Protokoll der Sitzung vom 19.05.2010

(Abg. Commerçon (SPD) )

Die Geschichte geht allerdings noch weiter. Wir bekommen dann mit Schreiben vom 17.05. des Jahres 2010, also weitere zwei Tage später, einen weiteren Gesetzentwurf, Drucksache 14/179 - neu - 2. Auch da werden wieder einige Dinge geändert. So soll etwa in Zukunft die Bemessung der Regelstudienzeit von den Hochschulen geregelt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sind auf dieses Gesetz überhaupt nicht vorbereitet gewesen; das beweisen Sie selbst mit Ihrer Drucksachenneuauflage! Sie wissen offenbar nicht mehr, was Sie in diesem Gesetz überhaupt geregelt haben. Am vernünftigsten ist es, Sie ziehen dieses Gesetz noch heute zurück, denn es ist völlig unausgegoren. Wir sind gespannt, was noch alles nachkommt.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich will auch zu den weiteren Inhalten noch etwas sagen. Sie führen hier zwei Studiengebühren ein. Wir haben - das wissen Sie ganz genau - in diesem Land ein hohes Interesse daran, dass Menschen sich weiterqualifizieren, dass sie sich weiterbilden, dass sie in die Lage versetzt werden, mit einem höchstmöglichen Abschluss und im Zweifelsfall mit einem weiteren Studium höhere Qualifikationen zu erreichen. Wenn wir dieses Interesse der Allgemeinheit nicht unterwandern wollen, muss es doch völlig klar sein, dass wir an dieser Stelle dabei bleiben müssen, Zweitstudiengebühren nicht einzuführen. Es trifft nämlich genau diejenigen - die auch Sie im Wahlkampf zu Recht angesprochen haben -, die die größten sozialen und Einkommensprobleme haben; die werden an dieser Hürde scheitern.

Meine Damen und Herren, Sie erhöhen mit diesem Gesetz erneut die Hürden für sozial Schwache, wenn es darum geht, ein Zweitstudium aufzunehmen. Auch aus diesem Grund kann ich Sie nur dringend auffordern: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Eine andere Möglichkeit wäre die Aufforderung an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesem Gesetz wenigstens heute nicht zuzustimmen. Dann haben wir die parlamentarische Mehrheit - die die Bevölkerung des Saarlandes im letzten Jahr auch gewählt hat -, um Studiengebühren in diesem Land komplett abzuschaffen.

(Zuruf: Das ist ja lächerlich!)

Es kommt ein Weiteres hinzu. Wir haben in der vorletzten Woche den Haushalt verabschiedet. Studiengebühren sind nicht das Einzige, was Studierende in diesem Land zahlen müssen. Es gibt auch noch die Sozialbeiträge. Auch da müssen wir uns vergegenwärtigen, dass in Zukunft diese Sozialbeiträge dramatisch steigen werden, spätestens im nächsten Jahr. Beiträge für das Semesterticket werden steigen -

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Wir haben gemeinsam kritisiert, dass die frühere CDU-Landesregierung dafür gesorgt hat, dass der Staat sich beispielsweise aus der Bezuschussung der Mensa, des Studentenwerkes nach und nach zurückzieht. Wir haben an dieser Stelle im Haushalt Glaubwürdigkeit bewiesen. Wir haben einen Antrag eingebracht, den Zuschuss für das Studentenwerk anzuheben. Dieser Antrag - das muss auch in aller Öffentlichkeit gesagt werden - ist von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag abgelehnt worden. Auch da tragen Sie, Kollege Ulrich, und Ihre Fraktion mit dazu bei, dass die sozialen Hürden für ein Studium in diesem Land weiter angehoben werden. Sie sind auch an dieser Stelle völlig unglaubwürdig.

(Beifall bei der SPD. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Schwacher Beifall war das da.)

Sie können Beifall klatschen, wenn ich jetzt gleich den Universitätspräsidenten zitiere.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Herr Kollege Ulrich, hören Sie doch einfach mal zu.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich höre die ganze Zeit zu.)

