Wenn ich vermiete, dann kalkuliere ich doch, was mich meine Immobilie kostet, und dann beziehe ich doch sämtliche Kosten, auch die Grundsteuer, mit ein. Und dann haue ich eine Risikomarge drauf, und dann vermiete ich mein Grundstück. Wenn ich das nicht über die Nebenkosten umlegen darf, dann einmal ehrlich - schlage ich es doch auf die Bruttokaltmiete. Man darf doch dem Wähler nicht erzählen, alles sei gut, wenn man die Umlagefähigkeit der Grundsteuer entfernte. Das ist doch utopisch. Insofern hilft uns das nicht weiter.
Neben dem bayerischen Flächenmodell wird es das Hamburger Modell geben, das allerdings durch Bezug auf ein bereits vorhandenes und sehr individuelles Kataster schwer von Schleswig-Holstein zu adaptieren sein wird.
Und dann gibt es das Baden-Württembergische Bodenwertmodell, das nun unsere beiden Koalitionspartner ins Gespräch gebracht haben. Ich sage ganz ehrlich: Das wird von uns Freien Demokraten sehr kritisch gesehen. Aus meiner Sicht stellt es faktisch eine durch die kalte Küche eingeführte Vermögensteuer auf Grund und Boden dar. Ich möchte auch erläutern, warum ich das so sehe.
Problematisch ist für uns, dass der Besitzer - ich sage bewusst „Besitzer“; denn die Steuer ist vom Besitzer und nicht vom Eigentümer zu tragen - eines kleinen, vielleicht sogar sehr alten Hauses auf einem großen Grundstück erheblich stärker zur Kasse gebeten wird als der Nachbar mit neuer, großer Stadtvilla auf kleinem Grundstück. Das kann ich als Liberale nicht als sozial gerecht empfinden.
Ich erläutere dies. Wenn Grund und Boden die Bemessungsgrundlage sind und der Wert in Betracht gezogen wird, dann ist es unerheblich, was für ein Haus darauf steht. Dann unterliegt jeder Quadratmeter des großen Pfeifengrundstücks, für das eigentlich keine weitere Nutzungsmöglichkeit besteht, der vollen Besteuerung.
Beispielhaft und zur Veranschaulichung möchte ich - meine Freunde aus dem Arbeitskreis kennen das schon - an Oma Gretchen denken, die in einem alten Siedlerhäuschen wohnt. Ihr Nachbargrundstück wurde mittlerweile geteilt. Früher waren die Grundstücke recht groß. Man hat sich noch selbst ernährt, ein bisschen Viehzucht und ein bisschen Ackerbau auf ihnen betrieben. Nun teilt die Erbengeneration das Nachbargrundstück, verkauft die Grundstücke, und große Stadtvillen werden auf die geteilten Grundstücke gesetzt. Was passiert? - Ja, es gibt einen kleinen Dämpfungsfaktor, aber Oma Gretchen wird künftig nahezu die doppelte Grundsteuer zahlen wie die Bewohner der beiden Stadtvillen nebenan auf den halb so großen Grundstücken. Das, meine ich, kann es nicht sein.
Viele werden sagen, das sind Einzelfälle. Nein, das sind sie nicht. Das ist ein durchaus typisches, durch Nachverdichtung entstandenes Siedlungsbild in vielen Teilen Schleswig-Holsteins.
Die alleinige Einbeziehung des Grundstücks als Bemessungsgrundlage birgt erhebliche Risiken für soziale Ungerechtigkeiten.
Auch Oma Gretchen muss nicht unbedingt große Einkünfte haben, sondern könnte von einer kleinen Rente leben.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir wissen natürlich auch, dass wir in dieser Konstellation das von uns favorisierte einfache Flächenmodell in diesem Haus nicht werden durchsetzen können. Eine gute Koalition lebt auch von Kompromissen. Deshalb haben wir als Kompromissmodell eine Ergänzung des Flächenmodells um einen Lagefaktor als idealen Kompromiss in die Debatte geworfen. Ein solch überzeugendes Modell hat Hessen vorgelegt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen dem hessischen Flächen-Lagen-Modell anschließen werden. Dies wäre ein schlagkräftiger Verbund. Wir haben eingesehen - da sind wir ganz bei der Ministerin -, dass ein schleswig-holsteinischer Alleingang nicht möglich ist und auch zu kostspielig wäre. Dieses einfache Flächen-Lagen-Modell verzichtet auf eine komplizierte und streitanfällige Gebäudebewertung. Durch die Ergänzung des einfachen Flächenmodells um einen Lagefaktor wird der Tatsache einer guten Lage innerhalb einer Kommune Rechnung gezollt.
