der Einstimmigkeit. Ich hoffe, dass alle Parlamente in Deutschland, auch der Landtag von Sachsen-Anhalt, ihre Zustimmung geben werden.
Ich will sehr deutlich sagen: Wir wollen die programmatische Vielfalt erhalten. Aber es geht am öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht spurlos vorbei, dass der Beitrag seit mittlerweile elf Jahren nicht mehr erhöht worden ist. Dabei reden wir von absoluten, nicht von relativen Zahlen. Keine Erhöhung in elf Jahren! Wenn man nach elf Jahren über eine Erhöhung um 86 ct redet, dann - das sage ich sehr deutlich - ist das sehr gut investiertes Geld. Ich finde, eine so moderate Beitragserhöhung ist auch zuzumuten.
Nur, damit Sie alle es wissen: Auch diese moderate Erhöhung hat Auswirkungen im Sinne von Einsparnotwendigkeiten. Das darf man an dieser Stelle nicht vergessen. Es ist nicht so, dass bei den Öffentlich-Rechtlichen viel mehr Geld ankommen und deren Arbeit quasi abgesichert wird. Die geplante Erhöhung bedeutet vielmehr, dass allein beim NDR in den nächsten vier Jahren 300 Millionen € eingespart werden müssen. Das ist schon eine Hausnummer. Wenn diese Erhöhung nicht käme, kämen noch einmal 200 Millionen € Einsparnotwendigkeit obendrauf.
Daran sieht man, dass die KEF nach ihrer Analyse festgestellt hat, dass die Öffentlich-Rechtlichen auch an ihren Strukturen arbeiten müssen. Ich finde, die öffentlich-rechtlichen Medien müssen es auf sich nehmen, einer solchen Kontrolle zu unterliegen. Es schauen Menschen drauf, die auf eine angemessene Finanzierung Wert legen. Es ist ein gutes Modell, das entwickelt worden ist. Daher ist es wirklich ein sehr, sehr guter Vorschlag, der auf dem Tisch liegt.
Die Beratungen im Ausschuss haben zu einer breiten Mehrheit geführt. Ich würde mich darüber freuen, wenn es diese jetzt auch im Plenum gäbe, damit es breite Rückendeckung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt.
Ich bedanke mich namens der Landesregierung herzlich für die vielen Beratungen, die wir auch mit dem Parlament hatten. Ich würde mich sehr darüber
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir ziemlich sicher: Wir werden in diesem Hohen Haus gleich fünf ähnliche Reden hören - und eine, die genau das Gegenteil behaupten wird. Aber das soll uns nicht davon abhalten, das, was der Ministerpräsident gesagt hat, zu teilen. Ich gehe davon aus, dass wir mit großer, mit überwältigender Mehrheit diesem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zustimmen werden.
Im vergangenen Monat hat der Schleswig-Holsteinische Landtag dem Medienstaatsvertrag zugestimmt. Jemand, der mit dem Mediengeschehen nicht ganz so eng vertraut ist, wird sich wundern, dass wir heute schon über den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag reden. Aber so ist es in der Medienpolitik: Nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag!
Mit dem Medienstaatsvertrag hatten wir die Grundlage für eine neue, moderne Medienordnung in Deutschland geschaffen. Mit dem nun vorliegenden Ersten Medienänderungsstaatsvertrag kümmern wir uns um die zukünftige Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks; denn der vorgelegte Staatsvertrag sieht vor, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 86 ct - von 17,50 € auf 18,36 € zu erhöhen. Mit diesem Staatsvertrag wird die Empfehlung der KEF, der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, umgesetzt - nicht mehr und nicht weniger.
Meine Damen und Herren, 86 ct - 10,32 € pro Jahr sind auch in Zeiten von Corona moderat und angemessen. Denn zur Wahrheit gehört, dass dies die erste Erhöhung seit dem Jahr 2009 ist; damals lag die monatliche Zahlung noch bei 17,98 €. Im Vergleich dazu sind es zwölf Jahre später 38 ct mehr.
Trotz der Beitragsanpassung werden den Rundfunkanstalten in den kommenden Jahren erhebliche Sparanstrengungen abverlangt. Denn diese hatten gegenüber der KEF einen Mehrbedarf von 3 Milliarden € für die kommenden vier Jahre angemeldet
An dieser Stelle wird eines deutlich: Mit einer hemmungslosen Selbstbedienung der Rundfunkanstalten haben wir es hier bei Weitem nicht zu tun, sondern uns liegt der Vorschlag eines unabhängigen Expertengremiums vor, bei dem es ausschließlich um den Erhalt der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht - so, wie es sich aus der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ableitet.
Unser Grundgesetz gebietet größtmögliche Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seine Finanzierung hat frei von politischer Einflussnahme zu erfolgen. Deshalb ist ein Abweichen von der KEF-Empfehlung nach der Rechtsprechung nur sehr bedingt und in Ausnahmenfällen überhaupt möglich, zum Beispiel bei einer unangemessenen Erhöhung. Aber eine solche Ausnahme ist für mich nicht erkennbar.
Meine Damen und Herren, oft haben wir uns in dieser Legislaturperiode zum öffentlichen-rechtlichen Rundfunk bekannt. Er ist ein Wert an sich. Gerade in Coronazeiten hat er uns wieder ganz deutlich gezeigt, wie schmal der Grat zwischen Fake News und Verschwörungstheorien auf der einen Seite und einem unabhängigen, neutralen, gut informierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch unbequem sein kann, auf der anderen Seite ist. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk bedarfsgerecht finanziert ist.
Lassen Sie mich abschließend einen Blick auf unseren NDR werfen. Auch hier zeigt sich an der aktuellen finanziellen Situation, dass es sich bei dem Vorschlag der KEF nicht um ein Wünsch-dir-was des Intendanten handelt. Vielmehr attestiert die KEF dem NDR, dass er - im Gegensatz zu anderen Anstalten - punktgenau gewirtschaftet und die ihm zugewiesenen Mittel zum Ende der Beitragsperiode weitgehend verbraucht hat. So soll es sein!
Gleichwohl führt die Berechnungssystematik der KEF dazu, dass der NDR in den kommenden Jahren 300 Millionen € einsparen muss; der Ministerpräsident sprach bereits davon. Hier darf und muss man allerdings die Frage stellen, ob die Berechnungssystematik richtig gewählt wurde; denn es lässt sich kaum erklären, dass einerseits der Beitrag steigt und andererseits ein umfassendes Sparpaket
aufgelegt werden muss, das zulasten der Mitarbeiter, des Programms, der Infrastruktur und der Innovationsfähigkeit geht.
Meine Damen und Herren, es steht für mich völlig außer Frage, dass guter und unabhängiger Journalismus Geld kostet. Wir sollten dies mit einem eindeutigen Votum für diesen Staatsvertrag anerkennen. Damit können wir auch ein starkes Zeichen in Richtung Sachsen-Anhalt senden, dass nämlich die Demokraten zusammenhalten, dass wir uns für neutrale Berichterstattung aussprechen und dass wir uns für Pressefreiheit stark machen.