Der Kollege Theis hat es eben angesprochen. Selbst diejenigen in diesem Lande, die nachweislich dafür sind, Studiengebühren einzuführen, kritisieren diesen Gesetzentwurf. Ich zitiere - auch wieder mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - den Präsidenten der Universität des Saarlandes, Herrn Linneweber, der sagt: „Das ist, wie wenn von Jamaika aus eine winterfeste Heizung für Kanada geplant wird.“ Im Übrigen habe niemand das Gespräch mit seiner Hochschule in der Gebührenfrage gesucht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es noch eines weiteren Beweises bedurft hätte, dass dieser Gesetzentwurf unausgegoren und falsch ist, ist er mit diesem Zitat gegeben. Diese Koalition ist nur noch eine Koalition der Beliebigkeit. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Commerçon. Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

(Zurufe von der LINKEN, an den Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE) gerichtet: Aufstehen! Rausgehen!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit heute ist klar, dass im Saarland weiterhin Studiengebühren erhoben werden. Darüber kann auch das

(Abg. Commerçon (SPD) )

Deckmäntelchen nicht hinwegtäuschen, dass Sie die Verantwortung für Studiengebühren auf die Hochschulen verschieben. Ihre vollmundigen Erklärungen vom Februar, dass Hochschulbildung im Saarland jetzt im Sinne der Studierenden kostenfrei sei, all das ist heute mit Ihrem Entwurf zum Entwurf vom Entwurf definitiv Makulatur, Kolleginnen und Kollegen. Die Hochschulen müssen jetzt zusehen wie sie die Umsetzung Ihrer Gebührenwünsche bewältigen. Das Ganze wird mit einem enormen und vor allem teueren Verwaltungsaufwand verbunden sein. Das kostet die Hochschulen Geld, das besser bei den Studierenden direkt ankommen würde. Meine Damen und Herren, lassen Sie es einfach! Das wurde auch in dem Redebeitrag des Kollegen Commerçon deutlich: Lassen Sie es einfach! Es ist unausgegoren, es ist ein Schuss in den Ofen. Es wird jetzt schon im Vorfeld deutlich, dass das der falsche Weg ist.

Blicken wir auf die endlose Diskussion um Studiengebühren hier im Land, dann stellen wir eines fest. Unser Land ist ja bekanntermaßen mehr als andere Bundesländer geprägt durch eine lange Kultur der Großindustrie und einer damit verbundenen Arbeiterstruktur. Ob jemand studiert oder nicht, hängt ganz entscheidend vom Bildungsstatus der Eltern ab, vor allem davon, ob sie selbst studiert haben oder nicht. Die Studierquote von Arbeiterkindern, das wurde eben auch sinngemäß so gesagt, stagniert bei 24 Prozent. Sie ist dreimal geringer als die Quote von Akademikerkindern, die bei 71 Prozent liegt. Das ist seit Jahren bekannt. Und deshalb war ein Studium im Saarland zu Recht jahrelang gebührenfrei. Diese Bildungshürde gab es nicht. Das änderte sich im Jahr 2002 durch die Politik der CDU. Im März 2002 hat die absolute CDU-Mehrheit hier in diesem Hause die Einführung von Langzeitstudiengebühren beschlossen, und zwar in Höhe von 500 Euro. Die Universität wurde gleichzeitig mit einem starren Globalhaushalt ohne Aussicht auf Mittelerhöhung geknebelt. Die Gebührenpolitik auf dem Rücken der Studierenden wurde dann mit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren im Juni 2004 fortgesetzt. Es wurde im Universitätsgesetz ein Studiengebührenparagraf verankert. Der Schwarze Peter ging also direkt an die Uni. Sie durfte folglich Studiengebühren erheben. Das musste die Hochschule wohl auch, weil sie eben chronisch unterfinanziert war. Eine angemessene Finanzausstattung des Landes blieb und bleibt eine Wunschvorstellung.