Für einige, die es vielleicht anders sehen: Es geht nicht um die Lage innerhalb eines Landes, es geht also nicht darum Nordfriesland gegen den Hamburger Raum auszuspielen. Es geht um eine gute Lage innerhalb einer Kommune, die tendenziell einer besseren Infrastruktur geschuldet ist.
Dieses Modell ist für uns im Vergleich zum einfachen Flächenmodell nahezu einfach, transparent und fair. Aber es berücksichtigt auch die bessere Lage. Für Perspektivlagen würde es einen Abschlag auf die Steuer geben, auf bessere Lagen einen Zuschlag.
Warum ist dieses Modell weiterhin auch charmant? Es schließt Steuererhöhungsspiralen aus und wird vielleicht bald das maßgebliche Modell für knapp die Hälfte der Bürger in Deutschland sein. Ich bedanke mich deshalb ausdrücklich bei den Koalitionspartnern für die aktuell laufenden konstruktiven
Gespräche. Ich denke, jeder von uns hat gute Ideen eingebracht. Ich würde mich freuen, wenn wir es noch schaffen würden, von dem anderen Modell abzuweichen, und ich freue mich auf die weitergehenden Gespräche. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den letzten Drücker haben sich der Bund und die Länder bei der Grundsteuer auf einen Kompromiss geeinigt, der jetzt im Ergebnis zu einer typisch deutschen Kleinstaaterei führt. Jedes Land kann über die Länderöffnungsklausel sein eigenes Grundsteuermodell einführen. Nachdem anfangs nur Bayern eine Extrawurst braten wollte, haben wir auf dem Grillrost mittlerweile eine bunte Mischung. Von der Thüringer Bratwurst bis zum Schinkengriller ist alles dabei.
Auch bei den zu erwartenden Gerichtsverfahren wird ein Flickenteppich die absehbare Folge sein. Schlimmer konnte es nicht kommen. Es ist daher durchaus folgerichtig, dass Schleswig-Holstein nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch macht. Wir halten das Bundesmodell zwar nicht für sonderlich zielführend und überlegen, sehen aber auch im Vorgehen der anderen Länder einen Akt der Kleinstaaterei, der bundesweit vor allem die Rechtsunsicherheit befördert.
Aber ganz gleich ob mit oder ohne Öffnungsklausel, die Konsequenzen werden auch bei uns zu spüren sein. Es ist völlig offen, ob die jetzt zusammengeschusterten Lösungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch nur ansatzweise genügen werden. Ganz zu Recht bezeichnete Paul Kirchhoff die Grundsteuer deshalb als - ich zitiere - aus der Zeit gefallen.
Wir haben im vergangenen Jahr sowohl im Deutschen Bundestag als auch hier im Haus den Weg aus dem Dilemma aufgezeigt. Die Grundsteuer gehört nämlich abgeschafft. Bemerkenswert ist neben den originären Versuchen, die verfassungswidrigen Punkte zu korrigieren, dass Sie ganz nebenbei die
Gelegenheit genutzt haben, neue Aufschläge zu kassieren. Wer zukünftig ein baureifes Grundstück nicht bebaut, obwohl es dafür gute Gründe geben kann, muss damit rechnen, einen erhöhten Grundsteuersatz bezahlen zu müssen. Meine Damen und Herren, das ist ein ebenso fragwürdiger wie unnötiger Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger dieses Landes; fragwürdig, weil er in ganz grundsätzlichen und wirtschaftlich bedeutenden Entscheidungen Bürger zu einem Tun drängt, und unnötig, weil ich überhaupt nicht sehen kann, ich sehe das in der Realität nicht, dass es in nennenswerten Größenordnungen zu Baulücken kommt. Ganz im Gegenteil: Gerade in Ballungsgebieten wird doch in dieser Zeit jedes Grundstück maximal verwertet. Es bleibt kaum ein Pfeifengrundstück ungenutzt. Das einmal inhaltlich vorweg.
