Aber wenn man sich mit den Empfehlungen von Experten näher beschäftigt, zum Beispiel mit den Epidemiologische Bulletins des Robert-Koch-Instituts - das sage ich gerade in Richtung der AfDFraktion; man muss sich ja auch einmal außerhalb seiner eigenen Facebook-Bubble bewegen -, dann kommt man zu der Erkenntnis, dass der Weg der Landesregierung genau der richtige ist und von Experten empfohlen wird.
Ich möchte der Landesregierung, besonders unserem Gesundheitsminister Heiner Garg und unserer Bildungsministerin Karin Prien, herzlich danken, dass immer wieder die richtigen Wege überprüft werden und der Gesundheitsschutz im Mittelpunkt steht, dass abgewogen wird: Was ist richtig, und was ist falsch? Das ist überhaupt keine leichte Aufgabe. Aber das Infektionsgeschehen in SchleswigHolstein gibt diesem Handeln recht. In SchleswigHolstein machen wir vor und zeigen, dass wir in diesem Punkt sehr erfolgreich sind. Denn wir machen vieles richtig in Schleswig-Holstein.
Das gilt aus meiner Sicht auch für die Schülerbeförderung. Ich verstehe, dass Eltern besorgt sind und es schwer zu verstehen ist, wenn in den Schulen ein Kohortenprinzip gilt, das man dann auf dem Schulweg nicht einhalten muss. Allerdings haben wir diese Situation nicht nur im Bereich Schule, sondern diese Situation gilt ganz allgemein für den öffentlichen Personennahverkehr. Dieser Situation tragen wir Rechnung, indem wir in Bussen und Bahnen eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auferlegen. Das ist ein Mittel, das an den Stellen, an denen man eben nicht genügend Abstand einhalten kann, helfen kann.
Und ja, es bietet grundsätzlich keinen hundertprozentigen Schutz. Ich sage aber auch sehr deutlich: Wir müssen realistisch sein. Wir werden und wir wollen keine Situation schaffen, die uns einen hundertprozentigen Schutz geben kann, sondern es geht immer nur darum, das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wer sich noch daran erinnern kann: Am Anfang haben wir von „Flatten the Curve“ gesprochen. Das war das Motto der ersten Coronawochen. Daran hat sich im Grundsatz nichts verändert.
Mir ist nicht bekannt, dass sich Schulbusse zu einem Hotspot der Ausbreitung des Coronavirus entwickelt haben. Deshalb sage ich sehr deutlich in Richtung der SPD-Fraktion: Spielen Sie bitte nicht mit den Ängsten von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften. Ich bin mir unsicher, ob Ihr Antrag am Ende wirklich das Ziel hat, Probleme zu lösen. Das will ich an einigen Punkten deutlich machen.
Erstens. Es gibt keinen Schulträger, der Unterstützung durch eine Busbörse bräuchte, um zusätzliche Busse für die Schülerbeförderung einzusetzen. Wir haben mit vielen Schulträgern darüber gesprochen. Wenn zusätzliche Busse benötigt werden, weiß jeder, woher er die Busse bekommt. Schleswig-Holstein ist viel kleinteiliger als andere Bundesländer.
Zweitens. Der Omnibus-Verband hat angekündigt: Ja, es gibt 100 Busse für die Verstärkung der Schülerbeförderung, die zur Verfügung stehen könnten. Diese Anzahl von Bussen reicht aber gerade einmal dazu aus, einen einzigen größeren Landkreis angemessen zu versorgen. Es gibt also gar nicht genug Busse, um das Ziel, das Sie beschreiben, zu erreichen.
Drittens will ich deutlich machen, dass die Kreise selber willens sind, das Thema in die Hand zu nehmen, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um das, was Sie fordern, selber zu finanzieren. Das ist im Sinne von Subsidiarität auch sehr sinnvoll. Rendsburg-Eckernförde, Stormarn und SchleswigFlensburg haben dies oftmals auch mit Unterstützung der CDU-Kreistagsfraktion vorgemacht. So übernehmen die Kreise an dieser Stelle durchaus Verantwortung, und das ist richtig.
Ich will also sagen: Ihr Antrag ist ein bisschen Schnellschuss und nicht richtig überlegt, wenn es darum geht, einen Beitrag zu leisten, beim Thema Schülerbeförderung Corona zu bekämpfen.
Aus unserer Sicht müssen wir eng an der Entwicklung des Infektionsgeschehens Maßnahmen abstimmen. Das muss gerade vor Ort und regional angepasst passieren.