Im Februar dieses Jahres haben Sie mit Ihrer neuen Koalition die Studiengebühren für das Erststudium abgeschafft. Das begrüßen wir sehr. Gleichzeitig haben Sie die Wiedereinführung von Zweit- und Langzeitstudiengebühren explizit offen gelassen. Auch das haben wir diskutiert. Und es ist genau das eingetreten, was wir hier befürchtet haben. Heute führen Sie diese nämlich ein in Höhe von bis zu 400

Euro pro Semester. Die Verantwortung dafür bürden Sie wieder den Hochschulen auf. Und alle Betroffenen bis zum Universitätspräsidenten fragen sich, was dieser bildungspolitische Unfug soll. DIE GRÜNEN rücken einmal wieder von einem zentralen Wahlversprechen ab. Aber das kennen wir ja nicht anders. Das hat der Kollege eben ausführlich ausgeführt; dazu gibt es nichts weiter zu sagen.

Herr Hartmann, Sie haben sich im Februar hier im Plenum selbst zitiert aus einer gemeinsamen Pressemitteilung mit den Hochschulen. Dort sagten Sie in puncto Gebührenzahlungspflicht und wie das gehändelt werden soll, bei der Umsetzung gilt es gemeinsam zu handeln und bürokratischen Unsinn zu vermeiden. Herr Hartmann, wir nehmen Sie wirklich gerne beim Wort und unterstützen Sie dabei. Tun Sie genau das! Vermeiden Sie diesen bürokratischen Unsinn und legen Sie ein solches Gesetz zu den Akten!

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich frage Sie, was ist Sinn und Zweck dieses Entwurfs? Wollen Sie damit irgendeinen Sparwillen zelebrieren? Wollen Sie damit den Landeshaushalt sanieren? Wer ist denn heute noch ein sogenannter Langzeitstudierender? Sie wissen doch genau, dass das Klischee vom Langzeitstudenten längst Geschichte ist, dass das ins Reich der Legenden gehört, weil durch die Umstellung auf Bachelor und Master geregelt ist, dass regelmäßig bestimme Leistungsnachweise erbracht werden müssen, damit man nicht zwangsexmatrikuliert wird. Das heißt, das Argument Bummelstudent - vom Kollegen Theis eben wieder angeführt - zieht doch schon lange nicht mehr. Damit erreichen Sie höchstens die Hoheit über die Stammtische. Das ist längst passé und ist ein lächerliches Vorurteil

Sie treffen mit den Studiengebühren, die Sie jetzt wieder einführen, gerade die Falschen. Sie haben einen Katalog von möglichen Härtefällen vorgelegt. Das ist sicher gut gemeint. Tatsache ist aber, dass Sie damit Studierende degradieren, Studierende, die ihr Studium aus den verschiedensten Gründen unterbrechen mussten. Die machen Sie nämlich wirklich zu Bittstellern, Herr Kollege Theis. Es ist nämlich nicht so, wie Sie das eben formuliert haben. Damit degradieren Sie diese Studierenden zu Bittstellern. Und wir fragen Sie, zu welchem Preis? Es werden doch kaum Einnahmen fließen. Ich zitiere an dieser Stelle auch Herrn Linneweber. Er sprach zu Recht in der SZ von einer gigantischen Nachweispflicht, die wohl kaum zu erbringen ist und für die Hochschule auch noch eine Nachprüfpflicht darstellt. Der Verwaltungsaufwand wird also enorm sein und er wird in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. So viel dazu. Der Kreis der Betroffenen ist viel zu gering, aber die sozialen Wirkungen für jeden Betroffenen können verheerend sein. Meine Damen und Herrn, Langzeit

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

studiengebühren schaffen Anreize, aber eben die falschen, weil sie nicht selten arme Studierende kurz vor dem Abschluss des Studiums von der Hochschule vertreiben, weil sie sich eine Fortsetzung des Studiums nicht mehr leisten können. Das Bafög läuft aus, weil die Regelstudienzeit überschritten ist, und zusätzlich fallen dann auch noch Gebühren an. Meine Damen und Herren, lassen Sie es doch einfach!