Der Bericht der Landesregierung zu diesem Thema zeigt auch, dass Bürokratie nun einmal kostet. Bis 2023 wollen Sie vorübergehend 114 weitere Stellen für die Bewertung schaffen, die dann ab 2024 sukzessive wieder abgebaut werden sollen. Über 10 Millionen € wird das allein bis 2023 kosten, wobei die weiteren Stellen in den Kommunen in dieser Betrachtung auf Landesebene noch gar nicht berücksichtigt sind.
Es wird also deutlich: Eine Grundsteuer, die den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht, ist nur mit mehr Bürokratie umsetzbar. Bürokratieabbau und diese Grundsteuer widersprechen sich. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Bürokratieabbau und jegliche verfassungsgemäße Grundsteuer gehen nicht zusammen. Das ist ein Grund mehr, auf die Grundsteuer komplett zu verzichten, wie wir es letztes Jahr auch hier beantragt haben. Im Gegenzug den Kommunen einen fast bürokratiefreien Aufschlag zur Einkommenssteuer zu gewähren, wäre so einfach gewesen. Zur Abwechslung hätten Sie eine Steuer einmal abschaffen und Bürokratie abbauen können, und das Ganze wäre für die Kommunen auch noch einkommensneutral.
Lassen Sie mich zum Schluss noch feststellen, dass die Namenswahl für den IT-Verbund einen gewissen Sinn für Komik nicht vermissen lässt: KONSENS heißt der Verbund, der die IT-Seite für das Bundesmodell zentral bereitstellen soll. Wir dürfen gespannt sein, ob es seinem Namen wirklich gerecht wird und ob die Finanzämter rechtzeitig und ohne größeren technischen Probleme oder Pannen à la KoPers die notwendigen Module arbeitsfähig zur Verfügung gestellt bekommen. - Vielen Dank.
Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms das Wort. - Gestatten Sie mir die geschäftsleitende Bemerkung, dass das korrekt ist. In Zukunft werden die Abgeordneten des SSW vor den Abgeordneten der AfD aufgerufen, weil Sie ja nach der Rechtslage quasi einen Fraktionsstatus haben. Das wird in Zukunft berücksichtigt.
Vielen Dank, Herr Präsident! Das freut mich, aber nicht, weil der SSW nun eine Stufe nach vorn rutscht, sondern weil jemand anderes eine Stufe nach hinten rutscht. Das ist das Schöne, meine Damen und Herren.
Kommen wir zum eigentlichen Thema: Bundesmodell oder eigenes Modell und wenn ja, welches? Das ist hier die Frage. Die Finanzministerin hat mit Blick auf die Grundsteuerreform explizit auf die Länderöffnungsklausel verzichten wollen. Nun gibt es innerhalb der Koalition die Diskussion. Das finde ich erst einmal grundsätzlich gut, denn in den letzten Wochen durften wir alle miterleben, wie groß die Verstimmung innerhalb der Jamaika-Koalition angesichts dieses Themas ist. Doch ein Schlagabtausch über die Presse hilft hier eigentlich nicht weiter, meine Damen und Herren. Ich glaube, dafür ist das Thema zu ernst.
Uns vom SSW war und ist es wichtig, dass die neue Berechnungsmethode grundsätzlich drei Kriterien erfüllt: Sie sollte rechtssicher, möglichst einfach und möglichst gerecht sein. Inzwischen kommt ein weiteres Grundkriterium hinzu: Sie sollte zeitnah verbindlich beschlossen werden.
Das Bundesmodell ist für Schleswig-Holstein nun wirklich nicht die glücklichste Lösung, und inzwischen haben auch andere Länder konkrete eigene Modelle vorgestellt, an denen wir uns orientieren können. Hier ist nun Entscheidungsfreude gefragt. Sprich: Bis Jahresende muss die Reform stehen, denn wenn wir uns den Zeitstrahl von Beschlussfassung, Umsetzung und Steuererhebung nach dem neuen Modell einmal anschauen, dann bleibt bis 2025 nicht allzu viel Zeit.