Ein Thema ist die Entzerrung von Anfangs- und Endzeiten. Flensburg hat sich bereits damit beschäftigt, um nur ein Beispiel zu nennen, wo so etwas gemacht wird. Ich glaube, die Oberbürgermeisterin dort ist von der SPD. Aber eine solche Entzerrung ist sehr kompliziert; da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht. Das muss man sich am Ende angucken.
Das andere ist, dass man zusätzliche Busse sehr zielgenau dort einsetzt, wo es das Infektionsgeschehen erfordert. Also dort, wo viele Menschen an Coronaviren erkranken, muss man handeln. Das ist ein kluger und richtiger Weg.
Auch darüber muss nicht in erster Linie im Landtag diskutiert werden, sondern das gehört in den Kreistag, muss in den Kreisverwaltungen und vor Ort entschieden werden. Das wäre der richtige Weg. Danke, dass Sie mir zugehört haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint das Ziel, auch in der Coronapandemie eine zuverlässige Schülerbeförderung anzubieten und gleichzeitig das Ansteckungsrisiko für die Schülerinnen und Schüler im ÖPNV möglichst gering zu halten.
Es wird niemand in Abrede stellen, dass das Ansteckungsrisiko in leeren Schulbussen geringer ist als in vollen Bussen. Auf den ersten Blick kann man leicht dazu verleitet sein, den Antrag der SPD als Lösung des Problems zu sehen. Bei genauerer Betrachtung allerdings zeigt sich, dass die SPD mit ihrem Antrag nur scheinbar eine Lösung für alle aufzeigt.
Zunächst einmal: Für die Planung und für die Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV sind die Kreise und kreisfreien Städte und nicht das Land verantwortlich. Das ist insofern auch für die Schülerbeförderung ein Bestandteil des ÖPNV. Dafür bekommen die Kreise und kreisfreien Städte Bundes- und Landesmittel. Die Kreise und kreisfreien Städte müssten also bestehende Kapazitätsengpässe identifizieren, zusätzlich benötigte Busse einplanen und finanzieren.
Die SPD, die vielerorts auf kommunalpolitischer Ebene Verantwortung mitträgt, macht sich hier einen schlanken Fuß, indem sie die Verantwortung auf die Landesregierung verlagern will. Auf kommunaler Ebene könnte die SPD Verantwortung übernehmen und die Entzerrung des Schülerverkehrs voranbringen.
Die SPD verweist in ihrem Antrag auf das Angebot der Reisebusunternehmen, ungenutzte Reisebusse für den Schülertransport zu nutzen. Dieser Vorschlag ist allenfalls gut gemeint. Die Umsetzung würde aber das Problem nicht lösen; denn um jedem Schüler einen Sitzplatz zu sichern, müsste beispielsweise der Kreis Segeberg nach eigenen Angaben die Zahl seiner insgesamt rund 150 eingesetzten Busse um mindestens die gleiche Anzahl erhöhen.
Die vom Omnibusverband angebotenen 100 Reisebusse reichen nicht einmal aus, um jedem Schüler im Kreis Segeberg einen Sitzplatz zu bieten. Außerdem erfüllen Reisebusse meistens weder die Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV, noch
Um beim Beispiel Bad Segeberg zu bleiben: Das Haushaltsvolumen für den ÖPNV beträgt im Kreis Segeberg aktuell rund 15 Millionen €. Um die Anzahl der Busse zu verdoppeln, müsste der Haushaltsansatz auf 30 Millionen € verdoppelt werden. Diese Kosten können sich weder die Kommunen noch das Land leisten, und das weiß auch die SPD ganz abgesehen davon, dass es weder genügend Busse noch Personal gibt.
Zur Unterstützung beim ÖPNV stellt das Land den Kreisen und Kommunen unabhängig von Corona 20 Millionen € zur Verfügung, verteilt auf die Jahre 2019 bis 2021. Das Geld ist für den ganzen ÖPNV bestimmt, kommt aber überall dort der Schülerbeförderung zugute, wo die Schülerbeförderung durch den normalen Linienverkehr erfolgt.
Von Neumünster abgesehen haben wir in Schleswig-Holstein aktuell wenige Neuinfektionen. Die aktuell bestehenden Maßnahmen im ÖPNV haben zumindest nicht zu einem Anstieg der Zahl der Infektionen geführt. Im Moment scheint ein ausreichender Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Infektionen im ÖPNV vorhanden zu sein.