Nächster Punkt ist das Zweitstudium. Viele Studierende gerade von geisteswissenschaftlichen Fächern, darüber haben wir ja schon einmal gesprochen, müssen ein Zweitstudium aufnehmen, um am Arbeitsmarkt überhaupt eine Chance zu haben. Bafög-Studienkredite fallen dann weg. Stattdessen sind Studiengebühren zu zahlen. Soll das dann nur noch eine Option sein für Studierende, deren Elternhäuser sich das leisten können? Wollen wir da hin? Sie anscheinend schon. Entlarvend ist nämlich an dieser Stelle der Duktus Ihrer Begründung. Zu § 10 c - Verwendung der Gebühren - heißt es, ich zitiere aus der Begründung: Langzeitstudierende und Studierende im Zweitstudium nehmen das aus öffentlichen Mitteln finanzierte Studienangebot in überdurchschnittlichem Maße in Anspruch. Mit der Studiengebühr sollen sie einen Kostenbeitrag für Studium und Lehre leisten. - Meine Damen und Herren, despektierlicher geht es eigentlich nicht mehr. Das ist ein ganz klares Bekenntnis zur Bildungshürde Studiengebühren. Viel sinnvoller wäre es - und das hätte ich von einem solchen Entwurf erwartet -, Studierenden in höheren Semestern eine Hilfe zum Abschluss des Studiums anzubieten, statt neue Hürden aufzubauen.

Argumente für solche Hilfsmaßnahmen, die an den Ursachen des langen Studiums ansetzen, gibt es ja wohl zur Genüge. All das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf, und deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch ab. Wir treten als LINKE genau wie vor der Wahl dafür ein, dass das Studium im Saarland komplett gebührenfrei ist. Die Marke Gebührenfreiheit, Kolleginnen und Kollegen, macht unseren Hochschulstandort erst attraktiv. Diesen Bonus hatten wir hier im Land schon, leider nur bis zum Jahr 2002. Was unser Land braucht, das sind Anreize gegen die Abwanderung vom Hochschulstandort Saar. Dazu gehört, dass der Hochschulzugang für alle frei ist und damit sozial gerecht ist. Wir wollen als LINKE keine neuen Hürden und keine neuen Studiengebühren. Deswegen stellen wir fest, dass es letztendlich immer eine Werteentscheidung einer Landesregierung ist, ob sie Politik auf dem Rücken der Studierenden betreibt oder nicht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Spaniol. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Christoph Kühn von der FDP-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Theis hat es eben in seiner Rede gesagt: Die Hochschulen im Saarland sind finanziell gut ausgestattet und insgesamt auf einem guten Weg im Wettbewerb. Professor Cornetz sprach in der Haushaltssitzung sogar von einer gewissen Wohlfühlqualität.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Jahren ist es uns auch gelungen, die Rahmenbedingungen für ein straffes und zielgerichtetes Studium zu verbessern. In der Folge haben sich die Studienzeiten an den saarländischen Hochschulen deutlich verkürzt. Nach Abschaffung der Studiengebühren für das Erststudium blieben zwei Bereiche, für die auch aus Sicht der Hochschulen noch Regelungsbedarf gesehen wurde. Regelungsbedarf wurde zum einen hinsichtlich des Umgangs mit den Langzeitstudiengebühren gesehen, zum anderen mit Blick auf die Definition des Zweitstudiums. Hierfür gab es mehrere Lösungsansätze. Möglich waren eine abschließende gesetzliche Regelung, eine vollständige Übergabe in die Autonomie der Hochschulen und der Weg, den wir gewählt haben, der Mittelweg einer Kombination aus beidem. Frau Kollegin Spaniol, wir bürden hiermit der Universität, den Hochschulen nichts auf, wir geben den Hochschulen Freiheiten, getreu dem Motto „So viel regeln wie nötig, so viel Freiheit wie möglich“.