Uns vom SSW sind deshalb zwei Punkte wichtig: Erstens. Die Mitarbeiter der Verwaltung brauchen Klarheit und Verbindlichkeit. Sie sollen nicht über mehrere Jahre an einem neuen System arbeiten, das dann am Ende kurzfristig doch nicht genutzt wird. Zweitens. Unsere Kommunen dürfen im Jahr 2025 nicht ohne jegliche rechtliche Grundlage dastehen, schließlich könnten sie dann gar keine Grundsteuer
mehr erheben. Hier sprechen wir von circa 450 Millionen € pro Jahr. Das sind wahrlich keine Peanuts.
Grundsätzlich sollen die Kommunen ihre Einnahmequellen ja behalten. Gleichzeitig müssen wir aber natürlich auch auf diejenigen schauen, die diese speisen sollen. Ob nun beispielsweise das hamburger, das hessische oder das baden-württembergische Modell - die Jamaika-Koalition hat es noch immer in der Hand, das Berechnungsmodell zu vereinfachen und möglicherweise insgesamt gerechter zu gestalten, denn die streitträchtige Bundeserhebungsform und ähnlich konzipierte Ländermodelle werden wahrscheinlich eher zu zusätzlicher und teurer Bürokratie führen. Es ist schließlich nicht unwahrscheinlich, dass die Steuerbelastung gerade in zentralen Lagen steigen wird. Sprich: Ohnehin schon hochbelasteten Mietern droht über die Betriebskostenumlage eine weitere saftige Mieterhöhung, und für Mieter mit niedrigeren Einkommen werden besonders beliebte Stadtteile so wohl unerschwinglich.
Vielleicht noch ein Hinweis: Würden wir die Grundsteuer nicht über die Nebenkosten abrechnen, sondern über die Mieter, also über eine Mieterhöhung, wie es nach dem Bundesmodell der Fall wäre, dann würde das automatisch dazu führen, dass die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer des Bundesmodells immer wieder neu steigt. Das wäre praktisch ein Perpetuum mobile: Jedes Jahr würde es also eine Steuererhöhung beziehungsweise eine Mieterhöhung geben. Ich glaube nicht, dass das das Ziel einer Reform sein kann.
Meine Damen und Herren! Auch die Kommunen sind gefragt; wir reden hier nicht nur über eine Verantwortung von uns. Die Finanzministerin hat zwar das Ziel einer aufkommensneutralen Reform formuliert. Tatsache bleibt aber, dass die Kommunen ihre Hebesätze und damit auch die Gesamthöhe der Abgabe auch nach dem Stichtag 1. Januar 2025 eigenverantwortlich festlegen dürfen.
In Bezug auf die Grundsteuer bedeutet dies nun, dass wir darauf vertrauen müssen, dass die Kommunen fair bleiben. Eine klare gesetzliche Handhabe haben wir jedoch nicht. Aber gut - Fairness liegt natürlich auch im eigenen Interesse der Kommunen.
Unabhängig von der finalen Wahl des Modells bleibt es aber wünschenswert, ein Transparenzregister einzuführen, wie es der SSW ja angeregt hat. Dieses soll ausweisen, mit welchem Hebesatz die jeweilige Kommune ein gleichbleibendes Steueraufkommen vor und nach der Reform erreicht. Das
Kleine Anmerkung am Rande: Diese Transparenzliste sollte auch schon die Hebesätze der Vorjahre beinhalten, damit man sehen kann, welche Kommunen möglicherweise Erhöhungen von Hebesätzen vorgezogen haben. Das bringt noch ein kleines bisschen mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger mit sich.
Bleibt zum Schluss festzuhalten: Aus den Bundesländern kamen bislang unterschiedliche Ankündigungen und Rückmeldungen. Es wird also verschiedene Lösungen nebeneinander geben. Das Bundesmodell ist auf jeden Fall hoch kompliziert und bürokratisch. Daher könnte es sich für uns lohnen, uns einem anderen Landesmodell anzuschließen.
Wichtig ist für uns vom SSW, dass die - wie auch immer geartete - Reform letztlich nicht zu einer versteckten Steuererhöhung durch die Kommunen führt. Deswegen brauchen wir Transparenz und ein einfaches Modell, das rechtssicher ist. Ich bin mir sicher, dass wir das hinbekommen werden. - Vielen Dank.