Wir sind davon überzeugt, dass sich das Infektionsrisiko überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, durch Mund-Nasen-Bedeckung deutlich reduzieren lässt. Deshalb gilt die Maskenpflicht auch auf dem Weg zur Bushaltestelle und in den Bussen.
Anders als die AfD vertrauen wir den wissenschaftlichen Befunden, die es zur Wirksamkeit von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt, und sehen keine Notwendigkeit für eine weitere Untersuchung.
Vielen Dank, verehrte Kollegin. - Sie sagten eben, dass es in Schleswig-Holstein kaum Neuinfektionen gibt. Nach Meldung von heute gibt es 40 Neuinfektionen. Finden Sie das wenig im Vergleich zu den vergangenen Monaten? Sehen Sie darin keinen Grund, noch einmal über die Schü
- Wir müssen uns natürlich auf eine Erhöhung der Infektionszahlen einstellen. Wir wissen nicht, was kommt. Aber im Moment sind die Zahlen sehr moderat, und sie sind vielfach auf bestimmte Regionen beschränkt. Durch die Schülerbeförderung haben sich die Infektionszahlen nicht erhöht. Das scheint kein Hotspot für eine Ansteckung mit COVID-19 zu sein.
Ich habe nur eine Bemerkung. Ich bitte Sie, sich das Infektionsgeschehen am gestrigen und heutigen Tag anzuschauen. Dann sehen Sie, dass es überall, flächendeckend Erhöhungen gibt. - Danke schön.
- Also, wir sehen keine Notwendigkeit, eine weitere Untersuchung zu machen, ob Mund-Nasen-Schutz wirksam ist. Wir meinen, es ist wirksam. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch keine Grundrechtsverletzung, Herr Brodehl.
Mit Blick darauf, dass sich die Infektionslage im Herbst und Winter aber verschärfen könnte, bitten wir die Landesregierung, die zuständigen Schulträger und Schulen dabei zu unterstützen, wie zum Beispiel durch eine Entzerrung der Schulanfangsund -endzeiten Kapazitätsengpässe vermieden werden können. Dazu müssen sich Schulen und Träger der Schülerbeförderung an einen Tisch setzen und flexible Lösungen erarbeiten. Ich weiß, dass die Schulen durch die gesamten Coronamaßnahmen enorm herausgefordert sind. Da ist eine Flexibilisierung der Anfangs- und Endzeiten des Schultags eine weitere Herausforderung. Ich bin aber überzeugt, dass gute Lösungen gefunden werden.
Im Falle eines sich verschärfenden Infektionsgeschehens - wie aktuell in Neumünster - kann der Unterricht stufenweise wieder auf das Lernen in kleineren Gruppen reduziert oder auf das Lernen in Distanz überführt werden. Auch so lässt sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im ÖPNV und somit das Ansteckungsrisiko reduzieren.
Wie gesagt, noch sind die Infektionszahlen niedrig, aber Herbst und Winter stehen vor der Tür, und die Infektionszahlen können schnell in die Höhe gehen. Darauf müssen wir vorbereitet sein und Lösungen in der Schublade haben.
Ich komme zum letzten Satz. - Das Land wird die Schülerinnen, Schüler und Kommunen auch hier unterstützen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Schülerbeförderung stehen wir unbestreitbar vor einem großen Problem, das wir gemeinsam lösen müssen. Es ist wenig sinnvoll, Kohortenregelungen, Hygienekonzepte, Schnupfenpläne und andere Schutzmaßnahmen einzufordern, wenn diese außerhalb der Schulen und gerade bei der Schülerbeförderung unterlaufen werden. Ja, es ist richtig, der Blick auf die aktuellen Infektionszahlen lässt uns mit Sorge in den Herbst schauen, und es ist klar, dass es keine einfache Lösung geben wird.
Es ist einfach zu sagen: „Macht doch mal eine Busbörse, erhöht die Taktung, verändert die Schulanfangszeiten!“, ohne auf individuelle Gegebenheiten oder Sachzwänge einzugehen. Es war und ist politischer Wille, dass die Schülerbeförderung in kommunaler Verantwortung geregelt wird. Das macht ja auch Sinn, weil man auf unterschiedliche Bedarfe eingehen kann und der ÖPNV nicht nur für die Schüler gedacht ist, sondern auch für berufstätige Pendler, und dort gibt es Abstimmungen, zum Beispiel mit der Bahn oder dem HVV. Das können Sie nicht einfach mit einem Pinselstrich per Beschluss hier verändern.