(Zuruf von der LINKEN: Auf wessen Kosten?)

Die den Hochschulen bereits gewährten Freiheiten haben sich bewährt, haben sich sogar als Erfolgsmodell erwiesen. Genau diesen Weg beschreiten wir auch mit dem vorliegenden Gesetz konsequent weiter, indem wir es den Hochschulen überlassen, ob und in welcher Höhe, bis maximal 400 Euro, Studiengebühren für das Zweit- und das Langzeitstudium erhoben werden. Für den Fall, dass die Hochschule die neue Möglichkeit nutzen möchte, geben wir als Gesetzgeber einen Rahmen vor, der sozial ausgewogen ist und die umfassende Beteiligung der Studierenden ermöglicht. Wir haben also einen Kompromiss gewählt, mit dem sowohl die Studierenden als auch die Hochschulen zufrieden sein können.

Nun gut, der AStA sieht keinen Bedarf für Langzeitstudiengebühren. Wir geben den Hochschulen mit den Langzeitstudiengebühren aber ein Instrument an die Hand, das zur Verkürzung der Studiendauer beitragen kann. Eben wurde hier schon die Bummelei angesprochen. Auch diesbezüglich hat die neue

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Regelung vielleicht einen kleinen Nebeneffekt. Die HTW beispielsweise hat Kapazitätsprobleme. Ich möchte nun niemandem etwas unterstellen. Durch eine mögliche Bummelei könnte es aber dazu kommen, dass zukünftigen Schulabgängern keine Studienplätze oder zumindest zu wenig Studienplätze an der HTW zur Verfügung stünden. Auch dieser Entwicklung können wir mit Langzeitstudiengebühren etwas entgegenwirken, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, in denen jedermann faire Bildungschancen vorfindet. Ein Studium soll nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern. Diesbezüglich bin ich bei Ihnen, Herr Kollege Commerçon. Aus eben diesem Grund setzen wir nun auch dieses Gesetz um.

Das vorliegende Gesetz ist in dieser Form richtig, weil die Hochschulen hinsichtlich Langzeit- und Zweitstudium Rechtssicherheit brauchen. Durch die vier Semester, um die die Regelstudienzeit überschritten werden kann und darf, und durch die Härtefallregelung ist das Gesetz sozial ausgewogen. Des Weiteren ist für den Fall der Gebührenerhebung dafür gesorgt, dass die Studierenden bei der Beurteilung von unbilligen Härtefällen und bei Fragen der Mittelverwendung mitbestimmen dürfen.

Ich fasse zusammen. Dieses Gesetz ist notwendig für die Rechtssicherheit der Hochschulen. Es ist sozial ausgewogen und garantiert die größtmögliche Beteiligung der Studierenden. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute erneut über die Studiengebühren in diesem Lande. Ich möchte zunächst auf den Kollegen Commerçon eingehen, der in seinem Redebeitrag versucht hat, den Eindruck zu erwecken, wir würden am heutigen Tage im Saarland die Studiengebühren in irgendeiner Form wieder einführen. Also lieber Herr Commerçon, Sie sollten sich ein wenig auf das besinnen, was hier und heute wirklich besprochen wird, was wirklich entschieden werden soll. Ich bitte Sie wirklich herzlich darum, hier etwas weniger Gift und Galle zu spucken. Gegen eine Gallenüberfunktion lässt sich ja etwas tun, ich kann Ihnen dazu vielleicht einige Tipps geben.

(Abg. Commerçon (SPD) : Wieso? Haben Sie damit so viel Erfahrung? - Heiterkeit bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Commerçon, Sie waren, glaube ich, zugegen, als im Februar dieses Jahres in diesem Raum dieses Parlament erst einmal die komplette Abschaffung der Studiengebühren im Saarland beschlossen hat. Sie haben damals leider nicht mitgestimmt. Für uns aber war die Abschaffung der Studiengebühren ein durchaus richtiger und konsequenter Weg.